Zum Phänomen und zum Umgang mit Cyberstalking

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 Präsentation transkript:

Zum Phänomen und zum Umgang mit Cyberstalking Referat im Rahmen des Kolloquiums Cyber-Crime und Cyber-Crime-Kontrolle

Gliederung des Referats Definitionsversuche Stalking und Cyberstalking Erscheinungsformen und Ausmaß Ursachen, Motive und Folgen Bisherige Maßnahmen in den USA und in Deutschland Vorschläge für weitere Maßnahmen in Deutschland Diskussion und Fazit

I. Definitionsversuche (1) Stalking to stalk = anschleichen, anpirschen an die Beute mögliche Definition: vorsätzliches und wiederholtes Bedrohen oder Belästigen einer anderen Person Beispiele: Aufsuchen des Opfers am Arbeitsplatz oder zu Hause, Verfolgen des Opfers, Telefonanrufe, Zusenden von Briefen und Gegenständen (Geschenke, Strick, Grabkranz), körperliche Übergriffe  Stalking kann breites Spektrum an Verhaltensweisen untergeordnet werden, aber häufig führt erst Wiederholung eines Verhaltens, Kombination von Handlungen und gewisse Regelmäßigkeit dazu, dass sich Zielperson bedroht oder belästigt fühlt wissenschaftlich gesehen bezeichnet Stalking ein hypothetisches Konstruktum, auf das indirekt durch beobachtende Tatsachen geschlossen werden kann, das aber niemals vollständig beschrieben werden kann

I. Definitonsversuche (2) 2. Cyberstalking neue Form des Stalkings, bei der Stalker das Internet als „Waffe“ für den Angriff auf sein Opfer benutzt Opfer wird in Chaträumen, in Newsgroups sowie in Diskussionsforen oder aber mittels Emails oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln über das Internet bedroht oder belästigt Beispiele: Zusenden bedrohlicher oder obszöner Emails, Hinterlassen solcher Nachrichten an message boards oder in Gästebüchern, Belästigung/Bedrohung in Chaträumen, Auftreten im Namen des Opfers in Chaträumen, Verbreiten unzutreffender Behauptungen über die Zielperson, ins Netz stellen von intimen Fotos, Verfolgen der Internetaktivitäten, etc.

II. Erscheinungsformen und Ausmaß (1) verschiedene Erscheinungsformen des Cyberstalkings Email Stalking = unerwünschter Email-Kontakt häufigste Form des Cyberstalkings Handlungform, die Offline-Stalking am ähnlichsten (Unmittelbarkeit) Internet Stalking = Stalking, das sich in allen Bereichen des Internets (v.a. Chaträume, Newsgroups) abspielt häufig in Form von Verleumdung oder Verängstigung der Zielperson, Beteiligung Dritter an dem Konflikt ( Fall „Vergewaltigung“) häufig Übergreifen in die reale Welt ( Fall „Klassenkameradin“) Computer Stalking Stalker nutzt Arbeitsweise des Internets und des Betriebssystems aus, um Computer des Opfer - und damit das Opfer selbst - zu kontrollieren meist wird mit Hilfe eines „trojanischen Pferdes“ Zugang zu anderem Computer verschafft durch diese Computer-zu-Computer-Verbindung kann Opferrechner gesteuert werden Beispiele: Fehlermeldungen produzieren, Programme starten und beenden, Bildschirminhalte drehen und spiegeln, Windows beenden und neustarten, CD-Rom-Laufwerk öffnen und schließen ( Fall „CD-Rom“)

II. Erscheinungsformen und Ausmaß von Cyberstalking (2) 2. Ausmaß von Stalking und Cyberstalking (1) ∆ Bei den Ergebnissen der folgenden Studien muss immer berücksichtigt werden wie Stalking definiert wurde: bei weiter Definition sind wesentlich höhere Zahlen zu erwarten als bei einer engen! a. Daten zum Stalking National Violence Against Women Survey (1998): jede 12. Frau (8%) und jeder 45. Mann (2%) bereits einmal in ihrem Leben gestalkt worden 80% aller Opfer sind Frauen, 87% aller Täter sind Männer Arbeitsgruppe Stalking an der TU Darmstadt vorläufige Auswertung einer Befragung von Personen des öffentlichen Lebens ergab Betroffenheit von 72% (am häufigsten durch Briefkontakte und telefonische Kontaktversuche) eine Befragung von 200 Studenten ergab, dass 28% der Befragten einer intensiveren Form des Stalkings ausgesetzt waren, und 39% der Frauen bzw. 14% der Männer gaben an, als Täter gegenüber anderen Personen Gewalt angewendet zu haben in der Tätergruppe zeigte sich, dass massivere Formen der Bedrohung eher gegenüber Ex-Partnern oder flüchtigeren Bekannten ausgeübt wird geht man davon aus, dass 10 bis 15% der Bevölkerung einmal in ihrem Leben von Stalking betroffen sind, ergäben sich insgesamt bisher 28 bis 42 Millionen Stalking-Fälle in den USA und 8 bis 12 Millionen in Deutschland

