Lissabon & co. – Die europäische Dimension der Arbeit

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 Präsentation transkript:

Lissabon & co. – Die europäische Dimension der Arbeit Campus-Seminar: Lissabon & co. – Die europäische Dimension der Arbeit 31.07.2007 Migration und Arbeit im Kontext der Europäisierung – am Beispiel von Deutschland Nadya Srur

Migration im Kontext der Lissabon-Strategie Freizügigkeitsgesetz Inhalte: Daten und Fakten Migration im Kontext der Lissabon-Strategie Freizügigkeitsgesetz Qualifikation und Mobilität: zur Anerkennung von im Herkunftsland erworbenen Abschlüssen 31.07.2007

Migration aus Drittstaaten nach Deutschland Daten und Fakten Wichtigster Migrationsgrund in OECD-Ländern in 2005: Familienzusammenführung, aber starker Anstieg von Arbeitsmigration → in 2005 ca. 30 % aller MigrantInnen EU-Binnenmigration Migration aus Drittstaaten nach Deutschland Arbeitsmigration: Green-Card, Anwerbung Hochqualifizierter Problem: Missverhältnis zwischen erworbenen Qualifikationen und ausgeübtem Beruf Wichtigster Grund der Migration in OECD-Ländern: Familienzusammenführung, aber seit einigen Jahren steigt die Arbeitsmigraiton stark an, in 2005 waren es ca. 30% aller MigrantInnen (OECD-Studie: International Migration Outlook 2007) Problem: Missverhältnis zwischen den Qualifikationen der Zuwanderer und ihrem ausgeübten Beruf: Überqualifikation, besonders stark bei Frauen anzutreffen (OECD-Studie) Besondere Mahnung an Deutschland: “Angesichts des absehbaren Fachkräftemangels sollten die Zuwanderungsbedingungen für qualifiziertere ArbeitnehmerInnen gelockert werden“ 31.07.2007

Formen der Zuwanderung nach Deutschland Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Daten – Fakten – Trends. Migrationsgeschehen, Berlin 2005 31.07.2007

Zuzüge nach den zehn häufigsten Herkunftsländern und -regionen Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Daten – Fakten – Trends. Migrationsgeschehen, Berlin 2005 31.07.2007

Migration im Kontext der Lissabon-Studie Gemeinsame Zielsetzungen für die Bildungsysteme: Jährliche Steigerung der pro-Kopf-Beträge der Investitionen in die Humanressourcen Stärkung der Grundfertigkeiten der EU-Bürger und bessere Qualifikaiton der Beschäftigten Zugang und Nutzung neuer Informationstechnologien in der Bildung Förderung des “lebenslangen Lernens” z.B. durch die Weiterentwicklung von Schulen und Ausbildungszentren zu öffentliche n Lernzentren Verringerung der Zahl der Schulabbrecher Größere Transparenz der Bildungsnachweise Förderung der Mobilität von Schülern, Auszubildenden, Ausbildungspersonal, Studenten und Arbeitnehmern. Quelle: Die Ziele von Lissabon bis 2010. Stationen auf dem Weg zu einem europäischen Bildungsraum, S. 1. 31.07.2007

Freizügigkeitsgesetz „Die Freizügigkeit bedeutet zum einen, dass jeder Unionsbürger grundsätzlich das Recht hat, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Dieses Recht ist in Art. 18 des EG-Vertrages garantiert. Neben dieser aufenthaltsrechtlichen Komponente beinhaltet das Freizügigkeitsrecht zum anderen die Möglichkeit, sich in jedem Mitgliedstaat wirtschaftlich zu betätigen, d.h. unselbständig oder selbständig tätig zu sein, Dienstleistungen zu erbringen usw.“ Quelle: www.bmi.bund.de 31.07.2007

Übergangsregelungen für neue Mitgliedsländer: “ 2+3+2”-Modell Europäisches Recht in nationales Recht umgesetzt (FreizügigG/EU als Art. 2 des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 in Kraft getreten) Freizügigkeitsberechtigte Personengruppen: UnionsbürgerInnen, ArbeitnehmerInnen, niedergelassene selbständige Erwerbstätige, Erbringer/Empfänger von Dienstleistungen, Nichterwerbstätige, Daueraufenthaltsberechtigte, jeweilige Familienangehörige Übergangsregelungen für neue Mitgliedsländer: “ 2+3+2”-Modell 31.07.2007

Qualifikation und Mobilität Bologna-Prozess (1999) – Harmonisierung der Hochschulbildung im Sinne eines wissensbasierten Europas Stockholm 2001 – Abbau von Mobilitätshindernissen durch Anerkennung beruflicher Qualifikationen Barcelona 2002 – Detailliertes Arbeitsprogramm für allgemeine und berufliche Bildung Kopenhagener Erklärung (2002): Bestimmung der Handlungsfelder für Zusammenarbeit in beruflicher Bildung (z.B. durch Europäischen Qualifikationspass) Lissabon-Konvention: Recht auf Prüfung der Gleichwertigkeit von Studienleistungen bzw. Hochschulqualifikationen Europäischer Qualifikationsrahmen: europäischer Rahmen für die Zuordnung von Bildungsabschlüssen zu europäischen Niveaustufen 31.07.2007

Zur Anerkennung im Herkunftsland erworbener Abschlüsse in Deutschland Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen „anabin“ – Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise Anerkennungspraxis: „Ländersache“ reglementierte und nicht-reglementierte Berufe „Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse“ (2005) → Transparenzinstrument bzgl. des Europäischen Qualifikationsrahmens Profilpass Ratifikation der Lissabon-Konvention (2007) 31.07.2007

Migration Mobilität Qualifikation EU-BürgerInnen Bologna-Prozess ... DrittstaatlerInnen Lissabon-Kovention (Spät-) AussiedlerInnen Migration Mobilität Qualifikation Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen/ “anabin” Aufenthaltsstatus Reglementierte/ nicht-reglementierte Berufe 31.07.2007