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Institutionelle Diskriminierung und Schule Birgit zur Nieden, HU-Berlin.

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Präsentation zum Thema: "Institutionelle Diskriminierung und Schule Birgit zur Nieden, HU-Berlin."—  Präsentation transkript:

1 Institutionelle Diskriminierung und Schule Birgit zur Nieden, HU-Berlin

2 „Die schwer durchdringbare Parallelwelt der Türken schützt die Killer.“ (Spiegel, 15.04.2006)

3 Individueller vs Institutioneller Rassismus, 1967

4 „When a black family moves into a home in a white neighborhood and is stoned, burned or routed out, they are victims of an overt act of individual racism which many people will condemn at least in words. But it is institutional racism that keeps black people locked in dilapidated slum tenements, subject to the daily prey of exploitative slumlords, merchants, loan sharks and discriminatory real estate agents. The society either pretends it does not know of this latter situation, or is in fact incapable of doing anything meaningful about it.“ Stokely Carmichael and Charles V. Hamilton, Black Power: The Politics ofLiberation in America (New York: Vintage Books, 1967)

5 „The tragedy of race relations in the United States is that there is no American Dilemma. White Americans are not torn and tortured by the conflict between their devotion to the American creed and their actual behavior. They are upset by the current state of race relations, to be sure. But what troubles them is not that justice is being denied but that their place is being shattered and their business interrupted.”

6 Def. Macpherson Report, 1999 “the collective failure of an organization to provide an appropriate and professional service to people because of their colour, culture, or ethnic origin”.

7 Was ist Diskriminierung? Vier Verschiedene Typen: 1.Intentionale Diskriminierung als individuelle Praxis (isolate discrimination) 2.Intentionale Diskriminierung als Intergruppen-Praxis (small-groupdiscrimination) 3.Intentionale, direkte institutionalisierte Diskriminierung (direct institutionalized discrimination) 4.Nicht-intentionale, indirekte institutionalisierte Diskriminierung (indirect institutionalized discrimination) (nach Feagin/Booher Feagin 1986: 28)

8 Chancengleichheit?

9 Institutionelle Diskriminierung

10 Analyse von Organisationen und Institutionen 1.Probleme/Problemdefinitionen 2.Lösungen/Lösungsangebote 3.Teilnehmer_innen 4.Entscheidungsgelegenheiten

11 Segregation innerhalb von Grundschulen „Ich weiß nicht, eh, das war einfach irgend´ne, als, als die Kinder aufgerufen wurden, haben wir gemerkt, dass plötzlich, eh, diese eine Klasse einfach nur, nur deutsch war. Und die andern Klassen hatten nur die Ausländer unter sich.“ BN: „Das war bei der Einschulungsfeier oder //ja// wo war das?“, „ Ja, bei der Einschulungsfeier //mhm// haben wir das gemerkt. Dann haben sich auch Eltern beschwert (.) deswegen. (...) Und ich fand´s auch nicht schön, weil, eh, weil die meisten Leute, jetzt aus unserer Generation, (...) die eigentlich hier alle aufgewachsen, auf die Schule gegangen. Da wundert man sich auch, warum´s halt nicht gemischt wird.“ (Mutter Tulpenschule, Kreuzberg) Juliane Karakayali Ev. Hochschule Berlin Birgit zur Nieden Humboldt Universtät Berlin

12 Schulisch-institutioneller Umgang mit migrantischen Kindern: Von der Ausländerregelklasse zu NdH Grade der Institutionalisierung Empfehlungen der KMK Gesetzgebungen und Verordnungen: zB Berliner Schulgesetz NdH und andere Einteilungen – Effekte der Einteilungen Eigenlogiken der Schulen, Effektivitätskriterien, Selbsterhalt etc.

13 Berliner Schulgesetz 2004, Art. 15 „(1) Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache werden mit allen anderen Schülerinnen und Schülern gemeinsam unterrichtet, soweit sich aus Absatz 2 und der auf Grund des Absatzes 4 erlassenen Rechtsverordnung nichts anderes ergibt.“

14 NdH Anteil einer Kreuzberger Schule

15 NdH? Woher kommt die Kategorie? Wozu braucht man sie? Welche Relevanz hat sie?

16 Empfehlungen der KMK 1950: bestehende Klassen „anderer Volksgruppen“ beibehalten – es sei denn nicht genügend Kinder einer „Volksgruppe“ 1964: „ausländische“ Kinder sollen in der Regel mit deutschen gemeinsam beschult werden 1971: „ausländische“ Kinder in allen Fragen der Beschulung gleichgestellt 1976 „Der Anteil der ausländischen Schüler in deutschen Klassen (Regelklassen) soll nach Möglichkeit ein Fünftel nicht übersteigen. Dieser Anteil kann dann überschritten werden, wenn es sich um ausländische Schüler handelt, die sich ohne sprachliche Schwierigkeiten am Unterricht beteiligen können. Sofern örtlich die Quote der in deutschen Regelklassen aufzunehmenden Schüler ein Fünftel wesentlich übersteigt, können besondere Klassen für ausländische Schüler gebildet werden, die nach den Lehrplänen der deutschen Schule in deutscher Sprache arbeiten.“

17 Def. der Ausnahme von gemeinsamer Beschulung „(1) Ausländische Schüler, die die deutsche Sprache nicht so beherrschen, daß sie dem Unterricht in der Regelklasse (Klasse mit deutschen Schülern) folgen können, und deren Aufnahme in die Regelklasse nicht möglich ist, werden in bis zu zweijährigen Vorbereitungsklassen zusammengefaßt; [...]“ „(3) Sobald die Schüler über deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um dem Unterricht in der Regelklasse hinreichend zu folgen, werden sie [... ] in einer Regelklasse oder, wenn dies nicht möglich ist, in eine Ausländer-Regelklasse aufgenommen" (AV ausländische Schüler, Berlin 1984)

18 Berliner „Ausführungsvorschriften über den Unterricht für ausländische Kinder und Jugendliche“ 1984 „Quoteregelung“: Bei über 30% nicht-deutscher Kinder in einer Klassen -> Verteilung auf andere Schulen oder Einrichtung einer „Ausländerregelklasse“

19 Abschaffung Ausländerregelklassen in Berlin Mitte 1990er KMK Empfehlungen zielen auf Umgang mit Diversität und interkulturelle Ansätze Ende der 1990er Problematisierung der Sprachkenntnisse – Kategorie NdH


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