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Dr. Yulia Tarasova Leiterin der Akademie für Rechtspflege St. Petersburg, Russia (Anfragen bitte in englischer.

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Präsentation zum Thema: "Dr. Yulia Tarasova Leiterin der Akademie für Rechtspflege St. Petersburg, Russia (Anfragen bitte in englischer."—  Präsentation transkript:

1 Dr. Yulia Tarasova Leiterin der Akademie für Rechtspflege St. Petersburg, Russia E-mail: jutarasova@yandex.rujutarasova@yandex.ru (Anfragen bitte in englischer Sprache) Vortrag für die Konferenz „Wer braucht wen in der Rechtspsychologie?“ Bonn, Deutschland, September 2010 Ausgewählte Aspekte der Entwicklung der Rechtspsychologie in Russland Prof. Dr. med. Artur Alexandrov Direktor des Lehrstuhls für medizinische Psychologie der Medizinischen Akademie für postgraduale Studien St. Petersburg, Russia E-mail: profalexandrov@yandex.ruprofalexandrov@yandex.ru (Anfragen bitte in deutscher Sprache)

2 2 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für Ihre Einladung und für die Möglichkeit, bei dieser Konferenz, die der Zusammenarbeit von Psychologen und Juristen gewidmet ist, vortragen zu dürfen. Ich wäre Ihren dankbar, wenn Sie mir Ihre eventuellen Fragen schriftlich stellen würden, dann werde ich sie später alle beantworten.

3 3 1. Historie Wenn man von der Entwicklung der Rechtspsychologie in Russland spricht, kann man sagen, dass diese, genauso wie viele andere Zweige der Psychologie, einen Weg von spekulativen Ideen zu einer wissenschaftlich- experimentalen Forschung gegangen ist. Die Grundlagen für den Humanismus wurden bereits im 18. Jahrhundert gelegt, in den ersten Werken, die verschiedene rechtspsychologische Fragen behandelt haben. Einer der Vordenker war M. Scherbatow (1733-1790). In seinen Werken plädierte er dafür, dass die Gesetze mit Berücksichtigung von individuellen Besonderheiten der menschlichen Persönlichkeit erarbeitet werden sollen. Als einer der ersten hat er die Frage der Freilassung auf Bewährung angesprochen. Er hat auch den Faktor Arbeit als Bestandteil der Resozialisierung von Verurteilten für wichtig gehalten.

4 4 In den Werken von I. Possoschkow (1652-1726) wurden psychologische Empfehlungen zur Vernehmung von Angeklagten und Zeugen gegeben; eine Klassifizierung von Verbrechern wurde erstellt. Die Verbreitung der Idee, Verbrecher umzuerziehen und zu bessern, brachte die Rechtswissenschaftler dazu, sich an die Psychologie für die wissenschaftliche Begleitung der Bewältigung dieser Herausforderungen zu wenden. Mit diesen Fragen beschäftigten sich Anfang des 19. Jahrhunderts unter anderem W. Jelpatjewskij, P. Lodij, L. Gordijenko und Chr. Stelzer. Eine bedeutende Anzahl von Werken zur Rechtspsychologie erschien in Russland ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Darunter sind die Werke „Einblick in die Wissenschaft des Strafrechts“ von I. Barschew, „Gedanken über die strafrechtliche Justiz aus der Sicht der Psychologie und Physiologie“ von K. Janowitsch-Janewskij, „Rechtspsychologie in Überblick“ von A. Frese, „Psychische Besonderheiten von Straftätern laut aktuellsten Forschungen“ von L. Wladimirow und einige andere.

5 5 In den oben genannten Werken wurden Ideen von einer rein pragmatischen Nutzung von psychologischen Kenntnissen in der Praxis von Gerichts- und Ermittlungsbehörden geäußert. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts waren es sowohl die erfolgreiche Entwicklung der Naturwissenschaften, als auch ein Anstieg der Kriminalität, die zur weiteren Belebung und Verbreitung von rechtspsychologischen Forschungen beigetragen haben. Das Ende des 19. Jahrhunderts und der Anfang des 20. Jahrhunderts sind durch eine intensive Entwicklung von Psychologie, Psychiatrie und einer Reihe juristischer Wissenschaften (vor allem des Strafrechts) gekennzeichnet. Wissenschaftler, Ärzte und Juristen, die sich damals mit diesen Wissenschaften befassten und moderne Positionen vertraten, waren unter anderem I. Setschenov, W. Bechterev, S. Korssakov, W. Serbskij und A. Koni. Die Entwicklung der Psychologie, der Psychiatrie und der Rechtswissenschaft führte zur Notwendigkeit, die Rechtspsychologie als selbständigen Wissenschaftszweig zu gestalten.

