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Veröffentlicht von:Andreas Bach Geändert vor über 8 Jahren
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D.A.S. Maklerforum® PV Ost - Direkthilfe -Schadenmeldung und Beratungsscheck -Elke Herzog (RS Wien)
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Direkthilfe
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RS2014-140618-Selbstregulierung-01 3 Indikatoren für mögliche Direkthilfe-Fälle (Eher) geringer Streitwert Gesprächsklima zwischen den Streitparteien ist noch nicht zerstört VN ist noch nicht anwaltlich vertreten Anspruch des VN ist rechtlich vertretbar und gründet nicht nur auf „Prinzipien“ Gute Erfahrungen bei ähnlichen Sachverhalten Streitigkeiten zwischen Privaten Gegner ist noch nicht anwaltlich vertreten … Diese Kriterien dienen lediglich als Beispiel, natürlich ist Direkthilfe auch möglich, wenn eines oder mehrere dieser Kriterien nicht zutreffen !
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Vorteile für unsere Kunden: Rasche und kompetente juristische Unterstützung Keine Terminvereinbarung mit Anwalt nötig Außergerichtliche Bereinigung Beziehung mit Geschäftspartnern, Nachbarn etc. wird weniger belastet Keinerlei Kosten (z.B. Selbstbehalt, Sprengelfremdheit) für Kunden Direkthilfe auch in nicht versicherten Fällen
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Maßnahmen Maßnahmen zur Erhöhung der Frequenz jener Akten, die im Wege der Direkthilfe erledigt werden
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RS2014-140618-Selbstregulierung-01 Voraussetzung für die D.A.S. Direkthilfe SCHADENMELDUNG an das Schadenbüro Vorteile: Persönlicher Kontakt zwischen Vertrieb/Kunden und Referenten Raschester Weg zur Klärung des Versicherungsschutzes VN läuft keine Gefahr eventuelle RA-Ko selbst zu tragen Schadenmeldung kann besser aufbereitet werden, da persönliches Gespräch
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RS2014-140618-Selbstregulierung-01 Wann können wir helfen? Verkehrsunfälle Vertragsstreitigkeiten für Konsumenten (Darlehen, Kaufvertrag einer beweglichen Sache, Handy, Internet, Urlaubsreisen…) Vertragsstreitigkeiten für Unternehmen (unbezahlte Rechnungen, Mängeleinwände…) Streit mit anderen Versicherungen Nachbarschaftsstreitigkeiten Probleme mit Vermieter/Mieter Schadenersatz etc.
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RS2014-140618-Selbstregulierung-01 Wann können wir nicht helfen? Es ist bereits ein RA eingeschaltet Es liegt bereits eine Klage vor Es ist ein (Verwaltungs)Strafverfahren eingeleitet Sämtliche nicht versicherbare Risiken (Art. 7 und andere) wie zB Urheberrechtsstreitigkeiten, Bauherrenrisiko, Schimmel… VN gegen VN
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RS2014-140618-Selbstregulierung-01 Schadenmeldung und Beratungsscheck
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RS2014-140618-Selbstregulierung-01 Unterschied Beratungsscheck: - wenn noch kein Schadenfall eingetreten ist - wenn der VN nur eine Rechtsauskunft braucht - wenn die D.A.S. Rechtsberatung nicht mehr behilflich sein kann Schadenmeldung: - wenn ein Schadenfall bereits eingetreten ist und der VN rechtliche Unterstützung braucht. zB: - Verkehrsunfall - Kündigung des Dienstverhältnisses - Schuldner zahlt eine Rechnung nicht Schadenmeldung und Beratungsscheck 10
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RS2014-140618-Selbstregulierung-01 Auszug aus dem Beratungsscheck: „ Wenn Sie über den Beratungs-Rechtsschutz hinaus Leistungen im Rahmen einer anderen versicherten Rechtsschutzsparte benötigen, ist eine gesonderte schriftliche Schadensmeldung erforderlich.“ oder „Bitte schicken sie uns eine schriftliche Schadenmeldung, wenn Sie über die Rechtsberatung hinaus unsere Unterstützung aus einem anderen versicherten Rechtsschutzbaustein benötigen“ Schadenmeldung und Beratungsscheck 12
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RS2014-140618-Selbstregulierung-01 Vorteil einer Schadenmeldung an das RechtsServicebüro -Prüfung der RS Deckung bevor Kosten beim RA entstehen -Möglichkeit der Direkthilfe (wichtig bei fehlender Deckung) -Einschaltung eines für die jeweilige Rechtsmaterie versierten RA -Keine verärgerten Kunden, weil RA nur beraten hat und nicht gleich die Vertretung übernommen hat oder auf die fehlende Deckungszusage der DAS hingewiesen hat (VN: „aber man hat mir gesagt ich soll gleich zum RA“ gehen…“) oder vielleicht ein Akonto verlangt hat. zB: - Beschwerde über RA, der die Vertretung nicht übernommen hat, weil er kurz vor der Pension gestanden ist - Beschwerde über RA in einem Fall gg ERGO, weil der RA für die Vertretung ein Akonto verlangt hat In beiden Fällen ist der VN mit einem Beratungsscheck in die Ra Kanzlei geschickt worden, obwohl von vornherein klar gewesen ist, dass ein Schadenfall vorliegt und der VN eine anwaltliche Vertretung braucht, und der Kunde auch davon ausgegangen war. Dh trotz RS Leistung, Versicherungsschutz etc, war der Kunde mit der DAS unzufrieden, weil wir keine Schadenmeldung aufgenommen haben. Schadenmeldung und Beratungsscheck 16
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RS2014-140618-Selbstregulierung-01 Vielen Dank! 17
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