SSB – Folie 1 © Schweizerischer Samariterbund Teilzeitanstellungen in Kantonalverbänden und Samaritervereinen Kurt Sutter.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Informationen zum Tarifabschluss 2005
Advertisements

SSB – Folie 1 © Schweizerischer Samariterbund Umsetzung der Strategie 2012: Einführung in die Thematik Monika Dusong.
Arbeitsverträge und arbeitsrechtliche Fragen zu Anstellungen im Sport Referat von Margret Kiener Nellen für bernsport,
Synergieeffekte durch softwaregestützte Prozessmodelle
125 Jahre SSB Anita Tenhagen
Wer wir sind Interuniversitärer Weiterbildungs- studiengang der Universitäten Basel, Bern und Zürich in Public Health 1992 gegründet Abschlüsse werden.
Folie 1Präsentation für IWWB im ASP-Betrieb Copyright 2002, Engine Software Solutions GmbH & Co. KG/InfoWeb Weiterbildung IWWB im ASP-Betrieb Nicht alle.
Das Ehrenamt in der rechtlichen Betreuung
Amt für Energie und Verkehr Graubünden Medienorientierung vom 15. Dezember 2011 Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ohne Grosswasserkraft Potenzialstudie.
Dorffest Herisau /14. Juni November 2013, Casino Herisau Markus Brönnimann.
SSB – Folie 1 © Schweizerischer Samariterbund Die Jugendgruppen des Schweiz. Samariterbundes heissen: H elfenWir helfen Verletzten und Kranken! Bei Unfällen.
Orientierungsveranstaltung
5 Versichern beruhigt 5 Versichern beruhigt.
SSB – Folie 1 © Schweizerischer Samariterbund Förderung der Jugendarbeit im SSB Ursula Bicker.
AGENDA Was werden wir Ihnen in den folgenden ca. 10 Minuten präsentieren Darstellung der Idee: Problem & Lösung Unser Paket für Sie im Detail „Was ist.
DOJ-Strategie Situation heute Strategie 06 – 08 ist ausgelaufen Konsequente Weiterführung bisherige Strategie Vorbesprechung mit Netzwerkvertretern.
Landkarte der betrieblichen Gesundheitsförderung: Schweiz
Sozialzeit - im Rahmen eines neuen Modells des Tätigseins
Zuger Treuhändervereinigung
VBT Verband Bernischer Tageselternvereine
Forum berufliche Eingliederung an der Sprachheilschule Münchenbuchsee 4.März 2009 Praktische Ausbildung (PrA) Ein Pilotprojekt von INSOS Susi Aeschbach.
Kantonale Steuerverwaltung Zug
Der OKV Verband Ostschweizerischer Kavallerie- und Reitvereine Der Basisreiterei verpflichtet!
SSB – Folie 1 © Schweizerischer Samariterbund Die Strategie 2012 leben Volle Kraft voraus in Richtung Umsetzung!
Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt Schweizerische Statistiktage 2010 / Neuenburg Die Nutzung von administrativen Registern am Beispiel der Steuerstatistisk.
SSB – Folie 1 © Schweizerischer Samariterbund Gery Meier.
Konferenz der Kantonalverbandspräsidenten 10./
Ausgangssituation: Erkrankt ein Mitglied eines Familiensystems schwer, führt die Diagnosestellung immer zu einer vorübergehenden oder langanhaltenden.
12 Gründe für Ihre Mitgliedschaft im Kantonalen Gewerbeverband Zürich.
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Landesfeuerwehrkommando Stand: K H D - F o r t b i l d u n g Folie 1 von 18LBDSTV Armin.
Informationsveranstaltung private Mandatstragende
Grundlagen: Kantonales Gesetz über familienergänzende Kinderbetreuung:
Grundlagen für den Bildungsraum Schweiz. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Artikel 61a 1Bund und Kantone sorgen gemeinsam im Rahmen.
Ausserparlamentarische Kommission für die Revision des Tourismusgesetzes Fernand Nanchen / Pressekonferenz Vorentwurfvorstellung GESETZ ÜBER DEN.
