Arbeitskreis Trennung / Scheidung / Umgang (hallesche Variante)

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Arbeitskreis Trennung / Scheidung / Umgang (hallesche Variante) Cochemer Praxis Arbeitskreis Trennung / Scheidung / Umgang (hallesche Variante)

Vorwort/Inhalte zur Cochemer Praxis Die Cochemer Praxis ist ein deutschlandweit in Fachkreisen Aufsehen erregendes Modellprojekt eines Arbeitskreises des Cochemer Familiengerichts gemeinsam mit den Fachleuten der Jugendämter des Landkreises Cochem-Zell. Seit Anfang 1990 trafen sich regelmäßig die am Trennungs- und Scheidungsgeschehen beteiligten Personen, mit dem gemeinsamen Interesse das Kindeswohl im Mittelpunkt des Geschehens zu behalten.

Daraus entstand eine neue Form der Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen am familienrechtlichen Gerichtsverfahren. Im Detail hieß das, dass die Rechtsanwälte, die Erziehungs- und Lebensberater, die Familienrichter, Mediatoren, Gutachter und die Sozialarbeiter des Jugendamt und weitere Beteiligte konsequent kooperativ miteinander umgehen.

Am 01. Juli 1998 trat das Kindschaftsrechtsreformgesetz in Kraft. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechtes durch beide Eltern. Der Grundgedanke der Neuregelung ist es, dass nach der Trennung das Sorgerecht durch beide Eltern weiterhin gemeinsam ausgeübt werden soll, da die gemeinsam getragene Verantwortung für das Kind sich überwiegend positiv auf die kindliche Entwicklung auswirkt.

Eine Scheidung kann für viele Kinder ein tiefer Einschnitt in ihr bisheriges Leben bedeuten, der verbunden ist mit Verlust und Schmerz. Angesichts der Sachlage, dass in zahllosen Scheidungsprozessen die unaufgearbeiteten Verletzungen der Eltern zu psychischen Traumatisierungen führen können die dann oftmals auf dem Rücken der mit betroffenen Kinder ausgetragen werden, wollte man im Landkreis Cochem-Zell die bisherige Praxis der Scheidungsverfahren verändern. Ohnehin war der Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 1991 mit neuen Ansätzen Rechnung zu tragen.

Nur dort, wo es gelingt, elterliche Konflikte zu schlichten, können auch Krisensituationen für die Kinder abgemildert oder ganz verhindert werden. Dies setzt voraus, dass die an einem Scheidungsverfahren beteiligten Stellen eng zusammenarbeiten. Für alle Beteiligten müsse die Maßgabe Kindeswohl geht vor Elternrecht gelten.

Einführung in den halleschen Arbeitskreis Trennung, Scheidung und Umgang Beginn der gemeinsamen Arbeit: 30.09.2004 Mitwirkende sind: - Familienrichter - Sozialarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes - Anwälte - Berater der Erziehungs- und Familienberatungsstellen - Mediatoren - Gutachter - Verfahrenspfleger

Eine Trennung / Scheidung beginnt für alle Beteiligten lange bevor offizielle Stellen also Rechtsanwälte, Richter oder die Sozialarbeiter der Jugendhilfe davon erfahren. Es werden durch die Beteiligten und ihr persönliches Umfeld bereits die Weichen für die Gestaltung der Zukunft sowohl für die Eltern, als auch für die Kinder gestellt.

Aufgabe für die professionellen Verfahrensbeteiligten muss es sein, den gesamten Prozess der Trennung in allen Phasen in der Verantwortung und Kompetenz der Eltern zu belassen.

Bisher bestand die eigentliche Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes darin, dem Familiengericht eine Stellungnahme zu Fragen abzugeben, was am besten dem Wohle des Kindes in der konkreten Situation entspricht. In dieser Vorgehensweise lag ein großer Teil der Verantwortung für die perspektivischen Lebenssituationen des Kindes bei dem Sozialarbeiter.

