Rzeszów – Podpromie Halle

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 Präsentation transkript:

Rzeszów – Podpromie Halle Europäische Entwicklungen zur Verbesserung der Chancen von Menschen mit Behinderung Arbeit zu finden Ein Überblick über Europäische Politik und Beispiele guter Praxis Konferenz 24 -25.08.2012 Rzeszów – Podpromie Halle Franz Wolfmayr Präsident EASPD

EASPD European Association of Service Providers for Persons with Disabilities Ziel: Herstellung von Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung, damit sie an der Gesellschaft teilhaben können vertritt mehr als 10.000 Dienstleistungsorganisationen in 34 Europäischen Staaten Sitz mit Geschäftsstelle in Brüssel Arbeitsbereiche: Impact – den Dienstleistungsorganisationen auf Europäischer und Nationaler Ebene eine Stimme geben Information – von der EU zu den Organisationen an der Basis und zurück Innovation – um Menschen mit Behinderung noch besser in der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen zu können Weitere Informationen: www.easpd.eu EASPD

Überblick Dokumente, die für die Thematik von Bedeutung sind UN Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung als Ausgangspunkt Einige Fakten zur Beschreibung der aktuellen Situation von Menschen mit Behinderung in der EU Erfolgreiche Modelle für Arbeit und Beschäftigung

Dokumente, die für die Thematik von Bedeutung sind ILO Konvention Nr. 159 Recht auf Arbeit als Fundamentales Recht, 1983 ILO Konvention Nr. 168 Förderung von Arbeit und Schutz vor Arbeitslosigkeit, 1988 UN Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung (UNCRPD) 3. Mai 2008: UNCRPD ist in Kraft getreten 30. März 2007 - Polen unterzeichnet die UNCRPD, hat aber noch nicht ratifiziert 22. Jänner 2011: UNCRPD tritt in der EU in Kraft Bedeutende Dokumente EASPD

Dokumente, die für die Thematik von Bedeutung sind Direktive der EU des Europäischen Rates 2000/78/EC verordnet einen generellen Rahmen für die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf Europäische Behindertenstrategie 15. November 2010 – mit drei entscheidenden Dokumenten Europäische Behindertenstrategie 2010-2020, Plan zur Einführung mit einer Auflistung von Aktionen 2010-2015 und Hintergrund - Dokument mit Fakten und Zahlen (www.ec.europa.eu) Bedeutende Dokumente

UNCRPD bietet gesetzliche Standards auf der Grundlage einer neuen Sichtweise auf Behinderung: dem Sozialen Modell von Behinderung eine veränderte Sichtweise von “objektiv feststellbaren Bedürfnissen” hin zu “subjektiven Rechten” mit einer entsprechend angepassten Behindertenpolitik ein Wandel in den dahinterliegenden Haltungen von einer paternalistischen zu einer interaktiven Ethik macht Menschen mit Behinderungen von passiven Empfängern von Betreuung zu denen, die selbst entscheiden, welche Wege im Leben sie einschlagen möchten ein Wandel von der ausschließlichen Sicht auf die Bereitstellung von Schutz, Nahrung, medizinischer Versorgung zu Empowerment mit individuellen Entscheidungen, Autonomie und Teilhabe UN Konvention

UNCRPD legt für Arbeit fest: „ein Arbeitsumfeld, das für Menschen mit Behinderungen offen, inklusiv und barrierefrei zugänglich ist“ (Artikel 27) Wirkungsvolle Maßnahmen müssen getroffen werden im Sinne von „angemessenen Vorkehrungen / Anpassungen“, durch die praktische Barrieren, Barrieren im Arbeitsumfeld und in der Gesellschaft beseitigt werden können Artikel 26 erneuert das Recht auf Dienstleistungen zur Habilitation und Rehabilitation, auch wenn sie über rein medizinische Notwendigkeiten hinausgehen der Zivilgesellschaft, Beamten und staatlichen Behörden kommt durch die UNCRPD eine neue Rolle zu, weil sie den Paradigmenwechsel zum sozialen Modell durchsetzen müssen, wenn sie die UNCRPD umsetzen UN Konvention

