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März 2015 Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 20. Februar 2015. Janusz Pilitowski, Department für erneuerbare Energien.

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1 März 2015 Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 20. Februar 2015. Janusz Pilitowski, Department für erneuerbare Energien

2 2 EEG-Gesetz Ziel des EEG-Gesetzes 1. Ziel des EEG-Gesetzes bildet die nachhaltige Entwicklung der erneuerbaren Energiequellen in Polen durch Optimierung vom Durchfluss von Finanzmitteln für einzelne EEG-Technologien und ihre Stabilisierung innerhalb von 15 Jahren. 2. Das EEG-Gesetz bezieht sich auf die komplexen Lösungen zur Unterstützung der erneuerbaren Energiequellen, bestehend in: Beibehalten vom aktuellen Unterstützungssystem für die vorhandenen EE-Anlagen, damit die erworbenen Rechte der Unternehmen, die die erneuerbaren Energien vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erzeugt haben, beachtet werden Einführung von neuen Möglichkeiten für vorhandene EE-Anlagen, um Optimierung der Wirtschaftsrechnung zu gewährleisten (dedizierte Auktionen) Einführung von einem modernen Auktionssystem für neue und modernisierte EE-Anlagen

3 3 EEG-Gesetz Mehrwertaspekte im Zusammenhang mit dem EEG-Gesetz Das EEG-Gesetz ändert das System zur EEG-Unterstützung und fördert die Entwicklung der Erzeugungseinheiten an den Stellen, die möglichst niedrige Herstellungskosten der Energie gewährleisten. Das Gesetzt führt das neue Modell der Unterstützung ein, die auf dem Auktionssystem basiert (sog. Feed-in-Premium). In erster Reihe wird die Unterstützung an die geprüften und bereits beherrschten Technologien adressiert, die unter polnischen Bedingungen die höchste Stabilität und niedrigste Kosten der erzeugten Stromenergie garantieren. Das Gesetz stabilisiert den Markt der Stromenergie aus den erneuerbaren Energiequellen und reduziert das finanzielle Risiko, was die Investitionsentscheidungen seitens Unternehmen und Banken erleichtert. Dank der gesetzlichen Optimierung wird man in den Jahren 2015-2020 11,5 - 26,5 Milliarden PLN im Verhältnis zu den jetzt funktionierenden Lösungen einsparen Dieses Gesetz wird einen stärken Impuls für Erhöhung der Anzahl von Arbeitsstellen geben. Das Wirtschaftsministerium nimmt an, dass der Sektor der erneuerbaren Energetik bis zum 2020 sogar 56 Tsd. Neuer Arbeitsstellen bilden kann. Das Gesetz fördert die Entwicklung der sog. Prosument-Energetik, bestehend im Verbrauch der im Rahmen der erneuerbaren Energiequellen für Eigenbedarf erzeugten Energie und im Verkauf der Überschüsse imStromnetz.

4 4 EEG-Gesetz Regelungen und Bedingungen im Bereich der Erzeugung der Stromenergie und vom landwirtschaftlichen Biogas im Rahmen der erneuerbaren Energiequellen. Mechanismen und Instrumente zur Unterstützung der Erzeugung der Stromenergie im Rahmen der erneuerbaren Energiequellen sowie vom Biogas und Wärme in den EE-Anlagen. Die Regelungen zur Erteilung der Ursprungsgarantie für die im Rahmen der EE-Anlage erzeugten Stromenergie. Landesplan von Handlungen in Bezug auf die im Rahmen der erneuerbaren Energiequellen erzeugten Energie. Bedingungen zur Zertifizierung der Mikroanlagen und Kleinanlagen (sowie der Wärmeanlagen bis zu 600 kW) und Akkreditierung der Schulungsanstalten. Regelungen zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energiequellen und die gemeinsamen Investitionsprojekte sowie Die finanzielle Unterstützung für die Anlagen zur Erzeugung der erneuerbaren Energie Gesetzstruktur

5 5 EEG-Gesetz Regelungen und Bedingungen im Bereich der Erzeugung von der Stromenergie und vom landwirtschaftlichen Biogas im Rahmen der erneuerbaren Energiequellen. In Bezug auf den Anschluss einer Erneuerbaren-Energie-Anlage ans Stromnetz finden die Vorschriften des Gesetzes vom 10. April 1997 - Energierecht Anwendung Die Erzeugung und Verkauf der Stromenergie aus erneuerbaren Energiequellen -Mikroanlage (bis zu 40 kW) -zum Eigenbedarf durch die natürlichen Personen, die kein wirtschaftliches Gewerbe ausüben, wird als wirtschaftliches Gewerbe im Sinne des Gesetzes über Freiheit der Gewerbeausübung nicht betrachtet. Die Erzeugung der Stromenergie im Rahmen einer Mikroanlage, Kleinanlage, die Erzeugung vom landwirtschaftlichen Biogas und Bioflüssigkeiten bedarf keiner Konzessionserlangung.

