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Z USAMMENARBEIT HELLMICH UNTERNEHMUNGSGRUPPE & ECO-ARENA ECO-ARENA GmbH Oberer Graben 33 9000 St. Gallen Switzerland Tel: +41.71.558.347

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1 Z USAMMENARBEIT HELLMICH UNTERNEHMUNGSGRUPPE & ECO-ARENA ECO-ARENA GmbH Oberer Graben 33 9000 St. Gallen Switzerland Tel: +41.71.558.347 administration@ecoarena.ch

2 ECO-ARENA GmbH (EA) Sitz in St. Gallen Schweiz, Oberer Graben 33 Dr. Rossano Ruggeri, Treuhänder und Vermögensverwalter, Hauptaktionär der ARGOS Fiducaria S.p.A., grösste private Vermögensverwaltung Italiens mit Sitz in Mailand (EUR 6 Mld.) http://www.argosgroup.it/ http://www.argosgroup.it/ Dr. Massimo Mezzaroma, Gesellschafter und Geschäftsführer der gleichnamigen Baufirma mit Sitz in Rom. Dr. Pietro Mezzaroma, Vater von Massimo ist der ehemalige Besitzer vom AS Rom. Marco Pecchi, freier Mitarbeiter und ehemaliger Partner von Dr. Ruggeri, offizieller Advisor des Funds PINGY SHANGHAI INVESTMENT Ltd. und dessen CEO Mr. Xiandongzhu, President und Inhaber von Pavia Calcio sowie Ceicc Ltd. von David Wang (Vizepräsident von Pavia Calcio). Vinicio Fioranelli Prof. Dr. Paco Donofrio, Ordentlicher Professor an der juristischen Fakultät Bologna.

3 MAGISTER ENGINEERING srl Dr. Silvio Rancati, Mailand. Ehemaliger Hauptaktionär einer Privatbank in Genf Aktueller Hauptaktionär der AMBRO IMMOBILIARE S.p.A.,einer an der Mailänder Börse (AIM) quotierten Merchant Bank Hauptaktionär der MAGISTER ENGINEERING srl

4 STRUKTUR VORSCHLAG 4 MAGISTER EINGINEERING 50% / 50% GREENFIELD ENERGY ECO-ARENAHUG

5 Ziel der Gruppe ECO–ARENA (EA) / GREENFIELD ENERGY ist die Realisierung, unter Einbindung und in Zusammenarbeit des Credito Sportivo und der HELLMICH UNTERNEHMUNGS GRUPPE (HUG), von Sportstätten mit ganzheitlicher und umfassender Betreuung. Massgebliche Grundlage der Zusammenarbeit und die Verteilung der Kompetenzbereiche mit der HUG könnte folgendermassen aussehen. Gegenseitige Absicht zur gemeinsamen Errichtung von Sportanlagen in Italien. Anspruch der Entschädigung HUG für Ihre geleistete Arbeit und Erbringung von Dienstleistungen, nach Vorschriften der Architektenkammer im Falle, dass allfällige juristische, bürokratische Auflagen das Bauvorhaben nicht von der HUG realisiert werden kann. Die EA Gruppe darf in Italien als exklusiver und offizieller Partner der HUG auftreten wobei der EA es untersagt ist irgendwelche Vereinbarungen, Versprechungen oder irgendwelche Verpflichtungen im Namen der HUG einzugehen oder in Aussicht zu stellen. EA ist in den Projekten als Partner von HUG tätig. EA ist nicht berechtigt ohne gesonderte ausdrückliche schriftliche Vollmacht im Namen von HUG rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. UNSER ZIEL

