EIM IM S PANNUNGSFELD ZWISCHEN W IRTSCHAFTLICHKEIT & C OMPLIANCE D R. U LRICH K AMPFFMEYER P R O J E C T C O N S U L T Unternehmensberatung Dr. Ulrich.

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 Präsentation transkript:

EIM IM S PANNUNGSFELD ZWISCHEN W IRTSCHAFTLICHKEIT & C OMPLIANCE D R. U LRICH K AMPFFMEYER P R O J E C T C O N S U L T Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH EIM Update Tage 2011 EIM im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit & Compliance Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Breitenfelder Straße Hamburg © PROJECT CONSULT 2011

A GENDA 1.Wirtschaftlichkeit Ermittlung der Wirtschaftlichkeit ROI und Success Stories Nachhaltigkeit 2.Compliance: Rechtliche & regulative Anforderungen GRC Governance, Risk Management & Compliance Aktuelle rechtliche Anforderungen in Deutschland Änderung der MwSt – Richtlinie, Gesetz D , Elektronische Rechnung

Gier & Angst Wirtschaftlichkeit & Compliance

W IRTSCHAFTLICHKEIT

E RMITTLUNG DER W IRTSCHAFTLICHKEIT

D ER E INSATZ VON E NTERPRISE C ONTENT M ANAGEMENT IST WIRTSCHAFTLICH !

V ERFÄLSCHUNG VON W IRTSCHAFTLICHKEITSAUSSAGEN Ansatz kalkulatorischer Kosten- und Erlösgrößen anstatt Ausgaben- und Einnahmengrößen Vernachlässigung von Planungs-, Wartungs-, Beratungs-, Vorsorge- und Umstellungsaufwänden Überbetonung der Hardwarekosten und zu niedriger Ansatz der Software- und Dienstleistungskosten Vernachlässigung der Leistungsseite Vernachlässigung langfristiger Folgewirkungen Vernachlässigung von Überwälzungseffekten durch zu engen Betrachtungswinkel

… WIE DIE W IRTSCHAFTLICHKEIT SERIÖS BERECHNEN ?

I ST -A NALYSE Um eine realistische Kosten-/Nutzung-Betrachtung durchführen zu können, ist eine umfangreiche Ist-Analyse und Ermittlung der derzeitigen Kosten notwendig: Archiv- und Ablagekosten IT-Kosten Arbeitsplatzkosten Transport- und Liegekosten Personalkosten Arbeitszeitverwendung Prozesskosten Kommunikationskosten Opportunitätskosten Wiederbeschaffungskosten Gemeinkostenanteile usw.

Z U ERWARTENDER N UTZEN DURCH DIE NEUE L ÖSUNG Ein Problem der Einführung von Enterprise Content Management ist, dass viele Nutzeneffekte keine direkten Kosteneinsparungen, sondern zu bewertende, qualitative Faktoren sind.

Z U ERWARTENDE K OSTEN DURCH DIE NEUE L ÖSUNG Um eine realistische Kosten-/Nutzung-Betrachtung durchführen zu können, sind die Kosten des zukünftigen Systems (nach Erstellung Fachkonzept und auf Basis einer Evaluierung oder Ausschreibung) zu ermitteln: Lizenz-Kosten Hardwarekosten Leitungskosten IT-Management Betriebskosten Projektkosten Einführungskosten Übergangskosten Wartungskosten Schulungskosten Personalkosten usw.

W IRTSCHAFTLICHKEITSGESICHTSPUNKTE Q UANTITATIV UND QUALITATIV Bei einer Wirtschaftlichkeits- oder Kosten-/ Nutzen- betrachtung ist besonders für den Einsatz von ECM zwischen quantitativen und qualitativen Faktoren zu unterscheiden. Quantifizierbare Faktoren: Größen, die messbar sind und konkret in Zahlen gefasst werden können Qualitative Faktoren: Größen, die nicht direkt messbar sind, sondern sich durch die Bewertung von Verbesserungspotenzialen oder Eröffnung neuer Möglichkeiten für effizienteres Arbeiten ergeben

Rechenbarer Nutzen Leistungs- und Qualitäts- verbesserungen Reduktion Personalkosten - Ablegen - Suchzeiten - Ausgeben - Kopieren - Transportzeiten - Archivunterhalt - keine Mehrfachablagen - Telefonate / Fax - Bearbeitungszeiten - Rückstellzeiten Reduktion Infrastrukturkosten - Archivsysteme - Bürohilfsmittel Reduktion externe Kosten - Mikroverfilmung - Kopierkosten - Porti / Transport Reduktion Raumkosten kürzere Reaktions- und Durchlaufzeiten direkter Informationszugriff mit unter- schiedlichen und kombinierbaren Zugriffskriterien mehrfache, ortsunabhängige Informationsnutzung breitere Informationsbasis höhere Produktivität durch schnellere Rückgriffe hohe Verfügbarkeit, gleichzeitig für mehrere Benutzer höhere Sicherheit mehr Transparenz, bessere Steuerung keine Fehlablagen erhöhter Datenschutz durchkontrollierte Zugriffsberechtigung Qualität des Outputs (entspricht weitestgehend dem Original) auch bei Langzeitspeicherung N UTZENKATEGORIEN VON ECM-L ÖSUNGEN Eher gering das weitaus höhere Potenzial W IRTSCHAFTLICHKEITSGESICHTSPUNKTE N UTZENKATEGORIEN VON DMS-L ÖSUNGEN

ROI R ETURN ON I NVESTMENT Nur den ROI im Sinn?! Es geht um die nachhaltige Verbesserung der Leistungen des Unternehmens und nicht um Geld zurück!

ROI & S UCCESS S TORIES

D AS P ROBLEM HINTER DEN S UCCESS -S TORIES Die wenigsten Anwender kennen die realen Kosten (oder wollen sie auch gar nicht wissen!) Ist-Analysen werden häufig nur oberflächlich durchgeführt (Berater werden gern nach Vergleichsdaten gefragt …) Der Wert von Information und die Abhängigkeit von Richtigkeit und Verfügbarkeit von Information sind in nahezu keinem Unternehmen definiert

S UCESS -S TORIES Zahlreiche Success-Stories der Anbieter belegen die Wirtschaftlichkeit von ECM: 25% Zeitersparnis im Case Management jährlich durch die Ablösung des Papierarchives gespart ROI bei Electronic Invoice Capturing in nur 3 Monaten Workflow beschleunigt Costumer Response von 2 Tagen auf 1 Stunde usw.

A LLES M ILCHMÄDCHENRECHNUNGEN ?

Ihr Versicherungsunternehmen hat 1000 Mitarbeiter und arbeitet mit Papier, Fachanwendung und Mitarbeiter arbeiten 8 Stunden an 240 Tagen im Jahr, macht Stunden 1000 Mitarbeiter kosten bei Vollkostenrechnung, sagen wir im Mittel, macht (50 Millionen) im Jahr Nehmen wir an, jeder Mitarbeiter spart nur 20 Minuten am Tag (1/24 der Arbeitszeit) durch die elektronische Akte und das elektronische Archiv, macht im Jahr Arbeitsstunden oder (2 Millionen) sowie durch Abschaffung des Papierarchivs Ersparnis. Das ECM kostet mit Lizenzen, Hardware und Einführung, sagen wir einmal (3 Millionen), bringt also den ROI nach 1,4 Jahren M ILCHMÄDCHENRECHNUNG …

Die Kostenersparnis beträgt nur 4%. Diese 4% der Kosten werden nur dann gespart, wenn 40 Mitarbeiter entlassen werden und die Kosten für den Betrieb nicht höher als die übrigen Einsparungen (Papier, Raum,…) sind, von den Einführungs- und Übergangsbetriebskosten in einer Organisation mit 1000 Mitarbeitern einmal ganz zu schweigen. M ILCHMÄDCHENRECHNUNGEN HELFEN NICHT WEITER …

N ACHHALTIGKEIT

G ANZHEITLICHE W IRTSCHAFTLICHKEITSANALYSE Ermittlung der Kostenarten Ermittlung der Einsparungs- arten Analyse der Leistungs- effekte Gesamtkosten- übersicht Gesamteinsparungs- übersicht nach Kostenarten Berechnung der Leistungs- verbesserung Gesamteinsparungs- übersicht nach Tätigkeiten Berechnung der Wirtschaft- lichkeits- kenngrößen

G ANZHEITLICHER A NSATZ verbesserte Prozesse Informations- verfügbarkeit Informationsschutz Qualität der Arbeitsergebnisse Kundenzufriedenheit Mitarbeitermotivation neue Services/Produkte verbesserte Organisationsstruktur Bewerteter NutzenProduktivitätssteigerung Gestärkte Wettbewerbsposition Raumkosten Personalkosten techn. Ausstattung z.B.: Papierlogistik Mikroverfilmung administrativer Aufwand

D REI B EISPIELE : A UTOMATISCHE K LASSIFIKATION E LEKTRONISCHER P OSTEINGANG V IRTUELLE A KTE

A UTOMATISCHE K LASSIFIKATION Verringert manuellen Erfassungsaufwand Hilft bessere Suchergebnisse zu erhalten Vermeidet manuelle Fehler Beschleunigt Prozesse