6 6 EEG-Gesetz Mechanismen und Instrumente zur Unterstützung der Erzeugung der Stromenergie im Rahmen der erneuerbaren Energiequellen sowie der Biogasmenge und Wärme in den EE- Anlagen. Die vorhandenen Erzeuger der Stromenergie aus den erneuerbaren Energiequellen dürfen zwischen der Einhaltung der bisherigen Förderungsregelungen in Form der Herkunftszeugnisse oder der Möglichkeit der Beteiligung am neuen Auktionssystem wählen. Der Referenzpreis für die vorhandenen Anlagen zur Erzeugung der Energie aus den erneuerbaren Energiequellen wird in Anlehnung an den historischen Preis aus den Herkunftszeugnisse n und in Anlehnung an den Strompreis auf dem Wettbewerbsmarkt aus dem Vorjahr ermittelt. Für die neuen Investoren auf dem Gebiet der Erzeugung der EE-Energie wird ein ganz neues, innovatives Verfahren zur Berechnung vom fixen, 15 Jahre lang garantierten Preis vorgeschlagen. Die verwendeten Mechanismen zur Ermittlung vom garantierten Preis durch Auktionssystem haben zum Zweck die Einschränkung von dem durch die Investoren tatsächlich getragenen Aufwand unter gleichzeitiger Einhaltung der vollständigen Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit des ganzen Prozesses. Der gesamte Zeitraum der Unterstützung für die vorhandenen Erzeuger der EE-Energie sowie der Biogasenergie wird maximal 15 Jahre betragen (nicht länger als bis zum 31.12.2035).

7 7 EEG-Gesetz Mechanismen und Instrumente zur Unterstützung der Erzeugung der Stromenergie im Rahmen der erneuerbaren Energiequellen sowie der Biogasmenge und von Wärme in den EE-Anlagen. Um die Proportionalität zwischen der Entwicklung von kleinen und großen Anlagen einzuhalten, plant man die Einteilung der Auktionen in die Auktionen für die Objekte mit der Leistung von bis zu 1 MW und Objekte mit der Leistung von mehr als 1 MW. Es wird geplant, dass mindestens 1/4 der Stromenergie aus den EE-Anlagen bis zu 1 MW stammen wird. Von der Auktion werden die Anlagen für die Multi-Treibstoff-Verbrennung (ohne dedizierte Anlagen), große Kraftwerke für die Biomasse, Bioflüssigkeiten, Biogas und Landwirtschaftsbiogas (>50 MW) sowie Wasserkraftwerke über 5MW ausgeschlossen. Die Auktionen finden nicht öfter als einmal im Jahr statt- das Verfahren zur Vorqualifizierung wird durch den Vorsitzenden des Amtes für Energieregelung durchgeführt. Durchführung der Investition- 48 Monate nach dem Abschluss der Auktion (72 Monate für Off- Shore). Referenzpreise für die Auktionen (18) und für jede EE-Anlage (PLN/1 MWh)

8 8 EEG-Gesetz Mechanismen und Instrumente zur Unterstützung der Erzeugung der Stromenergie im Rahmen der erneuerbaren Energiequellen sowie der Biogasmenge und von Wärme in den EE-Anlagen. Prosument-Energetik 1 Verpflichtung zum Einkauf der Stromenergieüberschüße, erzeugt in den Mikroanlagen (bis zu 3 kW incl.) zu folgenden Preisen: 1) Hydroenergie- 0.75 PLN für 1 kWh, 2) landerzeugte Windenergie- 0.75 PLN für 1 kWh, 3) Sonnenstrahlungsenergie- 0.75 PLN für 1 kWh, Verpflichtung zum Einkauf der Stromenergieüberschüße, erzeugt in den Mikroanlagen (von 3 kW bis zu 10 kW incl.) zu folgenden Preisen: 1) landwirtschaftliches Biogas- 0.70 PLN für 1 kWh, 2) Biogas aus den Werkstoffen aus Abfalldeponien- 0.55 PLN für 1 kWh, 3) Biogas aus den Werkstoffen aus Kläranlagen- 0.45 PLN für 1 kWh, 4) Hydroenergie- 0.65 PLN für 1 kWh, 5) landerzeugte Windenergie- 0.65 PLN für 1 kWh, 6) Sonnenstrahlungsenergie- 0.65 PLN für 1 kWh,