II. Erscheinungsformen und Ausmaß von Cyberstalking (3) 2. Ausmaß von Stalking und Cyberstalking (2) b. Daten zum Cyberstalking Schätzungen zu Folge gibt es in den USA jährlich 10 bis 100.000 Opfer von Cyberstalking geht man davon aus, dass es sich bei 20% aller Stalking-Fälle um Cyberstalking handelt, hätten in den USA zwischen 5,7 und 8,5 Millionen Menschen schon einmal in ihrem Leben Erfahrung mit Cyberstalking gemacht und in Deutschland lägen die Betroffenenzahlen zwischen 1,6 und 2,5 Millionen SUDI-Umfrage der Universität Bonn ergab dass 11% der 1419 Befragten häufig und 17,2% selten von Cyberstalking betroffen sind, dagegen gaben 883 (71,8%) an, noch nie mit diesem Phänomen konfrontiert worden zu sein vorwiegende Betroffenheit von Frauen bestätigt: 35,2% der Opfer weiblich und „nur“ 26% männlich Arbeitsgruppe Stalking an der TU Darmstadt Befragung, die Cyberstalking-Problematik miteinschließt zur Zeit noch in der Erhebungsphase (Ende vermutlich 2004)

III. Ursachen, Motive und Folgen (1) 1. Theorien zur Erklärung der Ursachen von Stalking a. Bindungstheorie grundlegend für die Entwicklung der Persönlichkeit ist die emotionale Beziehung zur Pflegeperson sowie der Aufbau eines Beziehungsmodells Störungen in dieser Bindungsgenese führen zu gestörten sozialen Beziehungen sowie zur Unfähigkeit eines Beziehungsaufbaus b. Objektbeziehungstheorie Verhaltensstörungen beruhen auf gestörter Beziehungsentwicklung in der frühen Kindheit Balance zw. Autonomie und Trennung sowie Bedürfnis nach Nähe zur Bezugsperson wird nicht erreicht („optimale Distanz“)  dysfunktionale Handlungsmuster (extremes Anklammern, heftige Abwehrreaktionen) c. Psychodynamische Theorie Pathologie von Bindung in der frühen Kindheit Stalking-Verhalten wird durch Erleiden eines Verlustes ausgelöst Phasenmodell  alle diese – derzeit vorherrschenden – Erklärungsansätze basieren auf Fehlentwicklung in Persönlichkeitsstruktur und stellen damit vorwiegend auf Psychopathologie des Stalkers ab; mehrere Studien haben jedoch gezeigt, dass nur ein kleiner Teil der Stalker an einer auffälligen psychotischen Erkrankung leidet

III. Ursachen, Motive und Folgen (2) 2. Theorien zur Erklärung der Ursachen von Cyberstalking a.„Phänomen der eingebildeten Nähe“ der in Echtzeit stattfindende Kontakt z.B. beim Chatten führt zu Gefühl von Intimität da man Gesprächpartner weder sieht noch hört, kommt es häufig zu Mißverständnissen und Fehldeutungen über dessen Intention Frustrationen b. eigener Ansatz: Wegfall von Hemmschwellen Leichtigkeit der Benutzung, unpersönliche und anonyme Natur der Kommunikation per Internet  Anreiz + Enthemmung gleichzeitig Wegfall von sozialer Kontrolle und Verlust von Empathie für das Opfer (da Täter das Opfer während der Tatbegehung nicht sieht)

III. Ursachen, Motive und Folgen (3) offensichtlichstes Motiv: Bestreben, eine Liebesbeziehung einzugehen oder Trennung rückgängig zu machen Ausleben eines Bedürfnisses nach Macht und Kontrolle Rache männliche Täter handeln häufig aus erotischer und sexueller Frustration sowie aus politischen oder religiösen Motiven bei Frauen dagegen spielen Liebesmotive sowie der Glaube an übernatürliche Faktoren (z.B. schicksalhafte Verbundenheit) häufig eine Rolle

III. Ursachen, Motive und Folgen (4) 4. Folgen für die Opfer häufig Verharmlosung dieses Phänomens, da grds. kein physischer Kontakt Opfer erleiden jedoch z.T. gravierende psychische Schäden, meist in Form des Posttraumatischen Stresssyndroms (PTSD) dies äußert sich beispielsweise in Alpträumen, Übersensibilität, Hilflosigkeit, Mißtrauen ggüber Unbekannten, Schreckhaftigkeit und Schockzuständen möglicher Grund für starke seelische Schäden: lange Dauer des Stalkings (1 bis über 2 Jahre)

IV. Bisherige Maßnahmen in den USA und in Deutschland (1) 1990 erstes Anti-Stalking-Gesetz nach Ermordung der Schauspielerin Rebecca Schaeffer (1989) nach und nach schlossen sich dem alle Bundesstaaten an: heute gibt es in jedem Bundesstaat der USA ein Anti-Stalking-Gesetz da Cyberstalking-Fälle meist grenzüberschreitend sind, mussten Gesetze gg Cyberstalking auf bundesstaatlicher Ebene geschaffen werden z.Z. existieren 5 Bundesgesetze, die Cyberstalking unter Strafe stellen (Höchststrafe 5 Jahre) Spezialeinheiten bei Polizei und law enforcement agencies (= Vollstreckungsbehörden) ISP haben spezielle Email-Adressen für Beschwerden eingerichtet, viele haben in AGBen bedrohende und belästigende Verhaltensweisen verboten (Sanktionierung mit Beendigung des Accounts)

IV. Bisherige Maßnahmen in den USA und in Deutschland (2) Vorreiterrolle der Bremer Polizei: seit 2001 gibt es hier 5 Stalkingbeauftragte und es wurde ein Opfer-Notruf eingerichtet Arbeitsgruppe Stalking an der TU Darmstadt führt z.Z. eigene empirische Untersuchungen durch 2002: Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetz

V. Vorschläge für weitere Maßnahmen in Deutschland Schaffung eines Problembewusstseins in der Öffentlichkeit und insbes. bei den Internetusern (hinsichtlich des Phänomens und der damit verbundenen Gefahren) Aufklärung der Internetuser über mögliche techn. Sicherungsmöglichkeiten (wie Blockieren von Emails oder von Nachrichten in Chaträumen, Verschlüsselungsprogramme wie PGP) Verbesserung der Hilfsangebote der ISP (Hotlines, Berater) sowie Vereinheitlichung ihrer Nutzungsbedingungen (Verbot bedrohender und belästigender Kommunikation, Verstoß mit Beendigung des Accounts sanktionieren) Beschäftigung staatlicher Stellen mit dem Problem (Fortbildung- und Schulungsmaßnahmen, Bildung von Spezialeinheiten)

VI. Diskussion und Fazit Frage: Sollte in Deutschland ein Straftatbestand eingeführt werden, der (Cyber-) Stalking unter Strafe stellt? PRO viele Stalkingverhaltensweisen bleiben de lege lata straflos (meist „Schwelle zur Strafbarkeit“ noch nicht überschritten) häufig macht Verhaltensmuster oder Kombination und Häufigkeit verschiedener Handlungen bes. Schwere der Tat aus zivilrechtliche Vorschriften (einstweilige Anordnung, Unterlassungsklage nach §§ 823 I, II, 1004 I BGB analog, Anordnung nach §1 I GewSchG) bieten Opfern keinen ausreichenden Schutz, da Opfer beweis- und zustellungspflichtig und Kostenrisiko tragen (§§ 139, 91 ZPO) Straftatbestand könnte Bewusstsein in der Öffentlichkeit schärfen CONTRA Strafrecht kann nur ultimum remedium sein (wegen stigmatisierenden Folgen darf es nur auf wesentliche Beeinträchtigungen sozialen Zusammenlebens reagieren) Strafrecht im Fall von (Cyber-)Stalking „überfordert“, denn Bestrafung hat (wahrscheinlich) auf die meisten Stalker keinerlei Wirkung Antwort: Strafrecht kein geeignetes Mittel zur Eindämmung von (Cyber-)Stalking stattdessen sollte mehr in Aufkiärung der User über mögliche Gefahren und die zur Verfügung stehenden technischen Sicherungsmittel sowie in Beratung über das „Management“ solcher Fälle für Opfer investiert werden

Fazit: Cyberstalking ist schon jetzt auch in Deutschland ein ernstzunehmendes Problem, dass sich zunehmend ausweiten wird und gegen das in der Gesellschaft etwas unternommen werden muss!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!!! Bevor gleich alles Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!!!