Wettkampfbestimmungen Kurzzusammenfassung für:

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 Präsentation transkript:

Wettkampfbestimmungen Kurzzusammenfassung für: Leichtathletik Wettkampfbestimmungen Kurzzusammenfassung für: Lauf (Start) Weit- und Hochsprung Kugelstoß Schlagballwurf Zusammenfassung: gottfried kocher 09

Regel 162 Der Start Die Startlinie ist 5 cm breit und weiß kennzeichnet. Bei allen Läufen, die nicht in Einzelbahnen gestartet werden, muss die Startlinie so gekrümmt sein (Evolvente), dass alle Läufer dieselbe Entfernung bis zum Ziel zurücklegen. Die Startplätze sind für alle Strecken in Laufrichtung gesehen von links nach rechts zu nummerieren (siehe Regel 163.1) Nach dem Kommando »Auf die Plätze« müssen die Läufer auf die Startlinie zugehen und innerhalb ihrerzugeteilten Einzelbahn hinter der Startlinie (sieh Regel 130.2, Erl.) ihre Startposition einnehmen. Dabei müssen beide Hände und mindestens ein Knie Kontakt mit der Laufbahn sowie beide Füße Kontakt mit den Fußstützen des Startblocks haben. Auf das Kommando »Fertig« erheben sich die Läufer unverzüglich in ihre endgültige Startstellung und halten dabei den Kontakt der Hände mit der Laufbahn und den der Füße mit den Fußstützen ein. 5. Auf das Kommando »Auf die Plätze« oder »Fertig«, je nachdem, müssen die Läufer ohne Verzögerung ihre endgültige Startstellung einnehmen.

Fehlstart 6. Ein Wettkämpfer, der seine endgültige Startstellung eingenommen hat, darf nicht mit seiner Startbewegung beginnen, bevor er das Startsignal gehört hat. Ist die Startbewegung nach Meinung des Starters oder des Rückstarters schon früher erfolgt, ist dies als ein Fehlstart zu betrachten. Als Fehlstart ist auch zu betrachten, wenn nach Meinung des Starters a ein Wettkämpfer den Kommandos »Auf die Plätze« oder »Fertig« nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachkommt, b ein Wettkämpfer nach dem Kommando »Auf die Plätze« die anderen Wettkämpfer des Wettbewerbs durch Laute oder auf andere Weise stört. Anmerkung: Wird ein anerkanntes Fehlstartkontrollgerät benutzt (siehe Regel 161.2 bzgl. den betrieblichen Details des Geräts), ist dies grundsätzlich vom Starter als endgültiger Beweis bei der Beurteilung für einen Fehlstart zu akzeptieren. 7. Jeder Wettkämpfer, der einen Fehlstart begeht, muss verwarnt werden. Mit Ausnahme beim Mehrkampf ist nur ein Fehlstart pro Lauf erlaubt, ohne Disqualifikation des Läufers, der diesen Fehlstart begangen hat. Jeder Wettkämpfer, der danach in diesem Lauf einen Fehlstart begeht, muss disqualifiziert werden. Beim Mehrkampf wird ein Läufer disqualifiziert, wenn er für zwei Fehlstarts im selben Lauf verantwortlich ist. Anmerkung: Verursacht ein (oder mehrere) Wettkämpfer einen Fehlstart, neigen andere dazu, ihnen zu folgen und begehen streng genommen ebenfalls einen Fehlstart. Der Starter soll aber nur den oder die Wettkämpfer verwarnen bzw. disqualifizieren, die seiner Meinung nach für den Fehlstart verantwortlich sind. Dies kann zur Verwarnung bzw. Disqualifikation von mehr als einem Wettkämpfer führen. Ist der Fehlstart nicht durch einen Wettkämpfer verursacht, ist eine Verwarnung nicht auszusprechen, was allen Wettkämpfern mit einer grünen Karte anzuzeigen ist.

