Honorargesetz - Ja! Der KR sagte mit 104: 51 Stimmen ja zum Honorargesetz Der KR sagte einstimmig nein zum Gegenvorschlag der Oberärzte/Oberärztinnen
Systemwechsel Neu sollen die Spitäler und nicht mehr die Ärzte den Patientinnen und Patienten Rechnung für entsprechende Leistungen stellen
Kompromiss Das Honorargesetz ist mit den Pools ein fairer Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen, namentlich den honorarberechtigten Ärztinnen und Ärzten und dem jeweiligen Spital als Ganzes
Pools Das Gesetz schafft einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Leistungsträgern eines Spitals, resp. einer Klinik, und ist teamfördernd Spital: 50% Pools: Spitalpool 5% (oder 10% der Poolgelder) Klinikpool 45% (oder 90% der Poolgelder)
Leistungsprämien auch an Nichtärzte-/ärztinnen Es lässt im Gegensatz zum Gegenvorschlag die Möglichkeit offen, auch Nichtärztinnen/ Nichtärzten, z.B. Pflegenden, eine Leistungsprämie aus den Pools auszuzahlen
Pool-Reglemente Pool-Reglemente werden durch die Spitalleitung genehmigt Das neue Gesetz wird der Führungsverantwortung der Chefärztinnen- und ärzten gerecht, ohne dass die Oberärztinnen – und ärzte, resp. die Leitenden Ärztinnen und -ärzte übergangen werden können
Stopp den Abzockern Das Gesetz gibt neu der Regierung mit dem § 8 ein Instrument in die Hand, um Abzockertum zu verhindern und Honorareinnahmen zu begrenzen
VZK (Verband der Zürcher Krankenhäuser) Das Gesetz erlaubt den subventionierten Spitälern (des VZKs), weiter gehende Honorarregelungen zugunsten des Spitals aufrecht zu erhalten