Präsentation herunterladen
Die Präsentation wird geladen. Bitte warten
Veröffentlicht von:Victoria Gerber Geändert vor über 9 Jahren
1
www.kanzlei-hessling.de Wir über uns Marc Hessling Rechtsanwalt Friedrichstr. 28 45468 Mülheim an der Ruhr Tel.: 0208 – 437 2358 Fax: 0208 – 437 8204 E-Mail: mail@kanzlei-hessling.demail@kanzlei-hessling.de www.kanzlei-hessling.de
2
17.11.2007Marc Hessling, Rechtsanwalt2 Tätigkeitsschwerpunkte Arbeitsrecht (insbes. Betriebsverfassungsrecht) Verkehrsrecht Zivilrecht
3
17.11.2007Marc Hessling, Rechtsanwalt3 Arbeitsrecht In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten gilt: Wir vertreten nur Arbeitnehmer. Garantiert.
4
17.11.2007Marc Hessling, Rechtsanwalt4 Arbeitsrecht Aushandeln von Arbeits-, Geschäftsführerverträgen, Arbeitnehmerhaftungsrecht, Entgeltzahlung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung, Kündigung, Änderungskündigung, Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge, Abfindungen, Abmahnung, Zeugniserteilung, Zeugnisberichtigung, Vertragsstrafen, Urlaubsgewährung, Entgeltfortzahlung, Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), betriebliche Altersversorgung, Arbeitnehmerhaftung, Arbeitnehmererfindungsrecht, Arbeitsvertragsgestaltung, Mobbing, Betriebsübergang, etc.
5
17.11.2007Marc Hessling, Rechtsanwalt5 Betriebsverfassungsrecht Für uns ist klar: Menschenrechte enden nicht am Werkstor. Das kollektive Arbeitsrecht verstehen wir in unserem Büro als Mittel zur Verbesserung der kollektiven Arbeitsbedingungen und als Mittel zur Durchsetzung einer gerechteren Wirtschafts- und Arbeitsordnung, bei der die Arbeitnehmer und ihre legitimen Interessen im Mittelpunkt stehen, als Korrektiv zur Übermacht des Kapitals. Dabei kann man nicht beiden Seiten dienen. Daher stehen wir in allen arbeitsrechtlichen Fragen auch ausschließlich an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie ihrer kollektiven Interessenvertretungen. Darauf können Sie sich verlassen.
6
17.11.2007Marc Hessling, Rechtsanwalt6 Betriebsverfassungsrecht Rechtsanwalt Marc Hessling, selbst Mitglied der Gewerkschaften ver.di und NGG, vertritt und berät eine Vielzahl von kollektiven Arbeitnehmerinteressenvertretungen, wie Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Gewerkschaften und Schwerbehindertenvertretungen usw.
7
17.11.2007Marc Hessling, Rechtsanwalt7 Betriebsverfassungsrecht Wir beraten und vertreten unsere Mandanten z.B. –beim Aushandeln von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, –beim Aushandeln von Interessenausgleich und Sozialplan, –in Einigungsstellenverfahren, –als Sachverständige, –als Verfahrensbevollmächtigte in Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht. –selbstverständlich vertreten wir kirchliche Mitarbeitervertretungen auch vor den Kirchengerichten / Schlichtungsstellen –etc.
8
17.11.2007Marc Hessling, Rechtsanwalt8 Betriebsverfassungsrecht Gerne arbeiten wir auch mit den die Betriebsräte unterstützenden Gewerkschaften eng zusammen und stimmen unsere Arbeit mit ihnen ab. Die Erfahrung zeigt, dass ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen von Betriebsrat, Gewerkschaft und anwaltlicher Vertretung und Beratung zumeist eine besonders effektive und durchsetzungsstarke Interessenwahrnehmung für die Arbeitnehmerschaft garantiert. Es gilt eben: "Gemeinsam sind wir stark!" Selbstverständlich ist es kein Problem, dass RA Hessling zu den Interessenvertretern direkt in den Betrieb kommt. Hausbesuche sind jederzeit möglich. Gerne unterstützen wir Euch auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Betriebsversammlungen etc.
