Netzwerke effektiv gestalten Kinderschutzkonferenz: Kooperation im Kinderschutz Heinz Kindler August 2009.

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 Präsentation transkript:

Netzwerke effektiv gestalten Kinderschutzkonferenz: Kooperation im Kinderschutz Heinz Kindler August 2009

I. Im Kinderschutz brauchen wir einander Illustrationen zu einer Binsenweisheit

Unsere Ziele gehen über einen reaktiven Kinderschutz hinaus Mutter, 32 Jahre, sozial und finanzielle prekäre Lage, belastete Lebensgeschichte, geringes Selbstvertrauen Intensiver Wunsch mit dem Kind einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen Es gelingt aber nicht, nach ersten Versäumnissen gerät die Mutter in eine Krise zieht sich vom Kind zurück, evtl. care-control Konflikt Kinderklinik, Jugendamt und Familiengericht intervenieren massiv zum Schutz des Kindes, Schutzbehauptungen der Mutter werden aufgedeckt, Mutter fühlt sich stigmatisiert Trotz Mutter-Kind Interaktionstherapie scheitert eine Rückführung an wechselseitigem Misstrauen → reaktiver Kinderschutz kann das Schlimmste verhindern, ermöglicht aber nicht immer eine gute Lösung ! Deshalb: Früher, präventiver Kinderschutz

II. Was braucht Kooperation /Vernetzung? Vier einfach klingende, aber schwer zu verwirklichende Prinzipien

Aber vorher: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Kooperation und Vernetzung? Kooperation: Aufgaben-, problem- oder lösungsbezogene Zusammenarbeit (idR außerhalb von Weisungs- oder bezahlten Dienstleistungsverhältnissen) Vernetzung: Aufbau fallübergreifender Strukturen der Zusammenarbeit mit mehreren Partnern Vernetzung steht im Dienst der Kooperation im Einzelfall

Unsere gesellschaftliche Aufgabe im Kinderschutz Risiken und Fehlentwicklungen, die zu einer Kindeswohlgefährdung eskalieren können, möglichst früh zu erkennen und die Eltern bei der Abwehr der drohenden Gefahren möglichst wirksam zu unterstützen (präventiver Kinderschutz) Entstandene Kindeswohlgefährdungen möglichst früh und zuverlässig zu erkennen, sie möglichst rasch, nachhaltig und möglichst geringen schädlichen Nebenwirkungen zu beenden, Eltern möglichst wieder zur Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgabe zu befähigen und von Kindern erlittene Beeinträchtigungen möglichst weitgehend wieder auszugleichen (reaktiver Kinderschutz)

Auf dem Weg dahin: Was braucht Kooperation / Vernetzung? Befugnis und gemeinsame Bezugspunkte Wechselseitiges Verständnis von Aufgaben, Kompetenzen, Möglichkeiten und Grenzen Konkrete Vorhaben, Kommunikation und Vertrauen – das dann aber erst in der Kooperation wachsen kann Struktur und Ressourcen

Befugnis und gemeinsame Grundlagen Günstige Situation in Thüringen für den reaktiven Kinderschutz: z.B. § 55a ThürSchulG, § 10 ThürFKG, § 6 Abs. 2a ThürKitaG. Wie weit reichen diese Befugnisse und Verpflichtungen in den Bereich des präventiven Kinderschutzes hinein? Je mehr Kooperation erlaubt ist, desto besser für den Kinderschutz? Erlaubnis bzw. Verpflichtung zur Vernetzung: § 14 ThürKJHAG Gemeinsame Grundlagen: z.B. Begriff der Kindeswohlgefährdung

Definition Kindeswohlgefährdung „eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt“ (BGH FamRZ 1956, 350 = NJW 1956, 1434) Was im Komplexfall gezeigt werden muss: Gefahr (die sich z.T. nicht aus Handeln oder Unterlassen alleine ergibt, sondern aus Verhältnis zwischen Handeln bzw. Unterlassen und kindlichen Bedürfnissen oder Verletzlichkeiten Bsp. Schütteln), Prognose oder bereits eingetretene Schädigung (Bsp. Nicht sichere MH) Im Fall unseres Seminarthemas idR Zuspitzung auf Frage, ob sex. MB vorliegt oder nicht, dass sex. Grenzverletzungen Bedürfnisse und Rechte von Kindern verletzen und ein erhebliches Schädigungspotenzial aufweisen kann meist als Konsens unterstellt werden.

