Biologische Wirkung Dr. Rolf Neuendorf.

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 Präsentation transkript:

Biologische Wirkung Dr. Rolf Neuendorf

Inhalt Wechselwirkung von Laserlicht und Materie Absorption biologischer Materialien Laser-Gewebe Wechselwirkungen Thermische Wirkungen Thermoakustische Wirkungen Photochemische Wirkungen Ultraviolette Strahlung Infrarote Strahlung Wirkung auf das Auge Grenzwerte

Wechselwirkung Laserlicht-Materie Reflexion diffus (15-40%) direkt (4-7%) Streuung Absorption Transmission Lambert-Beersches Gesetz: Streukoeffizient Abschwächungskoeffizient Absorptionskoeffizient

Absorption einiger Chromophore Wasser Melanin Haemo- globin Absorptionskoeffizient a [mm-1] Protein

Streuung und Absorption von Laserlicht im Gewebe Lasertypen: Excimer Argon-Ionen Nd:YAG Er:YAG Farbstoff Dioden CO2 Absorption Absorption Streuung dominierend und Streuung dominierend Eindringtiefe Eindringtiefe Eindringtiefe 1 ... 20 mm 0,5 ... 3 mm 2 ... 10 mm

Laser-Gewebe Wechselwirkungen

Wirkung auf biologisches Gewebe abhängig von: Energie- bzw. Leistungsdichte Wellenlänge Einwirkdauer Eigenschaften des Gewebes (Gewebeart, Pigmentierung, Durchblutung, Behaarung, etc.) Schädigungsmechanismen: thermische Beeinflussung thermoakustische Wirkung photochemische Reaktionen

Thermische Wirkung Große Leistungsdichten in kleinen Volumina starke lokale Aufheizung Die optische Eindringtiefe legt die thermische Leistungsdichte fest. Die häufigsten Schädigungen: Hautrötung bis Verbrennungen Verkochen und Verdampfen des Gewebes

Gewebeveränderungen Laser Temperatur: 37°C - 60°C > 60°C < 100°C 100°C bis einige 100°C Wirkung Erwärmung Koagulation Austrocknung Karbonisierung Vergasung, Verbrennung optisches Verhalten Änderung nicht sichtbar weißgraue Färbung, erhöhte Streuung konstante Streuung braun-schwarze Färbung, starke Absorption Entstehung von Rauch mechanisches nicht erkennbar Auflockerung Entzug von Flüssigkeit, Schrumpfung Verkrustung Abtragung Laser Schematische Darstellung der unterschiedlichen Zonen im Gewebe bei der Laserbestrahlung

Thermoakustische Wirkung explosionsartige Verdampfung von Wasser im Gewebe ("Popcorn-Effekt") Ausbildung von Druckwellen Gewebe wird zerfetzt, Partikel werden herausgeschleudert schmerzhafte, zum Teil stark blutende Verletzungen

Photochemische Wirkung Chemische Eigenschaften des Gewebes werden verändert biologische Funktionen werden gestört

Ultraviolette Strahlung Im gesamten UV-Spektralbereich (100 - 380 nm) ist die biologische Wirkung der Strahlung kumulativ. Zur Beurteilung der Gefährdung muß man daher das Zeitintegral (30 000 s = 1 Arbeitstag) der Bestrahlungsstärke betrachten. UV-A (315 - 380 nm) einige Millimeter Eindringtiefe in die Haut Absorption im Auge hauptsächlich in der Linse Biologische Wirkung: Pigmentierung Kataraktbildung (Prozess ?, Schwellwert ?)

Ultraviolette Strahlung UV-A (280 - 315 nm) Biologische Wirkung: Erythembildung (max. bei 297 nm, Schwellwert: 30-50 mJ/cm2) Photokeratitis UV-C (100 - 280 nm) Unterhalb 180 nm starke Absorption durch Sauerstoff (keine freie Ausbreitung in Luft) Erythembildung Photokeratitis (Schwellwert ?)

Schädigende Wirkung ist rein thermisch! Infrarote Strahlung Schädigende Wirkung ist rein thermisch! Nahes IR (IR-A, 780 - 1400 nm): dringt bis zur Netzhaut vor > 1000 nm zunehmende Absorption in den vorderen Augenmedien biologische Wirkung: Kataraktbildung Mittleres IR (IR-B, 1400 - 3000nm) & Fernes IR (IR_C, 3mm - 1mm): hohe Wasserabsorption, Netzhaut kann nicht mehr erreicht werden

Wirkung beim Auge Im Sichtbaren und im nahen Infrarot dringt die Strahlung bis zur Netzhaut vor. Bestrahlungsstärke (durch Fokussierung im Auge) um 5-6 Größenordnungen höher als auf Hornhaut !

Zusammenfassung Spektralbereich Wirkung auf Haut Wirkung auf Auge UV-C ( 100–280 nm ) UV-B ( 280–315 nm ) ( < mm Eindringtiefe ) Erythem (Hautrötung) mit sekundärer Pigmentierung, Hautkarzinom ( Absorption in der Hornhaut ) Photokeratitis (Hornhautentzündung), Photokonjunktivitis (Bindehautentzündung) UV-A ( 315-400 nm ) ( ~ mm Eindringtiefe ) starke Pigmentierung (ohne Erythembildung) ( Absorption in der Augenlinse ) Strahlenkatarakt (Grauer Star) Sichtbare Strahlung ( 400-780 nm ) ( Eindringtiefe bestimmt durch Pigmentierung) photochemische Prozesse, thermische Hautschäden ( Absorption in der Netzhaut ) photochemische und thermische Retinaschädigung IR-A ( 780-1400 nm ) thermische Hautschäden ( Absorption im Glaskörper und in der Netzhaut ) Strahlenkatarakt IR-B ( 1400-3000 nm ) ( Absorption in der Augenlinse und im Glaskörper ) thermische Hornhaut- und Linsenschädigung, Katarakt IR-C ( 3 mm – 1 mm ) thermische Hornhautschädigung

Grenzwerte nach DIN EN 60 825 Die maximal zulässige Bestrahlung (MZB-Wert) des Auges hängt von zahlreichen Parametern ab. Die Grenzwerte nach DIN EN 60825-1 sind so gewählt, dass Expositionen unterhalb dieser Werte (vermutlich) keine Schäden hervorrufen können. (Mehr zu MZB/GZS-Werten morgen...)

und wenn es doch passiert ... Hautschaden mehrfacher Augenschaden nach Bestrahlung mit einem Ar+-Ionenlaser