Informationen über die gymnasiale Oberstufe

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 Präsentation transkript:

Informationen über die gymnasiale Oberstufe

Am WG Waiblingen kann erworben werden: die allgemeine Hochschulreife (mit zwei Fremdsprachen) oder der schulische Teil der Fachhoch-schulreife unter bestimmten Voraussetzungen frühestens nach der Jahrgangsstufe I

Welche Fremdsprachen muss wer besuchen, um die allg. HSR zu erwerben?

Grundsätzliches zu den Jahrgangsstufen 1 und 2 Unterricht erfolgt in einem Pflichtbereich und in einem Wahlbereich (untergliedert in drei Aufgabenfelder sowie dem Fach Sport) Unterrichtsfächer werden in Kursen angeboten. Ein Kurs = ein halbes Schuljahr Jgst. 1/I Jgst. 1/II Jgst. 2/I Jgst. 2/II

Die Benotung in den Kursen erfolgt nach Punkten: Note 1: 15 / 14 / 13 Punkte je nach Tendenz Note 2: 12 / 11 / 10 Punkte je nach Tendenz Note 3: 9 / 8 / 7 Punkte je nach Tendenz Note 4: 6 / 5 / 4 Punkte je nach Tendenz Note 5: 3 / 2 / 1 Punkte je nach Tendenz Note 6: 0 Punkte

Neben den Klausuren müssen im Verlauf der Jgst. 1 und 2 in mind Neben den Klausuren müssen im Verlauf der Jgst. 1 und 2 in mind. drei unterschiedlichen Fächern andere gleichwertige Leistungsnachweise erbracht werden (z.B. Hausarbeit, Referat, Projekt) jeder Leistungsnachweis wird wie eine Klausur gewichtet

Folgende Kurse sind in den Jgst. 1 und 2 verbindlich zu belegen:

Zusätzlich können folgende Fächer freiwillig belegt werden:

Bei den Fächern lassen sich folgende Besonderheiten unterscheiden: Profilfach: Wirtschaft Kernkompetenzfächer: Mathematik, Deutsch und Fremdsprachen (weitergeführt oder neu beginnend)

Bei der Berechnung der Gesamtqualifikation zählen die Noten der jeweiligen Kurse nicht alle gleich. Man unterscheidet: Zweifach gewertete Kurse das Profilfach Wirtschaft ein weiteres Fach nach Wahl des Schülers. Es muss sich dabei um ein schriftlich geprüftes Kernkompetenzfach handeln. D.h. zur Wahl stehen Mathematik, Deutsch, Englisch oder Franz. A (Die Wahl erfolgt spätestens am Schultag nach der Zeugnisausgabe für den 1. Kurs der Jahrgangsstufe 2)

Einfach gewertete Kurse (In den Jgst. 1 und 2 müssen mind Einfach gewertete Kurse (In den Jgst. 1 und 2 müssen mind. 25 einfach gewertete Kurse besucht werden)

Fünf Prüfungsfächer Abiturprüfung vier schriftliche Prüfungen (in den vier Fächern der schriftlichen Prüfung kann freiwillig bzw. auf Wunsch des Prüfungsvorsitzenden auch eine zusätzliche mündliche Prüfung stattfinden. In diesem Fall wird die schriftliche und mündliche Leistung im Verhältnis 2:1 gewichtet).

Mögliche Prüfungsfächerkombinationen 1. Wirtschaft 2. Mathematik oder 3. Deutsch Englisch, Franz. A 4. ggf. besondere Lern-leistung GGK, Religion bzw. Ethik, Global Studies, Chemie, Physik, Biologie Deutsch, Englisch, Franz. A, GGK, Religion oder Ethik, Global Studies, Chemie, Physik, Biologie 5. ggf. besondere Lernleistung Englisch, Franz. A, Franz. B, Spanisch B Englisch, Franz. A, Franz. B, Spanisch B, GGK, Religion bzw. Ethik, Global Studies, Chemie, Physik Biologie, DV, Sport Deutsch, Englisch, Franz. A, Franz. B, Spanisch B, GGK Religion bzw. Ethik, Global Studies, Chemie, Physik, Biologie, DV, Sport

Gesamtqualifikation Die Gesamtqualifikation (Notendurch-schnitt des Abiturzeugnisses) setzt sich aus drei Blöcken zusammen. In jedem Block muss eine bestimmte Mindestqualifikation erreicht werden.