SSB – Folie 1 © Schweizerischer Samariterbund Vereinskoordinator SSB Neue Impulse für Samaritervereine und Kantonalverbände.
Conférence Présidents Per in Kraft getreten (Genehmigt am )
Daniel Habegger, lic. phil., Public Affairs, FSP MV VSP Was bietet die FSP ihren Mitgliedern ? 2. Welchen Stellenwert hat der VSP als Kantonalverband?
Vereins- und Verbandsadministration
Ziele des Kantons Solothurn
Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt Eidgenössische Abstimmungsvorlage vom 25. September 2005 Zwischenergebnisse Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2004.
Neuer Lohnausweis Spesenreglemente Kantonale Steuerverwaltung Zug
Betrieblicher Ausbildungsplan Konzept für die Beurteilung
Zentralkurs Magglingen Agenda n Geschäftsstelle n News vom ZV n Swiss Volley heute / Aktivitäten n Erfolgsrechnung / Projektion 2006 n Schiedsrichterdatenbank.
Willkommen im Lindenfeld. Agenda Begrüssung Informationen aus der Geschäftsleitung Work and Care Verschiedenes Apéro.
Traktandum 1 Protokoll vom 23. November 2009 Samariterverband Thurgau Präsidentenkonferenz 2010.
Neuunternehmer Seminar – 20. April 2007 Kurslokal: Wirtschaftsförderung Luzern, Alpenquai 30, 6005 Luzern Ab 07.45Willkommenskaffee Begrüssung.
Kommunikation - Lehrgang
Herzlich willkommen.
Verbands- und Vereins- administration SSV
Thomas Straubhaar Präsident ANQ
Vorträge von 80 bis 150 Personen Versammlungen von 50 bis 140 Personen Essen von 50 bis 130 Personen.
SSB – Folie 1 © Schweizerischer Samariterbund Ausbildungs- und Zusammen- arbeitsvereinbarungen Kurt Sutter.
Der Super-Schüler.
Fusion – Folie 01 © Schweizerischer Samariterbund Fusion 20xx Ein herzliches Willkommen an die interessierten Mitglieder der Samaritervereine Ort A Ort.
Weg zur geplanten HFP in drei Stufen
1 Aktuelles zu den gesetzlichen Grundlagen der zweijährigen Grundbildung mit Attest Fachtagung 9. März 04 Einführung der zweijährigen beruflichen Grundbildung.
GBL/U/F.Amrhein/Steuern/Folien1 Ich bezahle Steuern Bruno Amrhein GBL Luzern, ABU.
Geschäftsauto oder Privatauto?
Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit gegründet am
= Z ma e TP. = Ziele SSB Massnahmen ZO Energie Einsatz KV/SV TP.
Jugend und Sport Hansruedi Walser. Ab 2015 neuer J+S-Fachleiter OL Anstellung neu bei Swiss Orienteering unter Mitsprache des BASPO / J+S Vereinbarung.
15. Juni 2015 Präsentation Austauschsitzung Migration «proper job» - aus prekär wird regulär fairness at work GmbH Neubrückstrasse 65, 3012 Bern
Eidg. Volksabstimmung vom 21. Mai 2006 Artikel 62 Abs. 4 Bundesverfassung „Kommt auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung des Schulwesens im Bereich.
Rechnungslegung Philipp Hammel Martin Dettwiler
Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) heisst Koordination von Komplexfällen. «Koordiniertes Miteinander im Dienst der betroffenen Menschen und koordinierte.
Arbeiten in Österreich eine Chance die Sie nützen sollten.
Seite 1 Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV Altersvorsorge / Beispiel aus dem neuen CS-Modell Ziele der Altersvorsorge Beispiel CS Modell Praxisbeispiel.
DAS SCHWEIZERISCHE VORSORGEPRINZIP Drei-Säulen-Prinzip und die Finanzierung.
Beat Sutter Betriebsökonom HWV Eidgenössische Steuerverwaltung Hauptabteilung MWST Teamleiter Externe Prüfung, Team 6 Saldosteuersätze (SSS) oder Saldosteuersatzmethode.
Rechnung 2015/2016.
 Präsentation transkript:

