Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

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 Präsentation transkript:

Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12 Friedrich-Schiller-Schule Renningen Grund- und Werkrealschule Grundschulempfehlung Schuljahr 2011/12

Schulgesetzänderung Dezember 2011 ... über das Aufnahmeverfahren für die Realschulen und Gymnasien der Normalform §1: Grundschulempfehlung (GE) aufgrund pädagogisch-fachlicher Sicht (Beschluss der Klassenkonferenz) als pädagogische Gesamtwürdigung : „...die Leistungen in den einzelnen Fächern und Fächerverbünden müssen erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird.“ §2: Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten ... kann ein „besonderes Beratungsverfahren“ erfolgen. §3: Die Erziehungsberechtigten entscheiden, welche weiterführende Schulart ihr Kind besucht. Sie müssen die Grundschulempfehlung der aufnehmenden Schule nicht vorlegen. Folie 2

Ablauf des Übergangsverfahrens Informationsabend der Grundschule mit den weiterführenden Schulen + beruflichen Schulen Januar 2012 Intensive Beratung der Eltern durch die Grundschullehrkräfte bis 17.2.12 bis 14.02.12 Grundschulempfehlung wird erstellt Ausgabe der Halbjahresinformation mit der Grundschulempfehlung an der Friedrich-Schiller-Schule Fr, 17.02.12 Anmeldung aller Kinder an den weiterführenden Schulen, auch wenn Beratungsverfahren nicht abgeschlossen 28./29.3.

Grundschulempfehlung Beschluss der Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin/ des Schulleiters Grundlagen Pädagogische Gesamtwürdigung schulische Leistungen Lern- und Arbeitsverhalten bisherige Entwicklung des Kindes Stärken und Lernpräferenzen Entwicklungspotential Orientierungshilfe Halbjahresinformation ∅ in D u. M mind. 2,5 ▶ Gymnasium mind. 3,0 ▶ Realschule Eine Empfehlung für das Gymnasium, die Realschule oder die Hauptschule/ Werkrealschule wird ausgesprochen, wenn erwartet werden kann, dass das Kind den Anforderungen der weiterführenden Schulart entspricht.

Grundschulempfehlung allgemeine Regelung Neu: Gemeinsame Ausgabe von Halbjahresinformation, Grundschulempfehlung Neu: Zeitfenster der Ausgabe 1. Februar 2012 bis spätestens 1. März 2012 Neu: Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am „besonderen Beratungsverfahren“ wünschen Rückmeldung der Eltern muss spätestens 4 Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung erfolgen

Formularsatz der Grundschulempfehlung

Formularsatz der Grundschulempfehlung

Formularsatz der Grundschulempfehlung

Formularsatz der Grundschulempfehlung

Formularsatz der Grundschulempfehlung

Das „besondere Beratungsverfahren“ Neu: Eltern wählen ein Beratungspaket aus Grundschulen geben Anmeldungen an zuständige schulfremde Beratungslehrkraft.

Formale Schritte zum „besonderen Beratungsverfahren“ Eltern erhalten GE mit der Halbjahresinformation Klasse 4 GE muss weiterführender Schule nicht vorgelegt werden GE ist Anmeldeformular zur Teilnahme am „besonderen Beratungsverfahren“ beigelegt Eltern melden innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt der GE der Grundschule ihre Teilnahme am „besonderen Beratungsverfahren“ mit Grundschulen geben Anmeldungen an zuständige schulfremde BL BL planen Erstgespräche sowie mögliche Termine für Gruppentestungen Folie 12

Schritte der BL im „besonderen Beratungsverfahren“ Einladung zum Erstgespräch durch BL möglich über Sekretariat der zuständigen Grundschule (Formular mit Terminvorschlag) Erstgespräch mit Eltern Anliegen und Fragestellungen herausarbeiten, die in Einzelfällen bereits geklärt werden Hypothesengeleitete Planung diagnostischer Schritte BL berät mit den Eltern, ob eine Testung sinnvoll ist BL entscheidet je nach Fragestellung über Art des Verfahrens sowie die Testform (Einzel/Gruppe) Rückmeldegespräch mit den Eltern diagnostische Ergebnisse werden hinsichtlich Elternanliegen reflektiert Folie 13

Zentrale Aufgabe der BL ist die Unterstützung und Begleitung von Eltern bei deren Entscheidungsfindung. Unabhängig vom Verlauf der Beratung sowie möglicher Testergebnisse können Eltern sich für eine Schulart entscheiden und ihr Kind dort anmelden. (Elternwille) Die Eltern entscheiden, wer von Inhalten und Verlauf der Beratung Kenntnis erhält. Das gilt auch für Testergebnisse. (Schweigepflicht) Folie 14

Beratungsverfahren: Was ändert sich? Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend Elternmotivation für Beratung – Beratungsverfahren als einer von zwei Wegen, eine Änderung der verbindlichen GS-Empfehlung anzustreben Entspricht auch Gemeinsame Bildungsempfehlung nicht den Wünschen der Eltern, Aufnahmeprüfung als letzter Ausweg Elternmotivation für Beratung – Durch Stärkung des Elternwillens, entscheiden Eltern, an welcher Schulart sie ihr Kind anmelden Beratung kann nun für vielerlei Fragestellungen und Anliegen genutzt werden. Eltern erweitern ihre Informationsbasis, auf deren Grundlage sie eine Entscheidung über den Bildungsweg ihres Kindes treffen Folie 15

Beratungsverfahren: Was ändert sich? Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend Kein Erstgespräch keine Klärung der Elternanliegen Die Änderung der GE hin zu einer höheren Schulart wurde bisher als gemeinsames Anliegen aller Eltern, die am Beratungsverfahren teilnahmen, zugrunde gelegt Erstgespräch zur Klärung von Anliegen und Fragestellungen Anliegen und Fragestellungen der Eltern können vielfältig sein, Kind, Schularten sowie regionale Schulangebote betreffen Möglicherweise kann das zentrale Elternanliegen hier bereits geklärt und die Beratung beendet werden Folie 16

Beratungsverfahren: Was ändert sich? Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend Testdiagnostisches Vorgehen für alle streng vorgegeben Gruppentestungen mit PSB4-6R sowie CFT20- Teil 1 mit dem Ziel „möglichst neutrale Informationen“ zum Leistungsstand und -potential des Kindes zu erhalten Hypothesengeleitete Planung diagnostischer Schritte Fragestellungen und Anliegen der Eltern als Ausgang diagnostischer Schritte - Einbeziehung Dritter möglich (Schweigepflicht) Tests optional – über Art des Verfahrens und Testform (Einzel-/ Gruppentestung) entscheidet BL Gruppentestungen weiter möglich Folie 17

Beratungsverfahren: Was ändert sich? Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend Rückmeldegespräch Eltern, Klassenlehrkraft, BL Sichtweisen zur GE wurden in einem kurzen Gespräch durch Beobachtungen während der Testung sowie Testergebnisse ergänzt Gesprächsteilnehmer/innen waren festgelegt. Die Eltern konnten wählen, ob die Klassenlehrkraft dabei war Rückmeldegespräch mit Eltern Diagnostische Ergebnisse (Tests, Fragebogen, Beobachtungen, Informationen Dritter etc.) werden hinsichtlich des Elternanliegens reflektiert BL und Eltern entscheiden, in wie weit die Teilnahme Dritter sinnvoll ist (Einverständnis der Eltern notwendig) Folie 18

Beratungsverfahren: Was ändert sich? Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend Gemeinsame Bildungsempfehlung (GBE) GBE durch Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung, BL hat eine Stimme GBE für Eltern verbindlich Bei Dissens Anmeldung zur zentralen Aufnahmeprüfung für die gewünschte weiterführende Schulart möglich Elternrecht GBE entfällt Weder Klassenkonferenz noch BL geben aufgrund der durch das Beratungsverfahren erweiterten Informationsbasis ein Votum ab Eltern entscheiden, inwieweit sie die Inhalte und Ergebnisse der Beratung nutzen Folie 19

Beratungsverfahren: Was ändert sich? Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend keine Vertraulichkeit Anmeldung über Grundschule In der Regel Eltern im Beisein der Klassenlehrkraft über Beobachtungen und Ergebnisse der Testungen informiert Information an Klassenkonferenz über zusätzliche Informationen durch Test und Rückmeldegespräch Vertraulichkeit, Schweigepflicht Anmeldung über Grundschule Eltern entscheiden, wer Kenntnis über Inhalte der Beratung bzw. mögliche Testergebnisse erhält Schweigepflichtsentbindung zur Einbeziehung Dritter (z.B. Lehrkräfte) Lehrkräfte werden in der Regel nicht über neue Erkenntnisse (z.B. Testergebnisse) informiert Folie 20

Beratungsverfahren: Was ändert sich? - Zusammenfassung - Bis zum Schuljahr 2010/11: GS-Empfehlung bindend Ab dem Schuljahr 2011/12: GS-Empfehlung empfehlend Elternmotivation für Beratung – mögliche Änderung der GE Kein Erstgespräch keine Klärung der Elternanliegen Festgelegtes testdiagnostisches Vorgehen für alle (Gruppentestung) Festgelegtes Rückmeldegespräch Eltern, Klassenlehrkraft, BL GBE durch Klassenkonferenz BL hat eine Stimme keine Vertraulichkeit Elternmotivation für Beratung – individuelle Fragestellungen Erstgespräch zur Klärung von Anliegen und Fragestellungen Hypothesengeleitete Planung diagnostischer Schritte, Test optional Rückmeldegespräch mit Eltern als gemeinsame Reflexion GBE entfällt, BL hat keine formal entscheidende Rolle bei der GE Vertraulichkeit, Schweigepflicht Folie 21

Organisatorischer und zeitlicher Rahmen Schuljahr 2011/12 Informations- und Beratungsgespräch Klassenlehrkraft-Eltern über beabsichtigte GE bis 17.2.2012 Ausgabe der GE mit Halbjahresinformation Kl.4 1.2. - 1.3.2012 Mögliche Anmeldung der Eltern zur Teilnahme am „besonderen Beratungsverfahren“ über GS 4 Tage nach Erhalt der GE Anmeldung ALLER Kinder an den weiterführenden Schulen, auch wenn Beratung nicht abgeschlossen 28./29.3.2012 „Besonderes Beratungsverfahren“ durch BL bis 3.5.2012 Änderung der Schulanmeldung nach „besonderem Beratungsverfahren“ möglich bis 10.5.2012 Folie 22

Das Kind richtig einschätzen Vergessen Sie bitte nicht, dass bei der Entscheidung für eine Schulart Ihr Kind im Mittelpunkt stehen sollte! Bitte beobachten Sie möglichst objektiv: 1. Wie fasst mein Kind Neues auf? Je mehr ein Kind in der weiterführenden Schule lernen muss, desto besser muss die Auffassungsgabe sein. Wie schnell versteht es Anweisungen für häusliche Tätigkeiten? Findet es selbstständig Lösungen? Wie viel Hilfe braucht es um neuen Stoff aus der Schule zu Hause umsetzen zu können?

2. Wie gut ist das Gedächtnis meines Kindes? Wie schnell lernt es auswendig? Wie gut kann es sich das Gelernte nach längerer Zeit wiedergeben? Wie viel kann es vom Unterricht zu Hause erzählen? Wie viel Übung braucht es zum Erlernen neuen Stoffes?

3. Welchen sprachlichen Entwicklungsstand hat mein Kind? Besonders im Gymnasium werden hohe Anforderungen an die Sprachfähigkeit gestellt. Wie groß ist sein Wortschatz? Wie erklärt es Sachverhalte, wie erzählt es? Wie berichtet es von Gelesenem/Gesehenem/Erlebtem? Wie sicher und flüssig schreibt es?

4. Wie lernt und arbeitet mein Kind? Die Begabung eines Kindes alleine sichert keinen Schulerfolg. Lern- und Arbeitstechniken werden in höheren Klassen immer wichtiger. Wie selbstständig arbeitet es? Wie ausdauernd kann es arbeiten? Wie zuverlässig bearbeitet es (unangenehme) Aufgaben? Wie sorgfältig arbeitet es?

