Gute Wissenschaftliche Praxis Wunsch und Wirklichkeit.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Gerne unterbreite ich Ihnen ein konkretes Angebot
Advertisements

Betriebliches Lernen in der Zeitarbeit aus Sicht der Einsatzbetriebe
Zum Leitbild der Abendschule Vor dem Holstentor
Bericht auf der Senatssitzung am
Freier Zugang zu wissenschaftlichen Informationen.
Wissenschaftliches Arbeiten
Wissenschaftliches Arbeiten als Arbeitsprozess
Projektumfeld Gesellschaftliche Strömungen Strukturen/ Gliederung
Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen
Inhalt der Präsentation 内容简介
Regeln für serviceorientierte Architekturen hoher Qualität – eine Praxisevaluation Die Arbeit evaluiert die Regeln für serviceorientierte Architekturen.
„Wissenschaftliches Arbeiten“ Was soll denn das sein?
Der Umgang mit qualitativ erhobenen Daten: Strategien der Datenanalyse
GMI: Genderanalyse Methodische Anregungen aus der dialogischen Qualitätsentwicklung zur Implementierung von Gender Mainstreaming.
Christina Will, Gleichstellungsbeauftragte
1 Empfehlung notwendiger Schritte zur Implementierung von ILEB auf den Ebenen: KM, RP, SSA und Schule.
E IN B LICK IN DIE B LACK B OX Antragsbearbeitung in der DFG Robert Paul Königs Kassel, 24. Februar 2006.
Methoden der empirischen Sozialforschung II
www.gdi-sachsen.de1 Unterstützung der Entwicklung einer Geodateninfrastruktur im Freistaat Sachsen Inhaltliche Ziele des GDI-Sachsen e.V. Beschlossen.
Beratungslehrer – Aufgabenbereiche Auszug aus GEW-Jahrbuch (2007)
Schwerpunktprogramm (SPP 1409) 'Wissenschaft und Öffentlichkeit'. Vorbereitungstreffen
Was bedeutet betriebliche Gleichstellung an der LMU Schwerpunkt Personalauswahl Teil 1: Grundlagen Seminar 5. August 2010 Friedel Schreyögg.
- Kollegiale Unterrichtsbesuche -
SPEAQ Workshop Von Praktikern geleitete Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung Dieses Projekt wurde mit finanzieller Unterstützung der Europäischen.
Die Umsetzung der ISO/IEC 17020
Grundsätze des Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit der Verfügung
„Nach Qualität planen – Der beste Weg?“
Die ICCO Stockholm Charta Von den Mitgliedern im Oktober 2003 verabschiedet Public Relations-Unternehmen sind professionelle Dienstleistungsfirmen, die.
Einstellung und Bewertung von Hochschullehrern
Tarifpolitische Leitlinien beschlossen auf der Delegiertenversammlung am 20. März 2007 in Frankfurt 1. Gerechter Lohn über gerechte Verfahren durch einen.
Elemente struktureller Prävention in der Jugendarbeit Entwicklung präventiver Strukturen in der Jugendarbeit der EKvW.
Mindestanforderungen an die Maßnahmezertifizierung
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
Wichtige Fähigkeiten für die vwa (KOMPETENZEN)
Vorstellung Das Insolvenzgerichtsportal. Seite 2 AufbauDas eWINSOLVENZ Gerichtsportal Das eWINSOLVENZ Gerichtsportal stellt dem Insolvenzgericht und dem.
1 Ausblick. 2 MultiplikatorInnenschulung - Rahmenbedingungen - Akquisition - Unterstützung Projektleitung - Erfa-Treffen Rolle Fachstellen Nutzung des.