SSB – Folie 1 © Schweizerischer Samariterbund Teilzeitanstellungen in Kantonalverbänden und Samaritervereinen Kurt Sutter

SSB – Folie 2 © Schweizerischer Samariterbund Übersicht: Die Kernprobleme Unterscheidung von -Spesen (Auslagenersatz) -Arbeitsentgelt Soweit Arbeitsentgelt: -Nutzung vereinfachter (kantonaler) Abrechnungsmöglichkeiten für kleine Einkommen -Möglichkeiten einer gesamtschweizerischen Lösung für die Unfallversicherung Klärung des Unterstützungsbedarfs bei grösseren Teilzeitanstellungen (Pensionskassen usw.)

SSB – Folie 3 © Schweizerischer Samariterbund 5 Schritte zur Erfassung und Genehmigung von Spesen Erfassung aller Kosten Erlass eines Spesenreglements Kluge Formen und Bezeichnungen der Vergütungen (Nicht: Sitzungsgeld) Anlehnung an das Musterspesenreglement der Eidg. Steuerkonferenz Genehmigung des Spesenreglements durch die Steuerbehörden?

SSB – Folie 4 © Schweizerischer Samariterbund Spesen von Vorstandsmitgliedern Reisen zu Sitzungen, Versammlungen oder Anlässen Kleinauslagen bei Versammlungen oder Anlässen Auslagen für die eigene Aus- und Weiterbildung Beanspruchung der privaten Infrastruktur für Büro und Kommunikation inkl. Gebühren und Lizenzen

SSB – Folie 5 © Schweizerischer Samariterbund Spesen von Kadern Reisen zu Kursen und Trainings (inkl. Vorabklärung) Kleinauslagen Auslagen für die eigene Aus- und Weiterbildung Beanspruchung der privaten Infrastruktur für Büro und Kommunikation inkl. Gebühren und Lizenzen Abnützung und Reinigung der Arbeitskleidung

SSB – Folie 6 © Schweizerischer Samariterbund Anerkennungsprämien statt Arbeitsentgelt Auszuhandelnde Anerkennungs-Prämien: Erlass von Mitgliederbeiträgen Geschenk bis CHF pro Jahr für Vorstandsmitglieder Geschenk für Kader bis CHF 30.- pro Einsatztag

SSB – Folie 7 © Schweizerischer Samariterbund Mögliche Maximierung von Spesen Zielgrösse für Vorstandsmitglieder: Stufe Samariterverein: CHF bis CHF pro Jahr Stufe Kantonalverbände: CHF bis CHF pro Jahr

SSB – Folie 8 © Schweizerischer Samariterbund Mögliche Maximierung von Spesen Zielgrösse für Kader der Samaritervereine und Kantonalverbände: CHF bis pro Kurs- oder Trainingstag

SSB – Folie 9 © Schweizerischer Samariterbund Mögliche Maximierung von Spesen bei Einsätzen (z.B. Postendienst) Reisen zum Einsatzort (event. inkl. Vorabklärungen) Kleinauslagen Auslagen für die eigene Aus- und Weiterbildung Abnützung und Reinigung der Arbeitskleidung Anerkennungs-Prämie Zielgrösse pro Einsatztag: CHF 90.-

SSB – Folie 10 © Schweizerischer Samariterbund Mögliche Maximierung von Spesen Nächste Schritte: Nutzung der vorhandenen Unterlagen durch die Kantonalverbände zur -Erarbeitung eines Muster-Spesenreglements für den Kantonalverband -Erarbeitung eines Muster-Spesenreglements für die Samaritervereine (pro Kanton!!) Verhandlungen mit den kantonalen Steuerverwaltungen

SSB – Folie 11 © Schweizerischer Samariterbund Kritische Grössen beim Einkommen einer Person AHV, IV usw. und Berufsunfallversicherung: Ab CHF pro Jahr Vereinfachte Abrechnung (ohne Lohnausweis, aber inkl. Quellensteuer): bis CHF pro Jahr Obligatorische zweite Säule: Ab CHF p.a.

SSB – Folie 12 © Schweizerischer Samariterbund Zusätzliche Komplikationen Die Verpflichtung zur Unfallversicherung einer Person (ab CHF ) bedeutet, dass alle anderen Kleinst-Arbeitsentgelte auch zu versichern sind Die vereinfachte Abrechung mit der AHV gilt nur, wenn das Total aller Arbeitsentgelte des Kantonalverbands oder Samaritervereins nicht mehr als CHF ausmacht.

SSB – Folie 13 © Schweizerischer Samariterbund Zwang zur kantonalen Abrechnung mit der AHV- Ausgleichskasse Keine gesamtschweizerische Regelung für die vereinfachte Abrechnung mit der AHV-Ausgleichs- kasse (bis CHF p. a.), weil die Kinderzulagen kantonal unterschiedlich geregelt sind. Unser nächster Schritt: Publikation der vorhandenen Wegleitung

SSB – Folie 14 © Schweizerischer Samariterbund Mögliche nationale Regelung für die Unfallversicherung Der gesamte SSB wird als Einheit betrachtet Vermeidung der Putzfrauenregelung mit Kosten von CHF pro Person und Jahr Jeder Samariterverein und Kantonalverband -meldet seine Leute an und rechnet direkt ab -bezahlt die Prämien auf seiner Lohnsumme Unser nächster Schritt: Offerte mit Anschlussmöglichkeit einholen

SSB – Folie 15 © Schweizerischer Samariterbund Teilzeitanstellungen mit einem Jahressalär über CHF Bisher vereinzelte Anfragen an das ZS: Lohnbuchhaltung Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge Pensionskassenlösung Unterstützung bei Anstellungen Unser nächster Schritt: Umfrage bei den KV: Was wird an Unterstützung erwartet?

SSB – Folie 16 © Schweizerischer Samariterbund Teilzeitanstellungen: Zusammenfassung Die Kantonalverbände und Samaritervereine -brauchen Spesenreglemente, um die Spesen zu maximieren; die Wegleitung hilft dabei -müssen die vereinfachte Abrechnung mit der AHV-Ausgleichskasse kantonal umsetzen Die Zentralorganisation kann -eine nationale Lösung für die Berufsunfall- Versicherung anbieten -bei den Kantonalverbänden den weitergehenden Bedarf an Unterstützung im Bereich Personaladministration erfragen

SSB – Folie 17 © Schweizerischer Samariterbund Teilzeitanstellungen Abschluss Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fragen?