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Veröffentlicht von:Lena Baumhauer Geändert vor über 8 Jahren
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2. Runder Tisch Oberflächengewässer LIP_1600/1700 und 1800 im Kreis Soest 03.09.2014 Bezirksregierung Arnsberg
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Tagesordnung 1. Grundsätzliches zu ausgewählten Programmmaßnahmen 2. Die einzelnen Gewässer bzw. Wasserkörper 3. weiteres Vorgehen 2
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-Maßnahmenträger: Träger der Gewässerunterhaltung / Abwasserbeseitigungspflichtiger / Anlagenbetreiber -Maßnahmenträger für die Ermittlung der Ursachen für Saprobie-Defiziten ist die zuständige Behörde für die Gewässeraufsicht gem.§ 100 WHG. Es wird keine eigene K-Maßnahme ausgebracht) -Priorisierung: 1 sofort 2 hohe Priorität 3 mittlere Priorität 4 geringe Priorität -grundsätzlich „2 hohe Priorität: Maßnahmen mit großer Bedeutung für den Wasserkörper oder größere Gewässersysteme, z.B. Durchgängigkeit oder stoffliche Belastungen, die auf mehrere Wasserkörper einwirken“. 3 Maßnahmenträger und Priorisierung
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Abwassermaßnahmen 4 Ausbau kommunaler Kläranlagen zur Reduzierung sonstiger Stoffeinträge im Hinblick auf Mikroschadstoffe + 501 „Machbarkeitsstudie“ Die Maßnahmen werden am Wasserkörper ausgebracht, wenn -an einer Messstelle abwärts einer Kläranlageneinleitung ein Orientierungswert für Mikroschadstoffe überschritten ist und im Wasserkörper, in den die Kläranlage einleitet, ein Defizit bei den biologischen Qualitätskomponenten für die Fauna vorliegt und -die Kläranlage für mehr als 10.000 Einwohnerwerte ausgebaut ist. 501 Erstellung von Konzeptionen / Studien / Gutachten („Machbarkeitsstudie“) Zusätzlich ausgebracht in den Fällen, in denen die Stoffflussmodellierung (Studie „Mikroschadstoffe“) auf eine Belastung hindeutet. 4 Die Beteiligten sind unterschiedlicher Auffassung, ob diese Programmmaßnahme hinreichend begründet ist. Über die endgültige Maßnahmenwahl wird im weiteren Aufstellungsverfahren entschieden.
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Abwassermaßnahmen 10b/11b Neubau und Anpassung / Optimierung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser (Trennsystem) Die Maßnahme wird ausgebracht, wenn Überschreitungen bei Kupfer, Zink oder PAK in Verbindung mit einem biologischen Defizit festgestellt wurden und Maßnahmen nach Maßgabe des Trennerlasses erforderlich sind. 5
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Abwärme 17 Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen durch Wärmeeinleitungen Der Wärmehaushalt der Lippe ist insbesondere durch Einleitungen von Abwärme der Großkraftwerke belastet. Ziel ist es, den Wärmehaushalt der Lippe soweit zu entlasten, dass die Fischfauna in dieser Hinsicht einen guten Zustand erreichen kann. Sommerliche Maximaltemperaturen (OW = 25 Grad) und Temperaturverhältnisse im Frühjahr (Laichzeit) sind maßgeblich. Eine Modellierung des Wärmehaushaltes für die relevanten Belastungsszenarien ist in Vorbereitung. 6
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65 Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Wasserrückhaltes 69 Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit 70 bis 78 Hydromorphologische Maßnahmen Die Programmmaßnahmen des ersten Maßnahmenprogramms wurden von der Bezirksregierung überprüft und ggfs. aktualisiert. 65: Die Maßnahme wurde aus dem ersten Maßnahmenprogramm übernommen; sie ist ausgebracht für die Lippeaue im Hinblick auf die Ziele für das NATURA 2000 – Schutzgebiet. Die Maßnahmen werden generell mit der Frist 2024 versehen; damit ist gewährleistet, dass die Zeitplanung der Umsetzungsfahrpläne (erstellt 2012) bestmöglich berücksichtigt ist. 7 Maßnahmen Durchgängigkeit und Hydromorphologie
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79Maßnahmen zur Anpassung/ Optimierung der Gewässerunterhaltung Gemäß § 39 WHG muss sich die Gewässerunterhaltung an den Bewirtschaftungszielen nach Maßgabe der §§ 27 bis 31 ausrichten und darf die Erreichung dieser Ziele nicht gefährden. Fünf Jahre nach Novellierung des WHG geht das Ministerium davon aus, dass die Unterhaltungsträger entsprechend agieren. Sollte dies im Einzelfall anders sein, bietet § 100 WHG (Gewässeraufsicht) der zuständigen Wasserbehörde das Instrumentarium, ggfs. tätig zu werden. Die Maßnahme ist daher nicht mehr ausgebracht worden. 8 Gewässerunterhaltung
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5Optimierung der Betriebsweise kommunaler Kläranlagen 6Zusammenschlüsse und Stilllegung vorhandener Kläranlagen 7Neubau und Umrüstung von Kleinkläranlagen 8Anschluss bisher nicht angeschlossener Gebiete an bestehende Kläranlagen 28Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Anlage von Gewässerschutzstreifen 29Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Feinmaterialeinträge durch Erosion und Abschwemmung aus der Landwirtschaft 504Beratungsmaßnahmen Landwirtschaft Der Beitrag der Abwasserbeseitigung ist vorrangig zu ermitteln und der konkrete Maßnahmenbedarf abzuleiten. Landwirtschaftliche Maßnahmen sind (zusätzlich) ausgebracht, wenn landwirtschaftliche Nutzung in nicht unerheblichem Umfang gegeben ist und die MONERIS-Modellierung einen signifikanten Verursacheranteil nahelegt. 9 Nährstoff P in Verbindung mit biologischen Defiziten
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Die einzelnen Wasserkörper ……. 10
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Bitte schicken Sie uns möglichst zeitnah ergänzende Anregungen und Bemerkungen. Am 26. September werden die Tabellen in die Datenbank geladen. Danach sind Änderungen des Entwurfs nicht mehr möglich. Die förmliche Beteiligung beginnt am 23.12.2014 und daher ein halbes Jahr. 11
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Vielen Dank für ihre Mitarbeit! 12
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