Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft E-E mbH Wichtige Förderprogramme des Landes Brandenburg GA-Förderung der gewerblichen Wirtschaft Sachkapitalbezogene.

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 Präsentation transkript:

Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft E-E mbH Wichtige Förderprogramme des Landes Brandenburg GA-Förderung der gewerblichen Wirtschaft Sachkapitalbezogene oder lohnkostenbezogene Zuschüsse für Produktions-, Dienstleistungs-, und Handwerksbetriebe, die den Primäreffekt erfüllen und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Regelfördersatz im LK Elbe-Elster (Fördergebiet A) 12 %, in Herzberg, Finsterwalde, Elsterwerda, Bad Liebenwerda (Schwerpunktorte) und auf allen geförderten Gewerbegebieten 20 % Anhebung der Regelfördersätze bei Erfüllung der Struktureffekte auf den Rahmenförderhöchstsatz von 35 % Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß geltender Definition der EU zusätzlich 15 % zum Regelfördersatz Weitere Voraussetzungen -Zweckbindung der geförderten Wirtschaftsgüter und Dauerarbeitsplätze für mind. 5 Jahre nach Ende des Investitionszeitraumes -Der Investor muss den Nachweis erbringen, dass 25 % des Investitionsvorhabens mit Mitteln finanziert werden, die keine staatlichen Beihilfen enthalten -Rechtsanspruch auf GA-Mittel besteht nicht -Andere öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten ohne regionale Zielsetzung werden nicht ersetzt (Subsidaritätsgrundsatz) (Angaben auszugsweise – ohne Gewähr)

Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft E-E mbH Rationelle Energieverwendung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen Gefördert werden können Maßnahmen zur Steigerung des Energieeinsatzes, zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien in Form von Zuschüssen als Anteilsfinanzierung für Projektförderungen durch die Nutzung vorhandener Potentiale an Biomasse, Erdwärme, Wasserkraft und Sonnenenergie. 1. Rationelle Energieverwendung -Energierückgewinnung (Förderung 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Höchstförderung ,00 ) -Wärmepumpenanlagen (Förderung 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Höchstförderung ,00 ) 2. Erneuerbare Energiequellen (unter Berücksichtigung der Fördervoraussetzungen) - Biomasseanlagen zur Gewinnung von Gas aus Biomasse bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben - Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen mittels Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben - thermische Nutzung bis zu 25 % Höchstförderbetrag, je Einzelanlage EUR - Wasserkraftanlagen, Förderhöhe bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Höchstförderbetrag ,00 EUR - Sonnenenergie (Thermische Solaranlagen 110 EUR/qm Kollektorfläche, höchstens bis zu 25 %, max ,00 Euro) - Geothermie (energetische Nutzung von Erdwärme, max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Höchstförderbetrag je Einzelanlage beträgt EUR 3. Einführung und Anwendung neuer innovativer Technologien der rationellen Energieverwendung - Pilot und Demonstrationsprojekte für neue Technologien und Verfahren zur rationellen Energieverwendung, Nutzung von erneuerbaren Energien und Nutzung der Braunkohle - bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. 4. Konzepte, Programme, Studien, Maßnahmen und Veranstaltungen zur Verwirklichung der energiepolitischen Ziele des Landes Brandenburg - Förderhöhe beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR je Vorhaben (Angaben auszugsweise – Ohne Gewähr)

Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft E-E mbH Beratung Zuwendungen für nicht investive Unternehmensaktivitäten der gewerblichen Wirtschaft einschließlich bestehender Fremdenverkehrsbetriebe, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit sowie die Innovationskraft der kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Zuschuss in Höhe von 50 %, bis max ,00 EUR je gefördertes Unternehmen innerhalb von 3 Jahren für: - Beratungs- und Schulungsleistungen für Fach- und Führungskräfte zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personalwirtschaftlichen und organisatorischen Problemen (z. Bsp.: Einführung und Entwicklung des Qualitäts- und Umweltmanagements, Beratung im Hinblick auf den marktorientierten Einsatz technologisch neuer oder verbesserter Produktionsverfahren) u.a.: - Erstellung aussagefähiger strategischer Gesamtkonzepte (z.Bsp. regionale und sektorale Marktanalysen, Konzepte zur Ausrichtung auf bestimmte Märkte) - Erstellung von deutschen und fremdsprachigen Präsentations- und Werbematerialien (fremdsprachliche Übersetzungen sowie fremdsprachliche Angebote) - Erstellung von Konzepten und Beratung zu Kooperationen und Vernetzungen sowie markterschließenden Maßnahmen im Rahmen von Arbeits-, Anbieter und Zuliefergemeinschaften sowie Dachmarkenbildung - zu allen Fragen betreffend Ausfuhr der Ware/Dienstleistung (Angaben auszugsweise – Ohne Gewähr)

Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft E-E mbH Markterschließung Projektgebundene Anteilsfinanzierung bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, max. Zuschuss in Höhe von EUR je Gefördertes Unternehmen innerhalb von 3 Jahren Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen bis zu Euro je Veranstaltung/Messe zuwendungsfähig Gegenstand der Förderung: Beratungs- und Schulungsleistungen für Fach- und Führungskräfte für betriebliche Maßnahmen, die sich deutlich von Maßnahmen der laufenden, normalen Geschäftstätigkeit abheben, wie externe Beratung zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personalwirtschaftlichen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung Einführung und Weiterentwicklung von Qualitäts- und Umweltmanagement Markterschließungsmaßnahmen im In- und Ausland (Marktanalysen, Markterschließung- und Vertriebskonzepten, Zertifizierungs- und Nominierungsverfahren, Produkt- und Designanpassung, Erarbeitung für Präsentations- und Werbematerial, Informationen zu Ausschreibungen und fremdsprachlicher Angebotserstellung erstmalige Teilnahme an überregionalen Messen/Ausstellungen, regionale Messen gem. Messeplan des Ministeriums (Angaben auszugsweise – Ohne Gewähr)

Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft E-E mbH Innovationsförderung Innovationsassistent für KMU Gefördert wird die Beschäftigung von neu einzustellenden Absolventen einer Hoch- oder Fachschule, die in einem der Schwer- punkte - Innovations- Produktions- oder Umweltmanagement - Technologie-Marketing oder - Produktentwicklung einschließlich Produktvorbereitung und Design, - betriebswirtschaftliches Management Voraussetzung: Primäreffekt des jeweils gültigen Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Erstberatung durch die Zukunftsagentur Brandenburg (Herr Just) Die Beschäftigungsverhältnisse sollen in der Regel für mindestens 24 Monate abgeschlossen werden Ausschlusskriterien: Studienabschluss länger als 12 Monate, Familienmitglieder 1. Grades oder Anteilseigner, Leih- und Teilzeitbeschäftigte, freie Mitarbeiter Förderung bis zu 2 Absolventen für je 24 Monate: 1. Jahr50 % ,00 Euro 2. Jahr40 % ,00 Euro des lohn- oder einkommenssteuerpflichtigen Bruttogehaltes ohne Sonderzahlungen. Weitere Programme: - Forschung- und Entwicklung von KMU - Technologietransfer - Innovationsfonds ( Angaben auszugsweise – Ohne Gewähr)

Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft E-E mbH Liquiditätsprobleme ? Konsolidierungsfonds (Konsi) Finanzierungshilfen werden gewährt, wenn andere Möglichkeiten zur Überwindung der Finanzierungsschwierigkeiten, insbesondere aufgrund von Bürgschaften und Darlehensprogrammen des Bundes und des Landes nicht bestehen. Konsolidierungshilfen dienen der: - Vorfinanzierung von Aufträgen Darlehen bis zu 12 Monaten - Ausgleich von Forderungsausfällen Darlehen bis zu 2 Jahre - Ausgleich von Absatzeinbrüchen Darlehen bis zu 2 Jahre - Umschuldung kurzfristiger in langfristiger Verbindlichkeiten Konsolidierung bis zu 5 Jahre Förderung kann einmalig in Form eines Darlehens gewährt werden, sofern die Kredite der Hausbank nicht zu Lasten aus diesem Programm zurückgeführt werden. Voraussetzung: Vorlage eines tragfähigen Umstrukturierungs-/Umstellungskonzept (Angaben auszugsweise- Ohne Gewähr)