Versicherungsschutz im Ehrenamt Risiken in der Freiwilligenarbeit und Möglichkeiten ihrer Absicherung 1.

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 Präsentation transkript:

Versicherungsschutz im Ehrenamt Risiken in der Freiwilligenarbeit und Möglichkeiten ihrer Absicherung 1

Mögliche Schäden bei der Ausübung einer Freiwilligenarbeit Engagierte können Opfer eines körperlichen Schadens werden Engagierte können Schäden verursachen Engagierte können finanzielle Nachteile durch selbst verursachte Unfälle mit dem privaten Pkw erleiden 2

Gesundheitliche Schäden, die von Freiwilligen erlitten werden Gesetzliche Unfallversicherung Private Unfallversicherungen 3

Gesetzliche Unfallversicherung liegt im Zuständigkeitsbereich von Berufsgenossen- schaften und Unfallkassen, also nicht der Krankenkassen (keine Zuzahlung zu Medikamenten) gilt für Personenkreis, der im Sozialgesetzbuch VII definiert ist oder qua Satzung der BGs und UKs erfasst ist gilt für die Ausbildung, die Ausübung der Tätigkeit und für die direkten Wege vom und zum Einsatzort 4

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Wichtigstes Ziel: Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit Behandlung in spezialisierten Kliniken und Reha- Einrichtungen im Bedarfsfall rollstuhlgerechter Umbau der Wohnung und Finanzierung eines behindertengerechten Fahrzeugs Möglichkeit des Bezugs von Verletztengeld (auch ohne Einkommen aus der Freiwilligenarbeit, auf der Grundlage eines jährlich angepassten Durchschnittseinkommens) Witwen-, Witwer- und Waisenrenten Wichtig: zeitnahe Unfallmeldung durch Verein oder Arzt 5

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Für die Mehrheit der Freiwilligen zuständig: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: Arbeiten von Initiativen und Vereinen in den Bereichen Soziales und Gesundheit Unfallkassen: Arbeiten im Auftrag von Kommunen und Ländern (z. B. Flüchtlingshilfe) und deren Einrichtungen (z. B. Schulen) Verwaltungsberufsgenossenschaft: –Arbeiten im Auftrag von Kirchen und deren Einrichtungen (z. B. Kindergärten) sowie Sportvereine –freiwillige Versicherung leitender Positionen in gemeinnützig anerkannten Vereinen in den Bereichen Bildung, Kultur, Umweltschutz etc. 6

Private Unfallversicherungen Geltungsbereich: durch Unfall verursachte Invalidität finanzielle Leistung je nach Grad der Beeinträchtigung (Rente oder Einmalzahlung) finanzielle Leistung im Todesfall Bergungskosten keine Heilbehandlung (Krankenkasse behält Zuständigkeit) 7

Große Träger von Sammelverträgen zur privaten Unfallversicherung Sportversicherung für alle Mitglieder des Landessportbunds Landesfeuerwehrverband Hessen für Vereinsaktivitäten außerhalb des Brandschutzes Versicherung des Landes Hessen für alle Freiwilligen, für die keine anderweitige Versicherung besteht

Der „Versicherungsfinder“ auf

Schäden, die von Freiwilligen verursacht werden Haftpflichtversicherungen 10

Haftungsrisiken Weder gesetzliche Haftpflichtversicherung noch Verpflichtung zum Abschluss; aber: Rechtsgrundsatz (§ 823 BGB) „Jede Person, die vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, ist diesem kraft Gesetz zum Ersatz des Schadens verpflichtet.“ 11

Rechtsbeziehung zwischen Anbieter und Nachfrager Trägerorganisation Freiwillige/r Klient/in Sozialer Dienst- leistungsvertrag Delegation der Aufgabe Durchführung 12

Regressansprüche Wahlfreiheit der geschädigten Person,ob sie den Freiwilligen, den Träger des sozialen Dienstleistungsangebots oder beide in Regress nimmt. 13

Vereinshaftpflichtversicherung Üblicherweise Angebot für Träger mit eigener Rechtspersönlichkeit (z.B. e.V. oder gGmbH) Deckt alle Grade der Fahrlässigkeit ab Beinhaltet Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche Sollte „hauptamtlich, nebenamtlich und ehrenamtlich Tätige“ im „versicherten Personenkreis“ umfassen Sollte im Hinblick auf die AHB (Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen) genau geprüft werden 14

Weitere mögliche Versicherungen Veranstalterhaftplichtversicherung (bei regelmäßigen Veranstaltungen auch als Bestandteil der Vereinshaftpflichtversicherung möglich) Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung

Hessischer Sammelvertrag Voraussetzungen: Die Tätigkeit findet in einer rechtlich unselbstständigen Vereinigung statt (Vermögen des e.V. ist nicht versichert) Die Tätigkeit erfolgt in Hessen oder geht von hier aus Es besteht keine vorrangige Haftpflichtversicherung (z. B. eine Vereinshaftpflichtversicherung oder private Haftpflichtversicherung, die Schäden im Ehrenamt deckt)

Finanzielle Nachteile bei selbst verursachten Verkehrsunfällen 17

Risiken im Straßenverkehr Mögliche Nachteile für den Besitzer eines Pkw bei einem selbst verursachten Unfall bei Ausübung einer Freiwilligenarbeit: Sachschaden am Auto höhere Prämien Selbstbehalt bei der Kaskoversicherung 18

Möglichkeiten der Absicherung „Dienstreisekasko- mit Rabattverlustversicherung“: gleicht finanzielle Nachteile mit einer Einmal-Zahlung aus kalkuliert z. B. auf Basis jährlich gefahrener Kilometer Lässt sich durch Anmeldung von Fahrten preislich reduzieren Was tun? Eruieren, ob Versicherungen oder Rahmenverträge bereits bestehen: z.B. bei Träger, wie Kommune oder Kirche, und Dachverband Konkurrenzangebote einholen: Übersicht über Anbieter bei Sonderkonditionen für Nachbarschaftshilfen in Hessen

Alternativen zur Versicherung Verzicht auf Tätigkeiten, die den Einsatz eines Pkw erfordern, keine Auftragsfahrten Aufklärung der Freiwilligen über vorhandene Risiken Rückstellung zum Ausgleich bzw. zur Beteiligung am Schaden

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen und Beratung: