Salzburger Kinderbetreuungs- gesetz 2007 Geplante Neuerungen
Neuaufnahme von Bestimmungen über Versorgungsauftrag und Mittagessen - § 2 Integrationsgruppen, heilpädagogische Gruppen – sowie Förderung - §§ 10,11 Fördermaßnahmen für Kindergärten mit mehr als 50 % nicht ausreichend Deutsch sprechenden Kindern – § 13 Abs. 7 Förderung von Horten - § 63 Werbeverbot - § 64
Wesentliche Veränderungen und Ergänzungen Tagesbetreuung Mindest-Kostenbeiträge sowie Höchstbeiträge – unterschiedlich nach Alter - § 5 Freistellung der Leiterinnen / Vorbereitungszeit - § 6 Entfall Mindestbedarf - § 9 4- stufiges Fördermodell - § 10 Ersatzweise Zustimmung -§10
Wesentliche Veränderungen und Ergänzungen Kindergarten Schulpflichtige Kinder im Kindergarten (häuslicher Unterricht) - § 12 Alterserweiterte Kindergartengruppen - §§ 12, 31 Verpflichtendes pädagogisches Konzept - § 13 Abs. 5 Vorzeitige Aufnahme von Kindern in den Kindergarten maximal 3 Monate) - § 13 Abs. 10
Wesentliche Veränderungen und Ergänzungen Kindergarten Reduzierung der Gruppengröße, schrittweise bis 22 bzw. als Alternative mehr Betreuungspersonal - §§ 17, 68 Leiterzeit - § 23 Fortbildung - § 23 Elternbeirat - § 24
Wesentliche Veränderungen und Ergänzungen Kindergarten Tiere - § 27 Öffnungszeiten – Berufstätigkeit - §§ 28, 29 Mindest-Kostenbeiträge sowie Höchstbeiträge - § 32 Förderschlüssel im Kindergarten - § 42 Förderung für längere Öffnungszeiten - § 42
Wesentliche Veränderungen und Ergänzungen Hort Integrationsgruppen im Hort, Förderung - §§ 49, 63 Vorbereitungszeit und Leiterinnenstunden für Horte - § 53
Sonstige Förderung im Gesetz Ermöglichung der Zusatzförderung für pädagogische Sonderformen auf unbestimmte Zeit - § 68 Abs. 9
Verbesserung durch freie Förderungen Nicht im Gesetz verankert Sonderförderung gemeindeübergreifend Sonderförderung Ferienprojekte Sonderförderungen Sprache
Internet Der Entwurf geht am in den Landtag (Ausschuss). Sie finden den Gesetzesentwurf unter