Handzeitnahme 4. Die Zeitnehmer befinden sich auf der Höhe der Ziellinie außerhalb der Laufbahn. Nach Möglichkeit sollen sie mindestens 5,00 m von der Außenbahn entfernt sein. Damit alle eine gute Sicht auf die Ziellinie haben, soll ein erhöhtes Podest (Zeitnehmertreppe) zur Verfügung stehen 5. Die Zeitnehmer benutzen entweder Stoppuhren oder manuell bedienbare elektronische Zeitmesser mit Digitalanzeige. All diese Zeitmessgeräte werden im Sinne der IAAF Regeln als »Uhren« bezeichnet. 7. Die Zeit wird bis zu dem Moment genommen, in dem der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des Körpers (d. h., mit dem Rumpf im Unterschied zu Kopf, Hals, Armen, Beinen, Händen oder Füßen), die senkrechte Ebene über dem startnäheren Rand der Ziellinie erreicht hat. 8. Drei offizielle Zeitnehmer (von denen einer der Zeitnehmerobmann ist) und ein oder zwei zusätzliche Zeitnehmer messen die Zeit des Siegers von jedem Lauf. Die Zeiten der zusätzlichen Zeitnehmer sind nur beim Ausfall von einer oder zwei der offiziellen Uhren zu berücksichtigen. In diesem Fall sind die Zeitnehmer in der zuvor festgelegten Reihenfolge abzufragen, damit bei allen Läufen die offizielle Siegerzeit mit drei Uhren gemessen worden ist. 9. Jeder Zeitnehmer handelt unabhängig und ohne irgendeiner Person seine Uhr zu zeigen oder mit dieser über die Zeit zu sprechen. Nachdem er die Zeit in dem offiziellen Vordruck eingetragen und diesen unterzeichnet hat, übergibt er diesen dem Obmann, der die Uhren überprüfen kann, um die eingetragenen Zeiten zu bestätigen. 10. Bei allen Wettbewerben auf der Laufbahn mit Handzeitnahme sind die erzielten Zeiten mit der nächsthöheren 1/10 Sekunde abzulesen. Bei Wettbewerben, die teilweise oder ganz außerhalb der Leichtathletikanlage stattfinden, sind die erzielten Zeiten in die nächsthöhere volle Sekunde aufzurunden, z. B.: beim Marathon muss die Zeit von 2:09:44,3 h mit 2:09:45 Std. protokolliert werden. Bleibt der Zeiger der Uhr zwischen zwei Zeitmarkierungen stehen, gilt die längere Zeit. Wird eine Uhr, die 1/100 Sekunden anzeigt oder ein elektronischer, manuell bedienbarer digitaler Zeitmesser benutzt, bei denen die erzielte Zeit nicht mit Null an der zweiten Dezimalstelle endet, muss diese zur nächsthöheren 1/10 Sekunde aufgerundet werden, z. B.: ist 10,11 s mit 10,2 s abzulesen. 11. Stimmen die Zeiten von zwei der drei Uhren überein und weicht die Zeit der dritten Uhr ab, ist die Zeit der beiden übereinstimmenden Uhren die offizielle Zeit. Zeigen alle drei Uhren unterschiedliche Zeiten an, ist die mittlere Zeit die offizielle. Liegen nur zwei voneinander abweichende Zeiten vor, ist die längere Zeit die offizielle. 12. Der Zeitnehmerobmann, der gemäß den vorstehenden Bestimmungen handelt, entscheidet über die offizielle Zeit von jedem Wettkämpfer und übermittelt sie dem Wettkampfbüroleiter zur Veröffentlichung

Erläuterung: Für jeden Wettbewerb ist ein Protokollführer einzusetzen, der die Ergebnisse der Versuche, die festgestellten Werte der Windmessung, die Platzierungen und die Entscheidungen des Schiedsrichters, unter Angabe der zutreffenden Regel, in das Wettkampfprotokoll einträgt. Soweit nicht die festgestellten Werte und Leistungen eingetragen werden, sind für die übrigen Entscheidungen die folgenden Abkürzungen (Kürzel) zu verwenden: n.a. wenn ein Wettkämpfer zum Wettkampf oder zu einer Disziplin im Mehrkampf nicht antritt (R. 142.4 + 200.11), ab. wenn sich ein Wettkämpfer vor Wettkampfbeginn vom Wettkampf abmeldet (R.142.4 + Nat. Best.), o.g.V. wenn ein Wettkämpfer keinen gültigen Versuch macht, verz.. wenn ein Wettkämpfer auf das Weiterkommen verzichtet (z.B.: bei Laufwettbewerben auf die nächste Runde oder bei Qualifikations/Ausscheidungswettkämpfen auf das Finale), 􀂢 wenn ein Wettkämpfer auf seine(n) Versuch(e) verzichtet, aufg. wenn ein Läufer/Geher in dem Lauf( Geh) wettbewerb oder in der Laufdisziplin im Mehrkampf aufgibt, d.h. nicht ins Ziel kommt, O ein gültiger Versuch beim Hoch/Stabhochsprung, X ein ungültiger Versuch bei technischen Wettbewerben bzw. Disziplinen im Mehrkampf, disq. ein Wettkämpfer der disqualifiziert wird (dabei ist die Regel anzugeben gegen die verstoßen worden ist). Die Kürzel "n.a." + "ab." haben im Mehrkampf zur Folge, dass der Wettkämpfer im Gesamtergebnis nicht mehr mit einer Punktzahl erscheint (R.200.11), d.h., ihm wird auch nicht die Punktzahl zuerkannt, die er bis zum "Nichtantreten" bzw. bis zur "Abmeldung" erreichte. In der Ergebnisliste werden lediglich die Leistungen berücksichtigt, die er bis zum Nichtantreten" bzw. bis zur "Abmeldung" erzielt hat.

