BWL III – Rechnungswesen Finanzbuchhaltung

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BWL III – Rechnungswesen Finanzbuchhaltung Ak. OR Dr. Ursel Müller

Übersicht Grundlagen zur Finanzbuchhaltung Besonderheiten Was wird gebucht? Wie wird gebucht? Wie wird der Abschluss erstellt? Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet? Besonderheiten Die Umsatzsteuer Zur Finanzierung Zur Investition Zu Beschaffung und Absatz Planmäßige Jahresabschlussbuchungen Außerplanmäßige Jahresabschlussbuchungen

4. Beschaffung und Absatz Die Leistungserstellung: Güter/Dienstleistungen Die Beschaffungs-seite Die Absatzseite Der Betrieb Anschaffungs-nebenkosten Skonto, Bonus Rabatt Skonto, Bonus Rabatt Die Unternehmung Forderung an Umsatzertrag an Umsatzsteuer aBK Vorsteuer an Verb. L+L oder Bank

4. Beschaffung und Absatz Anschaffungskosten: § 255 Abs. 1 HGB Der Preis ggf. die Aufwendungen zur Schaffung der Betriebsbereitschaft Nebenkosten Anschaffungsnebenkosten Nachträgliche Anschaffungskosten „Bezugsaufwand“ Anschaffungspreisminderungen sind abzuziehen Herstellungskosten: § 255 Abs. 2 HGB Materialkosten, Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung (Untergrenze HGB) + Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten, Abschreibungen, soweit durch die Fertigung veranlasst (BilMoG) Untergrenze HGB Wahlrecht für zeitlich zurechenbare allgemeine Verwaltungskosten, Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen, Fremdkapitalzinsen (wie HK) Obergrenze nach HGB Verbot für Forschungs- und Vertriebskosten

BilMoG Leistungserstellung Herstellungskosten BilMoG Leistungserstellung Grenzbereiche: selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Grundsätzlich: Aktivierungspflicht, aber gilt nicht für Marken, Druckmittel, Verlagsrechte, Kundenlisten Forschungskosten werden immer als Aufwand verbucht Entwicklungskosten müssen aktiviert werden ab dem Beginn der Entwicklungsphase für einen im Entstehen befindlichen Vermögensgegenstand Aber: für alle selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und alle aktivierten Entwicklungskosten besteht eine Ausschüttungssperre

4. Beschaffung und Absatz Der erhaltene Skonto beim Beschaffungsgeschäft t Vertrags-abschluss Lieferung 10 Tage 30 Tage Die F&F-OHG bestellt Baumaterial für 10.000 € + 1.900 € USt bei ihrem Lieferanten Adam. Wie immer räumt Adam der OHG die Möglichkeit ein, 2 % Skonto abzuziehen, wenn die F&F-OHG innerhalb von 10 Tagen zahlt. Ansonsten ist der Rechnungsbetrag nach Ablauf von 30 Tagen fällig.

4. Beschaffung und Absatz Der erhaltene Skonto Zielpreis/Barpreis Skonto als Zins; Brutto und Netto Nettomethode: Barpreis in t = 0 Bruttomethode: Zielpreis in t = 0

4. Beschaffung und Absatz Netto + 19 % USt = Brutto Zielpreis (nach 30 Tagen) 10.000,-- 1.900,-- 11.900,-- -2 % Skonto 200,-- 38,-- 238,-- Bruttoskonto = Barpreis (innerhalb von 10 Tagen) 9.800,-- 1.862 11.662,-- Buchungssatz: Kto Handelswaren 9.800 Kto Vorsteuer 1.862 an Kto Verb L+L 11.662

4. Beschaffung und Absatz Bezahlung der Rechnung vor Ablauf der Skontofrist, Kredit wurde nicht in Anspruch genommen ´Kto Verbindlichkeiten im Soll: 11.662 Kto Bank im Haben

4. Beschaffung und Absatz Bezahlung der Rechnung nach Ablauf der Skontofrist, Kredit wurde in Anspruch genommen ´Kto Verbindlichkeiten im Soll: 11.662 Kto Bank im Haben 11.900 Kto Zinsaufwand 200 Kto Vorsteuer 38

4. Beschaffung und Absatz Der gewährte Skonto beim Absatzgeschäft Die F&F-OHG verkauft Baumaterial an den Kunden Lupo für 2.500 € + 19 % USt. Buchhalter Knacks hat gerade die Rechnung ausgedruckt. Sie enthält, wie mit dem Kunden vereinbart, die folgende Zahlungsmodalität: 2 % Skontoabzug bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen, ansonsten ohne Abzug nach 30 Tagen.

4. Beschaffung und Absatz Netto + 19 % USt = Brutto Zielpreis (nach 30 Tagen) 5.000,-- 950,-- 5.950,-- - 2 % Skonto 100,-- 19,-- 119,-- Bruttoskonto Barpreis (innerhalb von 10 Tagen) 4.900,-- 931,-- 5.831,-- Buchungssatz: Kto Ford. L+L 5.831 an Umsatzertrag 4.900 an Umsatzsteuer 931

4. Beschaffung und Absatz Bezahlung der Rechnung durch den Kunden vor Ablauf der Skontofrist Kto Bank im Soll 5.831 Kto Ford. L+L im Haben 5.831

4. Beschaffung und Absatz Bezahlung der Rechnung durch den Kunden nach Ablauf der Skontofrist, der Verkäufer erzielt einen Zinsertrag Kto Bank im Soll 5.950 Kto Ford. L+L im Haben 5.831 Zinsertrag 100 Umsatzsteuer 19

4. Beschaffung und Absatz Der Bonus Die Beschaffungs-seite Die Absatzseite Der Betrieb Die Unternehmung hier: der erhalteneBonus Ertrag! hier: der gewährteBonus Aufwand! Merke: der erhaltene Bonus wird eigenständig und nicht als AK – Minderung gebucht

4. Beschaffung und Absatz Der Bonus – eine Minderung der AK? Ein umsatzabhängiger Bonus der erst nach Ablauf des Jahres feststeht, darf nur in so weit noch anschaffungspreismindernd berücksichtigt werden, als sich die angeschafften Vermögensgegenstände, auf die der Bonus sich bezieht, nachweislich noch im Bestand befinden. Im Umlaufvermögen dürfte diese Voraussetzung meist nicht vorliegen. Häufig wird der Bonus als eine Art Treueprämie und Pauschalbelohnung für gute und stetige Geschäftsbeziehungen gewährt. Die Bemessung mag sich an Umsatz- oder Mengenzielen orientieren. Die Einzelzuordnung zu bestimmten Anschaffungsvorgängen ist dann nicht möglich (Anm.62 zu § 255 HGB, Beck´scher Bilanzkommentar 2010).

4. Beschaffung und Absatz Der Rabatt Listenpreis netto: 1.000 € - 5% Rabatt - 50 € 950 € + 19% USt 180,50 € Bruttorechnungs- betrag 1.130,50 € Der Rabatt taucht in der Buchhaltung nicht gesondert auf – interne Berechnung!

Übungsaufgaben zu 4. Der Einzelunternehmer A mit Sitz im Inland kauft vom Großhändler XXL mit Sitz in Koblenz Handelswaren. Wie immer „räumt“ XXL dem A Skonto ein: den Rechnungsbetrag über 20.000 + 19% USt kann A um 2% kürzen, wenn er innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung bezahlt. Ansonsten ist nach 30 Tagen der Rechnungsbetrag fällig ohne Abzug. Buchen Sie die Lieferung nach der Nettomethode A zahlt innerhalb der Frist A zahlt nach 30 Tagen Wie teuer ist der Lieferantenkredit? Bitte buchen Sie die Vorgänge a) bis d) aus der Sicht von XXL. Einzelunternehmer A erhält von der XY – GmbH für gute Geschäftsbeziehungen zum Jahresende eine Bonusgutschrift über 2.000 € + 19% USt. Der Einzelunternehmer A gewährt seinem treuen Kunden, der Z- KG einen Bonus zum Jahresabschluss: 2% vom Jahresumsatz (59.500 €) erhält die KG als Bonus. Zum Rabatt: LB Aufgabe 82.62 a)

5. Planmäßige Abschlussbuchungen Der Aufbau des Handelsgesetzbuches 1. Buch Handelsstand §§ 1 - 104 2. Buch Handelsgesellschaft und stille Gesellschaft §§ 105 - 236 3. Buch Handelsbücher §§ 238 - 342 d 4. Buch Handelsgeschäfte §§ 343 – 475 h 5. Buch Seehandel §§ 476 - 905

5. Planmäßige Abschlussbuchungen Die 6 Abschnitte des 3. Buches des HGB Erster Abschnitt Vorschriften für alle Kaufleute §§ 238 - 263 Zweiter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personengesellschaften §§ 264 - 335 Dritter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften §§ 336 - 339 Vierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige §§ 340 – 341o Fünfter Abschnitt Privates Rechnungslegungs-gremium, Rechnungslegungsbeirat §§ 342, 342a Sechster Abschnitt Prüfstelle für Rechnungslegung §§ 342b – 342 e

