1. Mögliche Verhältnisse von Religion und Staat
Mögliche Verhältnisse von Religion und Staat Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften Verhältnis des Staates zur Religion seiner Bürger
Mögliche Verhältnisse von Religion und Staat Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften Frage der Freiheit von religiösen Vereinigungen Verhältnis des Staates zur Religion seiner Bürger Frage der Religionsfreiheit
Mögliche Verhältnisse von Religion und Staat Religionsfreiheit Negativ Man muss keine Religion haben. Der Staat fragt nicht nach der Religion. Positiv Man darf eine Religion haben. Der Staat fördert die Religion.
Mögliche Verhältnisse von Religion und Staat Ein Staat kann Keine Religionsfreiheit Positive Religionsfreiheit Negative Religionsfreiheit Positive und negative Religionsfreiheit gewähren.
Mögliche Verhältnisse von Religion und Staat Ein Staat kann: Keine Religionsfreiheit Verfolgung von Religion Positive Religionsfreiheit Reine Förderung einer Staatsreligion Negative Religionsfreiheit Staat kümmert sich nicht um Religion Positive und negative Religionsfreiheit gewähren Bsp: Deutschland
Mögliche Verhältnisse von Religion und Staat Einheit von Staat und Religion Es besteht eine Staatsreligion. Staatliche und religiöse Leitung liegen zusammen. Zusammenhängendes Rechtssystem Bsp: England, Iran
Mögliche Verhältnisse von Religion und Staat Trennung von Staat und Religion Laizismus (=keinerlei religiöser Bezug) Keine Steuern für Religionsgemeinschaften Kein Religionsunterricht Keine religiösen Feiertage Bsp. Frankreich, China
Mögliche Verhältnisse von Religion und Staat Kooperation von Staat und Religion Gemeinsame Angelegenheiten werden gemeinsam behandelt. Eheschließung Religiöse Bildung Gemeinsame Verträge Bsp: Deutschland, Italien
Mögliche Verhältnisse von Religion und Staat Wie kann man einen Staat einem der Modelle bzgl. Religionsfreiheit und Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaft(en) zuordnen?
Mögliche Verhältnisse von Religion und Staat Religionsfreiheit ist Menschenrecht nach AEMR 18. Verletzung durch: Verbot religiöser Handlungen Genehmigungspflicht von religiösen Handlungen Strafen für religiöse Handlungen Einschränkung der Bürgerrechte durch bestimmte religiöse Bekenntnisse oder Handlungen Verbot eines Religionswechsels Zwang zu einer Religion Benachteiligung der Religionsgemeinschaft
Mögliche Verhältnisse von Religion und Staat Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaft: Behandelt der Staat die Religionsgemeinschaften nach rechtsstaatlichen Maßstäben? Gewährt er deren Mitgliedern und den anderen Bürgern die (gleiche) Religionsfreiheit? Verhält sich der Staat weltanschaulich neutral? Bevorzugt er eine Religionsgemeinschaft? Ist der Staat religionsfreundlich, etwa durch Zusammenarbeit, gemeinsame Verträge oder staatliche Förderung der Religionsgemeinschaften? Beachtet der Staat die geschichtlichen Vorgaben?