Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen Gesamtkonzept des Jugendamtes im Landkreis Rotenburg (Wümme) und Regelungen zur Überprüfung des Einzelfalls.

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Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen Gesamtkonzept des Jugendamtes im Landkreis Rotenburg (Wümme) und Regelungen zur Überprüfung des Einzelfalls Referentinnen: Karin Ritter und Sigrid Koopmann

Schutzauftrag - Allgemeine Daten und Informationen Der Landkreis Rotenburg (Wümme) liegt zwischen den Ballungsräumen Hamburg und Bremen im niedersächsischen Teil der Metropolregion Hamburg ist mit einer Fläche von 2070 qkm einer der größten Kreise der Bundesrepublik Deutschland besteht aus 13 Verwaltungseinheiten: 3 Städte, 2 Einheitsgemeinden sowie 8 Samtgemeinden mit 52 Mitgliedsgemeinden. Karin Ritter, Sigrid Koopmann © Landkreis ROW 24.09.2009 -

Schutzauftrag - Allgemeine Daten und Informationen Im Landkreis Rotenburg (Wümme) leben zurzeit ca. 165.000 Einwohner: Altersgruppe 0 – <18 Jahre = ca. 33.000 beziehen 1376 Kinder und Jugendliche soziale Transferleistungen (4,2 %) ist die Geburtenrate von 2000 bis 2008 um 24% gesunken (2008: 1362 Geburten) Karin Ritter, Sigrid Koopmann © Landkreis ROW 24.09.2009 -

Schutzauftrag - Allgemeine Daten und Informationen Im Landkreis Rotenburg (Wümme) existieren 130 Kindertageseinrichtungen und 68 Schulen bestehen zurzeit (Stand: 30.06.2009) insgesamt 1200 Jugendhilfen gehen jährlich ca. 500 Meldungen mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ein Karin Ritter, Sigrid Koopmann © Landkreis ROW 24.09.2009 -

Gesamtkonzept zur Umsetzung des Schutzauftrags Dienst- und Fachaufsicht Dienstanweisung Fallberatung/Supervision mit spezialisierten Fach-kräften Fortbildungen für Mitarbeiter/innen des Jugendamtes Jugendhilfeplanung Kooperation und Vernetzung Vereinbarungen zur Umsetzung des Schutz- auftrags (§ 8a Abs. 2) Vereinbarung mit dem Gesundheitsamt Vereinbarung mit Schulen Zusammenarbeit mit der Polizei Zusammenarbeit mit Familiengerichten Arbeitskreise Öffentlichkeitsarbeit Informationsmaterialien (Flyer, Homepage) Arbeitskreise (z.B. AG 78) Informations- und Fort-bildungsveranstaltungen für Fachkräfte anderer Träger und Dienste Karin Ritter, Sigrid Koopmann © Landkreis ROW 24.09.2009 -

Schutzauftrag - Soziale Dienste des Jugendamtes Allgemeiner Sozialer Dienst Adoptions- und Pflegekinderdienst Sozialpädagogische Familienhilfe Entwicklung von Arbeitshilfen durch den Qualitätszirkel Soziale Dienste Karin Ritter, Sigrid Koopmann © Landkreis ROW 24.09.2009 -

Schutzauftrag – Überprüfung Einzelfall Dienstanweisung und Arbeitshilfe zur Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdungen – Stand 06/2009 Inhalt: Rechtliche Bestimmungen, Gefährdungsstufen und Ablauf Umsetzung der Aufgaben Vereinbarungen mit Kooperationspartnern Arbeitsmaterialien Ergänzt durch Hinweise auf Ausführungen im Handbuch „Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst“ Hrsg. Deutsches Jugendinstitut Karin Ritter, Sigrid Koopmann © Landkreis ROW 24.09.2009 -

Schutzauftrag – Überprüfung Einzelfall Ersterfassung bei Hinweis auf Kindeswohlgefährdung Vordruck: persönliche Daten des Hinweisgebers persönliche Daten der betroffenen Kinder und seiner Eltern Angaben zum aktuellen Verdacht - Bezug des Melders zum Kind bzw. zu den Eltern - Erkenntnisgrundlage (Beobachtungen, , Hörensagen, Vermutungen) - Art und Umfang der Gefährdung, Hintergründe, Schutzfaktoren - Kooperationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft des Melders erste Einschätzung zur Gefährdungslage Karin Ritter, Sigrid Koopmann © Landkreis ROW 24.09.2009 -

Schutzauftrag – Überprüfung Einzelfall Gefährdungsstufen: Akute Gefahr Ein sofortiges Handeln zur Sicherstellung der körperlichen Unversehrtheit oder zur Vermeidung von körperlichen Schäden ist erforderlich. Gefahr Kein sofortiges Eingreifen, aber eine zügige Veränderung der Situation ist erforderlich. Geringe Gefahr Anhaltspunkte für eine Gefährdung liegen vor, die eine Überprüfung/Begleitung erforderlich erscheinen lassen. Keine Gefahr Eine Gefährdung ist nicht gegeben. Mangel an Information zur Gefährdungseinschätzung - weitere Nachforschungen sind erforderlich. Grundlage: Deutscher Städtetag „Empfehlungen zur Festlegung fachlicher Verfahrensstandards bei Gefährdung des Kindeswohls, Sachstand: 17.02.2009 Karin Ritter, Sigrid Koopmann © Landkreis ROW 24.09.2009 -

Schutzauftrag – Überprüfung Einzelfall Gefährdungseinschätzung – Hilfsmittel: Auflistung Risiko- und Belastungsfaktoren Orientierungshilfe 0- bis 6-Jährige Orientierungshilfe 7- bis 14-Jährige Bei besonderen Gefährdungslagen (z.B. psychische Erkrankung eines Elternteils, Verdacht sexueller Missbrauch, Suchtmittelkonsum) werden spezialisierte Fachkräfte hinzugezogen. Karin Ritter, Sigrid Koopmann © Landkreis ROW 24.09.2009 -

Schutzauftrag – Überprüfung Einzelfall Ablaufregelungen zum Beispiel für folgende Aufgaben: Erreichbarkeit (Innendienst) Ersterfassung einer Meldung Hausbesuch Beteiligung mehrerer Fachkräfte Information sowie Beteiligung der Dienst- und Fachvorgesetzten Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachkräften und der Polizei Aktenführung Zuständigkeitswechsel Karin Ritter, Sigrid Koopmann © Landkreis ROW 24.09.2009 -

Schutzauftrag – Überprüfung Einzelfall Schutz- und Kontrollkonzept: Eine Dokumentation der Vereinbarungen, die mit den Familienangehörigen getroffen wurde Aufgaben und Pflichten der Eltern Überprüfung durch das Jugendamt Erfolgs- und Abbruchkriterien Bei gewährter Hilfe zur Erziehung ist das Schutz- und Kontrollkonzept ein Teil des Hilfeplans. Karin Ritter, Sigrid Koopmann © Landkreis ROW 24.09.2009 -

Ansprechpartner/in Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Karin.Ritter@lk-row.de Telefon: 04261/983-2500 Sigrid.Koopmann@lk-row.de Telefon: 04261/983-2520 Telefax: 04261/983-2549 Karin Ritter, Sigrid Koopmann © Landkreis ROW 24.09.2009 -