5. Planmäßige Abschlussbuchungen Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Die tiefstgreifende Änderung seit dem Bilanzricht-liniengesetz von 1985 Schaffung eines wettbewerbsfähigen Bilanzrechts im internationalen Kontext. Beibehaltung der Bemessungsfunktion des HGB für Ausschüttungen und für die steuerliche Gewinnermittlung. Die neuen Bilanzregeln sollen für Deregulierung und erhöhten Informationsgehalt stehen und schließlich eine gleichwertige, aber kostengünstigere und vor allem einfachere Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS darstellen Verabschiedung des Gesetzes am 3.4.2009

5. Planmäßige Abschlussbuchungen § 242 Abs.1 bis 3 HGB (Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und GuV-R) (1)Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen. (2) Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. (3) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss. (4) Die Absätze 1 bis 3 sind auf Einzelkaufleute im Sinn des § 241a nicht anzuwenden. Im Fall der Neugründung treten die Rechtsfolgen nach Satz 1 schon ein, wenn die Voraussetzungen des § 241a Abs. 1 Satz 1 am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung vorliegen (BilMoG)

5. planmäßige Abschlussbuchungen § 252 HGB Allgemeine Bewertungs-grundsätze, Abs. 1 Zusammenhang der Bilanzen Going-concern-Prinzip Einzelbewertungsgrundsatz Vorsichtsprinzip, Imparitätsprinzip, Realisationsprinzip Abgrenzungsprinzip Stetigkeitsprinzip

5. planmäßige Abschlussbuchungen Zu 1: Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen. Zu 2: Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

5. planmäßige Abschlussbuchungen Zu 3: Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlußstichtag einzeln zu bewerten. Ausnahmen: Festbewertung (Festwert) Gruppenbewertung (gewogener Durchschnitt) Verbrauchsfolgeverfahren nur mehr Lifo und Fifo-Verfahren (§ 256 HGB) Bildung von Bewertungseinheiten (254 HGB)

5. planmäßige Abschlussbuchungen Zu 4: Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind (Realisationsprinzip) Ausnahme: Banken haben Finanzinstrumente des Handelsbestandes zum beizulegenden Zeitwert (fair value) zu bewerten, § 340 e HGB

5. planmäßige Abschlussbuchungen Zu 5: Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen. Zu 6: Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beizubehalten. Abs. 2: Von den Grundsätzen des Absatzes 1 darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.

5. Planmäßige Abschlussbuchungen Abschluss der Bestandskonten, Ermittlung der Ergebnisse / Endbestände mittels Inventur Planmäßige Abschreibungen der abnutzbaren Vermögensgegenstände Planmäßige Rückstellungen Rechnungsabgrenzung

5. planmäßige Abschlussbuchungen Zu ( 1) Abschluss der Bestandskonten/Ermittlung der Ergebnisse/Endbestände § 240 Inventur Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. Er hat demnächst für den Schluß eines jeden Geschäftsjahres ein solches Inventar aufzustellen. Die Dauer des Geschäftsjahres darf 12 Monate nicht überschreiten. Die Aufstellung des Inventars ist innerhalb der einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu bewirken. Inventurvereinfachungen für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens und für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe Inventurvereinfachungen für gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens; weitere Vereinfachungen in § 241 HGB

5. Planmäßige Abschlussbuchungen Inventurverfahren (nach der Zeit): Die Stichtagsinventur (zum 31.12.) Die zeitlich ausgeweitete Stichtagsinventur (10 Tage um den 31.12.) Die vor – oder nachverlegte Stichtagsinventur (3 Monate vor dem 31.12. oder 2 Monate danach) Permanente Inventur Inventurverfahren (nach der Art der Tätigkeit): Die körperliche Bestandsaufnahme Die buch- oder belegmäßige Bestandsaufnahme Inventurverfahren (nach dem Umfang der erfassten Objekte): Vollerhebung (vollständige Inventur) Teilerhebung (Stichprobeninventur)

5. Planmäßige Abschlussbuchungen Zweck der Inventur: Erstellung des Jahresabschlusses, Kontrolle der Buchbestände, relevant für den Jahresabschluss sind die Ist- Bestände Beispiel: Das Konto Handelswaren per 31.12. S 390 H AB: 100 10 20 130 400

5. Planmäßige Abschlussbuchungen Zu (2) planmäßige Abschreibungen § 253 Abs.3 HGB Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.

