Hilfsmittelversorgung Rechtliche Grundlagen
Vortragsinhalte Was ist ein Hilfsmittel? Welche Kostenträger kommen in Frage? Welcher Kostenträger leistet was? Welche Richtlinien gibt es? Wie muß Verordnung aussehen? Wer entscheidet bei der Krankenkasse? Wer liefert Hilfsmittel?
Was ist ein Hilfsmittel? Grundsätzliche Definition in § 31 SGB IX: Hilfsmittel sind die Hilfen, die von Leistungsempfängern getragen oder mitgeführt oder bei einem Wohnungs- wechsel mitgenommen werden können => Ein Treppenlift ist daher ?
Was ist ein Hilfsmittel? Grundsätzliche Definition in § 31 SGB IX: Hilfsmittel sind die Hilfen, die von Leistungsempfängern getragen oder mitgeführt oder bei einem Wohnungs- wechsel mitgenommen werden können => Ein Treppenlift ist daher ? KEIN Hilfsmittel!
Kostenträger Gesetzl. Krankenversicherung/GKV Pflegeversicherung/PV Berufsgenossenschaften/BG Haftpflichtversicherung Sozialamt Versorgungsamt Rentenversicherung/RV Private Krankenversicherung/PKV Beihilfe
Wer leistet was/GKV § 33 Abs. 1 SGB V: HM zum/zur Ausgleich der Behinderung Sicherung des ärztl. Behandlungszieles Vorbeugung drohende Behinderung Soweit es sich nicht um Gebrauchs- gegenstände des tgl. Lebens handelt
Wer leistet was/GKV Ausgleich der Behinderung: Betrifft nur die Grundbedürfnisse des tgl. Lebens: Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheiden, ele- mentare Körperpflege, selbstdg. Wohnen, Erschließung eines gewissen Freiraumes im Nahbereich der Wohnung, Aufsuchen von Ärzten und Therapeuten
Was leistet die GKV nicht? Hilfsmittel, die für Aktivitäten benötigt werden, die nicht zu den Grundbedürf- nissen des tgl. Lebens gehören, z. B.: Behindertengerechte Zurüstung an Sportgeräten Hilfsmittel, die für die Arbeit benötigt werden Nichtbehinderungsgerechten Anteil bei Gebrauchsgegenständen des tgl. Lebens
Wer leistet was/PV Pflegehilfsmittel Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Voraussetzung: Nur bei häuslicher Pflege Wenigstens Pflegestufe 1 Sofern HM nicht durch andere Kosten- träger erbracht werden muß
Wer leistet was/PV Ziel der Versorgung: Erleichterung der Pflege Linderung von Beschwerden Ermöglichung selbstdg. Lebensführung
Wer leistet was/PV Erleichterung der Pflege (Beispiele): Pflegebetten und Zubehör Pflegerollstühle Rollstühle mit Sitzkantelung Waschsysteme Bettschutzeinlagen Vorsicht: diese HM können auch HM der GKV sein/Nachfrage kommt! Versorgungszweck benennen können
Wer leistet was/PV Linderung von Beschwerden: Lagerungsrollen/halbrollen HM zur selbstdg. Lebensführung: Hausnotrufsysteme
Zuordnung GKV/PV Krankenkasse nimmt Zuordnung vor Leistungen GKV sind beitragsrelevant Leistungen PV sind nicht beitragsrelevant => Tendenz zur Verschiebung von Lei-stungen GKV zur PV Wurde geblockt durch Gesetzesände- rungen und BSG- Rechtsprechung
Zuordnung GKV/PV Bedeutung für den Patienten: Bei zum Verbrauch bestimmten HM (z. B. Inkontinenzartikel): GKV: volle Übernahme PV: Pauschalbetrag Wenn HM der PV: Leistung nur möglich, wenn wenigstens Pflegestufe 1 besteht: also Verordnung Pflegebett, Patient nicht pflegebedürftig: Ablehnung garantiert
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung Sicherung des ärztl. Behandlungs-zieles Z. B.:
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung Sicherung des ärztl. Behandlungs-zieles Z. B.: Orthesen zur Nachbehandlung, etwa Kniesicherungsbandagen
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung Sicherung des ärztl. Behandlungs-zieles Z. B.: Orthesen zur Nachbehandlung, etwa Kniesicherungsbandagen Quengelschienen
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung Sicherung des ärztl. Behandlungs-zieles Z. B.: Orthesen zur Nachbehandlung, etwa Kniesicherungsbandagen Quengelschienen Geräte zur Messung von Körperzu- ständen (BZ, RR, Quick)
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung Ausgleich Behinderung:
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung Ausgleich Behinderung: Rollstühle
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung Ausgleich Behinderung: Rollstühle Badehilfen
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung Ausgleich Behinderung: Rollstühle Badehilfen Gehhilfen
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung Ausgleich Behinderung: Rollstühle Badehilfen Gehhilfen Greif-/Anziehhilfen
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung Ausgleich Behinderung: Rollstühle Badehilfen Gehhilfen Greif-/Anziehhilfen Rampen
