Die Entwicklung des Völkerrechts

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Gezielte Tötungen aus völkerrechtlicher Perspektive
Advertisements

Atheismus in der Schweiz
Deutsches Rotes Kreuz Mirza Mulalić,
Eine Präsentation von Thomas Philippen
Verbreitungsarbeit Modul 1: Aktuelle Rot-Kreuz-Situation in der Welt.
Prof. Dr. Ludwig Siep - Einführung in die politische Philosophie
Völkerrecht Mc Dezember 2009 Probleme des gerechten Krieges
Das III. Genfer Abkommen von Behandlung von Kriegsgefangenen
Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
Einführung in die Internationalen Beziehungen
IB mit t&t Wintersemester 2004/05 1 Einführung in die Internationalen Beziehungen Internationale Beziehungen und Internationale Politik Internationale.
Einführung in die Internationalen Beziehungen
Grundlegende Maßnahmen der USA für die erste Zeit der Besatzung:
Praktische Philosophie der Neuzeit
Praktische Philosophie II Einführung in die politische Philosophie
Versailles 1919 Leipzig 1921 Nürnberg 1945 Tokio 1946 Jerusalem 1961 Fort Benning 1971 Den Haag 1993 Arusha 1994 Rome 1998? Entwicklungsschritte 1863 Lieber.
HUMANITÄRE INTERVENTION
Verbreitungsarbeit Modul 8: Die Schutzzeichen.
DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Abteilung II Rotkreuz-Gemeinschaften Mitternachtsgasse 4, Mainz Verbreitungsarbeit Modul 5: Das Dritte Genfer.
Globalisierung der Sicherheit
Grundkurs praktische Philosophie 28. November 2005
Krieg/Pazifismus Humanitäre Intervention.
Raid Cross - Das Spiel. Die Ziele des Raid Cross-Spiels Beitragen zur Bildung eines Weltbürgerbewusstseins Jugendliche sensibilisieren für die Realität.
Auslandeinsätze? Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik am Beispiel der militärischen Friedensförderung Pablo Padrutt, Vizepräsident foraus –
Bewaffnete Drohnen – ethische Probleme
Grundsätze des Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit der Verfügung
Mehr Biss für das humanitäre Völkerrecht Konsequenzen für Rechtsverletzer Dr. Robin Geiß IKRK Rechtsabteilung Oktober 2009.
DAS POLITISCHE DENKEN DER AUFKLÄRUNG:
Religionsfreiheit Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria
Grundlagen des Zivil- und Katastrophen- Schutzes
Gewalt und Friedfertigkeit
Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen
Weltrotkreuztag 08. Mai.
Globale Institutionen und Vereinigungen
Internationales Komitee vom Roten Kreuz
Workshop 1:Friedenspolitik
Immanuel Kant „Zum Ewigen Frieden“
Tag der Migranten 18. Dezember Österreichisches Jugendrotkreuz.
Mobbing Folgen, Symptomen und die rechtliche Situation
Rechtliche Grundlagen zur Bekämpfung des Menschenhandels in Deutschland
DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Abteilung II Rotkreuz-Gemeinschaften Mitternachtsgasse 4, Mainz Verbreitungsarbeit Modul 11: Das Humanitäre.
Menschenrechte und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Krieg
Neues vom Humanitären Völkerrecht Die Zeichenfrage Landesausschuss, 23
法學德文名著選讀(一) Lektion 4 范文清 / 蕭雯娟.
AMNESTY INTERNATIONAL seit 1961 für die Menschenrechte weltweit
„Die rechtliche Dimension des Gesundheitsbegriffs“
Jahre 1. Genfer Konvention 1864 Einfluss auf die Entwicklung des Roten Kreuzes Dr. Werner Kerschbaum, Generalsekretär Geschäftsleitung.
Wir sind da um zu helfen Aus Liebe zum Menschen
Internationales Komitee vom Roten Kreuz
LV Neuer und Alter Humanitarismus. 3. Einheit Methodische Zugänge (Nachtrag 1) –Ideengeschichte vs. Ereignisgeschichte Paradigmengeschichte (Cambridge.
PaedDr. Diana Mešťanová / Jazyková odborná príprava Rote Kreuz Obchodná akadémia, Akademika Hronca 8, Rožňava Moderné vzdelávanie pre vedomostnú spoločnosť.
Grundkurs praktische Philosophie
© 2006 Nicht-Diskriminierung Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria.
Souveränität und Macht Macht und Gewalt Souveräntität und Macht Macht und Gewalt Unterschied: Steuerbeamter - Räuber? Was ist eine Rechtspflicht? Legal.
1. 2 Gerichtssaal im Herzen 3 Täter Gerichtssaal im Herzen 4.
Freiheit und Gerechtigkeit
Was Jesus ertragen musste!
Prof. Dr. Ludwig Siep Praktische Philosophie II Einführung in die politische Philosophie.
Konfliktforschung I: Kriegsursachen im historischen Kontext
Völkerrecht II SoSe 2012 Prof. Nele Matz-Lück. Humanitäres Völkerrecht Ursprünge und Grundfragen Entwicklung vom „Kriegsrecht“ zum „humanitären Völkerrecht“
Thomas Hobbes ( ) Englischer Philosoph Ausschnitt aus seinem wichtigsten Werk, « Leviathan » Seine Philosophie: Konzept der Gesellschaftsvertrag.
Völkerrechtssubjekte Teil II. Gliederung I. Internationale Organisationen II. NGOs III. Individuen IV. Völker V. Befreiungsbewegungen/Aufständische VI.
Gewalt und Friedfertigkeit
Methodenlehre der Rechtswissenschaft
Nicht bzw. weniger tödliche Waffen aus humanitärer Sicht
 Präsentation transkript:

