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Schulungs- veranstaltung der SE Bad Dürrheim zur Prävention von sexuellem Missbrauch in der Kirche.

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Präsentation zum Thema: "Schulungs- veranstaltung der SE Bad Dürrheim zur Prävention von sexuellem Missbrauch in der Kirche."—  Präsentation transkript:

1 Schulungs- veranstaltung der SE Bad Dürrheim zur Prävention von sexuellem Missbrauch in der Kirche

2 1.Was ist Prävention? Von was sprechen wir? 2.Wozu Prävention? Was hat das mit Kirche zu tun? 3.Was kann ich tun? 4.AnsprechpartnerInnen und Kontaktstellen 5.Lesen und Unterschreiben der Verpflichtungserklärung Ablauf der Veranstaltung

3 1. Was ist Prävention? Als Prävention (von lateinisch praevenire ‚zuvorkommen‘, ‚verhüten‘) bezeichnet man vorbeugende Maßnahmen, um ein unerwünschtes Ereignis oder eine unerwünschte Entwicklung zu vermeiden. Ganz allgemein kann der Begriff mit „vorausschauender Problemvermeidung“ übersetzt werden. Bekannte Verwendungen z.B. in der Politik - Krisenprävention, Kriminalprävention und auch im Medizinischen oder Sozialen z.B. Suchtprävention, Misshandlungs- und Missbrauchsprävention

4 Was wollen wir erreichen? Mit klaren Standards für Transparenz sorgen Die Kultur der Grenzachtung stärken Einen fachlichen Umgang mit Nähe und Distanz schaffen

5 Prävention von Missbrauch kennt 3 wesentliche Abstufungen Grenzverletzung Personen überschreiten mit ihrem Verhalten bei Anderen unbeabsichtigt eine Grenze, manchmal ohne sich dessen bewusst zu sein. Übergriff Personen wiederholen massiv grenzverletzendes Verhalten trotz Ermahnung und Korrektur. Missbrauch und strafrechtlich relevante Gewalthandlungen Personen begehen Körperverletzung, sexuelle Nötigung und Beleidigung oder Missbrauch und/oder Erpressung. Auch Konfrontation mit Pornografie, Verletzung des Rechts am eigenen Bild sowie Stalking und Mobbing gehören in diese Kategorie.

6 2. Wozu das Ganze? Was hat Prävention mit Kirche zu tun? Fälle von Missbrauch sind keine Seltenheit, bleiben aber oft unerkannt Statistik: 13 – 29 %, der Mädchen und 5 – 8 % der Jungen berichten von derlei Erfahrungen. Die Hälfte aller Missbrauchsfälle erstrecken sich über mehrere/viele Taten! 1/3 der Fälle geschehen vor dem 10. Lebensjahr, 1/3 im Alter zwischen10 und 12 Lebensjahr, 1/3 zu Beginn der Pubertät ca. ab dem 12. Lebensjahr 1/3 aller Täter sind jünger als 21 Jahre (!), einige Täter sind bereits in hoch betagtem Alter. ca. 85 % aller Täter sind Männer Missbrauch geschieht in allen sozialen Schichten etwa gleich häufig.

7 Kleine Fälle von Grenzüberschreitung geschehen auch im Alltag öfter als man zuerst denkt. Sie sind Übungsfelder für andere Situationen: z.B. Situationen aus der Gruppenstunde oder im Lager (Diskriminierung Dickerer oder Schwächere: sie werden von anderen oft angegangen und verbal oder körperlich traktiert; möchte ein Kind körperlichen Kontakt oder nicht (z.B. beim Trösten)? -> Möglichkeit bieten für geschlechtsspezifische Angebote) z.B. Situationen aus dem Tätigkeitsfeld eines Mesners /einer Mesnerin (umziehen der Ministranten: Hilfe gewollt? Größe des Gewandes: keine versteckte Kritik auf Körperform) z.B. Situationen aus der Tischmüttertätigkeit (oft setzen sich Neckereien aus der Schule fort die eskalieren können, -> bewusster Umgang mit Handy und Fotoaufnahmen) z.B. Situationen aus der Tätigkeit als Erzieherin (Welches Verhalten wird vermittelt und vorgelebt? Grenzachtender Umgang und Regeln, Transparenz der Arbeit) z.B. Situationen aus der Tätigkeit als Hauptamtliche/r (Wie spreche ich mit anderen Menschen? Verbale Ausdrucksweise Nehme ich Bedürfnisse anderer wahr? Umgang mit Medien bei der Wissensvermittlung)

8 Anliegen der der Diözese und der DBK: Verpflichtungserklärung Kirchliches Handeln, Unterricht, Erziehung, Betreuung und Seelsorge sind unvereinbar mit jeder Form von körperlicher, verbaler, psychische und sexualisierter Gewalt. Jedes Verhalten, das die Achtung vor dem andern Menschen und seiner eigenen Entwicklung verletzt oder stört, widerspricht den Prinzipien kirchlichen Handelns Kirchliches /christliches Handeln

9 Dieses Verständnis von Kirche und Umgang untereinander möchte ich unterstützen Das heißt auch: Dass ich selbst achtsam und verantwortungs- bewusst mit Nähe und Distanz umgehen möchte. Ich bemühe mich deutliche und auch subtile Formen von Gewalt, Grenzverletzungen und Übergriffen bewusst wahrzunehmen, und gegebenenfalls notwendige und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Schutzbefohlenen einzuleiten. Ich habe ein offenes Ohr wenn mir von grenzverletzendem Verhalten berichtet wird. Gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches ‚Verhalten beziehe ich in Wort und Tat Stellung. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der Kinder, Jugendlichen und schutzbefohlenen Menschen. Dies gilt auch für den Umgang mit Bildern und Medien (Handyvideos) sowie für die Nutzung des Internets. Dabei achte ich auf meine eigenen Grenzen. Im Sinne der Vorbildfunktion greife ich ein, wenn ich selbst in einer unfairen Weise angegangen werde. Ich bin informiert und hole mir Hilfe, wenn ich Unterstützung benötige.

10 3. Was tun, wenn es ernst wird? Ruhe bewahren, besonnen handeln! Gespräch mit einer Person, die ruhig und sachlich reagiert, vertraulich mit Informationen umgehen kann und zuverlässig ist Beratung bei den diözesanen Fachpersonen und/oder bei unabhängigen Beratungsstellen bzw. Vermittlung der/des Betroffenen dorthin Über die Kontaktaufnahme muss die/der Betroffene selbst entscheiden!

11 Evtl. ein vom Täter oder Umfeld erzwungenes Schweigegebot nicht verlängern (Verschwiegenheitsverpflichtung ist davon zu unterscheiden!). Den Schilderungen grundsätzlich Glauben schenken, auch wenn diese zunächst widersprüchlich scheinen. Keine Konfrontation des „Opfers“ mit dem Beschuldigten. Es ist nicht ihre Aufgabe die Wahrheit herauszufinden! Offenes und zugewandtes Zuhören, gleichzeitig nicht nach Details der Missbrauchshandlungen fragen. Keine abwertenden oder ungläubigen Bemerkungen! Für sich selber Unterstützung in Anspruch nehmen. Was kann ich tun, wenn ich Zeuge / Zeugin werde?

12 Ansprechpartner: Diözesane Beauftragte zur Prüfung des Vorwurfs von sex. Missbrauch Minderjähriger: Angelika Musella Telefon: 0761-703980 E-Mail: sekretariat@musella-collegen.de Kontakt ist zu empfehlen, wenn es Vorwürfe gegen kirchliche Mitarbeiter/innen gibt.

13 Ansprechperson des BDKJ und der kirchlichen Jugendarbeit Dorothee Dombrowsky Referatsleiterin, Abteilung Jugendpastoral Telefon: 0761-5144-153 E-Mail: Dorothee.Dombrowsky@seelsorgeamt-freiburg.de Kontakt ist zu empfehlen, wenn Vorwürfe bzw. Vermutungen sich auf grenzverletzendes Verhalten Minderjähriger im Rahmen der kirchlichen Jugendarbeit beziehen.

14 Weitere Informationen: www.erzbistum-freiburg.de => „Missbrauch Hilfe + Prävention“ www.kja-freiburg.de => „Themen" =>„Schutz vor sexueller Gewalt“

15 Externe Beratungsstellen: www.wildwasser- freiburg.de/cms/index.php (Freiburg) www.grauzone-ev.de (Donaueschingen) www.nina-info.de (Netzwerk Kinderhilfe bundesweit) in Zusammenarbeit mit Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und Vernachlässigung e.V.

16 Danke für Ihre Mithilfe und Unterstützung der präventiven Maßnahmen. Für ein grenzachtendes Miteinander!


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