5. Planmäßige Abschlussbuchungen Die rechnerische Vorgehensweise Anschaffungs- / oder Herstellungskosten einschl. der Anschaffungsnebenkosten Voraussichtliche Nutzungsdauer Rechnerisches Verteilungsverfahren Lineare Abschreibung Erklärung am Degressive Abschreibung Beispiel; LB Seite 132-137 Leistungsabschreibung

5. Planmäßige Abschlussbuchungen Die lineare Abschreibung: Anschaffungskosten – ggf. Schrotterlös voraussichtliche Nutzungsdauer Ergibt den jährlichen Abschreibungsbetrag Planmäßig! gleichbleibend während der Nutzungsdauer ? Wann sind Änderungen erforderlich?

5. Planmäßige Abschlussbuchungen Die degressive Abschreibung: Geometrisch degressiv (Buchwertabschreibung) 2009 und 2010 erlaubt Arithmetisch degressiv Stufendegressiv

5. Planmäßige Abschlussbuchungen Die Verbuchung: „direkt“ Im Soll: Aufwandkonto „Abschreibungen“ Im Haben: Aktivkonto „Maschinen“

5. Planmäßige Abschlussbuchungen Die Verbuchung: „indirekt“ Im Soll: Aufwandkonto „Abschreibungen“ Im Haben: Passivkonto „Wertberichtigungen“

Übungsaufgabe zur planmäßigen Abschreibung Die XXL AG kauft eine Anlage (Maschine) zwecks Ausweitung der Produktionskapazitäten. Die Lieferung erfolgt am 01.März 2010. Die AK betragen 100.000 € zzgl. 19% USt. Der Transport der Maschine (§ 255 Abs.1 HGB) kostet außerdem noch 2.000 € + 19% USt. Man schätzt, dass die Maschine eine Nutzungsdauer von 8 Jahren hat. Am Ende der Nutzungsdauer ist die Maschine wertlos. Nach welchen Möglichkeiten kann die AG die Maschine in der Handelsbilanz abschreiben? Wie sollte sie verfahren, wenn die Maschine möglichst schnell abgeschrieben werden soll? Welche Abschreibungsart ist für die Steuerbilanz möglich? Nach welchen 2 Methoden kann die Abschreibung verbucht werden? Wie muss die AG die Abschreibungen in ihrer Bilanz ausweisen?

5. Planmäßige Jahresabschlussbuchungen Zu (3): planmäßige Rückstellungen: Rückstellungen sind Passivposten. Sie müssen bzw. dürfen für bestimmte im Gesetz (HGB, EStG) genannte Zwecke gebildet werden. Für alle im Gesetz nicht genannten Zwecke dürfen keine Rückstellungen gebildet werden. Durch die Buchung Aufwand an passivisches Bestandskonto „Rückstellungen“ wird andernfalls zukünftiger Aufwand in der Gegenwart vorweggenommen. Rückstellungen sind aufzulösen soweit ihr Grund entfallen ist und wenn sich herausstellt, dass ein Grund zur Bildung nie bestand.

5. Planmäßige Abschlussbuchungen Die Rückstellungen nach § 249 HGB - Pflicht zur Bildung Ungewisse Verbindlichkeiten Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die innerhalb der ersten drei Monate des folgenden Geschäftsjahres nachgeholt werden. Im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Die Abzinsungspflicht nach § 253 Abs. 2 HGB (BilMoG) Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Markt-zinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

5. Planmäßige Abschlussbuchungen Herr Knacks ist vollkommen überlastet. Um die umfang-reichen Abschlussarbeiten für den Jahresabschluss per 31.12.01 bei unserer F&F-OHG zu bewältigen, hat die Geschäftsleitung eine weitere Kraft eingestellt: Bilanzbuchhalterin Frau Sorgenvoll. Nach Durchsicht der Unterlagen stellt diese fest, dass die OHG in 02 mit einer Gewerbesteuerabschlusszahlung für das abgelaufene Jahr 01 in Höhe von ungefähr 4.000 € rechnen muss.