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung Vorbeugung drohende Behinderung:
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung Vorbeugung drohende Behinderung: (evtl.) Inkontinenzartikel
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung Vorbeugung drohende Behinderung: (evtl.) Inkontinenzartikel Stehständer
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung Vorbeugung drohende Behinderung: (evtl.) Inkontinenzartikel Stehständer Motomed
Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung Vorbeugung drohende Behinderung: (evtl.) Inkontinenzartikel Stehständer Motomed Lagerungsschienen etc
Gebrauchsgegenstände des tgl. Lebens Betten Schuhe Essbesteck Dosenöffner
Gebrauchsgegenstände des tgl. Lebens Leistungspflichtig ist nur die behinder- tengerechte Zurichtung: Zurichtungen an Schuhen Greifhilfen etwa für Essbesteck etc. Höhenverstellung/Lagerungsverände-rung an Betten
Bearbeitungsgang GKV Prüfung vers.rechtl. Voraussetzung Vorlage MDK erforderlich? (kann nach Kassenart unterschiedlich sein!) Einholung MDK- Gutachten Erforderlich, aber i.d.R nicht gemacht: Prüfung MDK-Gutachten Bescheiderstellung Ggf. Beauftragung Lieferant
MDK = Med. Dienst der Krankenversicherung Finanzierung per Zwangsumlage Eigenstdg. Körperschaft des öffentl. Rechts Keine Weisungsbefugnis der KK an MDK/einzelnen Gutachter Gutachter ist an allg. anerkannten med. Kenntnisstand, Gesetze und Begutachtungsrichtlinien gebunden
Entscheidung beim MDK Hilfsmittel der GKV: Ärzte Bevorzugt: Ärzte aus dem jeweiligen Fachgebiet Bevorzugt: Konzentration auf Ärzte, die sich mit Hilfsmitteln auskennen Hilfsmittel der Pflegeversicherung: Bei der Pflegebegutachtung ggf. Pflegefachkräfte
Richtlinien des MDK Bindend: Gesetzliche Grundlagen: SGB IX SGB V: §§ 2, 11, 12, 33 SGB XI: § 40 Nicht bindend: Untergesetzliche Grund- lagen: Hilfsmittelrichtlinien Hilfsmittelverzeichnis Begutachtungsrichtlinien/Empfehlungen
Hilfsmittelverzeichnis/ Produktgruppen 01 Absauggeräte 02Adaptionshilfen 03 Applikationshilfen 04 Badehilfen 05 Bandagen 06 Bestrahlungsgeräte 07 Blindenhilfsmittel 08 Einlagen 09 Elektrostimulationsgeräte 10 Gehhilfen 11Hilfsmittel gegen Dekubitus 12 Hilfsmittel für Tracheostoma 13 Hörhilfen 14 Inhalations-/Atemtherapiegeräte 15 Inkontinenzhilfen 16 Kommunikationshilfen 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie 18 Kranken-/Behindertenfahrzeuge 19 Krankenpflegeartikel 20 Lagerungshilfsmittel 21 Meßgeräte für Körperzustände 22 Mobilitätshilfen 23 Orthesen/Schienen 24 Prothesen 25 Sehhilfen 26 Sitzhilfen 27 Sprechhilfen 28 Stehhilfen 29 Stomaartikel 31 Schuhe 32 therapeutische Bewegungsgeräte 33 Toilettenhilfen 50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege 51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege 52 Pflegehilfsmittel zur selbständigen Lebensführung 53 Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden 54 zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 99 Verschiedenes
Hilfsmittelverzeichnis Enthält von der Leistungspflicht der GKV umfaßte Hilfsmittel Ist nicht abschließend Daher: Ablehnung eines HM alleine mit der Begründung, dies sei nicht im HM- Verzeichnis, ist nicht zulässig! Kann im Internet unter www.rehadat.de/gkv2/gkv.khs eingesehen werden
Struktur Hilfsmittelverzeichnis
Hilfsmittelverzeichnis
Hilfsmittelverzeichnis
Hilfsmittelverzeichnis
Auch das sind Hilfsmittel der GKV:
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Leistung der Pflegeversicherung D.h.: es muß wenigstens Pflegestufe 1 vorliegen Zuschußleistung: max. 2557 € pro Maßnahme Können sein: Treppenlift, Türstockver- breiterung, behindertengerechter Um-bau Badezimmer …
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Bei Kostenträger BG/Haftpflichtver- sicherung: Ggf. vollständige Kostenübernahme Notwendigkeit muß dargelegt werden können, keine weiteren Voraus-setzungen
Beziehung der Krankenkassen zu Hilfsmittellieferanten Bisher: Zulassung der Lieferanten => Pat. konnte Sanitätshaus seiner Wahl beauftragen Jetzt: Abgabe von HM nur auf der Grundlage von Verträgen: Verträge mit einzelnen oder einem Zusammenschluß von Sanitätshäusern Ausschreibungen Vereinbarung/Vertrag im Einzelfall
Konsequenz ab 1.1.2010 Nicht jedes Sanitätshaus kann alle Leistungen für alle Kassen erbringen Suche nach einem Sanitätshaus, welches die Leistung erbringen darf, kann schwieriger werden Ggf. muß Verordnung erst an die Kasse gesandt werden, damit die einen Vertragspartner beauftragt