Die Entwicklung des Völkerrechts 15.–12. Jh. v.Chr.: Erste vertragliche Abmachungen zwischen Völkern (Ägypter; Assyrer; Babylonier; Hethiter) 6.–3. Jh. v.Chr.: Verträge unter griechischen Poleis (Bündnisse; Waffenstillstände; Friedensschlüsse etc.) ca. 2. Jh. v.–4. Jh.: Römisches „Völkerrecht“: ius gentium ab 17. Jahrhundert: Modernes Völkerrecht: ius inter gentes

Aspekte und Vorformen des Völkerrechts Krieg gilt als Gottesurteil Völkerrechtliche Tradition: Schonung von Heiligtümern Völkerrechtliche Tradition: Herausgabe der Gefallenen Sorgfältige Begründung des Krieges

Das Problem der Sanktionsautorität: Wer bestraft den Vertragsbrecher? Gott? Schutzkollektive?

Römisches „Völkerrecht“ Da Rom keine gleichrangige Macht anerkannte, war das ius gentium immer ein Recht von oben nach unten

ius gentium und ius inter gentes umfasst Menschen und Herrschafts- verbände ius inter gentes regelt nur die zwischenstaatlichen Beziehungen

Augustin (354–430) und die Lehre vom "gerechten Krieg" Voraussetzung: Gottesstaat iusta causa (“gerechte Sache”) => Unrecht sühnen intentio recta (“lautere Absicht”) => Frieden wiederherstellen Nur für eine Partei kann der Krieg gerecht sein (Isidor von Sevilla und Thomas von Aquino)

Francisco de Vitoria (1483–1546) Frage nach der Objektivierbarkeit des Kriegsgrundes und des Rechtes auf Kriegführen Unterscheidung von „objektivem Unrecht“ und „subjektivem Verschulden“

Balthazar Ayala (1548–1584) Fürsten haben durch ihre Souveränität das Recht, Krieg zu führen Rechtsgrundlos handelnde Angreifer führen keinen gerechten Krieg

Hugo Grotius (1584–1645) Drei gerechte Kriegsgründe (tres causae iustae): die Verteidigung die Wiedererlangung des Genommenen die Bestrafung Der Krieg ist ein bellum iustum, 1. wenn er aus einem der genannten Gründe geführt wird, 2. wenn er zwischen den höchsten Gewalten (den souveränen Fürsten) geführt wird, 3. wenn er öffentlich beschlossen und dem Gegner angekündigt wird.

