Neue Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Kommunen im Dialog

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 Präsentation transkript:

Neue Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Kommunen im Dialog Hannover, 06.11.2015

Neue Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Kommunen im Dialog - Grußwort Janin Wieja, Hannover 06.11.2015

NBank-Kommunalberatung: Gebündelte Förder-Kompetenz für kommunale Projekte Wirtschaft Arbeitsmarkt Wohnraum Infrastruktur Beratung über Fördermöglichkeiten Begleitung von Förderanträgen Abwicklung von Förderanträgen

Astrid Hanusch/Stefan Kleinheider/Robin Bonsack 06.11.2015 Neue Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Kommunen im Dialog Kundenportal, Projektdurchführung, Abrechnung Astrid Hanusch/Stefan Kleinheider/Robin Bonsack 06.11.2015

NBank-Kundenportal: Registrierung Vorteile: Ein zentrales Portal für Kontakt zur NBank Gesicherter Rahmen für elektronische Kommunikation Weniger in Papier einzureichende Unterlagen Mehr Hilfestellung bei Antragstellung durch Hilfetexte Schnellere Bearbeitung in der NBank Umsetzung der Vorgaben der EU bis 2016

NBank-Kundenportal: Registrierung

NBank-Kundenportal. Antragstellung

NBank-Kundenportal: Antragstellung

NBank-Kundenportal: Antragstellung

Vergabeverfahren i.d.R. Offenes Verfahren EU- Schwellenwert = Ausnahmen: Nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, Wettbewerblicher Dialog EU- Schwellenwert = 207.000 € für Liefer- und Dienstleistungen 5.186.000 € für Bauaufträge Öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf (nur bei Liefer- und Dienstleistungen) Fördersatz 50 % Einholen von 3 Angeboten bei Förderbetrag > 25.000 €

Beihilferechtliche Anforderungen Im Recht der Europäischen Union ist ein generelles Beihilfenverbot mit umfangreichen differenzierten Ausnahmetatbeständen festgelegt. Bei vielen Richtlinien greifen daher spezifische beihilferechtliche Anforderungen wie zum Beispiel: Beschränkung einer erlaubten Beihilfe auf wirtschaftsschwache Fördergebiete Verbot der Überkompensierung einhergehend mit der Berücksichtigung des Betriebsgewinns einer Investition ohne Vorliegen eines erlaubten beihilferechtlichen Ausnahmetatbestandes, weil dann eine geplante Fördermaßnahme eine unzulässige Beihilfe darstellen und somit verboten sein kann Bei Fragen zu beihilferechtlichen Themen stehen Ihnen die Fachberater der Richtlinie zur Verfügung.

Sabine Beckenbauer/Melanie Albrecht 06.11.2015 Neue Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Kommunen im Dialog Wirtschafts- und Forschungsförderung, Innovation und Energieeffizienz Sabine Beckenbauer/Melanie Albrecht 06.11.2015

Überblick: Innovationsförderung NBank/Land Bund Niedrigschwellige Innovationen Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand Innovation durch Hochschulen BMUB-Umweltinnovationspro-gramm (KfW) Innovationsnetzwerke ERP-Innovationsprogramm (KfW) Innovationsförderprogramm des Landes F&E EU NBeteiligung HORIZONT 2020 Eurostars Era-Net

HORIZONT 2020: Beispiel Ausgangslage Kommunales Infrastrukturprojekt in Bereichen Energie und Transport Kommune sucht Unternehmen als Technologiepartner Bereitschaft zur internationalen Kooperation Förderung EU-Förderprogramm HORIZONT 2020 Förderung von Personal-, Sach- und Reisekosten 100 % der Kosten werden bei Forschungs-, 70 % bei Demon- strationsprojekten gefördert

Überblick: Wirtschafts- und Energieeffizienzförderung NBank/Land Wirtschaftsförderung Bund GRW – Einzelbetriebliche Investitionsförderung KfW-Unternehmer-Kredite Niedersachsen-Kredite (NGK, NEG, NEP), inkl. MikroSTARTer KfW-Gründerkredite NBeteiligung ERP-Startfonds Energieeffizienzförderung Kommunen Energieeinsparung und Energie- effizienz bei öffentl. Trägern und Kultureinrichtungen IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (KfW) Energetische Stadtsanierung - integrierte Quartierskonzepte IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (KfW) Förderung von Energie-Effizienz-netzwerke von Kommunen (BAFA)

Energieeffizienzförderung: Beispiel Salzhemmendorf Ausgangslage Sanierungsbedürftige Fertighäuser Absicht der Errichtung eines Nah- wärmenetzes Abstimmungsbedürftiger ÖPNV Förderung Energetische Stadtsanierung (Zuschuss) - KfW Energetische Stadtsanierung - integrierte Quartierskonzepte

Christian Kropp/Matthias Franck 06.11.2015 Neue Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Kommunen im Dialog Infrastrukturförderung und Regionalentwicklung Christian Kropp/Matthias Franck 06.11.2015

Infrastrukturförderung: Überblick NBank/Land Bund Hochwertige wirtschaftsnahe Infrastruktur (Zuschuss) IKK Investitionskredit Kommunen (KfW) Touristische Infrastruktur (Zu- schuss) IKU Investitionskredit Kommunale und soziale Unternehmen (KfW) Breitbandausbau (Zuschuss und Darlehen) Breitbandausbau (BMVI, Zuschuss) Kommunaler Infrastrukturkredit Niedersachsen (Darlehen) Sanierung verschmutzter Flächen (Zuschuss) LEADER (Zuschuss)

Infrastrukturförderung: Breitbandausbau Land Niedersachsen: ELER, GAK, EFRE, Digitale Dividende II: Kommunale Projekte, über ELER auch regionale Projekte Zuschüsse zu Investitionskosten für passive Technik (Ausnahme GAK) 7 Jahre Zweckbindung Entscheidung nach Qualitätskriterien NBank: Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen Darlehen für Investitionskosten für passive Technik, Finanzierung der Wirt- schaftlichkeitslücke oder des Betreibermodells Mit Zuschüssen von Land und Bund kumulierbar Land Niedersachsen: ELER/GAK: Bei ELER regionale n bei GAK lokale Projekte! Ansonsten identisch: Abwicklung über ML und ÄrL, private und gewerbliche Nutzer vorherige Markterkundung und Interessenbekundungsverfahren erforderlich, diskriminierungsfreier Zugang, Technologieneutralität, EFRE: Abwicklung über NBank, Weiterleitung an gewerbliche Unternehmen möglich, Erschließung von GI- / GE-Flächen mit mindestens 3 KMU, Digitale Dividende II private und gewerbliche Nutzer, Bund: Hier sind es tatsächlich 2700 Mio. €, die bundesweit zur Verfügung stehen. Einen Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer gibt es nicht. NBank: Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen Abwicklung über NBank Bund: Breitbandausbau Zuschuss zu Investitionskosten für passive Technik, Finanzierung der Wirt- schaftlichkeitslücke oder des Betreibermodells Mit Landesförderung kumulierbar

Breitbandausbau: Fördervolumina Programm Förder- satz Höchstbetrag Landes-Zuschüsse ELER 53-63% 3 Mio.€/Landkreis GAK 90% 250.000 €/Antrag EFRE 50% 200.000 €/Projekt Digitale Dividende II 25% 5 Mio. €/Projekt Bundes-Zuschüsse Breitbandausbau 70% 15 Mio. €/Projekt NBank-Darlehen Kommunaler Breitbandkredit Nds. Kein Limit Land Niedersachsen: ELER/GAK: vorherige Markterkundung und Interessenbekundungsverfahren erforderlich, Keine Förderung bei marktgetriebenem Ausbau, Rückforderung bei erheblichen Mehrkunden möglich EFRE: Rückforderung nur bei Verstößen gegen Zuwendungsbescheid möglich Digitale Dividende II mind. 10% Eigenmittel erforderlich, Breitbandstrategie des Landes beachten, Bund: Hier sind es tatsächlich 2700 Mio. €, die bundesweit zur Verfügung stehen. Einen Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer gibt es nicht. Mindestens 10 % Eigenmittel NBank: Kommunaler Breitbandkredit Niedersachsen Lange Laufzeit, Z Zinsfestschreibung tilgungsfreie Anlaufjahre möglich

Hochwertige wirtschaftsnahe Infrastruktur Ziel der Förderung: Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung Fördergegenstände: Industrie- und Gewerbegebiete, Verkehrsanbindung von Gewerbebetrieben Fördervoraussetzungen (Auswahl): Antragsberechtigung, GRW-Zielgebiet, Bedarf, Hochwertigkeit der Maßnahme (Qualitätskriterien) Mittel: EFRE und GRW Ziel: Bereitstellung hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastrukturen zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur Verbesserung der Investitionsrahmenbedingungen und des Umfeldes für KMU Unterstützung unternehmerischer Initiativen Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU Antragsberechtigte = Zuwendungsempfänger = Träger: vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind Fördergegenstände Industrie- und Gewerbegebiete („Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten“) Verkehrsanbindung von Gewerbebetrieben („Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- und Schienenverkehrsnetz“) Fördervoraussetzungen (Auswahl) GRW-Zielgebiet Rechtzeitige Antragstellung Hochwertigkeit der Maßnahme (Qualitätskriterien) Nachweis von Bedarf, Finanzierung, Grundstückseigentum, Planungsrecht, Umweltschutz, Zielgerichtet und vorrangig GRW-förderfähige Betriebe als Nutzer der geförderten Infrastruktur Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung

