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Veröffentlicht von:Nicole Hochberg Geändert vor über 9 Jahren
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Versicherungsmanagement für Gemeinden Bürgermeisterpension – eine sinnvolle Alternative zur Altersvorsorge? 2. Dezember 2014 Manfred Reinalter
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Agenda Die Rahmenbedingungen der Vorsorge in Österreich Betriebliche Vorsorge versus privater Vorsorge Bürgermeisterpension – gesetzliche Bestimmungen Beispiel Die Pensionskasse Unsere Dienstleistungen für Sie 2
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Leistungen heute… 3 schwarz: Vorjahreswerte 1. 412 863 1. 40 7 861 638 289 Monatliche Bruttopension, Werte Dezember 2013, Pensionsversicherungsanstalt Bruttopension monatlich in Österreich
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Vorsorgelohn versus Barlohn 4 Barlohn über der HBemG Bruttolohn als Vergleichsbasis Vorsorgelohn Barlohn bis zur HBemG 200,00 + Lohnnebenkosten (bis zur HBemG 32%, über HBemG 8,5%) 64,00 17,000,00 Kosten Arbeitgeber 264,00 217,00200,00 - SV-Beiträge (bis zur HBemG 18%, über der HBemG 0%) 36,00 0,00 - Lohnsteuer (bis zur HBemG 36,5%, über der HBemG 50%) 59,86 100,000,00 Nettolohn für den Mitarbeiter 104,14 100,00200,00 Brutto für Netto am „Vorsorgekonto“ 200,00 Wirkungsgrad: was kommt an? 39% 46%100%
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Bürgermeisterpension Gesetzliche Bestimmungen § 22 Abs. 2 Niederösterreichisches Landes- und Gemeindebezügegesetz Bürgermeister aller Gemeinden Niederösterreichs können sich durch Erklärung zur Leistung eines Beitrages in eine von ihnen ausgewählte Pensionskasse verpflichten. Die laufenden Bezüge verringern sich auf 10/11, somit beträgt der Pensionskassenbeitrag 10% vom verringerten Bruttobezug. Die Beiträge zur Pensionskasse sind nur dann frei von Sozialversicherung und Lohnsteuer, wenn innerhalb von 3 Monaten ab Angelobung die Erklärung unterschrieben ist. Diese Entscheidung kann nach jedem neuerlichen Amtsantritt erfolgen. 5
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Berechnungsbeispiel Bürgermeister, männlich 50 Jahre alt 6 ohne Pensionskasse Bruttolohn monatlich mit Pensionskasse 2.500,002.272,73 - Sozialversicherung bis zur HBemG 17,93% 448,25407,50 - Lohnsteuer Grenzsteuersatzberechnung gemäß Einkommenssteuertarif 422,25351,56 Nettolohn 1.629,501.513,67 Beitrag in die Pensionskasse (Versicherungssteuer von 2,5% wird von der Gemeinde bezahlt) 0,00227,28 Für einen reduzierten Nettogehalt von EUR 1.612,71 erhalten Sie EUR 3.261,36 Beitrag in die Pensionskasse! Lebenslange Rente ab 65, jährlich Brutto (angenommene Performance von 3,5% p.a.) 3.555,-- Nettopension, jährlich (Private Vorsorge durch den Nettobetrag; Pensionskasse mit 36,5% + 6% Est) 1.427,862.412,34
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Die Pensionskasse Pensionskasse ist eine konzessionierte, privatwirtschaftlich organisierte Vermögensverwaltungsgesellschaft zum Zweck der Altersvorsorge Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Pensionskassen sind das Pensionskassengesetz (PKG) und das Betriebspensionsgesetz (BPG) Veranlagung erfolgt in Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG) Leistungen: –Alterspension –Vorzeitige Alterspension –Berufsunfähigkeitspension –Witwen/Witwerpension –Waisenpensionen Bei Beendigung der Bürgermeister-Tätigkeit sind die Ansprüche unverfallbar 7
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Unsere Dienstleistungen als unabhängiger Berater Individuelle Beratung –Vergleichsberechnungen mit/ohne Pensionskassenlösung –Gesamtkonzept inkl. gesetzlicher Pensionsleistungen (Pensionskonto) Ausschreibung am österreichischen Anbietermarkt Anbietervergleich –Kosten –Performance –Leistungen Vertragsgestaltung –Pensionskassenvertrag –Einzelvereinbarung Abwicklung und Prüfung der Umsetzung Laufende Wartung und Information 8
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Ihr Ansprechpartner 9 Manfred Reinalter T +43 6582 70 370 M +43 664 340 5000 manfred.reinalter@vero.at
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