6 6 P. Kowalevskij hat im Jahre 1899 vorgeschlagen, Pathologische Psychologie und Rechtspsychologie zu trennen und diese Wissenschaften in die juristische Ausbildung zu integrieren. Ein beträchtlicher Anteil der Werke, die aus dieser Zeit stammen, ist der Psychologie der Zeugenaussagen gewidmet – darunter die Werke „Verträumte Lüge“ von I. Kholtschew, „Über die Zeugenaussagen“ von Gr. Portugalow (1903) sowie „Psychologie der Zeugenaussagen und die gerichtliche Ermittlung“ von E. Kulischer (1904). Demselben Thema sind Vorträge von M. Khomjakow „Zur Frage über die Psychologie des Zeugen“ (1903), A. Sawadskij und A. Jelistratow „Über den Einfluss von suggestionsbehafteten Fragen auf die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen“ (1904) sowie von O. Goldowsky zur „Psychologie der Zeugenaussagen“ (1904) gewidmet. Gleichzeitig erschienen zu jener Zeit die Bücher von L. Wladmirov, G. Feldstein, M. Gernet und anderen, in denen über die Psychologie der Persönlichkeit eines Verbrechers geforscht wurde.

7 7 Ein großer Schritt bei der Forschung der Psychologie zur Verbrechensermittlung war die unmittelbare Anwendung von experimentellen Methoden in der Psychologie. Im Jahre 1902 hat der deutsche Psychologe William Stern Experimente zur Bestimmung der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen durchgeführt. Der Vortrag von W. Stern hat auch bei russischen Juristen heftige Reaktionen hervorgerufen. Unter Sterns eifrigen Anhängern waren der Professor der Sankt-Petersburger Universität O. Goldowskij, die Professoren der Kasaner Universität A. Sawadskij und A. Jelistratow. Sie haben selbständig eine Reihe von Experimenten durchgeführt, die den Experimenten von W. Stern glichen, und dabei vergleichbare Schlussfolgerungen gezogen. O. Goldowskij selbst hat ausgeführt: „Die psychologischen Gründe von Fehlern bei Zeugenaussagen sind sehr unterschiedlich. Das von Zeugen widergegebene Bild eines Vorgangs stimmt oft mit der Realität nicht überein. Der Zeuge gibt keine genaue Kopie der Wirklichkeit, sondern nur ein Surrogat davon“.

8 8 Während der ersten Jahre der Sowjetgeschichte hat zur Entwicklung der Rechtspsychologie ein großes öffentliches Interesse vor allem an der Rechtsprechung, der Gesetzlichkeit und der Persönlichkeit eines Verbrechers beigetragen. In der Sowjetunion hat eine Suche nach neuen Formen der Verbrechensvorbeugung und der Resozialisierung von Straftätern begonnen. Die Rechtspsychologie hat an der Lösung dieser Probleme aktiv teilgehabt. Im Jahre 1925 wurde in der Sowjetunion zum ersten Mal in der Welt ein Staatliches Institut zur Erforschung von Kriminalität und Verbrechern ins Leben gerufen. Während der ersten fünf Jahre seines Bestehens hat das Institut viele rechtpsychologische Werke veröffentlicht. Spezielle Abteilungen zur Erforschung von Verbrechern und Kriminalität wurden in Moskau, Leningrad, Saratow, Kiew, Charkow, Minsk, Baku und anderen Städten gegründet.