Mit der Umsetzung der Ideen aus Cochem steht im Vordergrund die Beratung der Eltern mit dem Ziel, sie im gerichtlichen Verfahren in der elterlichen Kompetenz zu halten und sie in ihrer Entscheidungsfindung zum Wohle ihrer Kinder zu begleiten. Auf der Suche nach Chancen dies effektiv und praxisnah zu erreichen, hat sich der Arbeitskreis Trennung, Scheidung und Umgang gegründet um:

Institutionen und Personen, die bei Trennung und Scheidung von Eltern beteiligt sind, miteinander ins Gespräch zu bringen, aber auch Vorgehensweisen und spezielle Hilfsangebote untereinander bekannt zu machen, Formen der Kooperation zu entwickeln und zu praktizieren und

diese Arbeitsweise zum Standard für die einzelnen Professionen zu machen. Unterstützung der Betroffenen in ihrer Konfliktbewältigungsfähigkeit heißt, dass Eltern in ihrem Verantwortungsbewusstsein und in ihrer elterlichen Pflicht zu fordern und zu fördern.

Den speziellen Bedarf in der Region analysieren und darauf aufbauende Konzepte entwickeln, so dass sich die Zusammenarbeit mit verschiedenen Professionen verbessern kann.

In Scheidungsstreitigkeiten (damit sind gemeint sich auch trennende unverheiratete Elternteile) seien die Kinder die Schwächsten. Sie würden nicht nur unmittelbar leiden, weil ihre Familien im Alltag zerbrechen, oft müssten sie gerade vor Gericht ihre Eltern auch als erbitterte Prozessgegner erleben, die sich nicht scheuten, ihre Kinder zur Durchsetzung der jeweils eigenen Interessen zu instrumentalisieren.

Hier sind alle am Scheidungs-/Trennungsverfahren beteiligten Professionen gefordert, mitzuhelfen, dass Eltern auch in dieser schwierigen Situation gemeinsam die Verantwortung für ihre Kinder übernehmen, damit diese unter der Scheidung ihrer Eltern möglichst wenig leiden. Denn Eltern bleiben Eltern, auch wenn sie sich als Paar trennen

Eltern sollten über Beratung dazu motiviert werden, sich selbst auf alltagstaugliche Umgangsregelungen zu einigen. Es gilt, die Eltern in ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Kinder zu stärken

Richter, Anwälte, Mitarbeiter vom Jugendamt, Familienberatungsstellen, Fachpsychologen jeder Berufsstand kann im Arbeitskreis vom anderen lernen, wie wir den Eltern behilflich sein können, dass sie den Kontakt zu ihren Kindern weiterhin aufrecht erhalten und die elterliche Sorge zum Wohle der Kinder ausüben.

Nur gemeinsam können wir den Kindern ihre ohnehin schwierige Situation ein wenig erleichtern.

Charakteristik unseres Arbeitskreises: Es handelt sich um einen dynamischen Prozess bzw. Arbeitskreis der durch die einzelnen Professionen bis zum jetzigen Stand erarbeitet und weiter entwickelt wird Er ist offen nach innen und nach außen, d.h. auf Veränderungen und Anregungen wird flexibel reagiert

Es ist ein Arbeitskreis, der Definitionen neuer fachlicher Ziele zulässt Es ist ein Arbeitskreis, der ganz wesentlich auf der Fähigkeit der Vertreter der einzelnen Professionen beruht, Kritik zu üben und Kritik anzunehmen Es ist ein Arbeitskreis, welcher einen hohen Anspruch an die persönliche und fachliche Veränderungsbereitschaft der Mitwirkenden stellt

Es ist ein Arbeitskreis, der das Vordringen in die Kompetenzbereiche der jeweils anderen Profession zulässt und erforderlich macht Grundsätzlich sind diese Schritte als ein sich entwickelnder Prozess zu verstehen. Das bedeutet aber auch dass die Entwicklung „Schritt für Schritt“ vollzogen werden muss Eine gruppendynamisch, -pädagogisch orientierte Sichtweise ist zwingend notwendig, damit die nötigen Prozesse in Gang gesetzt werden können und im Gang bleiben

Während des gesamten Prozesses sollten alle Professionen den Eltern Einigkeit in der Ansicht vermitteln, dass das gemeinsame Sorgen für ihre Kinder, durch klare Absprachen und verbindliche Regelungen in der Ausübung der elterlichen Sorge dem Wohle der Kinder in dieser familiären Krise dient.

Herausgegeben vom Arbeitskreis Trennung, Scheidung und Umgang der Stadt Halle (Saale) Stand November 2006