Sportstättenförderung Gegenstand der Förderung Sport Bewegung Begegnung
Sportstättenförderung Nicht förderungsfähige Maßnahmen (Auswahl) - Vermietete bauliche Anlagen (z.B. Vereinsgaststätte) - Sportvereinsräume mit gastronomischer Nutzung über 50 % - Schönheitsreparaturen, laufende Instandhaltung
Sportstättenförderung Antragsberechtigte: Vereine Zusammenschlüsse von Vereinen Vereinsbeteiligung an Projekten Dritter
Sportstättenförderung Allgemeine Voraussetzungen - Qualifix – Seminar oder Adäquates - Eigentum oder dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte mit einer Laufzeit von mind. 12 Jahren (ab Antragsjahr) - Die Höhe der Förderung ist auf max begrenzt
Sportstättenförderung Allgemeine Voraussetzungen - Eigenleistung 20 % der Gesamtkosten - Achtung: max. 40 % der Eigenleistung können durch Arbeitsleistung erbracht werden - Arbeitsleistung wird generell mit 15 /Std. angerechnet
Sportstättenförderung Ab 2011 differenziert die Richtlinie zwischen Bestandserhaltung und Bestandsentwicklung
Sportstättenförderung Allgemeine Voraussetzungen Bestandssicherung - Kosten der Baumaßnahme betragen mindestens Ab Kosten ist ein Beratungsgespräch mit dem KSB zwingend vorgeschrieben - Max. 20% Förderung
Sportstättenförderung Allgemeine Voraussetzungen Bestandsentwicklung - Mind förderungsfähige Kosten - Beratung durch KSB - Zukunftscheck - Sportentwicklungsplan oder Adäquates - Einvernehmen mit LSB - Max. 30% Förderung