Veranstalter und Funktionäre

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 Präsentation transkript:

Veranstalter und Funktionäre Herzlich Willkommen zur Ausbildung für Veranstalter und Funktionäre

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe Startrichter Er hat sich zu vergewissern, dass die Vorschriften für den Start richtig befolgt werden. Er stellt Verspätungen und Fehlstarts fest. Er stellt Verstöße gegen die Ausrüstungsbestimmungen fest und sofort die durch das Reglement vorhergesehenen Maßnahmen. Er meldet am Schluss des Rennens dem Schiedsrichter die Namen der Wettkämpfer, die nicht am Start erschienen sind, einen Fehlstart gemacht oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben. Das Aufrufen der Läufer, das einsammeln von Torkarten und Handzeitnahme (??) gehört nicht zu den Aufgaben des Startrichters. Der Startrichter muss ein Startprotokoll führen, das unter anderem lückenlose Aufzeichnungen der startenden Wettkämpfer enthält, auch für die Wettkämpfer, die auf der Startliste erscheinen, jedoch nicht am Start sind, müssen benannt sein, außerdem Fehlstarts, Verspätungen am Start und andere Vorkommnisse am Start. Der Startrichter muss sofort nach Beendigung des Rennens Fehlstarts dem Schiedsrichter melden. “ohne Vorstart“

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe Der Starter Er ist für die Vorbereitungszeichen und den Startbefehl sowie für die Genauigkeit der Zeitabstände verantwortlich. Er überträgt dem Hilfsstarter die Kontrolle der Wettkämpfer. Der Hilfsstarter (Art. 612.2) Er ist für den Aufruf der Wettkämpfer in richtiger Reihenfolge am Start verantwortlich. Der Startbefehl (Art. 613.4) 10 Sekunden vor dem Start erhält der Wettkämpfer vom Starter ein Zeichen „10 Sekunden“; fünf Sekunden vor dem Start zähl er 5, 4, 3, 2, 1, und gibt den Startbefehl „Los, Go, Partez“ In vielen Fällen können die Wettkämpfer die Startuhr einsehen und erhalten von dort akustische Zeichen, die anstelle des Zählens vom Starter stehen. Slalom unregelmäßiger Startbefehl: „Achtung – Los“ (Art. 805.3) Startzeit innerhalb von 10 Sekunden. „Starter“

Alpine Wettbewerbe - Slalom Start Durchführung Im Slalom wird in unregelmäßigen Zeitabständen gestartet 805.1 Der Läufer muss spätestens 10 sek. nach dem Startbefehl starten 805.3 Ein Slalom wird in 2 Läufen auf verschiedenen Kursen durchgeführt Beide Läufe sollen an einem Tag durchgeführt werden 806.1

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe Der Startraum (Art. 613.1) Dieser ist so abzusperren, dass sich in diesem nur die am Start notwendigen Funktionäre, der Wettkämpfer und ein Trainer, der Wettkämpfer begleitet, befinden. Der Startraum ist – wenn möglich – gegen ungünstige Witterungsverhältnisse zu schützen, ideal natürlich ein Starthaus. Für den Wettkämpfer, Trainer, Mannschaftsführer, Serviceleute usw. ist vor dem eigentlichen Startraum ein eigener Platz abzusperren, wo sich diese ungehindert vom Publikum aufhalten können. Im Startraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht erlaubt.

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe Ausführung des Starts (Art. 613.3) Unmittelbar hinter den Startenden darf sich weder ein Funktionär noch ein Betreuer aufhalten, der den Start begünstigen oder behindern könnte. Der Wettkämpfer darf keine Hilfe in Anspruch nehmen. Der Starter darf den Wettkämpfer nicht berühren. Verspätung am Start (Art.613.6) Ein Wettkämpfer, der sich nicht zur Zeit am Start befindet wird disqualifiziert. Der Startrichter kann jedoch eine Verspätung entschuldigen, sofern diese seiner Meinung nach auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. In Zweifelsfällen darf die Jury den Start unter Vorbehalt erlauben.

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe Gültiger Start und Fehlstart (Art. 613.7) Beim Start der Wettkämpfe mit festgelegten Startzeiten hat der Wettkämpfer auf das Startsignal hin zu starten. Die Startzeit ist gültig, wenn sie innerhalb der folgenden Grenzen liegt: 5 Sekunden vor und 5 Sekunden nach der festgesetzten Startzeit. Jeder Wettkämpfer, der nicht innerhalb dieser Zeitspanne startet, wird disqualifiziert. Start Stop Wenn über Funk die Durchsage „Start Stop“ kommt, Start unterbrechen und Info über Funk welche Läufer in Sichtweite Start noch auf der Strecke sind.

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe Checkliste für Startrichter Handzeitmessung eingerichtet, synchronisiert und funktioniert. Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden Starnummern - ausreichend Ersatznummern Starttor - Stimmen die vorgeschriebenen Starttormasse. - Bestehen wenn notwendig zwei unabhängige Kontaktschalter - Ist der Starttorstab richtig eingeschraubt - Ist die Höhe des Kontaktschalters markiert - Sind identische Starttorstäbe als Ersatz vorhanden - Sind die Starttorpfosten solide befestigt. Startbereich - Richtig Abgesperrt - einschließlich Vorstart

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe Zielrichter Der Zielrichter überwacht die Einhaltung der Regeln für die Zielorganisation - Kontrollposten am Ziel - Zeitmessung und den Absperrdienst Er muss sich jederzeit mit der Jury in Verbindung setzten können (Funk) 601.3.4 Der Zielrichter muss ein Zielprotokoll führen, in dem alle Läufer, die die Ziellinie passiert haben, protokolliert sind, auch für die Läufer, die durch Qualifikation ausgeschieden, jedoch durch das Ziel gefahren sind, müssen aufgeführt sein.

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe Durchfahren des Zieles Bei elektrischer Zeitmessung wird die Zeit gestoppt, wenn der Wettkämpfer mit irgendeinem Teil des Körpers oder seine Ausrüstung die Ziellinie kreuzt und damit den Lichtstrahl der Fotozelle unterbricht. Die Zeit kann also bei Stürzen im Ziel gestoppt werden, ohne dass beide Füße des Wettkämpfers die Linie zwischen den Zielstangen passiert haben. Damit die gestoppte Zeit gültig wird, muss der Wettkämpfer jedoch die Ziellinie sofort nachher mit oder ohne Ski kreuzen. Bei Handzeitnahme wird die Zeit gestoppt, wenn ein Teil des Wettkämpfers die Ziellinie kreuzt. Der Kontrollpfosten am Ziel stellt die korrekte Zieldurchfahrt fest. Im Zielraum sowie im Bereich der abgesperrten Strecke ist die Verwendung von Mikrophonen, die nicht mit Einverständnis des Organisators installiert wurden, nicht erlaubt.

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe Der Zielraum (Art.615.1) Der Zielraum muss sich in gut sichtbarer Lage befinden, möglichst breit angelegt sein und eine lange, sanft auslaufende, ebene Zielausfahrt aufweisen. Er muss glattgetretten und gut vorbereitet sein, damit ein leichtes Anhalten möglich ist. Beim Setzen der letzten Tore ist darauf zu achten, dass die Wett- kämpfer in einer möglichst natürlichen Linie in das Ziel geführt werden, also keine „Hacken“ vor dem Ziel, den das bedeutet Gefahr für den Rennläufer, die Funktionäre und für die Zeitmessanlage. Die Zielanlagen müssen geschützt sein, z.B. mit Stroh in Säcken, Schaumgummi, Schneemauern, aussägen der Lichtschrankenpfosten etc. um Verletzungen für den Wettkämpfer auszuschließen.

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe Der Zielraum (Art.615.1) Der Zielraum ist völlig abzusperren, damit keine Unbefugten Zutritt haben. Es ist außerdem darauf zu achten, dass keine Gegenstände – auch keine Ski von Wettkämpfern – im Zielraum liegen. Außerdem muss der Organisator einen „inneren Zielraum“ mit einer gut sichtbaren Linie abgrenzen, der vom Wettkämpfer auf Ski zu erreichen ist (der Wettkämpfer kann dort seine Ski präsentieren). Ein weiterer, vom eigentlichen Zielraum getrennter Aufenthaltsort ist einzurichten, wo der Läufer z.B. Interviews geben und mit dem Mannschaftsführer sprechen kann. Die Ziellinie muss durch zwei Stangen oder vertikale Stoffbänder markiert sein, welche durch ein Band mit der Bezeichnung „Ziel“ verbunden sind; die Ziellinie ist mit einer geeigneten Farbe zu markieren – Umweltschutz beachten! Es ist darauf zu achten, dass die für die einzelnen Disziplinen vorgeschriebene Mindestbreite des Zieles eingehalten wird. Abfahrt: 15 m Super G: 15 m Riesenslalom: 10 m Slalom: 10 m

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe Checkliste für Zielrichter: Handzeitmessung - eingerichtet, synchronisiert und funktioniert. - Anzeigegenauigkeit 1/100 Sekunden Lichtschranke - Sind wenn notwendig zwei Fotozellen vorhanden - Sind sie an vier Pfosten befestigt - Sind die 20cm Abstand nicht überschritten - Sind die Lichtschranken nicht zu hoch angebracht - Sind die Pfosten richtig angesägt - Ist die Zeitmessung richtig abgesichert damit das Verletzungsrisiko gering ist. - Ziellinie markiert Zielraum - ausreichend und plan - komplett abgesperrt - Anzeigetafel außerhalb des Zielraumes - bei höherwertigen Rennen Werbelinie markiert „Handzeitnehmer“

Gemeinsame Bestimmungen für Alpine Wettbewerbe Start und Ziel, Zeitmessung und Rechnungswesen (II) Es wird die zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird; bei einem Sturz auch durch einen Ski. Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen, egal ob mit oder ohne Ski! 611.3.1 Bei Ausfall des elektronischen Zeitnahmesystems A gelten die Zeiten des Zeitnahmesystems B, bei Ausfall beider elektronischer Zeitnahmesysteme werden gemäß 611.3.2.1 berechnete (korrigierte) Nettohandzeiten für gültig erklärt 611.3.2 Die offiziellen Druckstreifen der Zeitmessung werden vom Schiedsrichter/TD überprüft und bis zur Anerkennung des Bewerbs aufbewahrt 611.3.3 Bei nationalen Veranstaltungen sind die Streifen vom Schiedsrichter/TD zu unterschreiben und vom Chef Zeitnahme drei Wochen aufzubewahren D 611.3.3

Handzeitzettel

Aktuelle Formulare und Infos bei Internet Aktuelle Formulare und Infos bei www.deutscherskiverband.de

Torrichter 660 Weisungen für die Torrichter 661 Kontrolle der Durchfahrten (Erklärung) Abfahrts-, Riesenslalom- und Super-G Tor 661.1 Jeder Torrichter erhält eine Kontrollkarte mit folgenden Angaben:

Torrichter 661.1 Name des Torrichters, Nummer des Tores (oder Nummern der Tore), Bezeichnung des Laufes (1. oder 2. Lauf). 661.2 Wenn ein Wettkämpfer ein Tor (oder die Flagge zur Markierung einer Kurve) nicht entsprechend Art. 661.4 passiert, hat der Torrichter dies auf seiner Kontrollkarte unverzüglich in den zu vermerken: Startnummer des Wettkämpfers, Nummer des Tores, wo der Fehler begangen worden ist 661.2.1 Zeichnung über den begangenen Fehler (ist unerlässlich).

Torrichter 661.4 Korrekte Durchfahrt 661.4.1 Ein Tor ist korrekt durchfahren, wenn beide Skispitzen und beide Füsse des Wettkämpfers die Torlinie überfahren haben. Verliert ein Wettkämpfer unverschuldet einen Ski, d.h. nicht durch Einfädeln an der Torstange, müssen die Spitze des verbliebenen Ski und beide Füsse die Torlinie passiert haben. Diese Regel gilt auch beim Zurücksteigen. 661.4.1.1 Die Torlinie bei Abfahrt, Riesenslalom und Super-G, wo ein Tor aus zwei Stangenpaaren besteht, die zwischen sich eine Flagge tragen, ist die gedachte kürzeste Linie zwischen der Drehstange und dem Aussentor auf dem Schnee (Art. 661 Fig. A). 661.4.1.2 Die Torlinie beim Slalom ist die gedachte kürzeste Linie zwischen Drehstange und Aussenstange (Art. 661 C). 661.4.1.3 Wenn ein Wettkämpfer eine Stange aus ihrer vertikalen Stellung entfernt, bevor seine Füsse und Skispitzen das Tor passiert haben, ist die Stellung der Füsse und der Skispitzen des Wettkämpfers zum Originalzustand des Tores massgebend (Markierung im Schnee). 661.4.2 Im Parallelslalom müssen beide Skispitzen und Füsse ausserhalb der Drehstange passieren (Art. 661 B).

Torrichter 662 Bedeutung der Aufgabe der Torrichter 662.1 Jeder Torrichter sollte die Wettkampfregeln einwandfrei kennen. 662.2 Jede von einem Torrichter gemachte Aussage muss klar und unparteiisch sein. Der Torrichter muss den Fehler nur angeben wenn er überzeugt ist, dass ein Fehler begangen wurde. 662.3 Der Torrichter kann sich bei seinem unmittelbar benachbarten Torrichter Erkundigungen einholen, um seine Wahrnehmungen bestätigt zu erhalten. Er kann sogar über ein Mitglied der Jury veranlassen, dass der Wettkampf kurz unterbrochen wird, um die Spuren auf der Strecke zu prüfen. 662.4 Wenn ein benachbarter Torrichter, ein Mitglied der Jury oder ein offizieller Video Kontrolleur einen Bericht erstellt der von den Angaben des entsprechenden Torrichters abweicht, kann die Jury diese Notizen interpretieren um über eine Disqualifikation zu befinden oder einen Entscheid in Bezug auf einen Protest zu fällen.

