Rubrik Konstituierende Sitzung des Begleitausschusses EPLR am 25. Juni 2015.

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Rubrik Konstituierende Sitzung des Begleitausschusses EPLR am 25. Juni 2015

Rubrik Tagesordnung TOP 1Begrüßung TOP 2EPLR-Genehmigung TOP 3Konstituierung des Begleitausschusses TOP 4Verfahren für die Festlegung von Auswahlkriterien TOP 5Information über die Informations- und PR-Strategie TOP 6Sonstiges

Rubrik TOP 2 EPLR-Genehmigung Abschluss des Konsultationsverfahrens mit Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom Konsultation hat zu zahlreichen inhaltlichen Korrekturen, ergänzenden Erläuterungen und redaktionellen Änderungen geführt  Keine wesentlichen Änderungen der Maßnahmen- und Finanzstruktur

Rubrik TOP 2 EPLR-Genehmigung Maßnahme (M01) – Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Aufteilung in 3 Teilmaßnahmen - Berufsbildung und Erwerb von Qualifikationen - Demonstrationsmöglichkeiten und Informationsmaßnahmen - Austausche und Besuche land- und forstwirtschaftlicher Betriebe  keine neuen Inhalte Schärfung der förderfähigen Ausgaben

Rubrik Maßnahme (M08) – Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern Umbau der Maßnahme und Aufteilung in 4 Teilmaßnahmen -Vorbeugung gegen Kalamitäten -Waldumbau -Erhöhung des ökologischen Wertes durch investive Waldumweltmaßnahmen -Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wälder durch Bodenschutzkalkung Streichung der bisherigen Teilmaßnahmen -Vorarbeiten -Jungbestandspflege da nicht mehr Gegenstand der NRR (aber Weiterführung als GAK-Maßnahme)

Rubrik Maßnahme (M10) – Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM) Streichung von A2 (Reduzierung des Stickstoffaustrags) Bündelung von Teilmaßnahmen Maßnahme (M15) – Waldumwelt- und ‑ klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder Neuaufbau der Maßnahme mit den Teilmaßnahmen -Waldumweltmaßnahmen -Erhaltung forstgenetischer Ressourcen  keine neuen Inhalte

Rubrik Maßnahme (M16) – Zusammenarbeit Aufteilung der Maßnahme in die Teilmaßnahmen -Unterstützung für die Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen -Zusammenarbeit zwischen kleinen Wirtschaftsteilnehmern -Zusammenarbeit zur Schaffung und Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte -Gemeinsames Handeln im Hinblick auf Klimawandel, Umweltprojekte, ökologische Verfahren -Zusammenarbeit zur nachhaltigen Bereitstellung von Biomasse -Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten in sozialen Bereichen Herausnahme von Waldbewirtschaftungsplänen  Künftig rein nationale Finanzierung

Rubrik Maßnahme (M19) – LEADER Vorschusszahlungen bei der Unterstützung der Regionalen Aktionsgruppen (RAG)

Rubrik TOP 3 Konstituierung des Begleitausschusses Beschlussvorschlag Der Begleitausschuss beschließt die von der Verwaltungsbehörde ELER Geschäftsordnung

Rubrik TOP 4 Verfahren für die Festlegung von Auswahlkriterien Rechtlicher Hintergrund Gemäß Art. 49 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 1305/2013 hat die ELER- Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Begleitausschusses Auswahlkriterien für die Vorhaben festzulegen.

Rubrik TOP 4 Verfahren für die Festlegung von Auswahlkriterien

Rubrik Verfahren für die Festlegung von Auswahlkriterien Diese Verpflichtung gilt nicht alle Vorhaben. Für Vorhaben der Fördermaßnahmen „Agrarumwelt und Klimamaßnahmen“, Ökologischer Landbau“ und „Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete“ (Artikel 28 bis 31) sowie der Maßnahme „Waldumwelt- und Klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder“ (Artikel 34) müssen keine Vorhabenauswahlkriterien aufgestellt werden. Die Festlegung von Auswahlkriterien im Rahmen der Umsetzung von LEADER erfolgt bei Vorhaben und Kooperationen durch die Regionalen Aktionsgruppen jeweils in der Strategie für die lokale Entwicklung (Art 35 der allg. VO (EU) Nr. 1303/2013).

Rubrik Verfahren für die Festlegung von Auswahlkriterien (1) Unbeschadet des Artikels 34 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 legt die Verwaltungsbehörde des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums nach Anhörung des Begleitausschusses Auswahlkriterien für Vorhaben fest. Mit den Auswahlkriterien sollen die Gleichbehandlung der Antragsteller, eine bessere Nutzung der Finanzmittel und die Ausrichtung der Maßnahmen im Einklang mit den Prioritäten der Union für die Entwicklung des ländlichen Raums gewährleistet werden. Bei der Festlegung und Anwendung der Auswahlkriterien wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Größe des Vorhabens berücksichtigt.

Rubrik Antrag

Rubrik Antrag Förder- voraus- setzung der Richtlinie

Rubrik Antrag Förder- voraus- setzung der Richtlinie Bessere Nutzung der Finanzmittel Ausrichtung der Maßnahmen im Einklang mit den Prioritäten der Union für die Entwicklung des ländlichen Raums

Rubrik Antrag Förder- voraus- setzung der Richtlinie Auswahl- kriterien

Rubrik Antrag Förder- voraus- setzung der Richtlinie Auswahl- kriterien

Rubrik Anwendung von Auswahlkriterien Die Anwendung der Auswahlkriterien erfolgt auch in Fällen, in denen das verfügbare Budget ausreichend ist oder größer ist als die Nachfrage nach Förderung. Auswahlkriterien sind daher: kein reines Finanzsteuerungsinstrument sondern Qualitative Bewertung des Beitrages eines Projektes zu den Programmzielen (Schwellenwert)

Rubrik TOP 5 Information über die Informations- und PR-Strategie Artikel 13 der DVO (EU) Nr. 808/2014 i.V.m. Anhang III Verwaltungsbehörde legt dem Begleitausschuss eine Informations- und PR- Strategie sowie jegliche Änderungen dieser Strategie vor. Verwaltungsbehörde informiert den Begleitausschuss mindestens einmal jährlich über den Stand der Durchführung der Strategie und über ihre Ergebnisanalyse Verwaltungsbehörde informiert den Begleitausschuss über geplante Maßnahmen für das kommende Jahr.

Rubrik TOP 5 Information über die Informations- und PR-Strategie Wesentliche Inhalte der Informations- und PR-Strategie Ziele und Zielgruppen Grundsätzliche Informations- und PR-Maßnahmen Einbindung des Begleitausschusses Einbindung des Nationalen Netzwerkes für den ländlichen Raum Bewertung der Strategie (Eigenbewertung und externe Bewertung) Jährliche Vorausschau geplanter Maßnahmen

Rubrik TOP 6 Sonstiges