“too big to fail” Stärkung der Stabilität im Finanzsektor

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“too big to fail” Stärkung der Stabilität im Finanzsektor 19. Januar 2012 Daniel Roth

„too big to fail“ Inhaltsverzeichnis TBTF weshalb? Staatsgarantie Neues Bankinsolvenzrecht Grundsätze Eigenmittel Risikoverteilung Liquidität Organisation

1. TBTF weshalb? Vorgeschichten Rasche Abwicklung Vertrauen in Finanzsystem Vertrauen in Massnahmen Kein Bank-run Vertrauen in Finanzplatz Schutz der Anleger (Abhängigkeit)

Die Auslöser 1. TBTF weshalb? Globales Handeln – nationale Regeln Staatshilfe – Mass? Internationale Koordination ? Ring fencing

1. TBTF weshalb? Hohe Bedeutung der Banken Quelle: SNB (Daten 2010)

2. Staatsgarantie Faktische Staatsgarantie Ratingagenturen würden die Banken ohne Garantie deutlich schlechter einstufen. Gemäss Schätzungen der Banken selber (Institute of International Finance, IIF) beträgt der Kostenvorteil bei der Finanzierung 0,4%. Unabhängige Untersuchungen schätzen den Kostenvorteil zwischen 0,5% und 1%. Wert der Staatsgarantie beträgt zwischen CHF 3 Mrd. und CHF 8 Mrd. – pro Jahr und pro Grossbank. Quelle: SNB

2. Staatsgarantie Bund trägt hohes Risiko mit Wenn das Risiko der Grossbanken steigt, erhöht sich auch die Risikoprämie auf Bundesobligationen: Quelle: OECD Länderbericht Schweiz, 2009.

3. Neues Bankinsolvenzrecht Sanierung oder Konkurs?

3. Neues Bankinsolvenzrecht Weiterführung von Dienstleistungen

Chronologie 4. Grundsätze 16.10.2008 Massnahmenpaket UBS-Rettung 27.05.2009 Annahme Motion SVP "Verhinderung von untragbaren Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft" (08.3649). 04.11.2009 Bundesrat setzt Expertenkommission ein. 30.09.2010 Expertenkommission präsentiert Schlussbericht. 22.12.2010 Bundesrat startet Vernehmlassung 20.04.2011 Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Stärkung der Stabilität im Finanzsektor. 14./16.06.2011 Verabschiedung durch den Ständerat. 30.09.2011 Schlussabstimmung Räte 16.01.2012 Ablauf Anhörung zu Ausführungsverordnungen (ERV & BankV)

4. Grundsätze Ziele Verminderung der von systemrelevanten Banken ausgehenden Risiken für die Stabilität des schweizerischen Finanzsystems. Gewährleisten der Fortführung volkswirtschaftlich wichtiger Funktionen. Vermeidung staatlicher Beihilfen. (Artikel 7 Absatz 2 BankG)

4. Grundsätze Paket von Kernmassnahmen Stärkung der Stabilität im Finanzsektor („too big to fail“) Eigenmittel Liquidität Risikoverteilung Organisation

5. Eigenmittel Vergleich Basel III

5. Eigenmittel Was bedeuten die 19%? Schematische Bilanzdarstellung Aktiven (Vermögenswerte) in CHF Passiven (Schulden) in CHF 100 (Kredit an CH Unternehmen mit erstklassiger Bonität, Risikogewicht 0%) 50 langfristige Schulden (Anleihe) 100 (z.B. Aktie, Risikogewicht 30%) 235 Spareinlagen 100 (z.B. Handel Finanzprodukt, Risikogewicht 50%) 15 Eigenmittel Summe: 300 (ausserbilanzielle Verpflichtungen nicht berücksichtigt) risikogewichtete Aktiven (risk weighted assets, RWA) 100*0% 100*30% 100*50% RWA-Summe: 80 Eigenmittel/RWA (15/80) = 19% (Eigenmittelquote) Eigenmittel/Bilanzsumme (15/300) = 5% (Leverage Ratio)