Hinweise zur Entwicklung von Ausbildungskonzeptionen im Hinblick auf Übereinstimmung mit den Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des DOSB.
Wertemanagement Die Übergänge zwischen den Wertesystemen.
Erhebung, Analyse und Veröffentlichung von Daten über die medizinische Behandlungsqualität Empfehlungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen.
Grenzen Regeln Konsequenzen
Lernen durch Vergleiche
Qualitätssicherung in der Jugendhilfe Wer sichert was und für wen?
ZENTRUM FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT Vorschlag für ein grenzüberschreitendes Projekt Statistisches Amt Zielona Góra.
M. Lautenschlager (M&D/MPIM)1 Beständige Indikatoren und Langzeitarchivierung Michael Lautenschlager Modelle und Daten Max-Planck-Institut für.
Ergebnisse des Projekts: ‚Ausbildung checken und verbessern‘
Allgemeines zum Ombudswesen in der Wissenschaft
Gewaltfreie Kommunikation (GfK)
Arbeitsgruppe des Senats "Forschung und Verantwortung" Grundlegende Überlegungen zu Zivilklauseln und Mission Statements 1. Präskriptive Regelungen: "Es.
Methoden der Sozialwissenschaften
*Verhaltensmodifikation*
Lokal. Sozial. Vereint.. 2 Wir wollen dazu beitragen, die Lebensbedingungen hilfsbedürftiger Mitbürger in unserer Region zu verbessern. Unabhängig von.
Dagmar Much Empirische Erhebung Bildungsträger und Bildungsplaner.
Selbsteinschätzungsbogen für Projektleiter(in) und Projektpersonal
Leitbild des Deutschunterrichts
1 RICHTER + RICHTER GbR Unternehmensberatung Entengasse 7, D Aschaffenburg Tel: +49 (0) Fax: +49 (0) mailto:
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss ● Grundsätze wirksamer und verlässlicher ● Sozialleistungssysteme (2015/SOC 520) ● Berichterstatter: Prof.
Zweiter SchiLF-Tag 2012/13 Mittwoch,
Masterarbeitsvorbereitung
Studienrechtliche Mindeststandards in (Re)Akkreditierungsverfahren Dornbirn / / Dr. Achim Hopbach.
Der Best Practice-Club Familie in der Hochschule 1 Die Charta Familie in der Hochschule.
Die Präsentation ist ein Ergebnis des Forschungsprojektes inno.de.al (siehe das vom BMBF gefördert wurde © inno.de.al Arbeitshilfe Präsentation:
European Patients’ Academy on Therapeutic Innovation Spezielle Bevölkerungsgruppen.
Betriebswirtschaftliche Projekte Management-Systeme Zertifizierungen ISO 9001, ISO 14001, ISO und weitere Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Forum 3: Instrumente Wie kontrolliert man vertrauensvoll? Zur Eignung von Instrumenten der Qualitätsbewertung und -sicherung Impulsreferat Dr. Peter Heil.
Prototyping Berlin · Seite 2 Prototyping: Was und wozu Die Zukunft ausprobieren und erfahren durch „Machen“. Einen Mikrokosmos kreieren.
…….auf dem Weg zur Pastoralkonzeption der SE Schriesheim-Dossenheim.
Das persönliche Budget ASG Treffen vom Vortrag Irene Goldschmidt Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e.V.
Zitieren Studentischer Arbeiten
Autoren: Wer muss/darf Autor sein?
 Präsentation transkript:

Gute Wissenschaftliche Praxis Wunsch und Wirklichkeit

... aber auch in den „eigenen“ Reihen

DFG Empfehlungen... in Auszügen „Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“. Denkschrift“

DFG Empfehlung 1 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sollen – allgemein und nach Bedarf spezifiziert für die einzelnen Disziplinen – Grundsätze insbesondere für die folgenden Themen umfassen : -allgemeine Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit, zum Beispiel -lege artis zu arbeiten, -Resultate zu dokumentieren, -alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln, -strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren, -[...]

DFG Empfehlung 4 Der Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses muss besondere Aufmerksamkeit gelten. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen Grundsätze für seine Betreuung entwickeln und die Leitungen der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheiten darauf verpflichten.

DFG Empfehlung 6 Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen ihre Leistungs- und Bewertungskriterien für Prüfungen, für die Verleihung akademischer Grade, Beförderungen, Einstellungen, Berufungen und Mittelzuweisungen so festlegen, dass Originalität und Qualität als Bewertungsmaßstab stets Vorrang vor Quantität haben.

DFG Empfehlung 11 Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen tragen die Verantwortung für deren Inhalt stets gemeinsam. Eine sogenannte „Ehrenautorschaft“ ist aus- geschlossen.

DFG Empfehlung 12 Wissenschaftliche Zeitschriften sollen in ihren Autorenrichtlinien erkennen lassen, dass sie sich im Hinblick auf die Originalität eingereichter Beiträge und die Kriterien für die Autorschaft an der besten international üblichen Praxis orientieren. Gutachter eingereichter Manuskripte sollen auf Vertraulichkeit und auf Offenlegung von Befangenheit verpflichtet werden.

DFG Empfehlung 15 Förderorganisationen sollen ihre ehrenamtlichen Gutachter auf die Wahrung der Vertraulichkeit der ihnen überlassenen Antragsunterlagen und auf Offenlegung von Befangenheit verpflichten. Sie sollen die Beurteilungskriterien spezifizieren, deren Anwendung sie von ihren Gutachtern erwarten. Unreflektiert verwendete quantitative Indikatoren wissenschaftlicher Leistung (z.B. sogenannte impact- Faktoren) sollen nicht Grundlage von Förderungsentscheidungen werden.

DFG Empfehlung 16 Die Deutsche Forschungsgemeinschaft soll [...] allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung steht und jährlich darüber öffentlich berichtet. Weitere Informationen: stoesse_melden/index.html

Umsetzungen der Empfehlungen am IWM... in Auszügen

Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am IWM und Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten Die Verpflichtung zur Einhaltung von Regeln guter wissenschaftlicher Praxis ist künftig auch ein Förderkriterium der DFG. Die nachfolgenden Regelungen basieren auf den „Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" der DFG sowie den entsprechenden Empfehlungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz.

A. Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (1)Gute wissenschaftliche Praxis bedeutet, lege artis zu arbeiten und sich stets nach dem neuesten Erkenntnisstand zu richten. [...] (2)Gute wissenschaftliche Praxis zeichnet sich aus durch Zweifel und Selbstkritik, durch kritische Auseinandersetzung mit den erzielten Erkenntnissen und deren Kontrolle, [...]. (3)Sorgfältige Qualitätssicherung ist ein wichtiges Wesensmerkmal wissenschaftlicher Redlichkeit. [...].

A. Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (4)[...] Dokumentation aller Arbeitsschritte und die sichere Aufbewahrung aller Aufzeichnungen, das Sicherstellen der Reproduzierbarkeit vor der Veröffentlichung (Kriterien der Wiederholbarkeit und Nachvollziehbarkeit) ebenso wie die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten für berechtigte Dritte. (5)Ein wesentlicher Aspekt guter wissenschaftlicher Praxis ist die Verantwortung bei (Mit-) Autorenschaft. Die Autoren einer wissenschaftlichen Veröffentlichung sind gemeinsam verantwortlich für deren Inhalt. Der Autor ist rechenschaftspflichtig, identifiziert sich mit dem wissenschaftlichen Ergebnis und übernimmt die Gewähr für den Inhalt der Veröffentlichung.

B. Umsetzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis 1.Organisationsstrukturen Die leitenden Wissenschaftler sind gegenüber den Organen des IWM verantwortlich. Sie stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass die Ziele der Forschungsarbeiten und Aufgaben des einzelnen Wissenschaftlers festgelegt, definiert und verteilt werden, jedem Mitarbeiter seine Zusta ̈ ndigkeiten (Rechte und Pflichten) klar zugewiesen sind, regelma ̈ ßige Kontrollen der Einhaltung von Zielvereinbarungen durchgefu ̈ hrt werden. 2.Daten Von den verantwortlichen Leitern sind klare Vorgaben und Regeln über die Art und Weise der Aufzeichnung und Datendokumentation zu treffen. Primärdaten sind zu sichern und 10 Jahre lang aufzubewahren. Berechtigten Dritten ist der Zugang zu diesen Daten zu ermöglichen.

B. Umsetzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis 3.Ausbildung Bei der Ausbildung und fachlichen Förderung/Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist sicherzustellen, dass die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vermittelt und auf deren Einhaltung besonderes Augenmerk gelegt wird. 4.Bewertungskriterien Bei der Aufstellung von Bewertungskriterien ist zu beachten, dass Originalität und Qualität stets Vorrang vor Quantität haben. Produktivität kann nur in Verbindung mit Qualitätsindikatoren gesehen werden.

B. Umsetzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis 5.Autorenschaft (1)Als Autoren einer wissenschaftlichen Originalveröffentlichung sollen - aber auch nur - diejenigen genannt werden, die zur Konzeption des Vorhabens, zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesentlich beigetragen haben, seiner Veröffentlichung zugestimmt haben und damit die Verantwortung für die Veröffentlichung mittragen. (2)Datenerhebung, Finanzierung der Untersuchungen, Leitung der Arbeitsgruppe, in der die Forschung durchgeführt wurde, oder das Lesen des Manuskripts, begründen in der Regel keine Autorenschaft.

B. Umsetzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis 6. Originalarbeiten (1)[...] Eine wiederholte Publikation derselben Ergebnisse ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Wiederholung ist nicht zulässig. (2)Um die Nachprüfbarkeit der wissenschaftlichen Untersuchung sicherzustellen muss die Publikation eine exakte Beschreibung der Methoden und Ergebnisse beinhalten, es sei denn, die besondere Form der Veröffentlichung schließt dies ausdrücklich aus. (3)Befunde und Ideen anderer Wissenschaftler sowie relevante Publikationen anderer Autoren müssen angemessen zitiert werden. [...].

B. Umsetzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis 7. Vertrauensperson (1)Zur Schlichtung oder Bereinigung von Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit guter wissenschaftlicher Praxis, die nicht bereits den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens enthalten, bestellt der Direktor nach Anhörung des Leitungskollegiums aus der Mitte der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine neutrale, qualifizierte und persönlich integre Vertrauensperson. [...] (4)Jeder hat das Recht, bei Verdacht auf Verletzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, die Vertrauensperson anzurufen. (5)[...]

Aber wie sieht es aus? Wissenschaftliches Fehlverhalten – Daten-Fabrikation: eher gering (≈ 2 – 9%) ABER: – Daten-Modifikation: ≈ 34%!! Zweifelhafte Forschungspraktiken  z.B.: - Datensammlung bis = sign.(≈ 60%) - Weglassen von Bedingungen, AVs...(≈ 35%) - unerwartete Erg.e als prognostiziert berichten(≈ 47%) - Behauptung dass Erg.e nicht durch demogr. Var.en beeinflusst werden, obwohl unsicher / Einfluss(≈ 19%) Eastwood, Derish, Leash, & Ordway, 1996; Fanelli, 2009; John, Loewenstein, & Prelec, in press; List, Balley, Euzent, & Martin, 2001; Martinson, Anderson, & de Vries, 2005)

Sozialisation im Wissenschaftssystem Zweifelhafte Forschungspraktiken: mittlere Laufbahn > Beginn der Laufbahn (Martinson et al., 2005) Eigene Erfahrung – z.B. mit unberechtigter Autorenschaft –  doppelte Wahrscheinlichkeit, dasselbe Verhalten später auch zu zeigen (Eastwood, et al., 1996)

Aber wie sieht es aus? „some might argue that discovering and accepting the gaps between scientific ideal and scientific practice is simply a part of one’s education as a scientist“ (Kerr, 1998 S. 209) BUT:  HARKing= Hypothesizing after results are known et al. ( e.g., weglassen von Bedingungen; selektives Berichten von Avs; 10 zusätzl. Beobachtungen pro Zelle; Kontrolle für Geschlecht / Interaktion)  wandelt Fehler in Theorie um  erhöht enorm die Wahrscheinlichkeit falsch-positiver Ergebnisse  Bis zu 82% (bei Kombination + einseitiger Testung) (Simmons, Nelson, & Simonsohn, 2011)

Die Diskussion beginnt...

Weitere Informationen & Ansprechpartnerinnen Literatur: „Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“. Denkschrift, abrufbar unter ownload/empfehlung_wiss_praxis_0198.pdf Vertrauensperson am IWM: Katrin Wodzicki Eingelesen in die Thematik: Aileen Oeberst