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Veröffentlicht von:Markus Hummel Geändert vor über 8 Jahren
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Nach der Erstattungsfähigkeit von Pentaerythritol tetranitrate: Auswirkungen auf die symptomatische Therapie der Angina pectoris Thomas Grimmsmann & Jean-François Chenot MDK Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin & Institut für Community Medicine, Greifswald Hintergrund Langwirksame Nitrate können zur symptomatischen Behandlung der Angina pectoris eingesetzt werden [1]. Da diese nicht zur Mortalität und Morbidität der KHK beeinflussen, sollte eine Dauertherapie regelmäßig überprüft werden. Am häufigsten wurde in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) Pentaerythritol tetranitrate (PETN; Pentalong®) verordnet. PETN kann seit 2012 nicht mehr zu Lasten der Krankenversicherung verordnet nachdem wegen fehlender Studien zur Wirksamkeit die Nachzulassung durch das BfArM nicht mehr möglich war. Das Ende der Erstattungsfähigkeit stieß bei manchen Ärzten auf Unverständnis (Abbildung 1). Ziel der Studie war zu untersuchen, ob eine Therapie mit PETN mit anderen Wirkstoffen gleicher Indikation weitergeführt wurde. Methode / Datengrundlage Grundlage diese Beobachtungsstudie waren Arzneimittel-Verordnungsdaten verschiedener Krankenkassen (ca. 70 % aller gesetzlich Versicherten) von 2008 bis zum 2. Hj. 2013 aus M-V mit Datum, PZN und pseudonymisierter Versicherten-ID. Über die PZN wurden der Wirkstoff anhand des ATC-Codes und die Anzahl der definierten Tagesdosen DDD ermittelt. Patienten mit Verordnungen im 2. Hj. 2011, aber nicht im 2. Hj 2012 wurden in 2 Gruppen geteilt: 1. Patienten, die nach Absetzen von PETN eine antianginöse Therapie mit einem alternativen Wirkstoff verordnet bekamen (Gruppe I umgestellt) und 2. Patienten ohne eine alternative Therapie nach Beendigung der PETN-Therapie (Gruppe II abgesetzt). Als Alternativen wurden andere langwirksame Nitrate (ISDN, ISMN), Molsidomin, Ivabradin und Ranolazin definiert. Die Medikation der Patienten beider Gruppen, insbesondere mit ebenfalls antianginös wirkenden Betablockern und Calciumkanalblocker und mit schnellwirksamen Nitraten zur Anfallskupierung wurde verglichen. Literatur 1.Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK – Langfassung, 2. Auflage. 2013. http://www.khk.versorgungsleitlinien.de; Schlussfolgerung Ein hoher Anteil der Patienten die mit PETN behandelt wurden erhielten nach dem Verordnungsausschluss von PETN keine anderes antianginösen Präparat. Es ist nicht ausgeschlossen, dass vereinzelt PETN privat weiter rezeptiert wurde. Die vorliegenden Verordnungsdaten ergeben keinen Anhalt, dass das Absetzen zum Nachteil der Patienten war. Der Abfall der Verordnungen der Bedarfsmedikation nach Absetzen von PETN spricht für eine niedrigere Rate an akuten Symptomen. Ärzte nutzten die Chance die Notwendigkeit einer rein symptomatischen antianginösen Therapie zu überprüfen, diese absetzten und dabei Polypharmazie verminderten. Ergebnisse Bis 2011 nahm in M-V die Verordnungsmenge für die meisten Nitrate kontinuierlich ab, nicht aber für PETN (Abb. 2). Ab 2012 kam es zu einem rapiden Abfall der DDD für PETN aber nur einem geringerem Anstieg der Alternativen. Im 2. Hj. 2011 wurden insgesamt 2,68 Mio DDD PETN verordnet, von denen 99,4 % bis zum 2. Hj. 2012 abgesetzt wurden (- 2.67 Mio DDD). Der Anstieg der Alternativen betrug dagegen nur 1,00 Mio DDD und betraf insbesondere andere langwirksamen Nitrate (+ 0,68 Mio DDD) und Molsidomin (+ 0,19 Mio DDD) (Abb. 1). Von insgesamt 736.687 Patienten im 2011 konnten 514.006 Patienten anhand von Arzneimittel-Verordnungen bis ins 2012 nachverfolgt werden von denen 12.763 (2,5% Patienten PETN) erhielten. Davon wurden 6.645 (52%) auf eine Alternative umgestellt (Gruppe I) während bei 5.435 (43%) (Gruppe II). diese antianginöse Therapie ersatzlos abgesetzt wurde. Weitere 683 (5%) bekamen in 2011 bereits neben PETN zusätzlich ein alternatives Präparat und wurden von der Analyse ausgeschlossen. Abb. 1. Journal der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Die Umstellung in Gruppe I erfolgte überwiegend auf ISDN / ISMN (82 %) und Molsidomin (16 %), 3 % erhielten Ivabradin und 7 % Ranolazin (z. T. Kombinationen). Der Anteil mit Betablockern und Calciumkanalblocker unterschied sich nicht zwischen den Gruppen inr den Vergleichszeiträumen (Tab. 1). Die Verordnungen von schnellwirksamen Nitraten änderte sich nicht in der Gruppe I und verringerte sich nach Absetzen von PETN in Gruppe II. Die durchschnittliche Anzahl der eingenommenen Medikamente, blieb in Gruppe I konstant. Sie sank in Gruppe II um etwas über einen Wirkstoff von 9,2 auf 8,1 unterschiedliche Wirkstoffe ab. Das Wirkstoffspektrum insgesamt war zwischen den Gruppen ähnlich und veränderte sich nicht relevant im Beobachtungszeitraum (Tab. 2). Tab. 1 Weitere antianginöse Medikation Abb. 2Symptomatische Therapie der Angina pectoris in Mecklenburg-Vorpommern 2008 - 2013 Tab. 2 Andere verordnungsstarke Arzneimittelgruppen
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