61. Landeskonferenz der LaKof 9. Juli 2015 Bad Boll
Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm Veränderungen nach der Evaluation Strengere Auswahl im Hinblick auf die spätere Berufbarkeit –Bachelorabschluss nicht mehr ausreichend –überwiegende Förderung von Bewerberinnen mit abgeschlossener Promotion –sonst: Bewerberinnen mit Berufserfahrung und konkretem Promotionsvorhaben (Annahme der Promotion durch die Fakultät) –nur ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen ist künftig die Berufspraxis ausreichend
Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm Veränderungen nach der Evaluation Begrenzung der Förderdauer auf zwei Jahre (vier Semester) Ausbau des Monitorings/regelmäßige Berichte/Evaluation Verbesserung der Kommunikation zwischen der Hochschule und den Lehrbeauftragten bzw. Anbindung der LBA an Hochschulen Maßnahmen gegen die ungleiche Verteilung der Lehraufträge auf die einzelnen Hochschulen
Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm Aktueller Stand Neuer Ausschreibungstext wurde am 22. Juni 2015 an die Hochschulen versandt Verteilung an die Gleichstellungsbeauftragten erfolgte über LaKof und LaKoG Pressemitteilung wurde am 24. Juni 2015 versandt Neuer Flyer ist in Arbeit
Weiterentwicklung des Programms nach Evaluierung: Schwerpunktmäßige Förderungen von Beschäftigungsverhältnissen statt Stipendien Einführung einer zentralen Auswahlkommission 3. Ausschreibung des Brigitte-Schlieben-Lange- Programms
Förderlinie I: Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen für Frauen mit Kind in der Postdoc-Phase Förderlinie II: Künstlerische Entwicklungsvorhaben, oder vergleichbare Qualifikationsvorhaben im Rahmen von Stipendien und Promotionen von Frauen an Kunst- und Musikhochschulen in Form von Beschäftigungsverhältnissen Förderlinie III: Berufsbegleitende Promotionen für Nachwuchs- wissenschaftlerinnen, die eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg oder an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg anstreben 3. Ausschreibung des Brigitte-Schlieben-Lange- Programms
70 eingereichte Anträge Davon: 57 auf Förderlinie I 2 auf Förderlinie II 11 auf Förderlinie III 3. Ausschreibung des Brigitte-Schlieben-Lange- Programms – Anzahl der Anträge
28 Förderungen (Bewilligungsquote: 40%) Davon: 23 in Förderlinie I (Bewilligungsquote: 40,4%) 1 in Förderlinie II (Bewilligungsquote: 50%) 4 in Förderlinie III (Bewilligungsquote: 36,4%) 3. Ausschreibung des Brigitte-Schlieben-Lange- Programms – Anzahl der Förderungen
Erfolgreiche Hochschulen: 1. Einreichungsrunde: 8 Universitäten 2PH 6 HAW 2. Einreichungsrunde:1 Universität 2PH 1KMH 4 HAW (inkl. DHBW) Professorinnenprogramm II
Antragstellung und Fristen im 2. Einreichungsverfahren Einreichung des Antrags elektronisch und schriftlich über das MWK Stichtag zur Einreichung der Anträge ist der 31. Dezember 2015 Professorinnenprogramm II
Ziel: Unterstützung der Karriereentwicklung von Frauen an Hochschulen (v.a. für die Übernahme von Leitungspositionen in Wissenschaft und Wirtschaft) Zielgruppe: Frauen an staatlichen Hochschulen (insbesondere Studentinnen, Absolventinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen) Fördergegenstand: (innovative / zusätzliche) Coaching-, Mentoring- und Trainingsangebote an Hochschulen, die sich von bereits bestehenden Angeboten abgrenzen CoMenT - Coaching-, Mentoring- und Trainingsprogramm
Finanzvolumen: 1,79 Mio. € (gesamt) 0,89 Mio. € ESF-Förderung & 0,89 Mio. € Hochschulmittel Aufrufe: Zwei (jeweils dreijährige Förderdauer) CoMenT - Coaching-, Mentoring- und Trainingsprogramm
Start des Aufrufs: 15. Juni 2015 Einreichung der Anträge: bis 1. September 2015 Förderbeginn 1. Tranche: zwischen 1. November 2015 und 31. Oktober 2018 CoMenT - Coaching-, Mentoring- und Trainingsprogramm Zeitplan
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