Torrichter 663 Auskunfterteilung an Wettkämpfer 663.1 Ein Wettkämpfer kann einerseits bei Irrtum oder Sturz sich an den Torrichter wenden und ihn befragen. Andererseits muss der Torrichter einen Wettkämpfer wenn möglich orientieren, wenn er einen Fehler begangen hat, der eine Disqualifikation nach sich zieht. 663.3.2 Der Wettkämpfer ist für seine Handlung selbst voll verantwortlich und kann diesbezüglich den Torrichter nicht verantwortlich machen.

Torrichter 664 Unmittelbare Bekanntgabe des Fehlverhaltens 664.1 Die Jury kann beschliessen, dass der Torrichter das Fehlverhalten eines Wettkämpfers sofort bekannt gibt, durch Hochheben einer Flagge in spezieller Farbe, durch ein akustisches Signal oder durch andere vom Organisator vorgesehene Mittel (Art 670 Videokontrolle). 664.2 Der Torrichter muss trotz unmittelbarer Bekanntgabe alle Fehlverhalten auf der Kontrollkarte aufführen. 664.3 Der Torrichter ist verpflichtet, den Mitgliedern der Jury auf Befragen Auskünfte zu erteilen.

Torrichter 665 Aufgabe des Torrichters nach dem 1. und 2. Lauf 665.1 Der Chef der Torrichter (oder sein Assistent) muss sofort nach jedem Lauf bei jedem Torrichter die Kontrollkarten einsammeln und übergibt sie dem Schiedsrichter im Ziel. 666 Aufgaben des Torrichters nach Schluss des Wettkampfes 666.1 Jeder Torrichter, der ein Fehlverhalten festgestellt hat oder Zeuge eines Vorfalls war, der zu einem Wiederholungslauf führte, muss bis nach Erledigung allfälliger Proteste durch die Jury dieser zur Verfügung stehen. 666.2 Es ist Sache des Technischen Delegierten, einen zur Verfügung der Jury gestandenen Torrichter zu entlassen.

Torrichter 667 Zusätzliche Aufgaben des Torrichters 667.1 Der Torrichter kann gebeten werden nach Erledigung seiner Funktion andere Aufgaben zu erledigen. Dies beinhaltet: ersetzen von Torstangen, wiederanbringen von abgerissenen Flaggen. 667.2 Er sollte helfen die Strecke freizuhalten, und sämtliche durch Wettkämpfer oder Drittpersonen auf der Strecke angebrachten Hinweise entfernen 667.3 Ein Wettkämpfer der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach der erfolgten Behinderung anhalten und dies dem nächst platzierten Torrichter melden. Dieser muss die Umstände des Vorfalls auf seiner Kontrollkarte vermerken und diese nach Ende des 1. oder 2. Laufes zur Verfügung der Jury halten.

Torrichter 668 Standort des Torrichters 668.1 Der Torrichter muss so platziert sein, dass er das oder die Tore und die Streckenabschnitte, die er zu überwachen hat, gut beobachten kann, nahe genug, um sofort eingreifen zu können, aber weit genug, um die Wettkämpfer nicht zu behindern. Er muss in einem sicheren Bereich sein. 668.2 Organisatoren sind verpflichtet, die Torrichter erkennbar auszurüsten. Um Verwechslungen zu vermeiden, soll die Methode der Identifikation oder Kleidung des Torrichters nicht von der gleichen Farbe sein wie die Torflagge.

Torrichter 669 Anzahl Torrichter 669.1 Der Organisator ist dafür verantwortlich, dass eine genügende Anzahl kompetenter Torrichter zur Verfügung steht die in der Lage sind ihre Aufgaben zu erfüllen. 669.2 Der Organisator muss der Jury die Anzahl der für das Training und vor allem für den Wettkampf zur Verfügung stehenden Torrichter bekannt geben. 669.3 Bei Olympischen Winterspielen, FIS Ski Weltmeisterschaften und im FIS Weltcup wird die Anzahl Torrichter von der Jury bestimmt.

Neuigkeiten FIS – IWO Saison 09/10 Einstangen – SL Ab Saison 2009/2010 auf FIS –Level möglich Neuer Artikel 804 und Anpassungen Art. 614 und 661 natürliche Rennlinie = Verbindung von Drehstange zu Drehstange !!! Zurücksteigen!!! Rennläufer muss um die Drehstange herumlaufen (egal in welcher Richtung) SCHÜLER national: Zurücksteigen nur bis Höhe der Drehstange auf der Seite der natürlichen Linie! FIS FIS Schüler