9
17.11.2007Marc Hessling, Rechtsanwalt9 Betriebsverfassungsrecht RA Hessling ist seit vielen Jahren für mehrere gewerkschaftsnahe Bildungsträger tätig und führt dort Seminare für Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen etc. zu allen Themen des Arbeitsrechts durch. Darüber hinaus bietet unser Büro die Möglichkeit auch selbst Inhouse-Seminare zu allen Fragen des Arbeitsrechts selbst kurzfristig und auf die jeweilige betriebliche Situation maßgeschneidert für Sie zu organisieren. Sprechen Sie uns diesbezüglich einfach an. Eine Übersicht über aktuelle Seminarangebote und Seminarthemen finden Sie stets aktuelle unter www.kanzlei- hessling.dewww.kanzlei- hessling.de
10
17.11.2007Marc Hessling, Rechtsanwalt10 Verkehrsrecht Rechtsanwalt Marc Hessling berät und vertritt Sie gerne in Allen Fragen rund um Auto und Verkehr: –Verkehrsunfallregulierung, –Strafverteidigung, –Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren, –Versicherungsrecht, –Hilfe bei Führerscheinerteilung / -entziehung. –etc.
11
17.11.2007Marc Hessling, Rechtsanwalt11 Zivilrecht Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch in allen anderen Fragen des bürgerlichen Rechts (Zivilrechts). Zum Beispiel: –Mietrecht, –Schadensersatzrecht, –Werkvertragsrecht, –Kaufrecht, –Handelsrecht, –Gesellschaftsrecht –etc.
12
17.11.2007Marc Hessling, Rechtsanwalt12 RA Marc Hessling Rechtsanwalt Marc Hessling berät und vertritt Sie gern in allen Fragen des Arbeitsrecht, Verkehrsrechts und Zivilrechts. Einen besonderen Schwerpunkt seiner Arbeit bildet das kollektive Arbeitsrecht (insbesondere das Betriebsverfassungsrecht), so gehören vielzählige Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Gewerkschaften zu seinen Mandanten, die sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich beraten und vertreten werden. Zudem berät und vertritt RA Hessling einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Rechtsanwalt Hessling ist zugelassen bei allen Amts- und Landgerichten, sowie allen Arbeits- und Verwaltungsgerichten (erster bis dritter Instanz); er ist auch berechtigt, vor kirchlichen Gerichten / Schlichtungsstellen aufzutreten.
13
17.11.2007Marc Hessling, Rechtsanwalt13 Die Kanzlei Unser Team besteht neben RA Hessling aus der Büroleiterin Frau Kerstin Bettray und unserer Auszubildenden Frau Ramona Rehmann, sowie Frau Brunhilde Hessling (Buchführung, Vertretungsaufgaben). Unsere umfassende Bibliothek enthält sämtliche relevante Standardliteratur entsprechend unserer Schwerpunktsetzung und wird stets aktuell gehalten. Darüber hinaus verfügen wir über vielfältige Online- und Offlinedatenbanken und Entscheidungssammlungen, so dass wir auch hinsichtlich aktueller Rechtsentwicklungen stets auf dem Laufenden sind. Zu den Besonderheiten unseres Büros gehört es, dass wir unser Büro regelmäßig regional ansässigen Künstlern für Ausstellungen zur Verfügung stellen, regelmäßig etwa ein bis zwei Mal im Jahr finden daher Kunstausstellungen in unseren Räumen statt.
