Evaluation der Karl Landsteiner Institute

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 Präsentation transkript:

Evaluation der Karl Landsteiner Institute Eugen Hauke Wien, 17.12.2008

1. Ziele der Evaluation Gewährleistung der Qualität der Forschungsarbeiten der Institute Darstellung der Qualität der Forschungsergebnisse nach Innen (Selbstevaluation) und nach Außen (Fremdevaluation) Bildung einer ergebnisbasierten Performance der Karl Landsteiner Gesellschaft in der Wissenschaftsszene

2. Nicht – Ziele der Evaluation Inhaltliche Beurteilung von jenen Forschungsergebnissen, die mit Drittmitteln finanziert sind

3. Voraussetzungen für die Evaluation Verfeinerte, operationalisierte Leistungs- (Ziel-) Vereinbarungen mit messbaren Ergebnissen zwischen dem Institutsleiter und dem Evaluationsbeauftragten der Karl Landsteiner Gesellschaft Die neuen Vereinbarungen sollten aus den bestehenden entwickelt und konkretisiert werden Eine jährliche Fortschreibung sollte die Aktualität garantieren

4. Besonderheiten der Karl Landsteiner Institute Die Ehrenamtlichkeit der Institutsleitertätigkeit ist zu berücksichtigen Auf die Vielfältigkeit der fachlichen Ausrichtungen der Institute ist Bedacht zu nehmen Die Karl Landsteiner Institute erhalten seitens der Karl Landsteiner Gesellschaft keinerlei finanzielle Zuwendungen und sind daher zur Gänze drittmittelfinanziert (Grundsubvention, Projektfinanzierung)

5.1 Jährliches Controlling 5. Die Evaluation 5.1 Jährliches Controlling 5.2 3-jährige Evaluation

5.1 Jährliches Controlling Verpflichtende Jahresberichterstattung über die Aktivitäten und Ergebnisse des Institutes Beurteilung durch ein verantwortliches (zuständiges) Vorstandsmitglied, ob die Leistungs- (Ziel-) Vereinbarung sich im Ergebnis widerspiegelt Bei gravierenden Abweichungen ist eine Stellungnahme dazu vom Institut einzuholen Sollte keine befriedigende Stellungnahme abgegeben werden, ist der Vorstand zu befassen

5.2 3-jährige Evaluation 1) Bildung von institutsbezogenen, ehrenamtlichen Evaluationskommissionen bestehend aus: - einem Evaluationsbeauftragten der Karl Landsteiner Gesellschaft, der Vorsitzender der Kommission ist, - einem fachlich geeigneten Experten, nominiert von der Karl Landsteiner Gesellschaft, - einem fachlich geeigneten Experten, nominiert vom Institutsleiter.

5.2 3-jährige Evaluation 2) Die Evaluation ist grundsätzlich in einem 3-Jahresrhythmus vorgesehen. Erstmals im Jahr 2009 für die im Jahr 2005 gegründeten Institute 3) Grundlage für die Evaluation ist der Vergleich der messbaren Ergebnisse mit den Leistungs- (Ziel-) Vereinbarungen 4) Die Form bzw. Abwicklung der Evaluation ist von der jeweiligen Kommission festzulegen 5) Über die Ergebnisse der Evaluation ist dem Vorstand der Karl Landsteiner Gesellschaft in Kurzform schriftlich zu berichten

5.2 3-jährige Evaluation 6) Die Ergebnisse der Evaluation können sein: a) Ziele erreicht oder überschritten = positive Evaluation b) Ziele nicht erreicht - entweder: - zeitversetzte neue Evaluation; ohne Auflage oder - Erteilung von Auflagen durch die Kommission an das Institut und neuerliche Evaluation - der Vorstand der Karl Landsteiner Gesellschaft wird mit einem negativen Evaluationsergebnis und einer etwaigen Empfehlung befasst 7) Der Vorstand der Karl Landsteiner Gesellschaft muss über jede Evaluation in Kurzform schriftlich über das Ergebnis informiert werden

6. Relevante Ergebnisse von Institutsarbeiten können sein Publikationen in Fachzeitschriften Publikation von Fachbüchern Präsentation von Forschungsergebnissen bei Fremdveranstaltungen Präsentation von Forschungsergebnissen bei Eigenveranstaltungen Verbreitung von Forschungsergebnissen bei Lehrveranstaltungen an Universitäten bzw. Fachhochschulen Preise bei Wettbewerben Erreichte Funktionen (Kooperationen, Mitgliedschaften…) aufgrund der Institutstätigkeit Sonstige Die o. a. Ergebnisse können nur dann gewertet werden, wenn das jeweilige Karl Landsteiner Institut entsprechend erwähnt ist

7. Verfahrensweise mit den Evaluationsergebnisse Die Evaluationsergebnisse und die Publikationen der Institute sind dem Vorstand der Karl Landsteiner Gesellschaft zu übermitteln, der diese in geeigneter Form zusammenfasst und öffentlich zugänglich macht.