Ball und Schlagballwurf   2. Der S c h l a g b a l l hat ein Gewicht von 70 – 85 g. Ist er aus Leder gefertigt, beträgt der Umfang 19 –21 cm, besteht er aus Gummi, beträgt der Durchmesser 6,0 – 6,7 cm 3. Die Länge des Anlaufs ist unbegrenzt. Ball und Schlagball sind vor einer 7 cm breiten weißen Abwurflinie abzuwerfen. 4. Berührt der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil seines Körpers die Abwurflinie oder den Boden hinter dieser(in Anlaufrichtung), ist dieser Versuch ungültig. 5. Die Leistung ist an der angelegten Messlinie auf den nächstniedrigeren halben bzw. vollen Meter abzulesen, so wie sie sich von der Aufschlagstelle senkrecht zu dieser Messlinie ergibt (siehe Zeichnung). Die Messlinie kann senkrecht zur Abwurflinie gekreidet und von ihr ausgehend in Meterbzw. Halbmeterschritten mit Kreidestrichen gekennzeichnet sein, oder es ist ein Messband auszulegen, an dementsprechende Täfelchen mit Meter angeben

Nationale Bestimmungen 4 x 50 m und8 x 50 mStaffel Der Start ist am 200m bzw. am 400m Start. Für diese Staffeln werden nur die Wechselraummitten markiert, da eine begrenzte Zone für die Stabübergabe nicht vorgeschrieben ist. Zur Stabübergabe muss der übernehmende Läufer von diesen Wechselraummitten anlaufen. 12. Der Staffelstab muss ein glattes Rohr mit rundem Querschnitt sein, bestehend in einem Stück aus Holz, Metall oder einem anderen harten Material, das nicht länger als 30 cm und nicht kürzer als 28 cm sein darf. Der Umfang des Staffelstabs muss 12 cm bis 13 cm und das Gewicht darf nicht weniger als 50 g betragen. Der Staffelstab soll farbig sein, damit er während des Laufs gut sichtbar ist. Erläuterung: Bei nationalen Veranstaltungen dürfen eigene Staffelstäbe benutzt werden, sofern sie diesen Bestimmungen entsprechen. Nationale Bestimmung DLV In den Schüleraltersklassen darf der Umfang des Staffelstabs 9,7 cm bis 13 cm (entspricht Durchmesservon 3141 mm) betragen. Das Gewicht ist nicht begrenzt. Die Eigenschaften und die übrigen Maße gelten unverändert auch für diesen Staffelstab. 13. Der Staffelstab muss während des Laufs durchgehend in der Hand getragen werden. Es ist den Läufern nicht erlaubt, Handschuhe zu tragen oder eine Substanz an ihren Händen zu verwenden, um den Staffelstab besser greifen zu können. Fällt er zu Boden, darf er nur von dem Läufer aufgehoben werden, der ihn fallen ließ. Dazu darf er seine Einzelbahn verlassen, sofern dadurch die Laufstrecke nicht abgekürzt wird. Ist dies befolgt und wird kein anderer Läufer dabei behindert, führt das Fallenlassen des Staffelstabs nicht zur Disqualifikation.