9 9 Gleichzeitig wurde zur Psychologie von Zeugenaussagen, zu psychologischen Expertisen und manchen anderen Fragestellungen geforscht. Interessante Forschungen hat der Psychologe A. Luria im Labor für Experimentale Psychologie, das im Jahre 1927 bei der Moskauer Regionalen Staatsanwaltschaft gegründet wurde, durchgeführt. Es ging um die Anwendung von Methoden der experimentalen Psychologie bei der Ermittlung von Straftaten. A. Luria formulierte die Funktionsprinzipien für ein Gerät, das später den Namen „Lügendetektor“ erhalten hat. Einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung der Rechtspsychologie haben damals zwei bekannte Spezialisten, der Arzt W. Bechterew und der Jurist A. Koni, geleistet. Auf dem ersten und zweiten russlandweiten Kongress für Psychoneurologie wurden die Sektionen für Kriminelle Psychologie, Kriminalistische Reflexologie und Psychologie gegründet.

10 10 Bereits in den ersten Jahren der Sowjetgeschichte haben Juristen und Psychologen hartnäckig nach neuen Formen der Kriminalitätsbekämpfung gesucht. Die neue gesellschaftliche Ordnung sah in einem Verbrecher in erster Linie einen Menschen, der mit der Gesellschaft in Konflikt geraten war. Dieses humanistische Prinzip, das der sowjetischen Gesetzgebung und der Regelung der Beweisführung zu Grunde gelegt wurde, verstärkte natürlich auch das Interesse an den psychologischen Besonderheiten von Menschen, die in die Welt der strafrechtlichen Justiz einbezogen wurden. Das Wesen der gerichtlich-psychologischen Forschungen dieser Zeit hat der sowjetische Psychologe A. Petrowskij folgendermaßen charakterisiert: „In den 20er Jahren ist „Rechtspsychologie“ ein angesehenes und breites Wissenschaftsgebiet. Die Forschungsgegenstände sind: psychologische Voraussetzungen für Verbrechen, der Alltag und die Psychologie von verschiedenen Verbrechergruppen, Psychologie der Zeugenaussagen und gerichtlich-psychologische Expertisen, Psychologie von Gefangenen (Gefängnispsychologie) …“

11 11 In diesen Jahren wurden in Moskau und in der Ukraine die Werke von westlichen Wissenschaftlern herausgegeben und übersetzt: von G. Groß, O. Lippmann, E. Stern, M. Hering. M. Münsterberg, A. Hellwig. Der erste Kongress der Sowjetunion zur Erforschung menschlichen Verhaltens, der in Moskau im Jahre 1930 stattfand, hatte eine spezielle Sektion für Rechtspsychologie. In dieser Sektion wurden verschiedene Fragen der Erforschung von psychologischen Problemen diskutiert, die die Kriminalitätsbekämpfung betrafen. Im staatlichen Institut für experimentale Psychologie in Moskau (heute Institut für Psychologie der Akademie der Wissenschaften Russlands) hat A.Tager experimentale Studien in der Psychologie der Zeugenaussagen geleitet. Er hat ein Forschungsprogramm entwickelt, das die Bildung von Zeugenaussagen durch die Wahrnehmung von Fakten und Erscheinungen in verschiedenen Situationen bis hin zu ihrer juristischen Protokollierung umfasst hat. Ursprünglich wurden Versuche, die Rechtspsychologie in der Rechtspraxis anzuwenden, hauptsächlich auf die Erarbeitung von Methoden zur Bestimmung der Glaubwürdigkeit von Aussagen der Teilnehmer eines Strafverfahrens beschränkt.

12 12 Anfang der 30er Jahre wurde dann die Forschung in der Gerichtspsychologie, genauso wie Forschungen in der Arbeits-, Sozialen und Medizinischen Psychologie, eingestellt. Erst Anfang der 60er Jahre wurde wieder über die Rehabilitierung der Rechtspsychologie und der gerichtlich-psychologischen Expertise diskutiert. Erwähnenswert ist ein Beschluss des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR vom Jahr 1963 „Über die Gerichtspraxis im Strafverfahren gegen Minderjährige“. Demnach sei es ratsam, eine gerichtlich-psychologische Expertise durchzuführen, um klarzustellen, ob Minderjährige fähig sind, die Bedeutung ihrer Handlungen voll zu erkennen und inwieweit sie ihre Handlungen steuern können. Mit diesem Beschluss beginnt eine aktive Anwendung psychologischen Wissens in der Ermittlungs- und Gerichtspraxis.

