Präsentation herunterladen
Veröffentlicht von:Ima Lander Geändert vor über 11 Jahren
1
Gerne unterbreite ich Ihnen ein konkretes Angebot
Gerne unterbreite ich Ihnen ein konkretes Angebot. Schulung/Betreuung/Beratung/Überwachung/Berichtserstellung/Behördenkontakt. Um ein Angebt erstellen zu können, was auch individuell zu Ihrem Betrieb passt, ist ein Informationsgespräch erforderlich. Gerne werde ich für Sie tätig. Einige Infos in der Anlage.
2
Der externe Gefahrgutbeauftragte
Dienstleistungen Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) verlangt von Unternehmern und Inhabern von Betrieben, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, die Bestellung eines oder mehrerer Gefahrgutbeauftragten. Die Voraussetzungen, die Betriebe von der Pflicht befreien, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen, sind im Vergleich zur Alt-Fassung der GbV erheblich verschärft worden. Befreit sind nunmehr Betriebe, die: - ausschließlich Gefahrgüter empfangen ODER - ausschließlich Gefahrgüter in freigestellten Mengen transportieren ODER - nicht mehr als 50t Gefahrgüter netto für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben transportieren ODER - nur als Auftraggeber des Absenders auftreten
3
externen Experten als Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Der Gesetzgeber lässt den Unternehmen die Wahl, ob sie einen Mitarbeiter aus den eigenen Reihen oder einen externen Experten als Gefahrgutbeauftragten bestellen. Für Ihren Betrieb würde ich die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten übernehmen. Dadurch halte ich Ihnen den Rücken für das Tagesgeschäft frei. Als externer Gefahrgutbeauftragter arbeite ich im Bereich Straße, Schiene, See, Luft. In der Gefahrgutbeauftragten Ausbildung bin ich im allgemeinen Teil sowie im Bereich des Verkehrsträgers Straße tätig. Für Sie führen wir die Schulung der beauftragten Personen durch. Überwachen Ihren Betrieb um Abläufe zu optimieren . Beraten Sie in Gefahrgutfragen. Erstellen den Jahresbericht. Auf Wunsch auch Fahrerschulung mit Erwerb der ADR Bescheinigung für alle Klassen. Moderate Kosten
4
Der Begriff Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben ist ausgesprochen wörtlich anzuwenden. Durch die Aufnahme des Auftraggebers des Absenders sind inzwischen auch Abfallerzeuger von der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein Beförderungsvertrag zwischen Erzeuger und Entsorger abgeschlossen wurde. Kann keine der oben genannten Befreiungen genutzt werden, muss mindestens ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Diese Funktion kann von einem Mitarbeiter des Unternehmens oder einer dem Betrieb nicht zugehörigen Person wahrgenommen werden: Dem externen Gefahrgutbeauftragten also. Vor allem für kleine und mittelständische Betriebe stellt der externe Gefahrgutbeauftragte eine sinnvolle Alternative dar. Denn der Gefahrgutbeauftragte muss nicht nur eine entsprechende Ausbildung samt Prüfung absolvieren, er muss auch stets auf dem neusten Stand aller relevanten Vorschriften sein. Eine Aufgabe, die von einem Mitarbeiter, der hauptsächlich mit anderen Aufgaben betraut ist, kaum zu bewerkstelligen ist. Zudem verlangt der gewissenhafte Umgang mit einem so sensiblen Bereich wie dem Transport gefährlicher Güter von allen Beteiligten eine Aufmerksamkeit, die niemand als „lästige Nebensache“ betrachten darf.
5
Stichwort Zeit Das ADR/RID legt hier klare Maßstäbe an
Stichwort Zeit Das ADR/RID legt hier klare Maßstäbe an. Es stellt die ausdrückliche Forderung auf, der Gefahrgutbeauftragte müsse tatsächlich in der Lage sein, seine Aufgaben wahrzunehmen. Hierzu zählen Arbeitsmittel und Literatur ebenso wie die Zeit, die ihm nachweislich zur Verfügung steht... Stellt der Arbeitgeber diese Sachmittel nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung, verhält er sich ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Aber auch bei bereits im Betrieb bestellten Gefahrgutbeauftragten kann die Unterstützung durch einen externen Mitarbeiter sinnvoll sein. So ist z.B. der Einsatz eines übergeordneten Gefahrgutbeauftragten bei mehreren kleinen Filialen durchaus geeignet, ein hohes Niveau an Sicherheit zu erreichen. Übrigens: Die Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit nicht von der Pflicht, am Transport gefährlicher Güter beteiligtes Personal regelmäßig und ausreichend zu schulen. Siehe Seminarplan Schulung der beauftragten Personen Bei Betrieben bei denen ich als Externer Gefahrgutbeauftragter tätig bin, sind diese Seminare in der Grundbetreuung enthalten.
Ähnliche Präsentationen
© 2024 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.