Hochwertige wirtschaftsnahe Infrastruktur Förderhöhe: grundsätzlich bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 60% für Gemeinden mit negativer Steuereinnahmekraft bis zu 75% + bei interkommunaler Kooperation oder Revitalisierung Altstandorte Förderhöhe grundsätzlich bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch Bis zu 60 %, wenn es sich um eine Maßnahme einer Gemeinde mit negativer Steuereinnahmekraft handelt Bis zu 75 %, wenn es sich um eine Maßnahme einer Gemeinde mit negativer Steuereinnahmekraft handelt und die Maßnahme im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt wird oder Altstandorte revitalisiert werden Bis zu 90 %, wenn es sich um eine Maßnahme einer Gemeinde mit negativer Steuereinnahmekraft handelt und die Maßnahme im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt wird und Altstandorte revitalisiert werden Antragsverfahren: Bewilligungsstelle: NBank. Ansprechpartner: Matthias Franck (Regionen Braunschweig und Leine-Weser), Martin Herrmann (Regionen Lüneburg und Weser-Ems), Regional bedeutsames Förderprogramm => Beteiligung der Ämter für regionale Landesentwicklung (ArL) bei der Qualitätsbewertung Entscheidung über Anträge „unter maßgeblicher Berücksichtigung der Erörterungen“ im MW bis zu 90% + bei interkommunaler Kooperation und Revitalisierung Altstandorte

Hochwertige wirtschaftsnahe Infrastruktur Neuerungen: Konzentration auf GRW-Zielgebiete Konzentration auf zwei Fördergegenstände Chance finanzschwacher Gemeinden auf höhere Fördersätze Hochwertigkeit der Maßnahme (Qualitätskriterien) Projektbezogene Beratung und Begleitung: Matthias Franck (Regionen Braunschweig und Leine-Weser) matthias.franck@nbank.de / Tel. 0511 30031-281 Martin Herrmann (Regionen Lüneburg und Weser-Ems) martin.herrmann@nbank.de / Tel. 0511 30031-337 Mittel: EFRE und GRW Ziel: Bereitstellung hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastrukturen zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur Verbesserung der Investitionsrahmenbedingungen und des Umfeldes für KMU Unterstützung unternehmerischer Initiativen Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU Antragsberechtigte = Zuwendungsempfänger = Träger: vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind Fördergegenstände Industrie- und Gewerbegebiete („Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten“) Verkehrsanbindung von Gewerbebetrieben („Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- und Schienenverkehrsnetz“) Fördervoraussetzungen (Auswahl) GRW-Zielgebiet Rechtzeitige Antragstellung Hochwertigkeit der Maßnahme (Qualitätskriterien) Nachweis von Bedarf, Finanzierung, Grundstückseigentum, Planungsrecht, Umweltschutz, Zielgerichtet und vorrangig GRW-förderfähige Betriebe als Nutzer der geförderten Infrastruktur

Neue Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Kommunen im Dialog Neue Instrumente der Arbeitsmarktförderung Edmund Rohde 06.11.2015

Arbeitsmarktförderung: Überblick NBank/Land Bund Qualifizierung und Arbeit Passgenaue Besetzung Soziale Innovation Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas Offene Hochschule Jobstarter plus Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) Bildungsprämie Innovative Bildungsprojekte Regionale Fachkräftebündnisse

Arbeitsmarktförderung: Beispiel Holzminden Ausgangslage Integration älterer Arbeitsloser in regionalen Arbeitsmarkt Bauwirtschaft sucht Fachkräfte Ausweitung der Geschäftsfelder: Instandhaltung von Fachwerk Förderung Qualifizierung und Arbeit Förderung von Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekten zur beruflichen Integration von Arbeitslosen; im Vordergrund steht die Eingliederung der Teilnehmenden in den 1. Arbeitsmarkt Qualifizierungen für Geringqualifizierte sowie Modellprojekte, die sich auszeichnen durch neue Ansätze im Hinblick auf Zielgruppen, Methode und Konzeption Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit Erfahrung im Bereich der beruflichen Integration von Arbeitslosen in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten und des öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften Laufzeit: 15 Monate, davon 3 Monate für Nachbetreuung Zuschuss in Höhe von max. 50 % Bemessungsgrenze pro Teilnehmer 9 € pro Zeitstunde Qualifizierung und Arbeit (über Bildungsträger) Unternehmerkredit Niedersachsen Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)