6 EA erhält ab Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages eine Festvergütung von EUR 5’000,. monatlich. Für die Dauer von 24 Monaten. Erhält HUG einen Generalunternehmervertrag zum Bau und Errichtung einer modernen Fussballarena in Italien und ist die entsprechende Finanzierung gesichert, endet der Anspruch auf die monatliche Festvergütung. EA erhält dann 5 % von der im Generalunternehmervertrag vereinbarten Netto- Vergütung. Auf diese Provision wird die bis dahin gezahlte Festvergütung angerechnet. Vermittelt EA den Bauauftrag / Generalunternehmervertrag für ein anderes Projekt, erhält EA eine Provision in gleicher Höhe Falls das betreffende Projekt HUG nicht bereits bekannt war oder durch Ausschreibung oder sonstwie öffentlich bekannt gemacht wurde und es zum Vertragsabschluss und zur Vertragsdurchführung zwischen dem vermittelten Auftraggeber und HUG kommt. Gleiches gilt, wenn nachfolgend innerhalb von einem Jahr nach Ende dieser Vereinbarung weitere Vertragsabschlüsse zwischen dem Auftraggeber und HUG zustande kommen. Eine Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages mit einem vermittelten Auftraggeber besteht nicht. HUG ist insoweit hinsichtlich der auszuhandelnden Vertragsbedingungen frei. Eine Provision wird nur bei Abschluss eines Vertrages und bei einer Vertragsdurchführung geschuldet. VERGÜTUNG & PROVISION

7 K OOPERATION & KOMPETENZEN 7 Stadt-und Projektentwicklungsplanung Sonstige Beratungs-und Betreuungsaufgaben Bereitstellung ausreichender Planungsgrundlagen mit aktuellem Inhalt in vervielfältigbarer Form sowie aller für die Planungsaufgaben erforderlichen Angaben. Teilnahme an bzw. die Organisation von Bürgerversammlungen, Ausstellungen u. dgl. sowie generelle Beratungsleistungen bezüglich Öffentlichkeitsarbeit. Besprechungen mit Vertretern der Aufsichtsbehörde oder Vertretern anderer öffentlicher Dienststellen sowie sämtliche Besprechungen mit Dritten. Überörtliche Raumplanung Festlegung von Zielen und Maßnahmen für die Erstellung eines überörtlichen Raumordnungsprogramms Zur Verfügungstellung von Grundlagen zur Erstellung einer Analyse der Gegebenheiten und der Entwicklungstendenzen. Festlegung und Beschaffung der planerischen Voraussetzungen und Leistungen werden von Fall zu Fall gesondert zu vereinbart. ECO-ARENAHUGEA & HUG

8 K OOPERATION & KOMPETENZEN 8 Örtliches Entwicklungskonzept Das örtliche Entwicklungskonzept (Raumordnungskonzept, räumliches Entwicklungskonzept und dgl.) ist die Gesamtheit der planerischen Leistungen zur Festlegung von langfristigen Zielen und Maßnahmen der örtlichen Raumplanung bis zur Beschlussfassung, soweit diese Leistungen nicht Inhalt anderer Planungsstufen des Abschnittes sind. Die Gesamtleistung besteht aus folgenden Teilleistungen: Bestandsaufnahme und Problemanalyse Erfassung und Darstellung aller zur Verfügung gestellten Daten und räumlichen Gegebenheiten, die für das örtliche Entwicklungskonzept von Bedeutung sind, unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung sowie Auswertung und Problemanalyse in Plan und Schrift. Die Bestandsaufnahme besteht im allgemeinen aus: Feststellung der räumlich funktionalen Verflechtungen mit dem Umland und den Einwirkungen überörtlicher Planungen und Festlegungen (z.B. Arbeitspendler, Zentralitäten, Versorgungseinrichtungen und Versorgungsanlagen, Wirtschaftsverflechtungen, überörtliche Umland und den Einwirkungen überörtlicher Planungen und Festlegungen (z.B. Arbeitspendler, Zentralitäten, Versorgungseinrichtungen und Versorgungsanlagen, Wirtschaftsverflechtungen, überörtlicheRaumordnungspläne und -programme, Planungen benachbarter Gemeinden) Feststellung möglicher Randbedingungen für die Planung, die sich aus der Natur- und Umweltsituation ergeben (z.B. Gefährdungsbereiche, natürliche Standortfaktoren, Gelände, Klima, Immissionen, Naturschutz) Feststellung der Entwicklungstendenzen und Struktur der Bevölkerung (z.B. Wohnbevölkerung, Berufstätige, Arbeitsbevölkerung, Altersstruktur, sozioökonomische Struktur, Migration, Bildungsstruktur)

