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Häusliche Gewalt gegen Frauen

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Präsentation zum Thema: "Häusliche Gewalt gegen Frauen"—  Präsentation transkript:

1 Häusliche Gewalt gegen Frauen
von: Jessica Trumpf & Julia Fischer

2 „Jeder hat das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich […]“ (Art. 2, Abs. 2, Grundgesetz). jede 4. Frau in Deutschland hat schon einmal Gewalterfahrungen in der Partnerschaft erlebt 2/3 dieser 25% erlitten dabei schwere bis sehr schwere körperliche Verletzungen Häusliche Gewalt kommt in allen gesellschaftlichen Schichten vor

3 Häusliche Gewalt – Definition:
„jede Art geschlechtsspezifischer körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung, die innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft verübt oder verursacht wird.“ (1996 Vereinte Nationen) kann auch dann vorliegen, wenn die Übergriffe und Machtausübungen außerhalb der häuslichen Gemeinschaft stattfinden Personen müssen ein persönliches Verhältnis zueinander haben  bestehende oder aufgelöste, partnerschaftliche Beziehung Juristisch: wenn der Körper, die Gesundheit oder die Freiheit eines Menschen verletzt werden Sozialpsychologisch: Ausübung von Zwang & Macht mit der Absicht, einen anderen Menschen zu unterwerfen oder zu verletzen

4 Verschiedene Formen von Gewalt – Psychische Gewalt:
Ziel: Erniedrigung, Demütigung & Einschüchterung erfolgt durch verschiedene Verhaltensweisen wie z.B. Beschimpfung Beleidigung Belästigung  seelische Gewalt ist oft eine Vorstufe / Begleiterscheinung von körperlichen oder sexuellen Vergehen! Bevormundung Verbote, Drohungen / Erpressung Isolation

5 Verschiedene Formen von Gewalt – Physische Gewalt:
= alles, was die körperliche Unversehrtheit des Opfers verletzt äußert sich in Form von: Schubsen, Schütteln Ohrfeigen Beißen Fußtritten körperliche und seelische Gewalt stehen oft in Verbindung zueinander! Schlagen Würgen Mordversuchen Morden

6 Verschiedene Formen von Gewalt – Sexuelle Gewalt:
beinhaltet: sexuelle Belästigung, Nötigung, Vergewaltigung und auch Zwangsprostitution wird durch Drohungen und Druck erzwungen oft ist es die Frau, die gegen ihren Willen zu sexuellen Praktiken von ihrem Mann aufgefordert bzw. dazu gezwungen wird Die Dunkelziffer ist sehr hoch, da viele Betroffene die sexuellen Übergriffe ihres Partners verharmlosen

7 Verschiedene Formen von Gewalt – Ökonomische Gewalt:
= Arbeitsverbot / Zwangsarbeit, oder Bitten um Geld, Zuteilung davon Verweigerung von Haushalts- oder Taschengeld Sperrung zum Zugang des gemeinsamen Kontos bis hin zur fehlenden Entscheidungsfreiheit über das eigene Geld  Partner zieht kompletten Lohn der betroffenen Person an sich  Folge: wirtschaftliche und finanzielle Abhängigkeit des Opfers psychische und physische Gewalt können auch Begleiterscheinungen davon sein

8 Ursachen von männlicher Gewalt:
komplexes Zusammenspiel von seelischen, körperlichen, sozialen & ökonomischen Bedingungen Hauptauslöser: gemeinsamer Alltag  Haushaltsführung, Arbeitsteilung, Kindererziehung etc.  Jedes Ereignis kann einen gewalttätigen Mann als Auslöser für einen Wutausbruch bis hin zur körperlichen Gewaltanwendung gegen seine Frau dienen und ihm als ausreichende Rechtfertigung für sein Verhalten erscheinen.