Antriebskräfte für die Unterscheidung zwischen Zivilbevölkerung und Militär Stehende Heere: Professionalisierung Volkskriege: Krieg wird zur Sache des Volkes

Die Haager Friedenskonferenzen Regelung der Mittel und Methoden der Kriegführung Seekrieg: Blockade; Beschiessung von See; Beute; Konterbande; Seeneutralität Landkrieg: Definition von Kombattanten und Nichtkombattanten

Neutralitätsrecht: Rechte (gemäss Haager Abkommen 1907) Unverletzlichkeit des neutralen Staatsgebietes bewaffnete Abwehr von Verletzungen der Neutralität Internierung oder Repatriierung von Verwundeten oder Kranken diplomatischer Verkehr und freier Handel mit den Kriegführenden Gesinnungsfreiheit

Neutralitätsrecht: Pflichten (gemäss Haager Abkommen 1907) Enthaltung Verteidigung Duldung gewisser Akte der Kriegführenden Unparteilichkeit zusätzlich für dauernd Neutrale: Aggressionsverbot Bündnisverbot Stützpunktverbot Rüstungsgebot

Die Entwicklungsschritte des humanitären Völkerrechts Henri Dunant: Solferino 1859 1. Genfer Rot-Kreuz-Konvention 1864 2. Genfer Rot-Kreuz-Konvention 1906 Verwundeten- und Kriegsgefangenen- konvention 1929 Vier Genfer Rot-Kreuz-Konventionen 1949 Zusatzprotokoll I 1977

Gegenstand des Genfer Rechts Schutz der Opfer des Krieges Behandlung der Verwundeten und Kranken der Land- und Seestreitkräfte Behandlung der Schiffbrüchigen der Seestreitkräfte Behandlung der Kriegsgefangenen Behandlung der Zivilpersonen

Art. 27 des Genfer Abkommens „Die geschützten Personen haben unter allen Umständen Anspruch auf Achtung ihrer Person, ihrer Ehre, ihrer Familienrechte, ihrer religiösen Überzeugungen und Gepflogenheiten, ihrer Gewohnheiten und Gebräuche. Sie werden jederzeit mit Menschlichkeit behandelt und insbesondere vor Gewalttätigkeit oder Einschüchterung, vor Beleidigungen und der öffentlichen Neugier geschützt. Die Frauen werden besonders vor jedem Angriff auf ihre Ehre und namentlich vor Vergewaltigung, Nötigung zur gewerbsmässigen Unzucht und jeder unzüchtigen Handlung geschützt.“ Quelle: Kimminich, Otto. Einführung in das Völkerrecht. München, 19904. S. 426.

Zusatzprotokoll zu den Rot-Kreuz-Konventionen Erweiterung der Subjekte des Kriegsvölkerrechts auf einzelne qualifizierte Befreiungsbewegungen Verbot des unterschiedslosen Angriffs => Nuklearwaffen

Das Kriegsverhütungsrecht der Völkerbundssatzung Die Entscheidung über Krieg und Frieden wird zu einer Angelegenheit der organisierten Völkerrechtsgemeinschaft => nicht mehr allein Sache des zum Krieg schreitenden Staates

Briand-Kellogg-Pakt 1928 Generelles Kriegsverbot Krieg ist völkerrechtswidrig Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung

Parallelentwicklung Kriegsverbot  Kriegsverhütungsmechanismen

Der Niedergang des Neutralitätsrechtes Das allgemeine Gewaltverbot der Uno- Charta entzieht der völkerrechtlichen Begründbarkeit der Neutralität den Boden Unvereinbarkeit von kollektiver Sicherheit und Neutralität