Spezialisierung auf Gäste mit Behinderung! Hindernisfreie Ferienhäuser / Hotels (von der Beratung bis zur Fertigstellung) Felix Schärer dipl. Architekt FH Schweizer Paraplegiker-Vereinigung 25. Mai 2011
I n h a l t : ZHB Muhen / Wer sind wir ? Was machen wir? Hindernisfreie Umwelt: Einführung Gesetzliche Grundlagen Behindertengerechte Gestaltung von Hotels, Restaurants und Ferienwohnungen Access for all – das Prinzip Labels / Klassifizierung Kosten - Nutzen / Finanzierung
Zentrum für hindernisfreies Bauen, Muhen (ZHB) Beraten Planen Ausführen Schweizer Paraplegiker-Vereinigung Suhrgasse 20 5037 Muhen Telefon 062 737 40 00 Telefax 062 737 40 10 E-mail: zhb@spv.ch
Zentrum für hindernisfreies Bauen, Muhen (ZHB) Spezialisiertes Architekturbüro Was machen wir ? Standort Muhen Ganze Schweiz Ausgebildete Architekten Anerkennung BSV Kostenlose Bauberatung Beratung an Architekten/Bauherren Planen Realisieren Hauptziel ZHB: Wir wollen Menschen mit Behinderungen ein unabhängiges Leben zu Hause, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum ermöglichen.
allgemeines Defizit der gebauten Umwelt CH: Behinderungsbegriff allgemeines Defizit der gebauten Umwelt CH: ca. 350‘000 Gehbehinderte / 5% davon ca. 35‘000 Rollstuhlfahrer ca. 80‘000 Sehbehinderte davon ca. 6‘000 Blinde ca. 700‘000 hören nicht gut davon ca. 8‘000 Gehörlose Quelle: www.hindernisfrei-bauen.ch
Behinderte = keine Randgruppe Architektur: „form follows function“ Rollstuhlgängigkeit = Grundanforderung Sehbehinderte: visuelle, akustische, taktile Massnahmen Hörbehinderte: technische Einrichtungen wie induktive Höranlagen
so viel Bewegungsfreiheit wie es nur möglich ist Mobilität und Selbständigkeit in allen Lebensphasen = Hindernis:frei!
Das Recht auf Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen: betrifft alle und überall auch in der Ferienwohnung / im Hotel Teilnahme am gesellschaftlichen Leben Für Menschen mit Behinderungen ist es besonders nötig, ein Recht auf Gleichstellung zu haben (in der CH verankert Bundesverfassung). Umweltfaktoren (z.B. Hindernisse) können die Funktionsfähigkeit beeinflussen: • positiv (als Förderfaktor) • negativ (als Barriere)
Gesetz BehiG (Behindertengleichstellungsgesetz) seit 01.01.2004 in Kraft Geltungsbereich: - bei öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen - bei öffentlich zugänglichen Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs und bei Fahrzeugen, - bei Wohngebäuden mit mehr als acht Wohneinheiten - bei Gebäuden mit mehr als 50 Arbeitsplätzen und zwar dann, wenn eine Bewilligung für den Bau oder für die Erneuerung erteilt wird. Zweck: Menschen mit einer Behinderung den Zugang zu einer Baute, einer Anlage oder einer Wohnung ohne bauliche Hindernisse zu ermöglichen.