9 K OOPERATION & KOMPETENZEN 9 Feststellung der Entwicklungsmöglichkeiten der Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft (z.B. Betriebsstruktur, Produktionsschwerpunkte) Handel, Industrie und produzierendes Gewerbe (z.B. Standortvoraussetzungen) Fremdenverkehr (z.B. Kapazitäten und Rentabilität) Arbeitsplätze Feststellung von Entwicklungstendenzen des Baugeschehens und der Siedlungsstruktur (z.B. Funktionsbereiche, Randbedingungen der Entwicklung, Baulandstruktur, Wohnbaugeschehen, Denkmalschutz) Feststellung der Infrastruktur (z.B. Verkehrssysteme, technische Ausstattung, Leistungsfähigkeit, Einzugsbereiche, Ver- und Entsorgung, Randbedingungen bzw. Mängel) Feststellung der Versorgungssituation mit öffentlichen Einrichtungen (z.B. Verwaltung, Bildung, Kultur, soziale Betreuung, Gesundheitswesen, Sport, Erholung) Vorentwurf Skizzenhafte Darstellung von Entwicklungsmöglichkeiten (gegebenen-falls mit Varianten) sowie generelle Vorschläge für die anzustrebende grundsätzliche räumliche Struktur Bedarfsschätzungen und Rahmenbedingungen für den Flächenwidmungsplan, ausgehend von der Bestandsaufnahme und Problemanalyse und eventuell bereits vorliegenden Zielvorstellungen ECO-ARENAHUGEA & HUG

10 K OOPERATION & KOMPETENZEN 10 Entwurf Ausarbeitung eines beschlussreifen Entwurfes für das vorgesehene Projekt auf Grund des vom Auftraggeber angenommenen Vorentwurfes. Erarbeitung eines ungefähren Kostevoranschlag für die Sportsstädte Erarbeitung eines ungefähren Kostenvoranschlag für den kommerziellen Teil, inkl. Parkplätz, Fahrwege und Umgebungsarbeiten sowie für die räumliche Umgebungsgestaltung. Bearbeitung von detaillierten Entscheidungsgrundlagen Grundlagen Detaillierter Ziel- und Maßnahmenkatalog Ausfertigung (Verordnungsreife) Bearbeitung nach der Annahme des Entwurfes durch den Auftraggeber einschließlich der Änderungswünsche aufgrund einer allfälligen Auflage, der Stellungnahmen auf Grund eines Begutachtungsverfahrens oder der Stellungnahmen von übergeordneten Planungsträgern bzw. der Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörde ECO-ARENAHUGEA & HUG

11 K OOPERATION & KOMPETENZEN 11 Flächenwidmungsplanung Bestandsaufnahme und Problemanalyse Die Bestandsaufnahme umfasst im allgemeinen folgende Inhalte: Natürliche oder rechtliche Beschränkungen der Bebaubarkeit Verkehrserschließung und Zugänglichkeit aller Grundstücke (z.B. Lage, Gesamtbreite, Querschnittsgestaltung, Einfahrten, Parkplätze, Linienführung und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs) Bauformen und Bebauungsdichten (z.B. Geschossanzahl oder Gebäudehöhe, Erhaltungszustand, Dachformen, besondere Gestaltungsmerkmale und dgl.) Technische Infrastruktur (z.B. Kanalisation, Wasserversorgung, elektrische Anlagen, Gasversorgung, Fernwärme) unter Zugrundelegung zur Verfügung gestellter Daten Typische Gestaltungselemente der Freiräume und des Grünbestandes (z.B. erhaltenswerte Bäume, Art der Bepflanzung, Einfriedungen und Vorgärten, Stützmauern, Trennmauern) Vorentwurf: Skizzenhafte Lösungsvorschläge, ausgehend von der Bestandsaufnahme und Problemanalyse