B. Horizontale Sprünge (Weit und Dreisprung) Beim Weit und Dreisprung muss die gemessene Weite, die keinen ganzen Zentimeter ergibt, auf den nächstniedrigen ganzen Zentimeter abgerundet werden. Windmessung: Bei Schülerwettbewerben wird kein Wind gemessen, (SLV siehe WO 2006, Anhänge 6 und 11). Regel 185 Weitsprung Wettkampf 1. Es ist ein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer a beim Absprung mit seinem Schuh/Fuß den Boden hinter der Absprunglinie berührt, oder wenn er durchläuft ohne zu springen, oder b vollständig neben dem Absprungbalken abspringt, sei es vor oder hinter der verlängerten Absprunglinie, oder c den Boden zwischen der Absprunglinie und der Sprunggrube berührt, oder d während des Anlaufs oder des Sprungs irgendeine Art von Salto ausführt, oder e bei der Landung den Boden außerhalb der Sprunggrube berührt und diese Stelle näher zur Absprunglinie liegt, als der in der Sprunggrube hinterlassene Eindruck, oder f wenn beim Verlassen der Sprunggrube der erste Kontakt mit dem Boden außerhalb davon näher zur Absprunglinie liegt, als der bei der Landung, dieser schließt auch den in der Sprunggrube vollständig hinterlassenen Abdruck ein, der durch Gleichgewichtsverlust entstanden ist, und der ebenfalls näher zur Absprunglinie liegt. Anmerkung 1: Es ist kein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer beim Anlauf an irgendeinem Punkt die gekennzeichnete Anlaufbahn verlässt. Anmerkung 2: Es ist kein Fehlversuch gemäß Nr. 1b, wenn der Wettkämpfer mit einem Teil seines Schuhs/Fußes den Boden seitlich des Absprungbalkens und vor der Absprunglinie berührt. Anmerkung 3: Es ist kein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer bei der Landung, mit irgendeinem Teil seines Körpers den Boden außerhalb der Sprunggrube berührt, es sei denn, dies ist der erste Kontakt oder verstößt gegen Nr. 1e. Anmerkung 4: Es ist kein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer durch die Sprunggrube zurückgeht, er aber zuvor diese regelgerecht verlassen hatte. 2. Es ist kein Fehlversuch, wenn vor dem Absprungbalken abgesprungen wird, ausgenommen es ist ein Fall nach Nr. 1b. 3. Der Sprung muss vom nächstliegenden durch irgendeinen Körperteil in der Sprunggrube hinterlassenen Eindruck (beachte Nr. 1f) bis zur Absprunglinie bzw. deren Verlängerung gemessen werden. Das Messen muss senkrecht zur Absprunglinie bzw. ihrer seitlichen Verlängerung vorgenommen werden.

Absprungbalken 6. Die Absprunglinie muss zwischen 1,00 m und 3,00 m vor dem Beginn der Sprunggrube liegen. 9. Die Sprunggrube ist mindestens 2,75 m und höchstens 3,00 m breit. Falls möglich ist sie so anzulegen, dass die Mitte der Sprunggrube mit der Mitte der Anlaufbahn übereinstimmt. Anmerkung: Entspricht die Achse der Anlaufbahn nicht der Mitte der Sprunggrube, ist die Sprunggrube mit einem Band oder ggf. mit zwei Bändern abzugrenzen (siehe Zeichnung). 10. Die Sprunggrube soll mit weichem feuchtem Sand gefüllt sein, deren Oberfläche niveaugleich mit dem Absprungbalken sein muss. Erläuterung: Der Sand soll eine Körnung von 0,2 bis 2 mm haben. Nationale Bestimmungen DLV + ÖLV Bei den Wettbewerben der Schüler (§ 4 VAO) ist eine 80 cm Absprungfläche zulässig. Diese erstreckt sich von den Kanten des Absprungbalkens 30 cm in Richtung Anlauf und Sprunggrube. Sie ist mit 5 cm breiten weißen Linien zu begrenzen. Die Anfangslinie ist in die 80 cm einzubeziehen, die Abschlusslinie nicht. Ist der Absprungbalken mehr als 100 cm von der Sprunggrube entfernt, kann die 80 cm Absprungfläche auch ohne dessen Einbeziehung auf der Anlaufbahn gekennzeichnet werden. Es ist kein Fehlversuch, wenn vor der Absprungfläche abgesprungen wird!!!