SICHERE LAGERUNG VON AMMONIUM NITRATHALTIGEN DÜNGEMITTELN

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 Präsentation transkript:

SICHERE LAGERUNG VON AMMONIUM NITRATHALTIGEN DÜNGEMITTELN Company logo Ammoniumnitrathaltige Düngemittel sind ungefährlich, wenn bei der Lagerung die Empfehlungen der Industrie und die gesetzlichen Regelungen (Deutschland: Gefahrstoffverordnung, Anhang V, Nr. 2 und TRGS 511 Ammoniumnitrat) beachtet werden. Düngemittel sind ungiftig bei sachgemäßer Handhabung. Sie brennen oder explodieren nicht. Bei höherer Temperatur, z. B. im Brandfall, kann jedoch eine thermische Zersetzung mit der Bildung von giftigen Gasen stattfinden. WAS IST ZU TUN? Legen Sie einen Einlagerungsplan an, aus dem die aktuelle Lagerbelegung ersichtlich ist und der leicht zugänglich aufbewahrt wird. Halten Sie die Lagervorschriften (Betriebsanweisung) jederzeit zur Einsicht bereit. Schulen Sie die Mitarbeiter im sicheren Umgang mit Anlagen und Produkten und für das Verhalten im Notfall. Beachten Sie das first in-/first out-Prinzip. Sorgen Sie für Ordnung und Sauberkeit. Notfalleinrichtungen und Notausgänge müssen jederzeit frei zugänglich sein. Reparatur- und Wartungsarbeiten dürfen nur mit Erlaubnis des Unternehmers oder eines verantwortlichen Vertreters erfolgen. Die Sicherheitsvorschriften sind zu beachten. Elektrische Anlagen müssen den Vorschriften entsprechen. Zur Kennzeichnung gefährdeter Bereiche sollten Schilder mit Warnsymbolen verwendet werden. Lagerboxen und Gebinde müssen korrekt gekennzeichnet sein. Es sind Sicherheitsbegehungen durchzuführen. WAS IST ZU BEACHTEN? Kein Zugang für unbefugte Personen. Nicht rauchen, kein Feuer oder offenes Licht. Keine Gasflaschen, Ölfässer, Öl- und Gastanks oder Brenn- und Treibstoffabfüllstation in der Nähe von Düngemitteln. Keine Lampen mit Glühbirnen verwenden. Besser sind Leuchtstofflampen, der Kontakt mit Düngemitteln ist zu vermeiden. Keine Wärmequellen in der direkten Nähe von Düngemitteln. Keine Heißarbeiten ohne schriftliche Erlaubnis und ohne strenge Kontrolle (Beobachter). Keine Verunreinigung von Düngemitteln mit entzündlichen oder brennbaren organischen Stoffen, Chemikalien, Pflanzenschutzmitteln, ätzenden und giftigen Stoffen; Materialien, die leicht brennen: Papier, Öle und Fette, Textilien, Holz, Holzwolle, Heu, Stroh, Getreide, Kartons, Verpackungsfüllstoffe. Kein Sägemehl, um den Boden zu trocknen (besser sind nicht brennbare anorganische Absorptionsmittel).

BEI NOTRUF (FEUERWEHR): Zusätliche information: BRAND- ODER DÜNGEMITTELZERSETZUNG… WAS IST ZU TUN? Unverzüglich Feuerwehr rufen – betroffene Produkte angeben. Bei Gefährdung durch Rauch- oder Schwelgase ist der Einsatz von Umgebungsatmosphäre unabhängig wirkenden Atemschutzgeräten erforderlich. Gefährdeten Bereich räumen – Unbefugte fernhalten. Fenster, Türen und alle Entlüftungen öffnen – für bestmöglichen Abzug der Brand- und Schwelgase sorgen. Wenn möglich, Brandherd lokalisieren. Brand an Gebäuden oder Lagereinrichtungen schnell mit vorhandenen Löscheinrichtungen von der windabgewandten Seite bekämpfen, keine Brand- oder Schwelgase einatmen. Kleine Düngemittelschwelherde – soweit möglich – aus dem Lagerraum entfernen und mit Wasser kühlen. Schwelende Düngemittelhaufwerke mit viel Wasser kühlen, Schwelherd bzw. Zersetzungszone mit Wasserlanzen bekämpfen. Benachbarte Haufwerke mit Sprühstrahl kühlen. Löschwasser und Düngerschmelze zurückhalten, später vorschriftsmäßig entsorgen. Behörde informieren, wenn die Gefahr der Gewässer- oder Grundwasserverunreinigung besteht. WAS IST ZU BEACHTEN? Zur Bekämpfung von Düngemittelzersetzungen sind Schaum, Kohlensäure und Pulver als Löschmittel ebenso ungeeignet wie das Abdecken mit Sand oder inerten Stoffen. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN WAS IST ZU TUN? Personen, die Brand- oder Schwelgase eingeatmet haben, unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich bringen. Ruhig lagern und vor Wärmeverlust schützen. Bei Atemstillstand Atemspende (Mund-zu-Mund-Beatmung, dabei Brustkorb nicht pressen); ggf. Beatmung und Sauerstoffgabe (durch medizinisches Personal). Arzt hinzuziehen und Sicherheitsdatenblatt vorlegen. Beschwerden können verzögert auftreten. Medizinische Überwachung für mindestens 48 Stunden. Wenn Brand- oder Schwelgase ein-geatmet wurden, Corticosteroid-Dosieraerosol inhalieren lassen. MAßNAHMEN NACH BRAND ODER SCHWELZERSETZUNG WAS IST ZU TUN? Brandstelle überwachen, um ein Wiederaufflackern zu verhindern. Brandstelle aufräumen. Geschädigte Düngemittel entsorgen (Verwendung in der Landwirtschaft prüfen oder mit dem Hersteller in Verbindung setzen). Geschädigte Dünger nicht in Kanalisation, Gewässer oder Grundwasser gelangen lassen BEI NOTRUF (FEUERWEHR): Zusätliche information: