Biopiraterie – Raub der biologischen Vielfalt

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 Präsentation transkript:

Biopiraterie – Raub der biologischen Vielfalt

Was ist biologische Vielfalt/Biodiversität? Gemäß dem Übereinkommen für Biologische Vielfalt (CBD) bezeichnet Biodiversität die Vielfalt der Arten auf der Erde, die Vielfalt innerhalb der Arten, sowie die Vielfalt von Ökosystemen. Faustregel: Die Biodiversität nimmt von den Polen zu den Tropen zu So ist die biologische Vielfalt vor allem in den Entwicklungsländern konzentriert. (Häufig findet man auf den Territorien von indigenen Gruppen die höchste biologische Vielfalt)

Wirtschaftliche Bedeutung der Biodiversität Reservoir von potenziellen Arznei- Wirkstoffen Genreservoir für die landwirtschaftliche Sortenzüchtung Biotechnologische Prozesse

Was ist Biopiraterie? „Biopiraterie liegt vor, wenn biologisches Material aus den Wäldern, den Gewässern, der Land- und Fischereiwirtschaft vor allem von Entwicklungsländern und indigenen/lokalen Gemeinschaften genommen, weiterentwickelt und in Form von Medikamenten und anderen Produkte patentiert wird – mitunter ohne deren Wissen oder gar Zustimmung.“ (aus „Zuerst Respekt!in GiD Gen-ethischer Informationsdienst, Nr. 185, Dezember 2007) Es geht um mehr als Peanuts: schon 1999 wurde der globale Marktwert der Industrie, die biologisches und genetisches Material nutzt, auf 500 bis 800 Milliarden US Dollar geschätzt.

Von der Bioprospektion zum Patent… Erforschen der biologischen Vielfalt in einem sog. Hotspot (Bioprospektion) Klassifizierung von Pflanzen und Tieren Interviews mit Heilern und der indigener Bevölkerung Erforschung von Pflanzen mit modernster Technik in Laboren von Pharmaunternehmen Patentanmeldung für genetisch veränderte Pflanzenprodukte

Beispiele: Mais In Mexiko ist der Mais ein Grundnahrungsmittel und von hoher kultureller Bedeutung für die indigene Bevölkerung. Es gibt dort eine Vielzahl von unterschiedlichen Maissorten. DuPont (weltweit größter US Saatgutkonzern) erhielt ein Patent auf Maispflanzen, deren Körner einen besonders hohen Ölgehalt aufweisen. Die patentierten Pflanzen waren von DuPont durch Kreuzungen gezüchtet worden. Allerdings gibt es Maissorten mit einem derart hohen Ölgehalt schon seit langem, gezüchtet über Jahrtausende und Jahrhunderte von der Landbevölkerung. Mit dem Patent hätte DuPont seine Eigentumsrechte auch an diesen traditionellen Maissorten geltend machen können. Gegen das Patent haben Greenpeace, Misereor und die Regierung von Mexiko Einspruch erhoben. Diesem wurde von dem Europäischen Patentamt statt gegeben.

Beispiel: Weizen 2003 erhielt der mit Pflanzenschutzmitteln und Saatgut handelnde US Konzern Monsanto ein Patent auf eine Weizensorte mit besonderer Backqualität, die ursprünglich in Indien gezüchtet wurde. Monsanto war es gelungen, Genabschnitte der Pflanze zu beschreiben, die für besondere Backeigenschaften verantwortlich sein sollen. Diese Entdeckung der natürlichen Genkombination ließ sich Monsanto als Erfindung patentieren. Das Patent umfasst ein faktisches Monopol auf die Pflanzen selbst, Kreuzungen daraus und das aus ihnen gewonnene Mehl sowie alle Backprodukte. Das Patent gilt für 13 europäische Staaten, Japan, USA, Australien und Kanada. Der Konzern kann in diesen Ländern jeglichen Handel mit entsprechendem Saatgut kontrollieren.