A UTOMATISCHE K LASSIFIKATION I NPUT M ANAGEMENT Index Klasse DB Dokument Automatische Klassifikation Speicherung Metadaten zum Informationsobjekt Speicherort Verteilung

A UTOMATISCHE K LASSIFIKATION R ETRIEVAL DB RepositoryAutomatische Klassifikation Repräsentation Anfrage Ergebnis

E LEKTRONISCHER P OSTEINGANG Überwindet die Medienbrüche Erlaubt schnelles und paralleles Bearbeiten Unterstützt individuelle Arbeitstechniken mit persönlichen und Gruppenpostkörben Ist der Startpunkt für Business Process Management Erlaubt zentrales und dezentrales Arbeiten ohne Verzug Bietet spezialisierte Lösungen für automatische Formular- und Rechnungsverarbeitung

E LEKTRONISCHER P OSTEINGANG CRM Büro- kommu- kation ERP Post- eingang Scannen Erkennung Vali- dierung Workflow Archiv DM Kontrolle (+ Elektro- nische Signatur)

D IE VIRTUELLE A KTE Führt Informationen aus unterschiedlichen Quellen zusammen Strukturiert die Ablage datenbankgestützt Ist übersichtlich, frei einrichtbar und immer aktuell Bedient verschiedene Sichten entsprechend den Berechtigungen Führt ein Protokoll über die Bearbeitsschritte und die enthaltenen Dokumente mit Verwaltet Wiedervorlagen und Fristen Integriert Daten aus Anwendungen und läßt sich aus anderen Anwendungen starten

F ÜNF WEITERE A RGUMENTATIONSHILFEN

-Management: Wirtschaftlich und Compliance-relevant Ordnungsstrukturen für die Ablage: Wirtschaftlich und Compliance-relevant Risikovermeidung: Compliance-relevant Wissensbewahrung: Wirtschaftlich und Compliance-relevant Elektronische Sachbearbeitung: Wirtschaftlich

F AZIT ZUM T HEMA W IRTSCHAFTLICHKEIT Der Einsatz von ECM Enterprise Content Management ist nachgewiesen wirtschaftlich, spart Kosten und eröffnet unerschlossene Effizienzpotentiale. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Veränderungen ist eine optimale Unterstützung von Prozessen und Informationsnutzung entscheidend: Krisenzeiten sollten daher benutzt werden, das Unternehmen besser in Bezug auf Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit aufzustellen. ECM Enterprise Content Management ist hierfür eine wichtige, strategische Komponente.

C OMPLIANCE : R ECHTLICHE & REGULATIVE A NFORDERUNGEN

GRC G OVERNANCE, R ISK M ANAGEMENT & C OMPLIANCE

GRC GRC vereinigt die Disziplinen Corporate Governance, Risikomanagement und Compliance als durchgängiges Vorgehensmodell Governance Compliance Risk Management

GRC: G ANZHEITLICHER A NSATZ Bisheriger Ansatz: Governance, Risk Management und Compliance als einzelne Säulen Aufteilung auf verschiedene Rollen und Bereiche Umsetzung in spezifischen Lösungen GRC-Ansatz: Ganzheitliche Betrachtung und Umsetzung der Anforderungen Technische Infrastruktur zur Implementierung und Überwachung von Prozessen Definition und Kontrolle von Risiken Dokumentation und Archivierung von Geschäftsvorfällen

C OMPLIANCE : G RUNDSÄTZLICHE K RITERIEN

GRC ist in nächster Zeit einer der Motoren, der ECM und besonders Records Management vorantreiben wird. GRC ist aber kein reines ECM-Thema, da die notwendige Funktionalität direkt in ERP- und andere operative Lösungen integriert wird. Ein Ansatz ist die Bereitstellung einer einheitlicher GRC-Infrastruktur auf Basis von ECM-Komponenten, die allen Anwendungen im Unternehmen gleichermaßen zur Verfügung stehen. GRC T RENDS

A KTUELLE RECHTLICHE A NFORDERUNGEN IN D EUTSCHLAND

G ESETZESGRUNDLAGEN IN D EUTSCHLAND Abk.NameJahr AktGAktiengesetz2007 AOAbgabenordnung2006 BetrVerfGBetriebsverfassungsgesetz2006 BDSGBundesdatenschutzgesetz2006 BGBBürgerliches Gesetzbuch2006 BBankGBundesbankgesetz2006 EHUGGesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister2007 EStGEinkommensteuergesetz2006 EGGElektronisches Geschäftsverkehrsgesetz2000 GwGGeldwäschegesetz1997 GmbHGGesetz betreffend die GmbH2006 HGBHandelsgesetzbuch2006 IuKDGInformations- und Kommunikationsgesetz1997

