Immanuel Kant: "Der Rechtsstaat" Ein Referat von: Christian Fichtner &

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 Präsentation transkript:

Immanuel Kant: "Der Rechtsstaat" Ein Referat von: Christian Fichtner & Christian Weidig MSS 12/2 Philosophie [φ]

*1724 - †1804 † „Die Freiheit ist ein angeborenes , d.h. unaufgebbares Recht, das zu schützen die Pflicht eines jeden Staates ist“ I.Kant

Grundsätze: Freiheit Gleichheit Selbstständigkeit Niemand kann mich zwingen, auf seine Art glücklich zu sein. Jeder darf seine Glückseligkeit auf dem Weg suchen , welcher ihm selbst gut dünkt. Die Regierung soll nicht als „väterliche“ ,sondern als „vaterländische“ Regierung wirken. Gleichheit Jeder Mensch muss in jede Stufe eines Standes gelangen können, wozu ihm sein Talent , Fleiß und sein Glück hinbringen können. Kein erbliches Prärogativ. (keine Standesprivilegien) Selbstständigkeit Alle Bürger sind Mitgesetzgeber. Bürger ist nur, wer Eigentum hat, welches ihn ernähren kann. (Handwerk, Kunst, Wissenschaft, Geld etc.).

Freiheit Gleichheit Selbstständigkeit „Das öffentliche Wohl ist das oberste Gesetz des Staates , es darf nicht in der Glückseligkeit gesucht werden , sondern liegt in der Rechtsstaatlichkeit“ Der Staat bietet die rechtliche Vorraussetzungen bzw. Freiheiten , dass jeder sein eigenes Glück finden kann. Er liefert nicht die Grundlage für die Glückseeligkeit selbst. Jeder kann innerhalb der Gesetze frei handeln , soweit er nicht die Rechte anderer einschränkt. (Vgl. Grundgesetz)

Wenn man alle diese Standpunkte in Bezug auf die a priori gesetzgebende Vernunft sieht, entsteht Kants Begriff vom Rechtsstaat. Kant favorisiert die Republik , für ihn ist der Rechtstaat das oberste politische Gut, weshalb er jeden tätlichen Widerstand für ein Verbrechen hält. => Die Rechte des Volkes dürfen nur mit der „Freiheit der Feder“ verteidigt werden.

-ENDE-