ZUR AKTUELLEN SITUATION VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN IN DER EU in der EU leben heute rund 80 Millionen Menschen mit einer Behinderung die Beschäftigungsrate liegt bei nur 50% der Menschen im beschäftigungsfähigen Alter die Armutsrate ist um 70% höher als im Rest der Gesellschaft u.a. wegen dem eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt die staatlichen Gesetze sind sehr unterschiedlich es gibt keine Verordnung eines “Europäischen Modells” bester Praxis für Arbeit die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise erhöht die Gefahr, dass Menschen mit Behinderung in Zukunft noch mehr ausgegrenzt werden Aktuelle Situation

Das Problem ist riesig - Wie isst man einen Elefanten? Aktuelle Situation Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung und ihre Teilhabe an der Gesellschaft

Empfehlungen Die Antwort ist: Stück für Stück – Bissen für Bissen Entwickeln Sie Gesetze (z.B. Gleichbehandlung in allen Bereichen) Organisationen (z.B. zivilgesellschaftliche Organisationen) Teilhabemöglichkeiten (Barrierefreiheit, Unterstützung durch Dienstleistungen) Bildung und Ausbildung (Inklusion, Lebenslanges Lernen) Konzepte und Methoden zur Unterstützung Beteiligen Sie die „stakeholder“ (Sozialpartner – auf allen Ebenen, Medien, Parlamente, …) Nutzen Sie verfügbares Wissen und Erfahrung Erstellen und beschließen Sie Aktionspläne Aktuelle Situation

Wirkungsvolle Modelle für Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Die UNCRPD und die EU bevorzugen alle Maßnahmen, die den Zugang zum offenen Arbeitsmarkt für Personen mit Behinderungen ermöglichen. Die Staaten sollen dazu die notwendigen Voraussetzungen schaffen, wie z.B. Gesetze, finanzielle Förderungen, Dienstleistungen (Ad Hoc Kommittee am Ende der UNCRPD Verhandlungen) Supported Employment (SE) – Unterstützte Beschäftigung das Modell wird in Europa und weltweit am häufigsten eingesetzt wirkliche Arbeit mit echter Entlohnung „training on the job“ – Ausbildung in der Arbeit Individualisierte Unterstützung, so lange wie nötig Sheltered Employment - „Angepasste Arbeitsmöglichkeiten“ / Geschützte Arbeit in der EU für ungefähr 3 Millionen Menschen mit Behinderung Lange Geschichte in vielen Staaten mit großen Unterschieden Erfolgreiche Modelle

Supported Employment - SE Orientierung und Beauftragung Fähigkeitsprofil Arbeitsplatzsuche und Kontakt mit Arbeitgebern Betriebliche und außerbetriebliche Unterstützung Sie finden weitere Informationen auf der Webseite der EUSE www.euse.org Erfolgreiche Modelle

Prozess von SE Phase 1 – Orientierung und Beauftragung Informationen zugänglich machen und in angemessener Weise zur Verfügung stellen; dabei unterstützen, dass der Mensch mit Behinderung mit Hilfe dieser Informationen sowie gesammelter Erfahrungen zu einer fundierten Entscheidung gelangt. Am Ende dieser Phase soll er / sie darüber fundiert entscheiden können, ob er/ sie die Unterstützte Beschäftigung zur Arbeitsuche nutzen möchte und mit welcher Organisation er/ sie dies tun möchte. Die Aktivitäten innerhalb dieser Phase variieren je nach konkreter Zielgruppe (Schulabgänger, Personen aus beschäftigungstherapeutischen Maßnahmen oder Tagesbetreuung, Arbeitslose, etc.) oder nach Behinderungsform. Phase 2 – Fähigkeitsprofil Sammeln und Erfassen von Informationen über die Arbeitsuchenden, die für deren Karrierewünsche und die Erwerbstätigkeit relevant sind. Es geht um Interessen, Motivation, Arbeitseinstellungen, Ressourcen und den Unterstützungsbedarf, um realistische Vorstellungen hinsichtlich der eigenen Berufstätigkeit entwickeln zu können. Dieser Planungsprozess ist als persönlicher Entwicklungsprozess gedacht, der die Menschen in die Lage versetzt, ihre eigene Zukunft zu planen und den gewünschten Beruf zu entwickeln. Ein Personenzentriertes Planungsverfahren sollte in dieser Phase angewendet werden (vgl. z.B. http://www.personcentredplanning.eu ). Erfolgreiche Modelle

Prozess von SE Phase 3 - Arbeitsplatzsuche Es gibt keinen besten Weg der Arbeitsplatzsuche. Die SE Dienstleister müssen eine Vielzahl von Aktivitäten setzen, um die Bedürfnisse aller Seiten am besten zu berücksichtigen. Auch wer für die Arbeitsplatzsuche verantwortlich sein soll, lässt sich nicht eindeutig festlegen. Aber auf alle Fälle muss jeder Schritt unter der Kontrolle der Person mit Behinderung stehen, die einen Arbeitsplatz sucht. Dazu muss sie laufend gut beraten werden und alle notwendigen Informationen zur Verfügung haben, damit sie informierte Entscheidungen treffen kann. Für den ersten Kontakt mit potenziellen ArbeitgeberInnen steht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung (Brieflich oder per E-Mail, Telefonisch, Besuch ohne vorherigen Termin/ Kaltakquise, Empfehlung oder Vermittlung durch eine dem Unternehmen bekannte Person, Präsentation vor Unternehmensnetzwerken oder –vertretungen; Einsatz von Werbe- und Präsentationsunterlagen wie Visitenkarten, Broschüren – wichtig sind eigene Broschüren, die speziell für UnternehmerInnen als Zielgruppe konzipiert wurden, Testimonials, Relevante Medienartikel, DVD oder Videolink auf der Homepage) Erfolgreiche Modelle

Prozess von SE Phase 4 – Kontakt mit Arbeitgebern Die Aktivitäten in dieser Phase hängen davon ab, wie das Treffen mit dem Arbeitsgeber gestaltet ist. Wenn wir davon ausgehen, dass ein SE Dienstleister gemeinsam sich gemeinsam mit der arbeitsuchenden Person mit einem Arbeitgeber trifft, dann wird diese Phase entscheidend sein, welches Angebot der Arbeitgeber macht. Mögliche Themen sind: Fähigkeiten, die der Arbeitgeber erwartet Arbeitszeit (evtl. Praktikum oder Erprobung) Arbeitsbedingungen Arbeitsplatzkultur Notwendige Unterstützung für den Arbeitsuchenden Unterstützung, die der SE Dienstleister anbieten kann Unterstützung, die der Arbeitgeber oder Arbeitskollegen anbieten können Bewusstseinsbildung für den Arbeitgeber und die Kollegen, Gesundheits- und Sicherheitsfragen Möglichkeit finanzieller Unterstützung durch Behörden, und so weiter Erfolgreiche Modelle

Prozess von SE Phase 5 – Betriebliche und außerbetriebliche Unterstützung Unterstützungsbedarf, welcher Art und in welchem Umfang hängen von den individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten und der Art der Arbeit ab. Die Bereitstellung der notwendigen Unterstützung ist ein Schlüsselfaktor für das Gelingen von SE und wird in allen Phasen des Vermittlungsprozesses gebraucht. Die professionelle Unterstützung durch eine SE Organisation sollte langsam mit der Unterstützung durch Arbeitskollegen zurückgenommen werden. Der Grad der Unterstützung und die Strategie für die Zurücknahme müssen mit Arbeitgeber, Arbeitskollegen und dem Arbeitsuchenden geplant und überprüft werden. Die Unterstützungsmaßnahmen müssen flexibel auf die Person mit Behinderung abgestimmt sein und können umfassen: Unterstützung in der Arbeit (Führung und coaching im Sozialverhalten, im Finden eines Mentors, in der Klärung der Arbeitskultur, in der Unterstützung beim Erlernen der Arbeitsschritte, im Herausfinden von Karriere und Entwicklungsmöglichkeiten, …) Unterstützung außerhalb der Arbeit (Unterstützung beim Wohnen, Hilfe beim Lösen praktischer Alltagsprobleme wie z.B. beim Transport, bei der Arbeitskleidung, usw., Gespräche über Arbeitsbeziehungen, Unterstützung bei Behördenwegen, Kontakte mit Gesundheitsdiensten, Sozialarbeit, …, Ansprechperson und Ratgeber bei sonstigen Fragen) Erfolgreiche Modelle

SE und FLEXICURITY Erfolgreiche Mechanismen, die SE quer durch Europa unterstützen und flexicurity verbessern: Zuständigkeit für SE bei der regulären Arbeitsverwaltung Lohnkostenzuschüsse – ermutigen Arbeitgeber, dass sie Menschen mit Behinderung beschäftigen, damit verbunden Unterstützung durch Job Coaches Quotensysteme – Kann mehr Jobangebote erzielen, entscheidend ist aber immer dass der richtige Arbeitnehmer am richtigen Arbeitsplatz ist (“job matching”) Soziale Sicherheit – Systeme, die so entwickelt sind, dass sie den Arbeitnehmern mit Behinderung erlauben, zwischen Arbeit und einem Leben ohne Arbeit oder mit reduzierter Arbeit entsprechend ihren Möglichkeiten zu wechseln – die “benefit Falle” ist zu vermeiden Arbeitsverträge – Flexible Verträge in Bezug auf Arbeitszeit, Arbeitsdauer, usw. erleichtern es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Hürden bei der Arbeitsaufnahme zu überwinden. Monitoring Erfolgreiche Modelle

„Geschützte Arbeit“ / „Angepasste Arbeit“ In fast allen Europäischen Staaten entwickelt Als eine der Spezialmaßnahmen für Menschen mit Behinderung Sonderschulen im Bildungsbereich Wohnheime zum Leben Werkstätten zum Arbeiten Aktuelle Fragestellungen: Ihre gesellschaftliche Aufgabe: Rehabilitationseinrichtungen im Übergang zu Arbeit oder Arbeitsplätze Ihr Konzept: mehr ausbildungsorientiert oder mehr an sozialer Rehabilitation orientiert Ihre Wirkung und ihre Ergebnisse Ihr Bezug zur UN Konvention Erfolgreiche Modelle

„Geschützte Arbeit“ / „Angepasste Arbeit“ Gemäß UNCRPD bedeutet Arbeit: mehr als das simple Bereitstellen von arbeitsähnlichen Aktivitäten (als Maßnahmen zur Rehabilitation müssen sie zeitlich befristet werden) den Genuss aller Arbeitsrechte wie Bezahlung, Sozialversicherung, Vertretung durch Gewerkschaften, … Möglichkeit sozialer Teilhabe (wirtschaftliche Unabhängigkeit, Familiengründung, Sinn für seinen Beitrag zur nationalen Ökonomie und zum nationalen Wohlstand, …) Werkstätten müssen in diese Richtung weiter entwickelt werden! Erfolgreiche Modelle

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! Franz Wolfmayr Präsident – EASPD Av. d’Auderghem 63 / Oudergemlaan 63 B – 1040 Brussels Tel +32 2 282 46 10 – Fax +32 2 230 72 33 www.easpd.eu - info@easpd.eu