G ESETZESGRUNDLAGEN IN D EUTSCHLAND Abk.NameJahr InvZulGInvestitionszulagengesetz2004 KonTraGGesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich1998 ProdHaftGProdukthaftungsgesetz2002 SigÄndGSignaturänderungsgesetz2004 SigGSignaturgesetz2005 TDGTeledienstegesetz2006 TDDGSTeledienstedatenschutzgesetz2001 TKGTelekommunikationsgesetz2007 UMAG Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts2005 UStGUmsatzsteuergesetz2006 UmwGUmwandlungsgesetz2006 VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz2004 VwVfRÄndG3. Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften2002 ZPOZivilprozessordnung2006

B UNDESDATENSCHUTZGESETZ Ä NDERUNGEN 2010 Im Jahr 2010 gab es folgende Änderungen: BGBl. I Nr.48, S.2254, Inkrafttreten: §§ 28 a/b § 34 § 42 a BGBl. I Nr.49, S.2355, Artikel 5, Inkrafttreten: Neuer § 28 gilt nicht für alle gleich: Im Bereich der Meinungs– und Markforschung ab dem , im Bereich der Werbung ab dem

V ERORDNUNGEN IN D EUTSCHLAND Abk.NameJahr GAUFZVGewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung 2003 GDPdUGrundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen2002 GoBGrundsätze ordnungsgemäßer Buchführung GoBSGrundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme 1995 SigVSignaturverordnung2001 SRVwV Allg. Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung1999

S TATUS : E LEKTRONISCHE R ECHNUNG UND M EHRWERTSTEUERRICHTLINIE

I NITIATIVE I 2010 E LEKTRONISCHE R ECHNUNGSSTELLUNG Mit i2010 arbeitet die Kommission auf ein integriertes Gesamtkonzept im Hinblick auf die Informationsgesellschaft und die audiovisuelle Politik der Europäischen Union hin Unter elektronischer Rechnungstellung versteht man die elektronische Übermittlung von Rechnungsdaten zwischen Geschäftspartnern Am 2. Dezember 2008 verabschiedete die Europäische Kommission den Aktionsplan für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung zur Förderung grenzübergreifender öffentlicher Dienste im Binnenmarkt. Elektronische Rechnungen sollen Papierrechnungen gleichgestellt werden. Diesbezüglich geltende Einschränkungen werden aufgehoben.

A BSCHAFFUNG DER ELEKTRONISCHEN S IGNATUR ? Abschaffung der elektronischen Signatur bei elektronischen Rechnungen Richtlinie der Europäischen Kommission zur Erleichterung des elektronischen Geschäftsverkehrs Noch nicht in Deutschland verabschiedet Was wird aus der elektronischen Signatur deutscher Prägung? Wegfall bei elektronischen Rechnungen? Nicht benötigt bei D ? Sicheres Kommunikationsverfahren erfordert keine elektronischen Signaturkarten.

E UROPÄISCHE R ICHTLINIE ZU RLES Es werden 3 Arten der elektronischen Signatur vorgesehen: 1.Einfache Signatur Wahrung der Authentizität des Unterzeichners durch Verwendung biometrischer Verfahren (Iris Recognition, Fingerprint, etc.) 2.Fortgeschrittene Signatur Wahrung von Authentizität und Integrität durch die Verwendung eines Public- / Private-Key-Verfahrens, ohne die besondere Berücksichtigung von Trustcentern und Certification Authorities (PGP u. a.) 3.Qualifizierte Signatur Wahrung von Authentizität und Integrität durch die Verwendung eines Public- / Private-Key-Verfahrens, mit expliziter Berücksichtigung von Trustcentern und Certification Authorities © PROJECT CONSULT 2002 EU Richtlinie vom

Ä NDERUNGEN E LEKTRONISCHE R ECHNUNG Bei alter Regelung des Umsatzsteuergesetzes hohe technische Anforderungen nötig Elektronische Rechnungsstellung soll möglichst unbürokratisch sein: Erfordernis der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts bleiben als abstrakte Voraussetzungen für die umsatzsteuerliche Anerkennung von elektronischen Rechnungen bestehen Jedoch: sonstige Vorgaben für elektronische Rechnungen aufgegeben, wodurch keine technischen Verfahren mehr vorgegeben sind