Übungsaufgaben zu planmäßigen Rückstellungen Die Gewerbesteuerrückstellung Die AB KG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 01 vier Gewerbesteuervorauszahlungen entrichtet (4 x 8.000 €). Am Bilanzstichtag per 31.12.01 schätzt die Geschäftsleitung, dass für das Jahr 01 insgesamt 35.000 € Gewerbesteuer zu zahlen sein wird. Der Gewerbesteuerbescheid für dass Jahr 01 wird erfahrungsgemäß im ersten Vierteljahr 02 ergehen. Rückstellung für Instandhaltung Die innerbetrieblichen Wartungspläne sehen vor, dass die Maschine Nr. XB3 in 01 zu warten ist. Wegen der guten Auftragslage möchte die GL diese Maßnahme a) im Januar 02, b) im Juli 02 durchführen. Die CO OHG möchte ihren Jahresabschluss per 31.12.02 erstellen. Dabei fällt eine Rückstellung ins Auge, die per 31.12.01 gebildet wurde für Kulanzleistungen in Höhe von 30.000 €. Der Grund für die Bildung der Rückstellung ist entfallen.

5. Planmäßige Abschlussbuchungen Zu (4): Rechnungsabgrenzung: Zahlungs- und dazugehörige Leistungsvorgänge fallen in verschiedene Rechnungsabschnitte Typischerweise bei Dauerschuldverhältnissen wie Miete oder Darlehen Wir bilden Transferposten, um Ertrag und Aufwand zutreffend auszuweisen

5. Planmäßige Abschlussbuchungen § 250 Abs. 1 und Abs. 2 HGB: „transitorische“ Rechnungsabgrenzungsposten Vor dem Bilanzstichtag liegt eine Einzahlung oder eine Auszahlung (ausnahmsweise Einnahme/Ausgabe) Der dazugehörige Leistungsvorgang erstreckt sich auch noch in das kommende oder spätere Jahr(e) Aufwand und Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Zahlungsvorgang Beispiel: vorausbezahlte Miete führt zu einem aktiven RAP, ein erhaltener Mietvorschuss zu einem passiven RAP

5. Planmäßige Abschlussbuchungen Aktiver RAP § 250 Abs. 1 HGB Passiver RAP § 250 Abs. 2 HGB Auszahlung heute, zu bekommende Leistung (zeitraumbezogen) in der Zukunft Einzahlung heute, zu erbringende Leistung (zeitraumbezogen) in der Zukunft Beispiel: Mietzahlung für 11/01 – 4/02 6.000€ Beispiel: Zinseinzahlung 12/01 – 5/02 3.000€ Mietaufwand an Bank 6.000 Per 31.12.01 aRAP an Mietaufwand 4.000 Bank an Zinsertrag 3.000 Per 31.12.02 Zinsertrag an pRAP 2.500 In 02 Mietaufwand an aRAP 4.000 pRAP an Zinsertrag Durch die Buchung eines aktiven oder passiven RAP per 31.12. kann man erreichen, dass im folgenden Jahr Beträge als Aufwand/Ertrag gebucht werden, ohne dass eine Auszahlung/Einzahlung stattfindet.

5. Planmäßige Abschlussbuchungen „Antizipative RAP“ Umgekehrt: Leistung in der Gegenwart, Zahlung in der Zukunft Beispiel: Darlehenszinsen sind im Jahr 01 fällig, Zahlung erst in 02 Buchung per 31.12.01 Forderung an Ertrag beim Darlehensgeber Aufwand an Verbindlichkeit beim Darlehensnehmer Buchung in 02 zum Zeitpunkt der Zahlung Bank an Forderung Verbindlichkeit an Bank Hinweis: die erbrachte/erhaltene Leistung ist Grund dafür, im alten Rechnungsabschnitt Ertrag/Aufwand zu verbuchen!

5. Planmäßige Abschlussbuchungen § 250 Abs. 3 Disagio Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag Unterschiedsbetrag = Disagio darf in der RAP auf der Aktivseite aufgenommen werden und muss planmäßig abgeschrieben werden. Wahlrecht in der Handelsbilanz Sofort als Aufwand aRAP und planmäßige Abschreibung Ansatzpflicht in der Steuerbilanz Unterschiedliche Vorgehensweise in Handels- und Steuerbilanz löst latente Steuern aus!

5. Planmäßige Abschlussbuchungen RAP-ähnliche Posten Wahlrecht nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGB Zölle und Verbrauchsteuern Umsatzsteuer auf Anzahlungen BilMoG: Abschaffung nur in der Handelsbilanz

5. Planmäßige Jahresabschlussbuchungen Der Zusammenhang zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz: Nach § 5 Abs. 1 EStG ist bei Gewerbetreibenden für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen. Steuerliche Wahlrechte sind nicht mehr in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben: keine umgekehrte Maßgeblichkeit mehr!

Übungsaufgaben zum RAP LB Seite 212 Aufgabe 83.5, 1., 2., 3., 4.