5. Eigenmittel Für wen gilt 19%? Eigenkapitalquote für Einzelinstitut und Gruppe 19 % 10.5 % = systemrelevant 13 %

5. Eigenmittel Leverage Ratio bis 1996 übertroffen

6. Risikoverteilung Verflechtung verringern Maximales Risiko gegenüber einzelner Gegenpartei Beschränkung der Kreditbeziehungen zwischen Banken reduziert systemgefährdende Abhängigkeiten. Ansatzpunkte Revision der Risikoverteilungsvorschriften: Reduktion der maximalen Grösse von Interbank-krediten Reduktion der maximalen Kreditgrösse von Banken gegenüber SIFIs. Reduktion der maximalen Kreditgrösse von SIFIs gegenüber SIFIs, übrigen Banken und sonstigen Gegenparteien. *national bedeutende Finanzinstitute (Systemically important financial institutions, SIFIs)

6. Liquidität Stressbasiertes Liquiditätsregime Grundkonzept Zu- und Abflüsse aus Bilanz- und Ausserbilanz-positionen werden unter den Stressannahmen zu einer Liquiditätslücke addiert. Der Bestand an hochliquiden Aktiven wird unter den Stressannahmen bewertet und bildet den im Stressfall zur Verfügung stehende Liquiditätspuffer. Der unter den Stressannahmen ermittelte Liquiditätspuffer wird in Bezug zur Liquiditätslücke im Stressfall gesetzt.

Konzept 7. Organisation Globale Sanierungs- und Abwicklungspläne - Verbesserung der Sanierbarkeit und Abwicklungsfähigkeit der Gesamtbank - Rabatte auf die progressive Komponente - Anreizsystem Notfallplan CH - Fortführung der systemrelevanten Funktionen in der Schweiz Organisatorische Vorbereitung der Banken, damit der Notfallplan funktionieren kann - Subsidiärer Eingriff FINMA - Mindestanforderung

7. Organisation Subsidiaritätsprinzip Bundesrat definiert Kriterien für Nachweis und für Massnahmen der FINMA. Bank erbringt Nachweis eines Notfall-plans zur Weiterführung systemrelevanter Funktionen im Insolvenzfall. Falls kein Nachweis: FINMA ordnet Massnahmen an für Organisations-struktur der Bank.

7. Organisation Bankenstruktur – Ausgangslage heute Holding Asset Management Geschäftsbereiche: Investmentbanking Rest. CH Geschäft Systemrelevante Funktionen Dienstleistungen Stammhaus Ausländische Tochtergesell-schaften (ausl. Geschäft) IB (Bond-, Aktienhandel, Niederlassungen) Ausland AM Mischform aus Zweigniederlassungen und separaten Konzerneinheiten Keine Zuordnung von Geschäftsbereichen zu rechtlichen Konzerneinheiten Reine Kapitalbeteiligung einzig bei Konzerntöchtern NAB und Clariden Leu (mit eigenständigem Funding und eigenen Organen, jedoch Bezug der IT-Struktur und Accounting von der „CS Parent“) Zentrale Führung durch die „CS Parent“ (nicht über die CSG als Holding) Führung der Subkonzerne (US Broker Dealers, CSi, CSSEL und CSAM) durch die „CS Parent“ inkl. Zurverfügungstellung der zentralen Dienstleistungen Zentrales Treasury, gesamtes externes Funding des Konzerns, konzernweites Risikomanagement und grosse Teile der IT-Infrastruktur läuft über die „CS Parent“ Garantien (teils unlimitiert) und ungedeckte Refinanzierung innerhalb des Konzerns Vielfältige Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Konzerneinheiten (→ Abtrennung von Einheiten schwierig oder praktisch unmöglich)

7. Organisation Bankenstruktur – Basis für maximale Rabatte Asset Management Geschäftsbereiche: Investmentbanking Rest. CH Geschäft Systrelev. Funktionen Dienstleistungen Holding (Sitz CH) Stammhaus (Sitz CH) oder Service-Gesellschaft Investment-bank Auslands-aktivitäten Asset Mgmt System-relevante Funktionen Schweiz Nicht system-relevantes Geschäft Schweiz Strukturelle Entflechtung, nach Geschäftseinheit ausgerichtete Rechtsstruktur Finanzielle Entflechtung durch Reduktion horizontaler Beteiligungen und Finanzierungen zwischen den Einheiten sowie Reduktion gegenseitiger Haftung Operative Entflechtung durch Sicherung von Daten und Führung wichtiger betrieblicher Dienstleistungen in separater Servicegesellschaft

7. Organisation Weiterführung systemrelevanter Funktionen 1) Aktive Übergangsbank 2) Inaktive Übergangsbank Legende: Rest CH Geschäft Systemrelevant Dienstleistungen Holding Holding Stammhaus Stammhaus Bridge Bank (CH) (aktiv) Bridge Bank (CH) (inaktiv) aktive Bank in der Schweiz, in der im Wesentlichen die systemrelevanten Funktionen zusammengeführt sind Abtrennbar von „Restbank“ im Fall drohender Insolvenz (kein Übertrag systemrelevanter Funktionen) unabhängiger, funktionsfähiger Rechtsträger in der Schweiz mit einer (beschränkter) Bewilligung FINMA Übertrag der systemrelevanten Funktionen bei drohender Insolvenz

7. Organisation Weiterführung systemrelevanter Funktionen 3) Übergang auf Drittbank 4) Spaltung Legende: Rest CH Geschäft Systemrelevant Dienstleistungen Holding Holding Stammhaus Stammhaus Stammhaus Bridge Bank (CH) Drittbank(en) Übertrag systemrelevanter Funktionen im Fall drohender Insolvenz auf eine oder mehrere Drittbanken (ausserhalb Finanzgruppe) schwer planbar, da Übernehmer offen Aufteilung in systemrelevanten und übrigen Teil im Fall drohender Insolvenz Aktionäre Übergangsbank sind die Holding oder Aktionäre Stammhaus („Zwillingsaktie“) Hohe Rechtsrisiken international

Weiterführung systemrelevanter Funktionen 7. Organisation Zusammenspiel CoCos - Notfallplan Eigenkapital 19% CoCos 5% Trigger CoCos 5% Trigger 6% Weiterführung systemrelevanter Funktionen CoCos 5% Trigger 13% CoCos 7% Trigger CoCos 7% Trigger 3% Wandlung 10% Wandlung neu ne „Rettungsboot“ Puffer 6%  7% 5% 11% Emission von Aktien aus Vorratskapital Wandlung hoch auslösender CoCos Wandlung tief auslösender CoCos Basis „Restbank“ Normale Tätigkeit Krisenmanagement verstärkte Aufsicht Auslösung Notfallplan Sanierung / Liquidation Zahlen gelten für SIFIs, Abwicklung aber bei allen Banken möglich!

Wealth Management Ausland 7. Organisation Warum keine Holding vorgeschrieben? Abtrennbarkeit einzelner Einheiten nur „scheinbar“ einfache Lösung Holding (Sitz CH) Investment Banking Sitz im Ausland Swiss Bank Retail- und Firmenkunden (Sitz in CH; keine Zweigniederlassung) Wealth Management Ausland Sitz im Ausland Wealth Management Schweiz Kunden CH Sitz in CH Nachteile Intensiver Struktureingriff Haftungsbegrenzung Konzern nur bei gleichzeitiger vollständiger operativer, personeller und rechtlicher Trennung der verschiedenen Konzernteile

8. Gesamtwürdigung Verzicht auf drastische Massnahmen Regulierung (teilw. verabschiedet) Bankenabgabe Trennbankensystem Eigenkapital Organisation Verbot Eigenhandel Liquidität/Risikoverteilung Gemäss internationalem Trend Stärker als internationaler Trend Nicht vorgesehen TBTF-Vorlage in der Schweiz fokussiert auf wirksame und zweckmässige Anforderungen an Eigenmittel, Risikoverteilung, Liquidität und Organisation.