Aufnahme an weiterführenden Schulen nach der 4. Klasse Volksschule.

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Wir freuen uns auf Ihr / Euer Kommen!
 Präsentation transkript:

Aufnahme an weiterführenden Schulen nach der 4. Klasse Volksschule

Eine richtige Entscheidung für das Kind Bitte beachten Sie folgende Fragen bei der Entscheidung zur Anmeldung: Was ist richtig für mein Kind? Was ist machbar für mein Kind? In welcher Schule kann mein Kind realistisch Aufnahme finden?

Wohin soll mein Kind gehen? Sporthauptschule Sprengelhauptschule Gymnasium Allgemeinbildende höhere Schule Gymnasium Allgemeinbildende höhere Schule Musikhauptschule Übungshauptschule Feldkirch oder private Hauptschulen

Ihr Kind soll an die Hauptschule Eine Anmeldung an Ihrer Sprengelhauptschule ist erwünscht.

Ihr Kind soll an eine Spezialhauptschule Ihr Kind muss eine Eignungsfeststellung machen. Erkundigen Sie sich über die Termine und Anmeldeformulare an der jeweiligen Musik- oder Sporthauptschule. Vor den Semesterferien erhalten Sie die Information über die Reihung Ihres Kindes beim Eignungstest. Melden Sie Ihr Kind innerhalb der Anmeldefrist an.

Ihr Kind soll an die Übungshauptschule Feldkirch oder eine private Hauptschulen Melden Sie Ihr Kind innerhalb der Anmeldefrist bei der jeweiligen Schule an

Ihr Kind soll ans Gymnasium Voraussetzung ist: in Mathematik und Deutsch keine schlechtere Beurteilung als Gut. Für Schulen gibt es Reihungskriterien. Nähere Information siehe (ab Mitte November) Melden Sie Ihr Kind innerhalb der Anmeldefrist am Gymnasium Ihrer Wahl an.

Anmeldefrist für 2007/08 Eine Anmeldung für alle Schulen ist vom 12. bis 23. Februar 2007 möglich! Die Anmeldung ist nur an einer Schule möglich! Sie können aber bei der einen Anmeldung weitere Wunschschulen angeben. Original sowie eine Kopie der Schulnachricht sind bei der Anmeldung vorzulegen!

Wenn Ihr Kind aufgenommen wird: Werden Sie von der jeweiligen Schule informiert. Wird die Anmeldung für Sie verbindlich.

Mein Kind wurde nicht aufgenommen Die aufnehmenden Schulen melden die nicht aufgenommenen SchülerInnen an die Schulbehörde 1. Instanz. Die Schulbehörde prüft die Aufnahmemöglichkeit an anderen gleichartigen Schulen und weist einen Schulplatz zu, wenn noch freie Plätze vorhanden sind Kann kein Platz zugewiesen werden, besucht Ihr Kind automatisch die Sprengelhauptschule.

Wenn Sie Fragen haben Wenden Sie sich bitte an die zuständige Direktion Ihrer Volksschule. Über Zugangskriterien der Spezialhauptschulen und Gymnasien informieren Sie die jeweiligen Schulen. Weitere Informationen finden Sie auf dem Bildungsserver