5. Wie konzentrationsfähig ist mein Kind? Wie lange bleibt es bei der Sache? Wie reagiert es beim Spielen oder Arbeiten auf Störungen? Kann es auch langweilige Aufgaben konzentriert erledigen? 6. Wie verhält sich mein Kind in der Gemeinschaft? Das Lernen hängt stark vom Wohlbefinden in der Gemeinschaft ab. Kontaktängste/Anpassungsschwierigkeiten erschweren das Lernen. Wie sind die Kontakte zu Kindern und Erwachsenen? Wie verhält es sich in besonderen Situationen (z.B. Festen, Urlaub,..)

7. Wie belastbar ist mein Kind? Die neuen Bedingungen an der weiterführenden Schule stellen hohe Anforderungen an die körperliche und seelische Belastbarkeit. Welche Reaktionen zeigt es vor besonderen Ereignissen? Wie stabil ist seine Gesundheit? Wie groß ist das Durchhaltevermögen z.B. bei körperlichen Belastungen, beim Üben eines Musikinstruments, ...

Anmeldung bei den weiterführenden Schulen Für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung Mittwoch, 28. März 2012 Donnerstag, 29. März 2012 Für Schülerinnen und Schüler die am besonderen Beratungsverfahren teilgenommen haben Bis spätestens Donnerstag, 10. Mai 2012

Anmeldung Vorlage der Bestätigung der Grundschule Keine Vorlage der Grundschulempfehlung bzw. des Halbjahreszeugnisses Ausnahmen: Privatschulen Bilinguale Gymnasien Gymnasien mit Hochbegabtenzügen Aufnahmekriterien: Die Entscheidung darf nicht von der GSE abhängig gemacht werden – weiterführende Schulen müssen sich ihr eigenes Bild machen. Die Wahl der Eltern ist für die Schule und die Schulverwaltung rechtsverbindlich. Es besteht aber kein Anspruch auf eine bestimmte Schule.

Rückmeldung der weiterführenden Schule Mehrfachan-meldungen werden unterbunden Grundschule führt Übersicht über die Anmeldung ihrer Schülerinnen und Schüler Anmeldebe-stätigung darf keine Aufnahme-bestätigung sein

Rückmeldung Kind wird anderer Schule zugeteilt Meldung weiterführende Schule an Grundschule Kind erreicht Ziel der Grundschule nicht oder Kind wiederholt freiwillig Klasse 4 Meldung Grundschule an weiterführende Schule Kooperation Grundschule – weiterführende Schule Gespräche über einzelne Schüler sind nur mit Zustimmung (Einverständniserklärung) der Eltern möglich.

Vorstellung der Schulprofile WRS / RS / Gym / BS Informationsveranstaltung zum Übergang von der Grundschule in weiterführende Schulen Vorstellung der Schulprofile WRS / RS / Gym / BS   Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren, im Dezember 2011 haben Sie die Einladung zum Infoabend bezüglich der neuen Regelungen zum Übergang von der Grundschule in weiterführende Schulen am 17. Januar 2012 erhalten. In dieser Einladung wurde auch schon der zweite Infoabend zu diesem Thema am 31. Januar 2012 angekündigt. Hiermit lade ich Sie auch im Namen der Schulleiterin der Friedrich-Silcher-Schule Malmsheim, Frau Hochmuth zu diesem Infoabend am Dienstag, 31. Januar 2012, um 19 Uhr in die Aula des Schulzentrums Renningen herzlich ein. Es erwarten Sie 4 Vorträge zu den Schulprofilen der weiterführenden Schulen: ab 19.00 Uhr zur Werkrealschule Herr Rektor Kicherer ab 19.30 Uhr zur Berufsschule Frau Binder ab 19.50 Uhr zur Realschule Frau Realschulrektorin Renner ab 20.30 Uhr zum Gymnasium Herr Oberstudiendirektor Klingler Einlass in die Aula ist nur zu Beginn der Vorträge möglich! Die Werkrealschule bietet am 08. März, die Realschule am 15. März und das Gymnasium am 02. März eine Schulführung an (wird nochmals mit Zeitangabe in den Stadtnachrichten veröffentlicht.) gez. G. Kicherer (Rektor)