9 9 EEG-Gesetz Mechanismen und Instrumente zur Unterstützung der Erzeugung von der Stromenergie im Rahmen der erneuerbaren Energiequellen sowie vom Biogas und von der Wärme in der EE- Anlagen. Prosument-Energetik 2 Verpflichtung zum Einkauf der Stromenergieüberschüße, erzeugt in einer Mikroanlage (zwischen 10- 40 kW) innerhalb von nächsten 15 Jahren, zum Preis von 100% des durchschnittlichen Verkaufspreises der Stromenergie auf dem Konkurrenzmarkt im vorigen Vierteljahr Die entsprechenden Erleichterungen im Zusammenhang mit dem Anschluss der Mikroanlagen an das vorhandene Netz aufgrund der entsprechenden, vorgesehenen Anzeige. Keine Netzanschlusskosten für die Mikroanlagen. Keine Kosten für Einbau vom Sicherheits- sowie Mess- und Abrechnungssystem. Präferenzregelungen zur Abrechnung der aus den erneuerbaren Energiequellen stammenden Energie- 6-monatige Abrechnungszeitraum (Differenz zwischen der Strommenge aus dem Netz und der Strommenge die ins Netz eingeführt wurde- gem. der Net-Metering-Regelung

10 10 EEG-Gesetz Die Regelungen zur Ausstellung der Herkunftszeugnisse für die im Rahmen der EE-Anlage erzeugten Stromenergie. Ein Dokument zur Bestätigung, dass der Erzeuger die entsprechende Menge der Energie aus den erneuerbaren Energiequellen in das Verteilnetz eingeführt hat (ohne Vermögensrechte). Das Dokument gilt 12 Monate lang, wird in elektronischer Form übermittelt und in der ganzen EU anerkannt. Das Prozess zur Ausstellung dieser Belege wird durch das Amt für Energieregelung koordiniert. Landesplan von Handlungen für EE-Energie. In diesem Plan werden die Ziele sowie die Handlungen in Bezug auf den Anteil der erneuerbaren Energien am Transport, Stromenergie, Heiz- und Kühlsektor bis zum 2020 festgelegt. Dieses Dokument wird durch den Ministerrat freigegeben. Das Wirtschaftsminister überprüft den Landesplan und erstellt die entsprechenden Berichte.

11 11 EEG-Gesetz Die Bedingungen der Zertifizierung für die Monteure der Mikroanlagen, Kleinanlagen und Wärmeanlage (bis zu 600 kW) sowie Akkreditierung der Schulungsanstalten. Das Zertifikat ist zu erhalten für: a) Kessel und Ofen für Biomasse, b) Fotovoltaische Systeme, c) Sonnenwärmepumpen, d) in geringer Tiefe gelegene geothermische Systeme, e) Wärmepumpen. Der Prozess wird durch das Amt für technische Aussicht und seine Niederlassungen verwaltet. Das Zertifikat wird nach dem Abschluss der Schulung und Ablegung einer Prüfung ausgestellt (Kosten für die Prüfung ca. 700 PLN) Schulungskosten- durch Marktbedingungen bestimmt. Das Zertifikat gilt 5 Jahre lang (ganze EU)- es besteht die Möglichkeit der Verlängerung um weitere fünf Jahre. Bisher wurden ca. 150 Zertifikate und 20 Akkreditierungen erteilt. Regelungen zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energiequellen und die gemeinsamen Investitionsprojekte Die Vorschriften bestimmen sog. „statische Übermittlung der Stromenergie aus den erneuerbaren Energiequellen” d.h. sie sehen eine internationale Zusammenarbeit vor, die in der Übermittlung der im gegebenen Jahr festgelegten Menge der Stromenergie aus den erneuerbaren Energiequellen zwischen Polen und den anderen EU-Mitgliedsstaaten besteht- diese Übertragung erfolgt aufgrund vom internationalen Vertrag. Das gemeinsame Energieprojekt besteht in der Investition zwischen den Unternehmen Polen- EU (Aufbau der neuen Anlagen zur Erzeugung der Energie aus erneuerbaren Energiequellen)- der Beitritt zum Projekt bedarf der Genehmigung des Wirtschaftsministers.