Weitere Beispiele …. Neben wichtigen Agrarpflanzen geht es vor allem um die Patentierung von traditionellen Heilpflanzen: Ayahuasca Liane aus dem Amazonasgebiet – halluzinogene Arzneipflanze Neembaum (Indien) heilende und desinfizierende Wirkung – mittlerweile über 1000 Patente auf seine Einzelbestandteile Hoodia-Kaktus (Afrika) – natürlicher Appetithemmer Gelbwurzel, schwarzer Pfeffer, Basmatireis, Quinoa und Ingwer sind weitere Beispiele in einer langen zum Teil kaum bekannten Liste von Pflanzen auf die Patente erteilt wurden. Auf den Gegensatz hinweisen: 90 % der Patentinhaber haben ihren Sitz in den Industriestaaten und Biologische Vielfalt aber im Süden

Exkurs: Patent Mit einem Patent erteilt der Staat ein Schutzrecht für eine Erfindung. Nur eine Erfindung kann patentiert werden. Diese muss die folgenden Kriterien erfüllen: Neuheit: Die Erfindung muss neu sein. Sie darf nirgendwo auf der Welt bekannt gewesen sein. Erfinderische Tätigkeit: Die Erfindung muss das Resultat einer erfinderischen Tätigkeit sein. Gewerbliche Anwendung: Die Erfindung muss gewerblich hergestellt oder benutzt werden können.

Der Brokkoli-Fall 2002 erteilte das Europäische Patentamt der britischen Firma Plant Bioscience das Patent auf ein Verfahren, um Brokkoli mit einem erhöhten Anteil an einem bestimmten Inhaltsstoff (Glucosinolate) zu züchten. Das Verfahren beruht auf einer Selektion natürlicher Gene und nicht auf Genmanipulation. Das Patent beinhaltet die Züchtungsmethoden, Brokkoli-Samen und essbare Brokkolipflanzen, die durch die Züchtungsmethoden gewonnen werden. Zwei Zuchtkonzerne legten Einspruch ein, da es sich hier nicht um Genmanipulation sondern sich die „Ansprüche im wesentlichen auf biologische Verfahren“ beziehen. Die Entscheidung, die erst in diesem Jahr fallen wird, gilt als Präzedenzfall für alle weiteren Patente auf herkömmliche Pflanzen. Mit der Bestätigung des Patentes würde es in Zukunft genügen, die genetische Information einer Pflanze oder eines Tieres nur zu beschreiben, um die ganze Pflanze oder das Tier und Verfahren zu ihrer Züchtung als Erfindung anmelden zu können.

Gegenbewegungen Weltweites Aktionsbündnis gegen das Patentieren von Saatgut und Nutztieren „no-patents-on-seeds“: Mitglieder des Aktionsbündnisses: Misereor, Greenpeace, Swissaid und über 50 Bauernverbände BUKO Kampagne gegen Biopiraterie: Die Bundeskoordination Internationalismus (BUKO) ist ein unabhängiger Dachverband, dem über 150 Dritte-Welt-Gruppen, entwicklungspolitische Organisationen, internationalistische Initiativen, Solidaritätsgruppen, Läden, Kampagnen und Zeitschriftenprojekte angehören.

Gefahren der Patentierung Landwirte haben das Recht verloren Saatgut aus der Ernte zurückzubehalten und Züchter dürfen nicht mehr mit dem patentierten Saatgut weiter züchten. Dadurch werden das traditionelle Gefüge der Rechte und Privilegien der Landwirte und Züchter zerstört, die entscheidend sind für das Überleben der Bauern und Züchter, die Nahrungssicherheit und den Erhalt der Arten- und Sortenvielfalt in der Landwirtschaft. Der größte Teil der Landwirte in den Entwicklungsländern sind Kleinbauern, die vollständig darauf angewiesen sind, ihr eigenes Saatgut züchten und tauschen zu können. Unfreiwillige Verletzung von Patentrechten durch Farmer

Gefahren der Patentierung Monopolistische Marktstrukturen werden gefördert: inzwischen beherrschen nur 10 multinationale Unternehmen ungefähr die Hälfte des weltweiten Saatguthandels. Es besteht die weltweite Gefahr, dass die genetische Vielfalt landwirtschaftlich genutzter Pflanzen und Tiere von einigen Unternehmen weltweit monopolisiert wird.