13 13 Im Jahr 1980 wurde ein methodisches Schreiben der Staatsanwaltschaft der UdSSR erarbeitet und genehmigt, das der Anwendung und Durchführung gerichtlich- psychologischer Expertisen gewidmet war. Dort wurde folgendes hervorgehoben: „Eine Expertise ist in den Fällen anzuwenden, wenn bei einer Ermittlung, einer Voruntersuchung oder beim Gerichtsverfahren fachliche Kenntnisse in der Wissenschaft, Technik, Kunst oder im Handwerk erforderlich sind… Die an die Sachverständigen gestellten Fragen und ihre Gutachten dürfen die Grenzen ihrer Fachkenntnisse nicht überschreiten“. In den 60er Jahren haben wieder Vorlesungen über Rechtspsychologie an juristischen Hochschulen in Moskau, Leningrad, Minsk und in anderen Städten begonnen. Im Jahre 1966 hat das Bildungsministerium der Sowjetunion ein unionsweites Seminar zu Fragen der Unterrichtung der Rechtspsychologie und der Hauptprobleme dieser Wissenschaft organisiert. Im Mai 1971 hat in Moskau die erste Unionskonferenz für Gerichtspsychologie stattgefunden. Im Herbst 1986 fand in der Stadt Tartu (im heutigen Estland) die erste Unionskonferenz für Rechtspsychologie statt.

14 14 Einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Rechtspsychologie haben W. Romanov und M. Jenikeew geleistet: W. Romanov bei der Anwendung der Rechtspsychologie im Bereich der Militärjustiz – M. Jenikeew bei der Organisation der Unterrichtung dieses Faches an Hochschulen in Moskau. Im Juni 1989 wurde in Leningrad (heute St. Petersburg) das unionsweite Beratungsseminar von Professoren der Rechtspsychologie für Mitarbeiter der Staatsanwaltschafts- und Ermittlungsbehörden der Sowjetunion veranstaltet. Die Teilnehmer haben das im Vortrag von Professor V. Wassiljew vorgeschlagene Programm des Hochschulfachs „Rechtspsychologie“ diskutiert und genehmigt. In Übereinstimmung mit diesem Programm hat W. Wassiljew das Lehrbuch „Rechtspsychologie“ veröffentlicht (Moskau, 1991).

15 15 2. Aktuelles Zurzeit herrschen folgende Richtungen bei den rechtspsychologischen Forschungen in Russland vor:  Allgemeine Fragen der Rechtspsychologie (Gegenstand der Wissenschaft, Systematik, Methoden, Geschichte, Verbindungen mit anderen Wissenschaften)  Rechtsempfinden und Rechtspsychologie  Psychologische Charakteristik der juristischen Tätigkeit  Kriminelle Psychologie: Psychologie des Straftäters und der Straftat  Psychologie der Voruntersuchung  Psychologie der strafrechtlichen Justiz  Gerichtlich-psychologische Expertise  Psychologische Besonderheiten von minderjährigen Straftätern  Psychologie der Arbeit als Bestandteil von Resozialisierungsmaßnahmen  Ethik und Psychologie der Rechtsbeziehungen im Geschäftsbereich  Psychologische Gesetzmäßigkeiten der Entstehung und Entwicklung der „Schattenwirtschaft“  Psychologie der Organisierten Kriminalität

16 16 Am umfangreichsten ist die Arbeit von Rechtspsychologen und klinischen Psychologen im Strafvollzugssystem vertreten. Zu den Pflichten der Psychologen, die in diesem Bereich tätig sind, gehören folgende Aufgaben:  Diagnostik des aktuellen Zustands der neu angekommenen Personen, das heißt der Verurteilten und der Untersuchungshäftlinge  Auswahl jener Personen, die eine Beratung durch einen Psychiater benötigen  Erstellung eines psychologischen Porträts dieser Personen, Bestimmung ihrer sozialen Kontakte und der wichtigsten Wertekategorien im Leben dieser Personen  Psychische Diagnostik von Personen, die zur Freilassung auf Bewährung vorge- schlagen sind, unter anderem Durchführung von psychologischen Trainings mit ihnen.

17 17 Das Komplizierteste an der Arbeit solcher Psychologen besteht darin, dass sie mit einem besonderen Menschentyp zu tun haben, für den Aggressionen sowie zahlreiche psychische Widerstands- und Schutzreaktionen üblich sind, die den Empfang einer glaubwürdigen Information erschweren. In solchen Fällen funktionieren ganz gut Projektionsmethoden, Methoden zur Aufklärung von verdeckten Motiven sowie psychologische Interviews. Außerdem befassen sich die Psychologen im Strafvollzugssystem mit der Auswahl von Mitarbeitern und mit ihrer psychologischen Begleitung während deren Berufstätigkeit.

18 18 Eine weitere Richtung der Tätigkeit von Psychologen im Rechtssystem ist die Erstellung psychologischer Expertisen (Gutachten). Heutzutage fordert die Arbeit solcher Spezialisten eine zusätzliche Ausbildung. Für diejenigen, die zusätzliche Kenntnisse in diesem Bereich erlangen möchten, gibt es einen speziellen Kurs beim Serbskij-Institut für Gerichtspsychiatrie in Moskau. Dieser Kurs beinhaltet Fragen der klinischen Psychologie, Besonderheiten bei der Untersuchung von verschiedenen Altersgruppen der Teilnehmer von Gerichtsverfahren (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) sowie die Praxis der Erstellung von Expertengutachten. Es sei bemerkt, dass besonders häufig eine umfangreiche psychologisch-psychiatrische Expertise durchgeführt wird. Dies ermöglicht zum einen Ärzten, eine psychische Pathologie aufzudecken, und zum anderen Psychologen, die psychologischen Besonderheiten der Persönlichkeit der Begutachteten zu bestimmen.

19 19 Die Psychologen, denen es gelingt, eine praktische Tätigkeit mit einer Lehrtätigkeit zu verbinden, sind zweifellos sehr wertvolle Mitarbeiter bei der Ausbildung von fachlichem Nachwuchs. Heutzutage, angesichts des verstärkten Einflusses von Normen des internationalen Rechts, entwickelt sich in Russland eine Richtung in der Psychotherapie, welche die Fragen der Resozialisierung von Straftätern, besonders von Jugendlichen, lösen soll. In Russland werden psychologisch-psychiatrische Expertisen bei Straftaten in 99 Prozent der Fälle in staatlichen Einrichtungen durchgeführt. Die gesamte Tätigkeit von Psychologen entspricht den staatlichen Normen, wird kontrolliert und regelmäßig bescheinigt. Im Rahmen von Expertisen führen Psychologen Analysen im Strafverfahren durch. Die Rechtspsychologen berufen sich auf die Tätigkeitstheorie von A. Leontjew, und betrachten eine Straftat als eine Tätigkeitsform mit ihren besonderen Gesetzmäßigkeiten und Etappen.

20 20 Die grundlegende These dieser Theorie wird folgendermaßen formuliert: Nicht das Bewusstsein bestimmt die Tätigkeit, sondern die Tätigkeit bestimmt das Bewusstsein. Deswegen wird es möglich, die Struktur und die Etappen der Tätigkeit zu bestimmen – die Aufgabe, den Zweck, die Handlung, die Operationen und so weiter. Die Materialien und Ergebnisse der psychologischen Expertisen haben eine praktische Bedeutung für Juristen. Wer ist denn mehr an der Arbeit von Rechtspsychologen interessiert – die Psychologen selbst oder die Juristen?

21 21 Am ehesten kann man es so formulieren: Juristen brauchen spezielle psychologische Kenntnisse, aber gestehen es nicht immer ein. Psychologen sind sich ihrer Wichtigkeit bewusst, aber sie sind oft von formellen juristischen Anforderungen, von der Qualität der juristischen Dokumentation und der Beziehung im Verhältnis zu den Juristen abhängig. Als Metapher klingt es so: Es gibt Liebesehen und Zweckehen. Das Leben zeigt, dass bei gegenseitigem Respekt die „Zweckehen“ ziemlich stabil sein können, und dabei auch Liebe möglich ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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