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13 13 EEG-Gesetz Die finanzielle Unterstützung für die Investitionen im Bereich der Anlagen zur Erzeugung der erneuerbaren Energie EU-Fonds 2014-2020 – für EE 2014-2020 werden dafür 1 100 Mio. Euro bestimmt 1. 16 einzelne Woiwodschaften werden für die Unterstützung der Erzeugung und Vertrieb der EE mindestens 800 Mio. Euro bestimmen. Die Verwaltungsinstitutionen sind Marschallämter/Regionalagenturen. Zuständig für Aufnahme der und Abrechnung der Projekte. 2. Für Landesprojekt wurden 300 Mio. Euro bestimmt, diese Investitionen werden mit der Erzeugung der Energie aus den erneuerbaren Energiequellen Aufbau der Infrastruktur zur Anbindung der Energie aus erneuerbaren Energiequellen an das inländische Stromenergiesystem verbunden Für die Verwaltung der vorhandenen Mittel, Aufnahme und Abrechnung der Projekte wird das Wirtschaftsministerium /PARP zuständig sein.

14 14 EEG-Gesetz Die finanzielle Unterstützung für die Investitionen im Bereich der Anlagen zur Erzeugung der erneuerbaren Energie „Prosument” -Programm Budget- 800 Mio. PLN bis zu 2020 (240 Mio. PLN- Subventionen und 560 Mio. PLN- niedrig verzinste Darlehen /Kredite). Verwaltungsamt: Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Es gibt drei Formen der Subventionen: Für die Selbstverwaltungsorgane seitens NFofUSchuWw (NFOSiGW)- aufnahme im Jahre 2014, Fortsetzung im Jahre 2015, Anträge aus 14 Gemeinden für 39,8 Mio. PLN* Durch Banken- Aufnahme im Jahre 2015 Durch WoFofUSchuWw (WFOSiGW )- Aufnahme im Jahre 2014, Fortsetzung im Jahre 2015, Anträge aus 7 Fonds für 85 Mio. PLN* * Stand für 31/12/2014

15 15 EEG-Gesetz Die finanzielle Unterstützung für die Investitionen im Bereich der Anlagen zur Erzeugung der erneuerbaren Energie „Prosument” -Programm - NFofUSchuWw (NFOŚiGW) Typen der Investitionen Einkauf und Einbau der neuen Mikroanlagen und Kleinanlagen zur Erzeugung der Energie aus erneuerbaren Quellen in den vorhandenen und neuen Gebäuden, zur Herstellung der Stromenergie oder der Strom- und Wärmeenergie für: 1) Wärmequellen bis zu 300 kWt (Kessel für Biomasse, Wärmepumpe; Sonnenkollektoren) - Hybridsystem 2) Stromenergie bis zu 40 kWt (photovoltaische Systeme, Kleinwindkraftwerke, Mikro-Kraft- Wärme-Kopplung). Subventionen: Subvention: 20% für die Wärme und 40% für die Stromenergie (15% oder 30% nach 2015). Darlehen: Verzinsung 1% bis zu 15 Jahren, Karenz bis zu 6 Monaten

16 16 EEG-Gesetz Die finanzielle Unterstützung für die Investitionen im Bereich der Anlagen zur Erzeugung der erneuerbaren Energie Storch-Programm Verwaltungsamt: Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Implementierungszeitraum: 2015-2023 Budget 570 Mio. PLN Typen der Investitionen Aufbau, Ausbau oder Umbau der Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen sowie Systeme zur Energielagerung, errichtet im Rahmen der EE- Investitionen. Die Unterstützung ist nur für die Unternehmer bestimmt. Subventionen: Darlehen: Verzinsung 2% bis zu 15 Jahren, Karenz bis zu 18 Monaten Finanzierung von bis zu 85% der Kosten, max. Darlehen bis zu 40 Mio. PLN für das Projekt

17 Pl. Trzech Krzyży 3/5 00-507 Warszawa tel +48 22 693 50 00 Fax +48 22 693 40 46 email mg@mg.gov.pl web www.mg.gov.pl Wirtschaftsministerium Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Janusz Pilitowski Direktor Department für erneuerbare Energien sekretariatdeo@mg.gov.pl Tel.: 22 693 56 71 sekretariatdeo@mg.gov.pl


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