Lösungsstrategien gegen Biopiraterie Oftmals ist auf der Seite der Regierungen in den Entwicklungsländern und der indigenen Bevölkerung kein Bewusstsein für das „Gold der Gene“ und ihr traditionelles/kollektives Wissen. Erst nach und nach versuchen die Regierungen durch Gesetze die Ausbeutung der genetischen Ressourcen zu stoppen. (Indonesien: Jasminreis)

Lösungsstrategien gegen Biopiraterie Indien und Peru gehören zu den Ländern, die traditionelles Wissen durch Datenbanken und Register öffentlich zugänglich machen. Das dokumentierte Wissen zu den verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten von Pflanzen ließe sich durch Patentämter bei der Prüfung einsehen. Das könnte Patente verhindern, da Pflanzen, Stoffe oder Verfahren, die bekannt sind nicht mehr das Patentkriterium der Neuheit erfüllen. Lokale Biodiversitätskommitees in Indien, die eine Bestandsaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzpflanzenvielfalt machen und das Wissen zum Umgang mit Saatgut aufarbeiten, um es zu verwahren. „Community Biodiversity Register“ entstehen, die die Unabhängigkeit der bäuerlichen Gemeinschaften von staatlicher oder komerzieller Saatgutversorgung betonen.

Lösungsstrategien gegen Biopiraterie Die Biodiversitätskonvention legt die Verpflichtungen der Akteure fest, die Zugang zu biologischer Vielfalt erhalten wollen. Sie müssen vorher von einer zuständigen Stelle eine Erlaubnis einholen (PIC – Prior information consent) Sie müssen sich gemeinsam auf Bedingungen für Zugang und Verwendung verständigen (MAT – mutually agreed terms) und einen Vorteilsausgleich vereinbaren. Dies wurde auf den Philippinen so umgesetzt, dass die Regierung Bioprospektion erst zulassen darf, nachdem lokale Gemeinschaften informiert und beteiligt wurden und ein Dokument über eine vorherige informierte Zustimmung (PIC) vorliegt.

Vorschau: Im Mai wird die COP9 (Conference of the Parties) in Bonn stattfinden, das neunte Nachfolgetreffen der Teilnehmerstaaten der UN-Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD). Die meisten Staaten der Welt nehmen daran teil. Bei den alle zwei Jahre stattfindenden Zusammenkünften soll die Umsetzung der 1992 in Kraft getretenen CBD überprüft und diese weiterentwickelt werden.

Konvention über die biologische Vielfalt Die Konvention entstand 1992 auf dem Umweltgipfel in Rio und ist ein Rahmenabkommen, d.h. die Artikel sind relativ allgemein gefasst und müssen durch einen Folgeprozess konkretisiert werden. Die Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) hat drei Ziele: die Erhaltung der biologischen Vielfalt, eine nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile, die gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung der genetischer Ressourcen (Vorteilsausgleich)

Die CBD Das Übereinkommen ist kein reines Umweltschutzabkommen, sondern ein Abkommen, das die wirtschaftliche Nutzung und den Zugang zu den genetischen Ressourcen regeln soll. So ist das erste Ziel relativ unbestritten, während die beiden anderen Ziele sehr kontrovers diskutiert werden: um den Schutz der genetischen Ressourcen zu gewährleisten, soll ihnen ein Marktwert zugeordnet werden können.

Informationsquellen www.biopiraterie.de www.no-patents-on-seeds.de www.greenpeace.de www.misereor.de www.gruene-beute.de www.ila-web.de und die Infomappe im Laden …