12 K OOPERATION & KOMPETENZEN 12 Entwurf: Ausarbeitung des auflagereifen Planentwurfes unter Verwendung der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Planzeichen auf Grund des vom Auftraggeber angenommenen Vorentwurfes. Der Entwurf beinhaltet im allgemeinen: Festlegung der Bebauungsweise, Gebäudehöhe und Ausnutzung der Grundstücke sowie Festlegung der Grenzen von deren Geltungsbereichen im einzelnen (z.B. Festlegung von Fluchtlinien, Bebauungsdichten, Bauklassen) Ersichtlichmachung des Inhaltes des Flächenwidmungsplanes Festlegung bzw. Ersichtlichmachung aller Verkehrsflächen und Verkehrsanlagen Erforderlichenfalls Festlegung besonderer typischer Gestaltelemente der Bebauung, von Freiräumen und Grünanlagen Erforderlichenfalls Hinweis auf die bzw. Ersichtlichmachung der Einrichtungen der Technischen Infrastruktur Erforderlichenfalls sonstige Festlegungen über die das Ortsbild bestimmenden Gestaltelemente Ausfertigung: Bearbeitung nach der Annahme des Entwurfes durch den Auftraggeber einschließlich der Beratung des Auftraggebers bei der Bearbeitung aller während der Auflagefrist eingelangten Stellungnahmen bzw. Erinnerungen, Abänderungswünsche, Einwendungen u. dgl. ECO-ARENAHUGEA & HUG

13 K OOPERATION & KOMPETENZEN 13 Bebauungsplanung Die Bebauungsplanung ist die Gesamtheit der planerischen Leistungen zur Erstellung eines Bebauungsplanes gemäß den geltenden Vorschriften und ist aufgrund des Entwurfes zu erstellen. Natürliche oder rechtliche Beschränkungen der Bebaubarkeit. Verkehrserschließung und Zugänglichkeit aller Grundstücke (z.B. Lage, Gesamtbreite, Querschnittsgestaltung, Einfahrten, Parkplätze, Linienführung und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs) Bauformen und Bebauungsdichten (z.B. Geschossanzahl oder Gebäudehöhe, Erhaltungszustand, Dachformen, besondere Gestaltungsmerkmale und dgl.) Technische Infrastruktur (z.B. Kanalisation, Wasserversorgung, elektrische Anlagen, Gasversorgung, Fernwärme) unter Zugrundelegung zur Verfügung gestellter Daten Typische Gestaltungselemente der Freiräume und des Grünbestandes (z.B. erhaltenswerte Bäume, Art der Bepflanzung, Einfriedungen und Vorgärten, Stützmauern, Trennmauern) Entwurf Ausarbeitung des auflagereifen Planentwurfes unter Verwendung der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Planzeichen auf Grund des vom Auftraggeber angenommenen Vorentwurfes. Der Entwurf beinhaltet im allgemeinen: 1. Festlegung der Bebauungsweise, Gebäudehöhe und Ausnutzung der Grundstücke sowie Festlegung der Grenzen von deren Geltungsbereichen im einzelnen (z.B. Festlegung von Fluchtlinien, Bebauungsdichten, Bauklassen) 2. Ersichtlichmachung des Inhaltes des Flächenwidmungsplanes 3. Festlegung bzw. Ersichtlichmachung aller Verkehrsflächen und Verkehrsanlagen 4. Erforderlichenfalls Festlegung besonderer typischer Gestaltelemente der Bebauung, von Freiräumen und Grünanlagen.


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