«Zugang» kann auch die Benützung eines Objekts bedeuten. Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden bedeutet «Zugang» auch die Möglichkeit, die öffentlich zugänglichen Gebäude oder Anlagen und deren dazugehörende Einrichtungen (Toiletten, Lifte usw.) zu benützen. Es gilt also beispielsweise für Geschäfte, Banken, Restaurants, Hotels , Veranstaltungsräume, Museen, Bibliotheken, Parkhäuser, Parkanlagen, Hallen- und Strandbäder sowie Sportstadien. Gültige Norm SIA 500 Hindernisfreie Bauten, das heisst - für Neubau Hotel, Ferienhaus zwingend SIA 500 einhalten - für bestehendes Hotel, Ferienhaus nur wenn Umbau/Sanierung geplant
Richtlinien
Rollstuhlgerechte Gestaltung von Hotels, Restaurants und Ferienwohnungen Rollstuhlgerecht: Keine Stufen / Schwelle < 3 cm Rampensteigungen < 6% Korridorbreiten 120 cm Grosszügige Bewegungsflächen Tür-/Durchgangsbreiten > 80 cm Höhe Bedienelemente 85-100 cm Behindertenparkplatz eben 3.5 m Keine Feuerschutztür Aufzüge 0.80 x 1.40 m Platz neben Toilette 95 x 70 cm Lavabo unterfahrbar bodenebene Dusche/Duschsitz, Griff Betthöhe 45-55 cm Bedingt Rollstuhlgerecht: 1 Stufe / Schwelle < 3 cm Rampensteigungen < 12% Korridorbreiten 100 cm Minimale Bewegungsflächen Tür-/Durchgangsbreiten > 70 cm Höhe Bedienelemente 85-120 cm Behindertenparkplatz uneben 3.5 m Keine Feuerschutztür Aufzüge 0.70 x 1.20 m Platz neben Toilette 80 x 60 cm Lavabo unterfahrbar bodenebene Dusche Betthöhe 46-55 cm
„Access for All“ – das Prinzip Allen Menschen soll eine selbstständige und gleichberechtigte Nutzung der gestalteten Umwelt ermöglicht werden, und zwar unab- hängig von deren geistigen und körperlichen Fähigkeiten.
Bevölkerungsstatistik - Zukunft Durchschnittliche Lebenserwartung 1876: Lebenserwartung heute: Immer mehr Menschen wohnen immer länger zu Hause, zumeist allein oder zu zweit! Für Architekten, Studierende, Planer, Bauherren, Behörden, Investoren, Hotelbesitzer muss klar werden, … 39.5 Jahre 84.4 (Frau) / 79.8 (Mann) Jahre Das „Access for All“ – Prinzip muss selbstverständlich werden, wie zum Beispiel „Brandschutz“! … dass eine gute architektonische Lösung für Menschen mit Behinderungen immer auch die beste Lösung für Menschen ohne Behinderungen sein wird.
Klassifizierung: Hotel mit mehreren speziell adaptierten Rollstuhlzimmern und anderen für Rollstuhlfahrer geeigneten Zimmern Hotel mit einem oder zwei speziell eingerichteten Rollstuhlzimmern Hotel mit geeigneten Zimmern bietet Ihnen als Hotelbetreiber kostenlosen Eintrag.
Klassifizierung Rollstuhlgängigkeit: Hauseinträge und die Detailsuche auch unter www.groups.ch oder www.seminar.haeuser.ch Haustyp "Rollstuhlgerecht„: alle Unterkünfte aufgelistet, welche rollstuhlgerechte Betten anbieten, u.a. die durch rollihotel.ch klassifizierten Unterkünfte
Kosten-Nutzen / Finanzierung Gütesiegel / PR (national, lokal): www.rollihotel.ch Mobility International Schweiz (MIS) Reisefachstelle für Menschen mit Behinderung Projekt Ferien für alle (Toggenburg) www.davos-klosters-fuer-alle.ch . . . . Menschen im Alter und Menschen mit Behinderungen nicht ausgrenzen! Direktfinanzierung: Grundsätzlich keine (Projekte in einzelnen Kantonen) Hindernisfreie Investitionen werden sich langfristig lohnen! (Demographische Entwicklung)
Unterstützung / Informationen Wir bieten: Telefonische Beratungen Planbesprechungen Professionelle Bauherrenberatung Umfangreiches Dokumaterial Bsp. Flyer ZHB zum mitnehmen