Arbeitsmarktförderung: Beispiel Wesermarsch Ausgangslage IT-Unternehmen sucht Fachkräfte wg. Geschäftserweiterung Weiterbildungsbedarf auch wäh- rend der Elternzeit Vereinbarkeit von Beruf und Familie Förderung Unterstützung Regionaler Fach- kräftebündnisse Weiterbildung in Niedersachsen (WiN) Soziale Innovation Soziale Innovation Sozial innovative Projekte Förderung von Projekten, die aufgrund ihres sozial innovativen Charakters der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer und verbesserter Lösungen für soziale Herausforderungen und zur Deckung lokaler und regionaler Bedarfe dienen und sich als übertragbar eignen. Zuschüsse in zwei Förderschwerpunkten: 1) Anpassung von Unternehmen, Unternehmerinnen, Unternehmern und Arbeitskräften an den Wandel 2) Sicherung des Zugangs zu sowie Verbesserung und Ausweitung von erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge Förderhöhe max. 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von höchstens 300.000 € Projekthöchstlaufzeit 24 Monate

Achim Däbert/Stephen Struwe-Ramoth/Sebastian Hämker 06.11.2015 Neue Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Kommunen im Dialog Kommunale Investitionen/Wohnungsmarktbeobachtung Achim Däbert/Stephen Struwe-Ramoth/Sebastian Hämker 06.11.2015

Faktoren für Standortattraktivität Einwohner Wohnen Arbeiten/Gründen Versorgung Ausbildung Infrastruktur Freizeit Unternehmen Fachkräftesicherung Markt/Absatzwirtschaft Internationalisierung Qualifizierung Wettbewerbsfähigkeit Infrastruktur Standortattraktivität Urlauber/Gäste Alleinstellung Erholung Kultur/Natur Gesundheit Hotels Rad-/Wanderwege Kommune Wohnungsmarkt Städtebau Projektfinanzierung Infrastruktur

Beratung kommunaler Vorhaben Situations-Analyse Wohnungsmarkbeobachtung/ Kommunalprofil Handlungsbedarfe Wohnraum, Unternehmen, Arbeitsplätze, Fachkräfte u.a. Gezielte Projekt-Förderung z.B. Flüchtlinge, Konversion, Gewerbegebiete

Beispiel: Wohnraumförderprogramm Rd. 80 Millionen € p.a. für 2016 bis 2019 + 400 Millionen € insbes. f. altersgerechten und barrierefreien Wohnraum Mögliche Vornutzung: Kommunaler Mietwohnraum für Flüchtlinge Neubau auch im ländlichen Raum Dauer: maximal 10 Jahre Nutzung: Kommunaler Mietwohnraum für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen (Wohnberechtigungsscheine)

Kommunalprofil: Beispiel Leerstandsrisiko

Kommunale Wohnungsmarktbeobachtung KomWoB (Kommune oder Region) eigene Daten bzw. Umfragen Bericht zur Wohnungsmarktentwicklung Externe Datenquellen (z. B. Basisdaten der NBank: knapp 140 Merkmale)

Kommunaler Infrastrukturkredit Niedersachsen neues Förderangebot Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur langfristige und zinsgünstige Kredite Kreditbetrag bis zu 50% des Investitionsvolumens, kann auf 100% erhöht werden Laufzeit bis zu 20 Jahre (bei Investitionen zur nachhaltigen Kommunalentwicklung), ansonsten bis zu 10 Jahre Zinsfestschreibung für die gesamte Laufzeit Rückzahlung kann ratierlich, in Annuitäten oder endfällig vereinbart werden Antragsverfahren analog KfW (Antrag, Kreditzusage, Mittelabruf, VN) Festlegung der Konditionen tagesaktuell bei Mittelabruf Kreditvergabe nur auf Grundlage der kommunalen Kreditermächtigung

Begleitende Beratung Konversion: Beispiel Bergen Ausgangslage Abzug der britischen Streitkräfte Verlust von 4.400 Einwohnern = 25% d. Einwohnerschaft) Stabilisierung der Wirtschaft, u.a. durch Aus- und Weiterbildung zur Fachkräftesicherung Förderung Begleitende Beratung u.a. von Unternehmensansiedlungen ggf. Hochwertige wirtschaftsnahe Infrastruktur ggf. Kommunaler Infrastruktur- kredit Niedersachen ggf. eines innovativen Ausbil- dungskonzeptes

Mehr Informationen zur NBank finden Sie unter www.nbank.de! Rufen Sie uns gerne an: Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr! Unsere Infoline: 0511 30031-333 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!