14
17.11.2007Marc Hessling, Rechtsanwalt14 So erreichen Sie uns Unser Büro ist verkehrsgünstig in der Mülheimer Innenstadt gelegen, direkt gegenüber dem evangelischen Krankenhaus und in unmittelbarer Nähe zum Mülheimer Gewerkschaftshaus. Aufgrund der zentralen Lage sind wir sowohl mit dem PKW, als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, als auch zu Fuß gut zu erreichen. Anfahrt mit dem PKW: Ortsfremde halten sich an die Beschilderung "Mülheim Zentrum" und folgen den Wegweisern zum "ev. Krankenhaus". Besucher, die über die Autobahnen A 3 oder A 40 anreisen sei empfohlen, die Autobahnausfahrt DU- Kaiserberg zu benutzen und sich in Richtung "Zoo / Universität" zu halten und auf die "Mülheimer Straße" zu fahren, von dort aus fahren Sie immer geradeaus Richtung Mülheim und gelangen so in die Mülheimer Innenstadt. Dort Folgen Sie der Beschilderung zum ev. Krankenhaus / Augenklinik. Unter www.kanzlei-hessling.de finden Sie auch einen Routenplaner.www.kanzlei-hessling.de Beste Parkmöglichkeiten bestehen in der Tiefgarage des evangelischen Krankenhauses / Augenklinik (Zufahrt über die Wertgasse) oder auf dem Parkplatz Friedrichstr. / Ecke Ruhrstraße (Zufahrt über die Friedrichstr.), sowie am Karl- Ziegler-Gymnasium (Friedrichstr. / Schulstr.). Mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind wir mit der Straßenbahnlinie 110, Haltestelle Wertgasse zu erreichen (die Haltestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe zu unserem Büro), oder - mit einem kleinen Fußweg - alle Linien, Haltestelle Stadtmitte.
15
17.11.2007Marc Hessling, Rechtsanwalt15 Bürozeiten Montags - Dienstags09:00 Uhr bis 13:00 Uhr 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwochs09:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstags - Freitags09:00 Uhr bis 13:00 Uhr 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstags und außerhalb o.g. Zeiten Nach Vereinbarung Termine nur nach Vereinbarung
16
17.11.2007Marc Hessling, Rechtsanwalt16 www.kanzlei-hessling.de Besuchen Sie uns auch im Internet. Sie finden dort ständig aktuelle Nachrichten rund ums Recht (aktuelle leicht verständlich aufbereitete Gerichtsentscheidungen, Nachrichten aus der Gesetzgebung etc.) Ratgeber rund ums Arbeitsrecht Seminarangebote Newsletter Downloads Und vieles mehr! www.kanzlei-hessling.de
17
17.11.2007Marc Hessling, Rechtsanwalt17 Anschrift Anwaltsbüro Hessling Rechtsanwalt Marc Hessling Friedrichstr. 28 45468 Mülheim an der Ruhr Tel.: 0208 – 437 2358 Fax: 0208 – 437 8204 mail@kanzlei-hessling.de mail@kanzlei-hessling.de
18
17.11.2007Marc Hessling, Rechtsanwalt18 Impressum Impressum und Angaben gemäß § 6 Gesetz über die Nutzung von Telediensten (TDG): Verantwortlich (Diensteanbieter) im Sinne des Presserechts und des § 6 des Mediendienste - Staatsvertrages (MDStV): Anwaltskanzlei Hessling Friedrichstr. 28 D - 45468 Mülheim an der Ruhr Tel. +49 (0)208 - 4372358 Fax. +49 (0)208 - 4378204 Internet: http://www.kanzlei-hessling.de E-Mail: mail@kanzlei-hessling.dehttp://www.kanzlei-hessling.demail@kanzlei-hessling.de Mitgliedschaften Die Rechtsanwälte sind Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Freiligrathstr. 25 40479 Düsseldorf die als zuständiges Aufsichtsorgan fungiert. Verleihungsorgan der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" ist die Bundesrepublik Deutschland. Berufsrechtliche Regelungen Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen lauten: Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (RVG) vom 5. 5. 2004 (veröffentlicht in: BGBl I 2004, 718, 788 ) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vom 01.08.1959 (veröffentlicht in: BGBl. I S. 565) Gerichtskostengesetz (GKG) vom 15.12.1975 (veröffentlicht in: BGBl. I S. 3047) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) (veröffentlicht z. B. bei www.brak.de)www.brak.de Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) (veröffentlicht z. B. bei www.brak.de)www.brak.de Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (FAO) (veröffentlicht z. B. bei www.brak.de)www.brak.de Haftung Haftung ist nur soweit ausgeschlossen, als diese nicht auf vorsätzlichem Handeln oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Ähnliche Präsentationen
© 2025 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.