Ä NDERUNGEN E LEKTRONISCHE R ECHNUNG Änderungen entsprechen den aktuellen Bestrebungen auf unionsrechtlicher Ebene: Am wurde die Richtlinie 2010/45/EU des Rates zu den Rechnungsstellungsvorschriften verabschiedet Ab sind zwingend Papier- und elektronische Rechnungen gleich zu behandeln Änderungen werden zum Inkrafttreten

Ä NDERUNG DER M W S T – R ICHTLINIE Januar 2009: Europäische Kommission verfasste Vorschlag zur Änderung EU- Mehrwertsteuerrichtlinie Kernpunkte war ein Verzicht auf die elektronische Signatur als einheitliches, international standardisiertes Mittel zur Absicherung elektronischer Rechnungen Stattdessen schlug die Kommission nicht standardisierte interne Kontrollen vor EU-Parlament reagierte: 5. Mai 2010 Beschluss des EU-Parlaments zur Änderung der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MWStRL)

Ä NDERUNG DER M W S T – R ICHTLINIE elektronische und papierbasierte Rechnungen sollen gleich behandelt werden Folge: Unternehmen müssen selbst, z.B. über Verfahrensdokumentationen, nachweisen, dass elektronische Rechnungen den rechtlichen Anforderungen genügen Entscheidung über mögliche Änderung obliegt dem EU-Rat alleine EU-Rat muss in steuerlichen Belangen einer Richtlinie einstimmig zustimmen Fraglich, ob eine Änderung und zugleich Verzicht auf die Signaturanforderung erfolgen wird, da alle Mitgliedstaaten zustimmen müssten

Z USAMMENFASSUNG Ä NDERUNGEN EU-weite Regelung Papier- und elektronische Rechnungen sollen zukünftig gleich behandelt werden Auf die qualifizierte elektronische Signatur kann bei entsprechender Verfahrenssicherheit verzichtet werden Gilt in Deutschland ab

G ESETZ DE-M AIL

Entwurf :13. Oktober 2010 vom Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf der Bundesregierung: veröffentlicht Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird Ende des ersten Quartals 2011 gerechnet Keine Alternative zur qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (?) Ziel: Schaffung Rechtsrahmen zur Einführung vertrauenswürdiger Bürgerportale im Internet, der für Diensteanbieter Rechtssicherheit schafft Sichere, rechtskräftige Nachrichtenübermittlung Bürger-Safe für elektronische Dokumente

G ESETZ DE-M AIL D Bundesregierung als rechtssicheres Kommunikationsmittel ins Leben gerufen Schaffung vertrauenswürdiger Lösungen für elektronische Kommunikation im Rechts- und Geschäftsverkehr, bei denen sich Teilnehmer der Sicherheit der Dienste, der Vertraulichkeit der Nachrichten und der Identität ihrer Kommunikationspartner sicher sein können Stärkung Rechtssicherheit im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr durch verbesserte Beweismöglichkeiten Schaffung rechtlichen Rahmens für eine rechtssichere Zustellung elektronischer Dokumente

G ESETZ DE-M AIL Beteiligt an der D sind die zur United Internet AG gehörenden Provider und Fre - Anbieter GMX und Web.de sowie die Deutsche Telekom E-Brief ist Konkurrenzprodukt zur D E-Brief ist kein D -Angebot (unklar, ob Deutsche Post sich D anschließen wird) Streitpunkt: Frage der einheitlichen Adressendung - Endungen sind aufgrund der fehlenden endgültigen Fassung des D -Gesetzes unklar im Fall einer D -Akkreditierung will die Post nicht auf ihr Markenzeichen ePostbrief verzichten Es ist in naher Zukunft mit weiteren Veränderungen in diesem Bereich zu rechnen

Z USAMMENFASSUNG C OMPLIANCE & R ECHTSFRAGEN Compliance ist ein übergreifendes Infrastrukturthema Die elektronische Signatur ist unter Druck, besonders durch den Wegfall bei der elektronischen Rechnung GDPdU: die Schonzeit ist vorbei – es werden Verzögerungsgelder verhängt. Gerichte entscheiden pro Finanzämter Das Thema Verfahrensdokumentation ist immer noch eine offene Front Rechtssichere Archivierung gibt es nicht und das BSI hat auch noch keine neue TR herausgegeben

V IELEN D ANK FÜR I HRE A UFMERKSAMKEIT ! Dr. Ulrich Kampffmeyer Präsentation, Newsletter, weiterführende Informationen... EIM Update Tage 2011 EIM im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit & Compliance Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Breitenfelder Straße Hamburg © PROJECT CONSULT 2011