1. Bürgerversammlung
Ziele des Landes Niedersachsen die mit der Förderung der Dorferneuerung verbunden sind Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen Verbesserung der Lebensverhältnisse
Förderhöhe Privat: - 30 % der Kosten - max Euro Zuwendung pro Objekt - Mindestinvestition Euro - Eigenleistung möglich, nur Materialkosten Gemeinden: - 50 % der Nettokosten, auch Betreuung - Mindestinvestition Euro
Antragstellung nach der Bewilligung des Dorferneuerungs- planes 2. Bürgerversammlung Formulare gibt es bei der Gemeinde, den Planungsbüros oder im Internet Beratung durch das Planungsbüro kein Maßnahmebeginn vor schriftlicher Bewilligung!
Antragsverfahren Beratung Kostenvoranschlag Antragsformular mit Kostenvoranschlag Gemeinde Amt für Landentwicklung Planer Bauunternehmen Planer Stellungnahme
Förderfähige private Maßnahmen Modernisierung und Instandsetzung von landwirtschaftlichen Gebäuden ehemalige landwirtschaftliche Bausubstanz Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Bausubstanz Gestaltung von Grundstücksflächen
Förderfähige öffentliche Maßnahmen Verbesserung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse Abwehr von Hochwassergefahren Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Straßen und Plätzen Neu-, Aus-, und Umbau von dörflichen Gemeinschaftsanlagen
Nicht gefördert werden: Einbau von Dachflächenfenstern Türen, Tore und Fenster aus Kunststoff Betonziegel Verbundsteinpflaster Photovoltaikanlagen