1 Das Folgenabschätzungssystem der Europäischen Kommission und seine gegenwärtige Revision Präsentation im Rahmen der EU-Analyse des Netzwerkes Europäische.

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 Präsentation transkript:

1 Das Folgenabschätzungssystem der Europäischen Kommission und seine gegenwärtige Revision Präsentation im Rahmen der EU-Analyse des Netzwerkes Europäische Bewegung Deutschland Berlin, Europäisches Haus, 11. Juni 2008 Dr. Detlev Clemens Europäische Kommission – Generalsekretariat, Ref. C2

2 Folgenabschätzung (FA) – kurz gefasst Abfolge aufeinander aufbauender analytischer Schritte: Problembeschreibung Subsidiaritätsprüfung Zieldefinition Identifikation der Handlungsoptionen Analyse und Vergleich der Optionen Indikatoren für Überwachung und Evaluierung Strukturierter Prozess zur Vorbereitung der politischen und legislativen Initiativen der Kommission: Strategische Planung Interne Abstimmung der Dienste Externe Expertise und Konsultationen Qualitätssicherung durch Ausschuss für Folgenabschätzung FA steht Kollegium und Gesetzgeber als Entscheidungshilfe zur Verfügung FA ist kein Ersatz für politische Entscheidung!

3 Folgenabschätzungssystem - Prinzipien Weiter Anwendungsbereich: Seit 2005 für alle wesentlichen legislativen und politischen Initiativen im Arbeitsprogramm der Kommission Seit 2007 auch für wichtige Initiativen außerhalb des Arbeitsprogramms und für ausgewählte Komitologie- Entscheidungen Integrierter und ausgewogener Ansatz zur Abschätzung wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen FA primär als Instrument für die Kommission interne unabhängige Qualitätskontrolle durch Ausschuss für FA Weiterentwicklung des FA-Ansatzes und FA–Leitfadens in Konsultation mit Interessensträgern und Mitgliedstaaten Inter-institutionelle Zusammenarbeit mit EP und Rat zur vollen Nutzung des Potentials von Folgenabschätzungen

4 FA – Aktuelle Herausforderungen Guten Leitfaden in gute Praxis umsetzen Quantifizierung von Folgen wo immer möglich Gemeinsame Herangehensweise der Kommissionsdienste sicherstellen Unterstützung der politischen Entscheidungsträger sichern Timing der IA vor politischer Entscheidung; Integration in jährliche Strategieplanung und Evaluierungszyklus Unterstützung der FA-Arbeit durch externer Expertise und Konsultation von Interessensträger, Mitgliedstaaten/ Regionen verbessern

5 FA - Timing und Transparenz Herbst n-1: Fahrpläne (Roadmaps) Dezember n-1: Jährlicher Verwaltungsplan jedes Kommissionsdienstes (Annual Management Plan)

6 Revision des FA-Leitfadens (1) Präzisierung/Verschärfung der Regeln für: Dienstübergreifende FA-Lenkungsgruppen Frühzeitige Planung (incl. Roadmaps) und mehr Zeit für den Ausschuss für FA Kernanforderungen für wichtigste Analyseschritte Berichts-Präsentation and Zusammenfassung Identifikation aller Berichtspflichten zur Vorbereitung der Verwaltungslasten-Messung

7 Revision des FA-Leitfadens (2) Zusätzliche Leitlinien für: Das der Bedeutung der Initiative angemessene Analyseniveau Subsidiarität and Proportionalität Nationale and regionale Auswirkungen Auswirkungen auf KMU und Verbraucher Binnenmarkt Soziale Auswirkungen Internationale Auswirkungen (Wettbewerbsfähigkeit; Drittstaaten)

8 FA – Nächste Schritte 25 Juli 2008: Ende der Konsultationsfrist Juli/ August 2008: Interne Fertigstellung des Leitfadens September/Oktober 2008: Verabschiedung durch das Kollegium 1. Semester 2008: Beginn der Revision des Gemeinsamen Ansatzes für Folgenabschätzung mit EP und Rat.

9 Linkliste (1) 1)Konsultationsdokumente zur Revision des FA-Leitfadens: on_de.htm on_de.htm 2)FA-Webseite der Kommission: (Hintergrunddokumente, Leitfaden für Folgenabschätzungen, Folgenabschätzungs- Berichte für ca. 350 Initiativen seit 2003): 3)Website Bessere Rechtsetzung der Kommission: 4)Webseite Verringerung von Verwaltungslasten: 5)Jährliche Strategieplanung der Kommission("Annual Policy Strategy"),

10 Linkliste (2) 6)Jährliches Arbeitsprogramm der Kommission incl. Roadmaps für Einzelinitiativen: 7)Jährlicher Verwaltungsplan z.B. der DG Umwelt: 8)Ihre Stimme in Europa": Zugang zu zahlreichen Online- Konsultationen der Kommission: 9)Mindeststandards für die Konsultation betroffener Parteien: e.htm e.htm 10)Pre-Lex: Jeweiliger Stand der Initiativen im Rechtsetzungsverfahren: