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Veröffentlicht von:Stefan Baum Geändert vor über 9 Jahren
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So nicht ! So nicht !
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§ 4 Landespressegesetz (Informationsrecht der Presse) (1) Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen (2) Auskünfte können verweigert werden, soweit.......Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert,.......Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet verzögert oder gefährdet.......öffentliche oder schutzwürdige private Interessen verletzt.......öffentliche oder schutzwürdige private Interessen verletzt.......unzumutbarer Umfang.......unzumutbarer Umfang Medienarbeit – warum ?
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- Fahndungsaufrufe - Warnmeldungen (Zuständigkeiten beachten, Absprachen) - Transparenz der Maßnahmen - Vertrauensgewinnung - Akzeptanz - Akzeptanz - Rückkoppelung - Rückkoppelung - Imagegewinn (Stellenwert in der Gesellschaft) - Präventionsgedanke (Verhaltensänderungen) - Nachwuchswerbung
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Pressearbeit / Zuständigkeiten Pressearbeit / Zuständigkeiten § 81 Landesbeamtengesetz regelt, dass zur Auskunftsberechtigung nur der Vorstand der Behörde oder die von ihm benannten Beamten zuständig sind. (Polizei: Beamte der Pressestelle, PvD) Für die Unterrichtung der Öffentlichkeit in Strafverfolgungssachen (z.B. Brandstiftung) ist grundsätzlich die Staatsanwaltschaft zuständig. Ausnahmen: Die StA ist mit der Mitteilung durch die Polizei einverstanden Eine sofortige Mitteilung erscheint im öffentlichen Interesse geboten Es handelt sich um keine schwerwiegende od. überörtlich bedeutungsvolle Straftat
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Öffentlichkeitsarbeit der PD HN Öffentlichkeitsarbeit der PD HN Leiter: Peter Lechner (Presse) Mitarbeiter: Rainer Köller (Ö - VA) Torsten Weidemann (Nachwuchs) Torsten Weidemann (Nachwuchs) H a u p t a u f g a b e n b e r e i c h e 1. P r e s s e a r b e i t 1. P r e s s e a r b e i t 2. Nachwuchswerbung / Berufsinform. 2. Nachwuchswerbung / Berufsinform. 3. Öffentlichkeitsveranstaltungen 3. Öffentlichkeitsveranstaltungen 4. Öffentlichkeitsarbeit nach innen 4. Öffentlichkeitsarbeit nach innen 5. Intranet / Internet 5. Intranet / Internet 6. Sonstige Aufgaben 6. Sonstige Aufgaben 7. Org.-Leitung der Big-Band 7. Org.-Leitung der Big-Band
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Pressearbeit der Polizei - INFO durch Lagebild, VoKo, FLZ, OE-Leiter, Mail, Fax - Routinepressebericht (aus 140 werden 4 Seiten) - Sonderfälle (Mord, Großbrand, usw) - Sonderaktionen (wiederkehrend, aktuell) - Medienanfragen (exklusiv) - Pressegespräche (exklusiv oder ausgewählte Teilnehmer) - Einsatzbegleitende Öffentlichkeitsarbeit (Stat. – mobile Pressestellen, Ö-Alarmierung, StB 4) - Medienverteiler (60 Adressen) - Internet (www.polizei-heilbronn.de) und Intranet www.polizei-heilbronn.de - - Medienkontakte (pers., Volo-Tag, Medientreff, Hospiation)
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Pressearbeit Derzeitige Lage - veränderte Medienlandschaft (Private) - große Anzahl von Medienvertretern (Print, Fernsehen, Funk, Bild) - großer Konkurrenzdruck - unlautere Methoden - Nutzung aller Quellen (legal, illegal) Anforderungen an Medienbeauftrage (Pressesprecher) - geschulte Ansprechpartner - klare Regelungen (Auskunftsberechtigung) - enger Kontakt mit benachbarten Stellen - gemeinsame Sprachregelung
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Mögliche Berühungspunkte Mögliche Berühungspunkte - Großbrände - Katastrophen - Rettungsaktionen - Warnmeldungen - Wohnungsöffnungen - Suchaktionen - Schwere Unfälle - Gemeinsame Übungen
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Auf was sollte man achten ? Abstimmung bereits bei Verständigung der Medien Sprecher festlegen Schneller Kontakt zwischen Feuerwehr und Polizei (Pressestelle oder Polizeiführer vom Dienst / wer kommt vor Ort ?) Täterwissen ! Keine Vorverurteilungen (Schuldzuweisung, Angaben zur Ursache) Keine Festlegungen (könnte, sollte, nach bisherigen Ermittlungen) Keine Spekulationen Keine Gebrauchsanleitungen für Täter (kein schlafenden Hunde wecken) Opfer-/Zeugenschutz beachten Grundsätzliche Zuständigkeiten beachten (Polizei, andere Behörden) Vorbehalt der Staatsanwaltschaft beachten Foto / Internet (Recht am eigenen Bild, keine anstößigen Bilder, Rückschluss auf Ursache) Sich nicht gegenseitig ausspielen lassen Wahrhaftigkeit (keine Manipulation, keine Schönfärberei,............) Keine Emotionen (Journalisten nerven aus Berufsgründen)
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Zusammenfassung Zusammenfassung Zu frühe Information der Medien - Zeugenbeeinflussung (Radioinformationen fließen mit ein) - Zeugenbeeinflussung (Radioinformationen fließen mit ein) - Angehörige erhalten Todesnachricht aus dem Radio - andere Stellen kommen in Zugzwang - andere Stellen kommen in Zugzwang - Medienbetreuung wird schwierig Zuständigkeiten und Rechtslage beachten (z.B. Veröffentlichung von Bildern) Auskunftsvorbehaltes der Staatsanwaltschaft - Geheimnisverrat - Falsche Anschuldigung - Haftungsprobleme - Strafvereitelung Kommunikationskoordination - Gegenseitige Ausspielung (was grün nicht sagt, sagt rot !) - sich widersprechende Aussagen
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