Erster Block (einfach gewertete Kurse) 22 einfach gewertete Kurse mit zusammen mind. 110 Punkten (d.h. Durchschnitt von mind. 5 Punkten) müssen angerechnet werden höchstens 5 der abzurechnenden 22 Kurse dürfen unter 5 Punkten liegen (Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht)

Unter den 22 anzurechnenden einfach gewerteten Kursen müssen sein: die ersten drei Kurse (1/I, 1/II, 2/I) der drei einfach gewerteten Prüfungsfächer (die Kurse 2/II dieser drei Fächer zählen zum dritten Block) folgende Kurse (sofern sie nicht schon durch die Prüfungsfächer eingebracht werden):

Deutsch. 4 Kurse Fremdsprache (Niveau A oder B). 4 Kurse Mathematik Deutsch 4 Kurse Fremdsprache (Niveau A oder B) 4 Kurse Mathematik 4 Kurse GGK 4 Kurse Naturwissenschaft 4 Kurse DV bzw. GS 2 Kurse Franz. B bzw. Sp. B 1 Kurs aus Jahrgangsstufe 2 (nur für die Schüler, die den für die Zuerkennung der allg. HSR erforderlichen Unterricht in der zweiten Fremdsprache noch nachweisen müssen und als verpflichtend zu belegende Fremdsprache Englisch gewählt haben)

Die Pflichtkurse sind durch die besten weiteren Kurse aus beiden Jahrgangsstufen auf 22 aufzufüllen. (Wenn die verbindlich einzubringenden Kurse die Anrechnung von Religions- oder Ethikkursen nicht mehr zulassen, können bis zu 2 Kurse aus GGK der Jgst. 1 ausgetauscht werden).

Zweiter Block (zweifach gewertete Kurse) Von den beiden zweifach gewerteten Fächern werden jeweils die Kurse aus 1/I, 1/II und 2/I doppelt gewertet. Dazu kommen die Kurse aus 2/II dieser beiden Fächer mit einfacher Wertung.

höchstens 2 der 6 doppelt gewerteten Kurse dürfen unter 5 Punkten liegen im zweiten Block müssen zusammen mind. 70 Punkte erreicht werden. (Das entspricht einem Durchschnitt von 5 Punkten)

Dritter Block (Abiturprüfungsblock) Hierzu zählen die Ergebnisse der 5 Prüfungsfächer in dreifacher Wertung und die Kurse 2/II in den 5 Prüfungsfächern in einfacher Wertung

Im Abiturprüfungsblock müssen insgesamt mind Im Abiturprüfungsblock müssen insgesamt mind. 100 Punkte erreicht werden. (Das entspricht einem Durchschnitt von 5 Punkten) In zwei Prüfungsfächern, darunter einem doppelt gewerteten Fach, müssen jeweils mind. 20 Punkte erreicht werden

Besondere Lernleistung / Seminarkurs Im Rahmen eines Seminarkurses kann eine besondere Lernleistung erbracht werden. Der Seminarkurs findet in den Jahrgangsstufen 1/I und 1/II mit drei Wochenstunden statt.

Die besondere Lernleistung kann nach Wahl und unter bestimmten Voraussetzungen entweder die 4. schriftliche Abiturprüfung, sofern das Prüfungsfach nicht zweifach gewertet wird, oder die 5. mündliche Abiturprüfung ersetzen.

Voraussetzungen: in der besonderen Lernleistung wurden mind. 5 Punkte erreicht fachlicher Schwerpunkt weist Profilbezug auf besondere Lernleistung kann darüber hinaus eindeutig einem Fach zugeordnet werden, das als schriftliches Prüfungsfach hätte gewählt werden können

die vorgeschriebene Prüfung in einer Fremdsprache kann nicht durch eine besondere Lernleistung ersetzt werden

Falls die Anrechnung erfolgt, geht die besondere Lernleistung in vierfacher Wertung in den Abiturprüfungsblock ein. Wenn die besondere Lernleistung nicht auf das vierte Prüfungsfach oder die mündliche Abiturprüfung angerechnet wird, besteht die Möglichkeit die erzielten Punkte in zweifacher Wertung in die Gesamtqualifikation einzubringen

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