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Veröffentlicht von:Lothar Küchler Geändert vor über 8 Jahren
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Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Beschäftigungsformen im Verein
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Vereinsberatung : Steuern Beschäftigungsformen Unbefristete Festanstellung Kurzfristige Beschäftigung Geringfügiges Beschäftigungs- verhältnis Befristete Festanstellung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015
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Vereinsberatung : Steuern Unbefristete Festanstellung Arbeitsvertrag ohne zeitliche Beschränkung Beachtung arbeitgeberrechtlicher Bestimmungen Steuerpflicht mit vorhandener Lohnsteuerkarte des Beschäftigte Sozialversicherungspflicht mit vorhandener Sozialversicherungsnummer Kündigungsschutz beachten Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015
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Vereinsberatung : Steuern Befristete Festanstellung Arbeitsvertrag mit zeitlicher Beschränkung Beachtung arbeitgeberrechtlicher Bestimmungen Steuerpflicht mit vorhandener Lohnsteuerkarte des Beschäftigte Sozialversicherungspflicht mit vorhandener Sozialversicherungsnummer Kündigungsschutz beachten Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015
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Vereinsberatung : Steuern Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis bis 450,-€ Bruttoentgelt Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet mit einem Bruttoentgelt bis 450,-€ monatlich (Minijob) Meldung an die Bundesknappschaft im Rahmen des Haushaltsscheck- verfahren (www.bundesknappschaft.de)www.bundesknappschaft.de Mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nebeneinander möglich mit jeweils gleicher Behandlung Freiwillige Rentenversicherung bei geringfügigen Beschäftigungs- verhältnissen möglich Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015
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Vereinsberatung : Steuern Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis von 450,01,-€ bis 850,-€ Bruttoentgelt Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet mit einem monatlichen Brutto_ entgelt von 450,01,-€ bis 850,-€ Arbeitgeberrechtliche Bestimmungen sind zu beachten Lohnsteuerkarte des Beschäftigten erforderlich volle Sozialversicherungspflicht keine Meldung an Bundesknappschaft erforderlich Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015
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Vereinsberatung : Steuern Kurzfristige Beschäftigungen z.B. Schüler, Studenten und/oder Rentner Auf Antrag lohnsteuerliches Pauschalverfahren möglich keine Lohnsteuerkarte erforderlich keine Sozialversicherungspflicht Voraussetzungen: - Arbeitszeitbeschränkung maximal 18 Arbeitstage - nicht mehr als 62,-€ Bruttoarbeitslohn täglich - nicht mehr als 12,-€ Stundenlohn Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015
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Vereinsberatung : Steuern Lohnsteuer- Anmeldungen Abgabefristen monatlich jährlichvierteljährlich Steuerzahlung mehr als 4.000,-€ Steuerzahlung mehr als 1.000,-€ nicht mehr als 4.000,-€ nicht mehr als 1.000,- € Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015
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Vereinsberatung : Steuern Elektronische Lohnsteuer- Anmeldung Voraussetzung:PC mit Internetanschluss Software „Elster-Formular“ Ausnahme:Keine Zumutbarkeit, fehlende technische Möglichkeiten Maßnahme:Antrag an das Finanzamt mit Begründung Folge:Schriftliche Genehmigung des Finanzamt auf Papierabgabe Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015
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Vereinsberatung : Steuern Elektronische Lohnsteuer- Bescheinigung Gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer elektronischen Lohnsteuer-Bescheinigung Erstellung bis spätestens zum 28. Februar des Folgejahres. Ausdruck für den Arbeitnehmer erforderlich Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015
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