Auf dem Weg dahin: Was braucht Kooperation / Vernetzung? Befugnis und gemeinsame Bezugspunkte Wechselseitiges Verständnis von Aufgaben, Kompetenzen, Möglichkeiten und Grenzen Konkrete Vorhaben, Kommunikation und Vertrauen – das dann aber erst in der Kooperation wachsen kann Struktur und Ressourcen

Wechselseitiges Verständnis Freie Träger: Gesetzlich geschützte Räume für das eigene Abwägen und die Nutzung bereits bestehender Hilfezugänge „Die tun ja eh nix“: Handlungsmöglichkeiten des Jugendamtes „Die tun ja eh nix“: Möglichkeiten zur Rückmeldung

Gewichtiger Anhaltspunkt Pflicht zur Informations- gewinnung 8a SGB VIII Abs. 2 Gewichtiger Anhaltspunkt Pflicht zur Informations- gewinnung Abschätzung des Gefährdungsrisikos Keine Gefähr- Inanspruchnahme Jugend dung Hilfe amt Insoweit erfahrene Fachkraft Einbezug Eltern und Kind Pflicht zur Dokumentation Sichtweise Jugendhilfe: 8a, Rolle freie Träger; Inanspruchnahme, Info. JuA, Zum großen teil nix Neues: Abschätzung Gefährdung va. Aber nicht ausschliesslich über Verdachtsabklärung, Neu an Themen: „gewichtige Anhaltspunkte“, Wirksamkeit Sicherheitspläne, Hilfen

Wechselseitiges Verständnis Freie Träger: Gesetzlich geschützte Räume für das eigene Abwägen und die Nutzung bereits bestehender Hilfezugänge „Die tun ja eh nix“: Handlungsmöglichkeiten des Jugendamtes „Die tun ja eh nix“: Möglichkeiten zur Rückmeldung

Schwellen in der Jugendhilfe Freiwillige präventive Leistungen (z.B. nach § 20 Abs. 2 und 3 ThürKJHAG Schwelle 1: Wohl des Kindes nicht gewährleistende Erziehung: § 27 SGB VIII Schwelle 2: Kindeswohlgefährdung Schwelle 3: dringende Gefahr: § 42 SGB VIII Weitergabe von Information aus der JH an andere Stellen nur wenn zu gewährende Hilfe dadurch nicht gefährdet wird (Stattdessen z.B. möglich: summarische Rückmeldung)

III. Wie kann Kooperation / Vernetzung gelingen III. Wie kann Kooperation / Vernetzung gelingen? Und: Was bringt das eigentlich?

Wählen Sie eine oder mehrere konkrete Aufgaben / Ziele Ein hoch gegriffenes Beispiel: Entwicklung von „Frühen Hilfe“ mit systematischem Zugang bereits in der Geburtshilfe und proaktivem gestuftem Hilfeansatz Andere sinnvolle Beispiele: Multidiszipliäre anonymisierte Fallbesprechungen Erstellung eines lokalen Hilfeatlas für Familien und Profis

Verabschieden Sie sich von der Vorstellung, Vernetzung gelinge wie von selbst Z.B. positive, strategische Kommunikation Z.B. Raum und Verständnis für notwendige Abgrenzungen und Profilschärfungen Z.B. Organisationsarbeit, Federführung, Rahmen, Ressourcen für Produkte

Durch Vernetzung bewegt sich etwas

In den Fällen, z.B. „Überforderungsmisshandlung“ Ehepaar mit 2 Kindern (4 und 1 Jahr), Mutter unauffällige Sozialentwicklung, einjähriger Junge wiederholt krank, Diagnose z.T. unklar, vierjährige Tochter eifersüchtig, finanzielle Lage der Familie prekär, Vater eher selbstbezogen, Mutter bildet depressive Verstimmung aus, vermutlich nach einer durchwachten Nacht schüttelt Mutter den Sohn so heftig, dass er schwer verletzt wird.

In der Prävention: Mutter, 2 Kinder in Fremdunterbringung, sehr belastete Lebensgeschichte, dann aber Anfang 20 Stabilisierung Beim dritten Kind: Prävention einer erneuten KWG mit Familienhebamme, Familienhilfe und Kinderarzt Junge kommt jetzt in die Schule, positive Mutter-Kind Beziehung, strahlende Mutter

Im Hilfesystem ..reichhaltigere innere Netzwerkkarten …weniger Falschverweisungen ....weniger Reibungsverluste …..mehr Lust auf Kinderschutz Aber: Netzwerke ersetzen nicht die Qualifizierung in jedem Bereich, Netzwerke stehen in der Gefahr um sich selbst zu kreisen und Netzwerke dürfen nicht zu Kollusionen führen.