Bauen und Wohnen Beratung bei Geldanlagen Niels Nauhauser Referent Altersvorsorge, Banken, Kredite Ein Beitrag zum Jahresthema Geld Beratung bei Geldanlagen
Agenda Erkenntnisse aus Verbraucherkontakten Thesen zur Finanzberatung Werbung mit und Vertrieb von Nachhaltigen Geldanlagen Gesamtfazit
Erkenntnisse aus 121 Verbraucherberatungen in % der bestehenden Verträgen (n=330) nicht bedarfsgerecht 37% der bestehenden Verträgen zu unflexibel 22% der bestehenden Verträge zu riskant 54% der bestehenden Verträge überteuert 95% der vorgelegten Geldanlageangebote (n=37) nicht bedarfsgerecht 68% der Angebote überteuert
Thesen zur Finanzberatung Finanzdienstleistungen sind Vertrauensgüter Qualität selbst nach dem Kauf durch Verbraucher nicht sicher feststellbar Informationsvorsprung der Anbieter Vertrauensgüter bieten Anreiz zu opportunistischem Verhalten Beratung orientiert sich nicht am Bedarf der Verbraucher
Thesen zur Finanzberatung Interessenskonflikt in provisionsgeleiteter Finanzberatung Vermittler mit unmittelbarem Vertriebsinteresse Einkalkulierte Provision bestimmt Einkommen Interessenskonflikt in der Honorarberatung Einkommen unabhängig vom Vertrieb Anreiz zu opportunistischem Verhalten: Ausdehnen der Beratungszeit, Senken des erforderlichen Rechercheaufwands
Werbung mit und Vertrieb von Nachhaltigen Geldanlagen Wildwuchs an Irreführungen wegen fehlender Definitionen: Nachhaltige Geldanlagen Ethische Geldanlagen Ökologische Geldanlagen
Werbung mit und Vertrieb von Nachhaltigen Geldanlagen Angebote aus dem grauen Kapitalmarkt Risiko wird verschwiegen Überdurchschnittliche Vertriebsprovisionen
Werbung mit und Vertrieb von Nachhaltigen Geldanlagen Beispiel: was drauf steht: Der globale Aktienfonds für Umwelttechnologie und Nachhaltigkeit, was drin ist: Deutsche Staatsanleihen, Vodafone Group PLC, Deutsche Telekom, IBM Corp, Snam Rete Gas Spa
Gesamtfazit Legaldefinition von Nachhaltigen Geldanlagen Gesetzliche Trennung zwischen Finanzberatung und Verkauf Provisionen in der Finanzberatung zu verbieten Gesetzliche Regelung der Zulassung eines Finanzberaters Hoheitliche Aufsicht der Beratungsqualität Umfassende Informations- und Aufklärungspflichten