9 Ursachen von männlicher Gewalt:
männliche Stärke beweisen Unzufriedenheit Machtgefälle zwischen Mann & Frau  Mann hat komplettes Recht krankhafte Eifersucht mit ständiger Kontrolle des Mannes  Mann zweifelt an Treue & Aufrichtigkeit der Frau ständiges Anrufen; Überprüfung der Post, Telefonate, s; Begleitung zur & von der Arbeit / Erledigungen; „Hausarrest“, Kontaktverbot zu Familie / Freunden

10 Ursachen von männlicher Gewalt:
Stress & Misserfolge am Arbeitsplatz berufliche Erfolge der Frau Frau will sich trennen Während 1. Schwangerschaft / Geburt des 1. Kindes  Eifersucht, Misstrauen, Konkurrenz Alkoholeinfluss Gewalterfahrungen in der Kindheit

11 Auswirkungen auf die betroffenen Frauen – körperliche & seelische Folgen:
2/3 der Frauen tragen körperliche Verletzungen davon 1/3 der Misshandelten mussten ärztliche Hilfe aufsuchen Verletzungen: Prellungen, Blutergüsse, Beulen, offene Wunden, Verbrennungen, Verletzungen am Kopf / Gesicht (Nase, Lippen), Knochenbrüche… Körper & Seele befinden sich in einem permanenten Ausnahmezustand psychosomatische Beschwerden: Herzrasen, Magen-Darm-Störungen, Migräne, Schlafstörungen, Essstörungen, Weinkrämpfe, Panikattacken, Traumata, Depressionen, Selbstmordgedanken…

12 Auswirkungen auf die betroffenen Frauen – soziale & finanzielle Folgen:
Gewaltbetroffenen Frauen leiden unter starken Beziehungs- & Kommunikationsstörungen Verlust des Arbeitsplatzes / soziale Kontakte  von Außenwelt komplett abgeschottet Frauen sind meist materiell & finanziell von ihrem Mann abhängig Folgen einer Trennung: hohe Verschuldung & relative Armut

13 Juristische Situation
In keinem Gesellschaftsbereich so viel Gewalt wie in Familie Gesetzgebung hat sich verbessert Ziel: mehr Schutz für Betroffene Erst seit 1997 Vergewaltigung in Ehe strafbar Jahr 2000 Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung Jahr 2000 Recht auf ein Leben ohne Gewalt  Unterstützung der Menschenrechtsverordnung

14 Juristische Situation - Gewaltschutzgesetz
Im Jahr 2000 in Strafgesetzverordnung etabliert Rechtsgrundlage für Schutzanordnungen des Zivilgerichts Beinhalten Kontakt- und Näherungsverbot bei vorsätzlicher Körperverletzung oder Verletzung der seelischen Gesundheit Wohnungsverweis Polizeigesetze in Bundesländern geändert  Polizei hat Befugnis, im Verzug von Gefahr, Wohnung zu betreten

15 Juristische Situation - Gewaltschutzgesetz
Nach §1 (1) ist es dem Täter untersagt 1) die Wohnung der verletzten Person zu betreten 2) sich der Wohnung der betroffenen Person zu nähern 3) Orte aufzusuchen, an denen sich die betroffene Person regelmäßig aufhält 4) Kontakt zu der betroffenen Person aufzunehmen 5) ein Zusammentreffen herbeizuführen

16 Juristische Situation - Gewaltschutzgesetz
= Gewaltschutzgesetz tritt ein, sobald eine Person mit der Verletzung des Körpers oder der seelischen Gesundheit oder Freiheit gedroht hat oder eine Person wiederrechtlich oder vorsätzlich in die Wohnung oder deren Eigentum eindringt. (GewSchG, §1 [1,2]) Außerdem bei Belästigung oder Stalking durch Gewaltschutzgesetz werden Opfer von häuslicher Gewalt besser geschützt Durch zivilrechtliche Schutzanordnungen bessere Möglichkeiten um akute Gefahrensituationen zu beenden  langfristige Sicherheit

17 Hilfsmöglichkeiten - Frauenberatungsstelle
kostenlose, meist anonyme (Telefon-) Beratung BeraterInnen unterliegen gesetzlicher Schweigepflicht meist erste Anlaufstelle für Betroffene Ziel: Frauen unparteilich beraten um selbstgesteuerte verantwortungsbewusste Entscheidung über Zukunft treffen zu können

18 Hilfsmöglichkeiten - Frauenhaus
auch bekannt als Frauenschutzhaus oder Zufluchtswohnung  streng geheim steht Frauen und Kindern in akuter Notsituation rund um die Uhr zur Verfügung Frauen die aus verschiedenen Gründen die Wohnungsüberlassung ablehnen, können in Frauenhaus flüchten Frauen führen selbstbestimmt ihren Alltag im Frauenhaus Weiterhin geregelter Tagesablauf  Kinder gehen zur Schule

19 Hilfsmöglichkeiten - Frauenhaus
Frauen können Zeitraum individuell definieren Frauenhaus = Schon- und Schutzraum vor Gewalt Ziel: 1) Möglichkeit zur Neuorientierung 2) Lehrraum für Wiedereingliederung in ein selbstbestimmtes Leben durch gemeinsame Alltagsaufgaben

20 Hilfsmöglichkeiten – Interventionstelle
erst nach Inkrafttreten des GewSchG entstanden Ziel: 1) Beratung über juristische Möglichkeiten für Betroffene von häuslicher Gewalt 2) Beratung über Möglichkeiten zum eigenen Schutz 3) Beratung für betroffene Männer Interventionsstellen werden von Polizei informiert und gehen selbst auf Opfer zu  zeitnahe Unterstützung und Beratung

21 Hilfsmöglichkeiten - Therapie
Häusliche Gewalt verursacht nicht nur körperliche und soziale Probleme  psychische Schäden wie z.B. Depressionen, Ängste, Traumata Psychoanalyse, Gesprächstherapie oder Verhaltenstherapie Verletzungen werden behandelt, die die „Gewalt an Körper und Seele angerichtet hat“ ( Buskotte, 2007: 130ff )

22 Fazit Situation in letzten Jahren deutlich verbessert durch Hilfsmöglichkeiten wie Frauenberatungsstellen, Frauennotruftelefone, Frauenhäuser, Interventionsstellen und möglichen Therapiemethoden  trotzdem hohe Gewaltbereitschaft in Partnerschaften bei Hilfsmöglichkeiten Defizite  überfüllte Frauenhäuser Maßnahmen und Präventionsprojekte könnten Abhilfe gegen häusliche Gewalt schaffen Öffentliche Aufmerksamkeit und Nicht-Wegschauen kann betroffenen Frauen helfen Selbstbewusstsein stärken

23 Kampagnen – Stars setzen sich ein:
Xavier Naidoo – Das lass ich nicht zu:

24 Quellen: Brückner, Margrit, Wege aus der Gewalt gegen Frauen und Mädchen: Eine Einführung. 2., aktualisierte Neuaufl. Frankfurt am Main: Fachhochschulverl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerium der Justiz, Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt: Information zum Gewaltschutzgesetz. 3. Aufl. Rostock: Publikationsversand der Bundesregierung. Buskotte, Andrea, Gewalt in der Partnerschaft: Ursachen - Auswege - Hilfen. Düsseldorf: Patmos. Heinz, Alexandra, Jenseits der Flucht: Neue Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt im Vergleich. Opladen: Leske und Budrich. Scheller-Bötschi, Eva, Häusliche Gewalt - Übersicht und Präventionsmaßnahmen. 1. Aufl. Norderstedt: Grin.

25 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!!! 

26 Diskussionsfragen: Sollten eurer Meinung nach mehr Präventionsmaßnahmen für gewalttätige Männer eingeführt werden? Wenn ja, welche? Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, bleiben meist trotzdem bei ihrem Partner… Wie könnte man dagegen wirken und die Frauen von ihrem Leid bewahren?


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